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Geschrieben von materia am 19.05.2015 um 18:08:

Wenn jemand mit einer großen Klappe aus dem Puff fliegt - ist das dann auch ein Klappen-aus-Puff ? großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Geschrieben von Wom am 19.05.2015 um 18:09:

fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Störtebecker am 19.05.2015 um 21:15:

Da wo ich mich zur Ruhe setze Gibt es nicht einmal einen TÜV großes Grinsen


Geschrieben von materia am 19.05.2015 um 21:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Störtebecker
Da wo ich mich zur Ruhe setze Gibt es nicht einmal einen TÜV großes Grinsen

Aber viel Puff ... großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Ok - ist Off- Topic- ich bin dann mal weg cool


Geschrieben von DéDé am 19.05.2015 um 22:46:

Homologationen die in 2015 beantragt wurden bleiben 2015er, auch wenn es 2016er Modelle sind, homologiert sind die meisten als 2015er. Der Große Bruch wird im Laufe des Jahres 2016 kommen.
Alles später ersichtlich unter Buchstabe K in der Zulassung

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Störtebecker am 20.05.2015 um 09:24:

Zitat von materia
Zitat von Störtebecker
Da wo ich mich zur Ruhe setze Gibt es nicht einmal einen TÜV großes Grinsen

Aber viel Puff ... großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Ok - ist Off- Topic- ich bin dann mal weg cool

Nenenene Puff wie ich das verstehe nicht großes Grinsen


Geschrieben von Crack Baby am 20.05.2015 um 09:40:

http://diepresse.com/Ab-2016-wird-es-leiser

...Um dies künftig zu verhindern, sollen ab dem 1.Januar 2016 neue Messverfahren eingeführt werden. Ein völlig neues Prüfverfahren begrenzt den Schallpegel auf 73 bis 77dBA, und dies nicht nur im zweiten Gang...

...Natürlich gilt ein Bestandsschutz, was bedeutet, dass bereits typisierte Motorräder weiterhin verkauft und gefahren werden dürfen.
Dasselbe gilt auch für Nachrüstschalldämpfer, auch hier darf alles, was in den Regalen liegt, noch verkauft werden...

__________________
*rülps*


Geschrieben von Orange883 am 20.05.2015 um 12:46:

fahre noch mit der originalen Auspuffanlage herum und habe vor 2016 eine gescheite Anlage zu kaufen. Kess Tech, J&H, oder aehnlich. Bedeutet dies dass es jetzt u.U. ratsam ist um eine vor dem 01.01.16. zu kaufen. Wg Bestandsschutz.

Wenn ich 2016 eine Anlage kaufe die 2015 homologiert wurde und bis zum Kauf 2016 im Regal lag, geht das ja auch noch. Nur, man weiss ja nicht was zu dem Zeitpunkt alles noch im Regal liegt.

__________________
Remember to drink large and fall over.


Geschrieben von SteveHD am 20.05.2015 um 13:28:

Lasst Euch doch nicht verrückt machen, wichtig ist das dass Bike vor der In Kraftsetzung der neuen Regelung eine Homologation hat. Also alle Modelle 2015 auf jedenfall.

Bei diesen kannst Du auch nach dem 01.01.2016 eine neue Auspuffanalge mit Klappe Schalter und was noch alles anbauen und ist zulässig.

Wenn es anders wäre könntest Du mit einer Panhead auch nicht mit 100db und nur einem Spiegel durch die Gegend donnern.

__________________
Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Sticki1 am 20.05.2015 um 14:12:

Wir befinden uns im Jahre 2015 nach Chr.
Ganz Europa ist von Bikern besetzt... Ganz Europa?
Nein!
Ein von unbeugsamen Politikern bevölkertes Bundesland hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten.
großes Grinsen

Worauf will ich hinaus.

