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zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
Würde ja bedeuten, die Reifenhersteller halten sich nicht so wirklich an die Empfehlung der eigenen Interessensvertretung.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Das hat auch etwas mit Verantwortungs- und Kostentransfer zu tun. Freigabe bedeutet Haftung und kostet entsprechend. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist etwas abgeschwächte Haftung mit weniger Tests (nicht so kostenintensiv). Bei exotischen Paarungen oder bei Herstellern, die nicht alle Mopeds testen können oder wollen, übernimmt quasi der Fahrer bzw. Prüfer die Verantwortung.
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Gruß vom M13 (Mirko)
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa ........ nicht schreiend
wie sein Beifahrer.
Zum Verständnis, es geht um Reifen, die natürlich der EG-Richtlinie entsprechen.
Lassen wir mal die Haftung außen vor, auch wenn das nicht so ganz einfach is.
Mir geht es um die Formulierungen in den "Gutachten" und "Serviceinfos" der Reifenhersteller, die damit ggf. verbundene Auflage, bei einer Prüforganisation vorstellig zu werden.
Trotz dessen, das in diesen Schreiben steht, dass der Hersteller keine Bedenken hat, das auf Mopete XY der Reifen gefahren werden kann.
Wenn ich nun also als Auflage da drin stehen habe, ich soll mal vorstellig werden zwecks Abnahme, was genau heißt das dann? Sichtprüfung ob alles ok is, wenn ja, schönen Tag noch?
Oder bedeutet das, Einzelabnahme mit allem Zip und Zap. Was dann meiner Meinung nach der EG-Richtlinie und der Empfehlung an die Reifenhersteller und Prüforganisationen widespricht.
Wohl wissend, dass diese EG-Richtlinie gesetzlich bindend ist, wird also fleißig Geld mit Abnahmen verdient, die möglicherweise garnicht nötig gewesen wären. So kommt mir das vor.
Ich hab kein Problem damit, wenn was am Mopet geändert werden soll, was eine Einzelabahme zwingend notwendig macht. Das ist bei einigen baulichen Veränderungen sicher sinnvoll und ok.
@Ryker
Wenn die Hersteller eine Prüfung vorschreiben, wird das Gründe haben (wie bereits gesagt - keine Tests mit einem speziellen Modell oder einer speziellen Ausstattung wie z. B. ABS). Gab es auch schon, dass z. B. ABS-Tauglichkeit nicht vom Hersteller geprüft und damit nicht bescheinigt werden konnte. Dann würde die Prüfung fällig. Das kann dann nur aufwendig gemacht werden (mit allem Zip und Zap). Von Bedeutung ist, dass die Hersteller bei Freigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Service-Info immer auf serienmäßige Komponenten am Moped als Grundlage hinweisen. Wenn z. B. irgendein Teil, das für die Reifen relevant ist (Schwinge, Dämpfer, Fender o. ä.) geändert wurde, sind die Hersteller raus aus der Verantwortung und eine Prüfung nötig. Das kann dann von kurzer Sichtprüfung bis volle Kapelle alles sein, abhängig vom Änderungszustand und vom Prüfer.
Da, wo alles normal Serie ist, ist keine Prüfung nötig und das war bisher mein Irrglaube (dass eine Abnahme zu erfolgen hat).
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Gruß vom M13 (Mirko)
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Ja, die Gründe sind klar, die Prüforganisationen haben rumgeheult, dass es Umsatzverlsute bei dieser EG Richtlinie geben wird
Das die Reifenhersteller in der Regel von einer Mopete im Serienzustand ausgehen, ist klar. Andere Möglichkeiten haben die ja nicht.
Das beste Beispiel, wie diese Willkür läuft, hast du ja selbst erlebt. Felgen, Fahrwerk etc. Serie oder mit EG-ABE usw., somit bei dir keine Abnahme/Eintragungpflicht.
