Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Touring [Grand American Touring] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=26)
--- Fahrgestellnummer ohne Sternchen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=73106)


Geschrieben von Police-Biker am 10.11.2016 um 08:29:

Achso,

nach der Fahrgestellnummer ist es eine E-Glide Standard FLH. Das passt also. Eine Roadking gab es ja 1990 noch nicht.


Geschrieben von Gerhard52 am 10.11.2016 um 09:01:

Hallo Police-Biker,
du musst die Umschreibung der Papiere auf die BRD nicht vom TÜV machen lassen. Auch die Prüfer von der GTÜ können 
das erledigen (mein Sohn ist dort Prüfingenieur). Du hast doch sicherlich für den PKW eine Werkstatt des Vertrauens.
Dort kommt der GTÜ sicherlich zum prüfen. Um dir die Fotos zu schicken brauche ich deine E- Mail Adresse.
Solltest du so nicht weiter kommen dann melde dich noch einmal. Übrigens kam meine Maschine auch aus Polen, war zwar ungepflegt aber rennt nach den nachgeholten Servicearbeiten und der Einstellung von Vergaser und Abdichten des
Ansaugsystems wie ein Bienchen.
Gruß Gerhard


Geschrieben von Police-Biker am 19.11.2016 um 17:58:

Hallo Gerhard52,

so, jetzt war ich noch einmal bei der Zulassung und bin fast hintenüber gefallen. Das von dir beschriebene Verfahren gibt es, aber es wird in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und zwei weiteren Bundesländern nicht anerkannt!
Offizielle Begründung: wenn eine Emissionsklasse bestimmt werden muß, darf das in diesen Ländern nur ein anerkannter Prüfingenieur (Zusatz der Mitarbeiterin: sonst sind das ja nur Diplom-Ingenieure). Diese sind im Westen nunmal nur beim Tüv zugelassen, im Osten bei der DEKRA.
Wende ich das von dir beschriebene Verfahren an, so kann ich das Fahrzeug in Schleswig-Holstein nicht zulassen. In Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern gäbe es keine Probleme. Hätte ich dort jemanden, der für mich eine Tageszulassung macht, könnte ich das Fahrzeug anschließend auch in Schleswig-Holstein zulassen.

Da wiehert der deutsche Amtsschimmel so richtig. Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas im 21. Jahrhundert bei uns noch möglich ist.

Gruß,, Thomas


Geschrieben von fnu am 19.11.2016 um 21:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Police-Biker
Eine Roadking gab es ja 1990 noch nicht.

Jein, das war damals das Modell "Electra Glide Sport" (FLHS), aus der dann irgendwann in den 90er Jahren die Road King Reihe wurde. Fährt ein Verwandter von mir, eine 89er ...

Das Problem bei der EU Zulassung ist, das es sich um ein Vollgutachten handelt, d.h. es muss alles belegt werden. So abwegig ist der Eigenbau nicht, m.E. nicht wegen des Rahmens, sondern wegens des geänderten TC Motors. Effektiv steht da ein Motorrad, das so nie von der MoCo produziert wurde. Das ist ja keine "einfache" Hubraumvergrösserung, wo der Motor (mit matching number) zu 98% erhalten bleibt.

Evtl. wendest Du Dich doch an eine freie Werkstätte Deines Vertrauens, die arbeiten in der Regel recht gut mit Ihren Prüfern zusammen, TÜV, GTÜ oder Dekra ... man bekommt oft das ein oder andere leichter eingetragen.

Regards
fnu

__________________
5HD1GZMCyDCxxxxxx: HDI / Harley-Davidson / Heavyweight / FLD / Twin Cam 103 / International (Normal) / y / 2013 / Kansas City / xxxxxx


Geschrieben von Police-Biker am 19.11.2016 um 22:06:

Hallo fnu,

grundsätzlich alles richtig. Aber hier geht es um ein Fahrzeug, dass in der EU (Polen) schon zugelassen ist! Und man hat sich in der EU zusammengeschlossen, um bestimmte vereinfachte Regeln zu schaffen. So heißt es ganz klar: wenn ein Fahrzeug in einem EU-Land zugelassen ist, so kann man eine Zulassung in Deutschland nicht verweigern. Das der Datensatz zu komplettieren ist und das ein solches Fahrzeug verkehrssicher sein muß, ist selbstverständlich.

Meine Probleme resultieren im Moment einfach daraus, dass die Fahrgestellnummer nicht mit deutscher Präzision eingeschlagen ist und die bewußten Sternchen fehlen. Wenn man mir nicht beweisen kann, dass die Maschine geklaut oder anderweitig getürkt ist, so hat das den TÜV nicht zu interessieren.

ich werde euch auf dem laufenden halten.

Gruß,

Thomas


Geschrieben von FastGlider am 20.11.2016 um 10:52:

Ich hätte schon längst den Graukittel gewechselt...Augen rollen

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Gerhard52 am 20.11.2016 um 11:21:

Hallo Thomas,
ich frage meinen Sohn nochmal ob ich deine Maschine erstmal auf mich zulassen kann und damit
das Verfahren in Brandenburg erstmal durchführe und wir sie dann auf dich umschreiben.
Du müsstest dann den Kaufvertrag noch ändern lassen. Ich melde mich wenn ich mit meinem Kleinen
gesprochen habe.
Gruß Gerhard.


Geschrieben von fnu am 20.11.2016 um 12:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Police-Biker
grundsätzlich alles richtig. Aber hier geht es um ein Fahrzeug, dass in der EU (Polen) schon zugelassen ist!