Gestern fand eine Antilärmveranstaltung statt.
Ausrichter war
Gisela Splett - Die Grünen
aus Baden Württemberg.
Austragungsort war ein Flughafen.
Geladen waren Politiker ,egal ob Ahnung von der Materie oder nicht, sowie Vertreter der Überwachungsorgane.
Der Bund der Motorradfahrer war auch vor Ort.
Sonstige Anhänger der guten Sounds waren natürlich nicht geplant.
Offiziell großes Grinsen cool

Es sollte auf einer Teststrecke simuliert werden, wie laut Bikes im legalen Trimm und Klappensteuerung sind,egal ob nach aktueller Norm homologiert oder nach neuem Gesetz ab 2016.

Statisten hierfür waren eine Yamaha R1 und die BMW R Ninety

In der Ansprache wurde natürlich über die Emissionsverpestenten Bikes geschimpft, Einsprüche das nur soviel Bikes auf soviel Autos pro Tage bei Neuzulassungen kommen usw wurden nicht anerkannte,da es ja eine Motorradveranstaltung sein soll.
Desweiteren wurde gesagt, man hätte ja leider die Klappensteuerungen ab 2016 nicht verbieten können, aber irgendwann bekommt man sie auch noch,die DB-Anlagen sind wenigstens ab 2016 Geschichte und bei der nächsten Gesetzesänderung ( denk mal 2020) da will man dann in Brüssel mal ne Post aus BW hinschicken. :-)

Dann wurde im praktischen Teil gezeigt wie laut die Bikes mit den Klappen sind, die Fahrgeräusche wurden angezeigt.
Hm, komischerweise war es dann so,jedesmal wenn ein Bike ab 50kmh in die Messtelle fuhr und nicht zu laut war,wurde aufgrund Messfehler abgebrochen fröhlich
Dann wurde die Ninety im 4. und 5.Gang ab 50 mit vollgas gequält,und man hörte plötzlich den Lufi schnorcheln.
Das Fahrgeräusch war nur leicht erhöht, Äußerungen,dass es sich hier um den Lufi und nicht um den Auspuff handelt wurden abgewiegelt.
Um dann doch endlich mal eine lautes Bike vorzuführen,wurde eben mit der R1 im 1. und 2. Gang mit 90 rumgeheizt.
Die Politiker waren über den Sound empört.
Vetreter aus Vereinigungen meinten,was ist denn das nun für ein Schmarn bzgl. des Tests,wurden natürlich nicht ernst genommen.
Da aber ZDF und Vertreter der Motorradpresse vor Ort waren,bin ich dann mal auf Veröffentlichung des Abends gespannt.


Geschrieben von silent grey am 20.05.2015 um 14:23:

Hi,

hat mich in meinen 25 Harleyjahren immer wieder irritiert, dass die MoCo trotz zunehmender Beschränkungen der Geräuschemissionen sich nie veranlasst (oder in der Lage?) sah, die Auspuffvolumina so zu erweitern, dass ein standesgemässer Sound ohne wenn und aber erzielt wird.

Natürlich sind die meisten Wettbewerber besser dran, weil sie sich mehr Platz unter das Moped konstruieren.
Wobei die Serienanlagen bzw. -endschalldämpfer bei den HDs sich durchweg besser in die Gesamtoptik einfügen, als bei so manchem Wettbewerber.
Für die HD Nachrüstanlagen resp. -ESD gilt oftmals leider das Gegenteil.

Ein Beispiel für unterschiedliche Ergebnisse bei unterschiedlichen Volumina habe ich gerade bei meiner Fremdgängerin wahrnehmen dürfen:

Die Standardmassnahme mit e-geprüftem Slip-On ESD mittlerer Größe und kurzem Verbindungsrohr ist messbar lauter als die High-End Variante mit kleinerem ESD Körper und 4 mal längerem, volumenerweiterndem Verbindungsrohr, dass zudem das typische (und nicht sehr ansehnliche) Kat-/Vorschalldämpfergehäuse optisch angenehmer kaschiert als die Katblende der Standardvariante.
Durch den durchgängigen Absorbtionsaufbau incl. db-Killer steht bei beiden Anlagen ein druckvolles, tiefbassiges Klangbild an - Yoshimura eben.
Änliches habe ich bei meinen ganzen HD Anlagen nur über die Python³ ESD bzw. Anlagen erreicht. Unangenehm oder auffällig/aufdringlich laut waren auch die bei weitem nicht. Mit etwas Gehirnschmalz und ohne grosse Klimmzüge sollte der MoCo es eigentlich gelingen, auf dieser Basis ein vom Klangbild her adäquates Auspuffsystem für ihre Produkte zu entwickeln.

