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Geschrieben von IronCycle am 04.08.2016 um 11:35:

Hier das Dokument, das ich vom Händler auf Nachfrage bekommen habe. Nochmal: Nicht Gewährleistung, nicht Anschlussgarantie, sondern Neufahrzeuggarantie (die amerikanische Neufahrzeuggarantie ist in der Bedienungsanleitung abgedruckt, gilt hierzulande aber nicht - steht auch im beigefügten Dokument).

Hat das außer mir noch jemand bekommen und wenn ja, vielleicht eine neuere Fassung?

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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)


Geschrieben von IronCycle am 04.08.2016 um 11:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Ja das Leid mit dem ersten Jahr Gwährleistung und dann erst Garantie

Nee, nee, nee. Die Gewährleistung für neue Sachen beträgt zwei Jahre. Und die Herstellergarantie besteht parallel dazu. Meistens auch zwei Jahre, je nach Hersteller und seinen Bedingungen. Gewährleistung hat der Verkäufer zu gewähren, die Garantie gewährt der Hersteller. Oder im Falle von HD Germany eben der Importeur. Unterschiedliche Personen. Daher bestehen die auch problemlos parallel nebeneinander.

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