Schon, aber trotz EU wurde wohl nicht alles gleichgestellt. Das mit der EU Zulassung einer Harley habe ich auch schon mitgemacht und war überrascht, das es in D ein sog. Vollgutachten benötigt. Bei PKWs mit EG Typengenehmigung braucht es das nicht, aber solche gibt es eigentlich auch für Motorräder, Stichwort Datenblätter.

In Deinem Fall kommt allerdings erschwerend hinzu, das Dein Fahrzeug aufgrund des TC Motorenumbau keinem dieser Typengenehmigungen entspricht. Du müsstest also belegen, das dieser Art Fahrzeug hier in D schonmal zugelassen wurde, ansonsten wird es wohl auf den Eigenbau hinauslaufen. Das ist aber nach meinem einfachen Verständnis eine Zulassung als Neufahrzeug, d.h. Dein Fahrzeug müsste eigentlich aktuellen Emmissionsvorschriften (Lärm, Abgas) entsprechen ... und Du musst für alles Gutachten bringen ...

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg, das Du einen geneigten, Harley-affinen Prüfer findest, der Dir für das Fahrzeug das nötige Gutachten ausstellt. Aber immer dran denken, dieser Prüfer kann auch nur soweit gehen, das er auch nach Jahren noch rechtlich sauber mit der Abnahme da steht.

Regards
fnu

__________________
5HD1GZMCyDCxxxxxx: HDI / Harley-Davidson / Heavyweight / FLD / Twin Cam 103 / International (Normal) / y / 2013 / Kansas City / xxxxxx


Geschrieben von Road_King_2013 am 20.11.2016 um 12:34:

@ Themenersteller
Warum schlägst Du nicht zwei Sternchen in Deinen Rahmen...?
Und wenn Du eine Tageszulassung, und/oder einen flexiblen TÜV in Niedersachsen (Oldenburg) brauchst, sach Bescheid...!

-smile

Grüssle
Nico


Geschrieben von Skippy 73 am 20.11.2016 um 13:23:

Gibt vom TÜV Süd eine Zusammenfassung aller Motorräder von Harley(bis 2006)Diese wird auch normaler Weise benutzt,dein Graukittel hat keine Erfahrung oder keine Lust, sich da einzulesen da steht alles drinne.
Wir haben hier in Hessen auch das Problem,mit Tageszulassungen (anderes Bundesland)arbeiten zu müssen.( andere Marke) 



@
habe im Frühling einen MB aus Polen geholt ,20 Jahre alt, musste auch Vollabnahme durchführen und Auto bei Zulassung vorführen.

Aber ging alles Reibungslos über die Bühne.
 

__________________
Harley -Davidson Softail Slim S  
Kesstech ESM 3
CSC Luftfilter 
☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆
Harley-Davidson Softail 
Cross Bones 
☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆


Geschrieben von Police-Biker am 13.03.2017 um 09:52:

So nun ist es endlich geschafft: die Maschine hat Tüv und ist zugelassen.
Nachdem mir von einem Tüv-Prüfer ein anderer Tüv empfohlen wurde, habe ich die Maschine auf meinen Anhänger gestellt und bin dort hingefahren. Vorher habe ich noch einen zeitgenössischen Original-Auspuff montiert. Die amerikanischen Tüten liessen meinen Schallpegelmesser mit 115 dB(A) an den Anschlag laufen. Das war schon unmenschlich laut.

Der Prüfer hatte sehr viel Sachverstand und ein Datenblatt war auch nicht erforderlich, da er sich die Daten aus mindestens einem Regalmeter Harley-Akten zog. Auch die Fahrgestellnummer war kein Thema. Letztendlich mußte der Bosch-Scheinwerfer getauscht werden, weil er nur eine DOT-Kennzeichnung und keine E-Kennzeichnung hatte. Der Halteriemen für den Sozius fehlte und der Tacho brauchte eine Klebefolie mit km/h-Teilung. Das war´s dann. Abschliessend gab es die notwendige Ausnahmegenehmigung für das fehlende Lenkschloß, was dem Kreis bei der Zulassung zusätzliche Gebühren in Höhe von 45 Euro eintrug.

Bei Gelegenheit gibt es jetzt noch eine Lightbar, einen Sturzbügel und der Einzelsattel wird montiert. Dann kann die Saison kommen.

P.S.: hat noch jemand einen verchromten Motorschutzbügel/Sturzbügel für eine Touring bis Bj. 1995?

So, dann bis dann.

Gruß,

Thomas


Geschrieben von karlo am 28.05.2018 um 12:45:

Hallo Leute,

ich möchte die Fahrgestell Nummer Auslesen, könnt Ihr mir da Helfen?

Hintergrund ist der das ich eine thailändische Zulassung nebst Buch besitze in der Bj 2010 drin steht und ich ggf. mehr Versicherungsgeld zahlen muss...

Habe sie mal als Foto bei gelegt...

Danke Euch schon mal...


Geschrieben von FastGlider am 28.05.2018 um 15:10:

Wenn du das Hertellungsjahr/Monat wissen willst, das steht doch auch auf einem Aufkleber am Rahmen...

Nach der VIN ist es ein 2005er Jahrgang...

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von karlo am 28.05.2018 um 17:01:

Aufkleber am Rahmen...such...

Uff, gefunden...
Weicht aber auch wieder davon ab was in der Rahmen Nummer eingetragen ist???

Rahmennummer: Bj. 2005
 Aufkleber: 08 - 04


Geschrieben von FastGlider am 28.05.2018 um 19:04:

Am rechten vorderen Rahmenrohr (innen), meistens von links aus lesbar.

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...