Gruß, silent


Geschrieben von BoneMUC am 20.05.2015 um 19:45:

Für den Fall, dass irgendwann mal die Klappenauspüffer verboten werden gilt folgendes:
Alles was (legal) eingetragen wurde, genießt Bestandschutz.
Hat die Auspuffanlage eine ABE, kann diese ABE z.B. bei Gesetzesänderungen widerrufen werden. Ist sie zu diesem Zeitpunkt nicht eingetragen, hat man vermutlich keinen Bestandschutz sondern eine Auspuffanlage ohne ABE.
Mein Tip: Klappenauspuffanlagen mit ABE eintragen lassen ;-)

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Wenn dich dein Leben nervt, stell die Musik lauter und zieh dir ein Bier rein. Deswegen wird zwar dein Leben nicht besser, aber du hast wenigstens ein Bier...


Geschrieben von MrJimmy am 21.05.2015 um 07:04:

..... Und wenn es der tuev mit stage I Kombination nicht macht? Rueckbau luffi und dann penzl eintragen lassen und danach mit beiden wischen zur Zulassung?

Gruss

__________________
Greetz
MrJimmy


Geschrieben von supersport am 21.05.2015 um 09:33:

Mon Leute,

entspannt Euch mal ein wenig, hier wurde noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ich denke, auch da werden sich die Hersteller wieder was einfallen lassen.

Hier mal zum Thema Klappen-Auspuff in EU-Sprech für den Laien übersetzt:

Auf Nachfrage bringt das Bundesministerium für Verkehr mit einer sogenannten Sachinformation Licht in den Brüsseler Paragraphen-Dschungel:
„Schalldämpferanlagen und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der EU. Der angesprochene „Klappenauspuff“ ist von der Definition her ein Austauschschalldämpfer, wenn dieser das Stand- und / oder Fahrgeräusch verändern und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll."

Geht es nach dem Willen der EU werden / sollen Klappenauspuffe ab dem ersten Juli 2016 mit neuen Grenzwerten versehen

Und weiter: "Demnach dürfen Fahrzeuge mit Austauschschalldämpferanlagen nicht lauter als die entsprechenden Fahrzeuge mit Serienschalldämpferanlagen beziehungsweise nicht lauter als die zugrunde zu legenden gesetzlichen Grenzwerte sein. Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen.

Austauschschalldämpferanlagen für bestehende Fahrzeugtypen sind nicht betroffen, da Richtlinien und Verordnungen grundsätzlich nicht rückwirkend gelten können.

Also können sich die Besitzer von Alt-Fahrzeugen entspannt zurücklehnen, da diese Verordnung eben nicht für bereits verbaute Anlagen gilt.

Daher gilt, behaltet Eure alten Teile, allein schon wegen dem Sound werden die wertvoller.....

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Wenn du glaubst, Du hast alles unter Kontrolle, fährst Du zu langsam!


Geschrieben von Smokeybear am 21.05.2015 um 14:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von MrJimmy
..... Und wenn es der tuev mit stage I Kombination nicht macht? Rueckbau luffi und dann penzl eintragen lassen und danach mit beiden wischen zur Zulassung?

Gruss

Zumindest bei mir hat es funktioniert:

(Nicht eintragungspflichtige) Penzl montiert, abnehmen und eintragen lassen.

Ein paar Monate später einen Heavy Breather (selbstverständlich mit TÜV-Kit!!) montieren, abnehmen und eintragen lassen. Geht also schon.

Ist aber immer auch von denjenigen Leuten abhängig, die für die Abnahme sorgen. Das ist die Werkstatt und das sind die TÜVler, die in der Werkstatt abnehmen.

__________________
Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

cool  SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!  cool



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