Das war auch mein Irrglaube bisher, und daher sehe ich diese EG-Richtlinie und deren Umsetzung son büschen als Augenwischerei an.
Und siehe da, da kommt's auch gleich wieder um die Ecke, das Thema. Wie Ryker schön vermutet/beschrieben hat:
TÜV Nord verweigert Plakette bei abweichenden Reifengrößen (UND zockt noch ab dabei)
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Gruß vom M13 (Mirko)
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Tja, was soll man dazu noch sagen....
Und jetzt schau dir mal die Service-Info von dem Bates Baja Reifen von Heidenau an, hatte ich ja schon erwähnt das "Gutachten" (bei W&W).
Meine ersten Versuche ne Plakette zu bekommen mit dem Reifen, schlugen bei der GTÜ und Dekra fehl, sowie bei einer TüV-Station, die meinte, geht nur mit Fahrversuch etc...
Da könnt ich glatt geneigt sein, mal ne Mail an das Referat K 14 zu schreiben ...
Also für mich ist in Zukunft klar, wenn ich mal ne andere Pelle probieren will, passt der Einbau, Traglast, Geschwindigkeit, werd ich nicht noch mal so einen Aufwand betreiben.
Na ja, das ist halt ganz einfach Geldmacherei vom TÜV und solange sich keiner wehrt klappt das auch. Bei uns in Bayern hat der TÜV schon seit Jahrzehnten einen schlechten Ruf, da man sich immer wie ein Bittsteller vorkam und auf deren ihre Gnade angewiesen war. Seit jetzt aber Dekra und vor allem KÜS auf dem Vormarsch sind hat sich das in den letzten paar Jahren schlagartig geändert weil denen die Kunden ausblieben. Einfach meiden solche Preistreiber.
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Moos
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Da haste natürlich recht Moos, aber in Westdeutschland hat der TüV das Monopol auf Einzelabnahmen mit ggf. Fahrversuchen. (Die mittlerweile auch nur noch ein paar Prüfer machen)
In Ostdeutschland macht das NUR die Dekra. Da kommt man dann um den TüV nicht drum. Ich hatte meine Plakette weder bei der Dekra, noch GTÜ noch TüV bekommen.
Ging also nur ber Einzelabnahme mit allem Zip und Zap und entsprechenden Kohlen ... Blöd halt, dass ich es nicht vorher wusste ...
Fällt mir quasi nur meine trocknende Kutte dazu ein (gerade gefettet)
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
aber in Westdeutschland hat der TüV das Monopol auf Einzelabnahmen mit ggf. Fahrversuchen
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
aber in Westdeutschland hat der TüV das Monopol auf Einzelabnahmen mit ggf. Fahrversuchen
Klar bei einer EA mußt da durch. Da weiß man aber in der Regel auch wo man gut aufgehoben ist. Ich zumindest.
Sobald ich ein Gutachten, etc. habe fahre ich nur noch zu einem freien Sachverständigen der der KÜS angeschlossen ist. Da kann man in Ruhe reden und wird als Kunde behandelt wie es sich gehört. Der kommt ab 3 Fahrzeugen für ne HU sogar ins Haus.
Moinsen,
Tja... es könnte alles so einfach sein, ist es aber nicht.
Ich war gerade eben das zweite mal beim TÜV Rheinland (hier in der Nähe), um die zweijährige HU zu machen.
Habe auf meinem Moped eine andere Reifengröße, als im Schein eingetragen, montiert und eine dem entsprechende
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers dabei (http://www.avonreifen.com/sites/default/files/FLHTC_Electra_Glide_Classic_1986-1998_FLT.pdf).
Montiert ist der 140/90-B16 ; im Schein stehen MT 90 B16 bzw. 130/90 B 16.
Und.... nix mit Bapperl.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung interessiert nicht die Bohne, und die hier zitierten Schreiben sind zwar recht informativ, geben
dem Prüfer (lt. seiner Aussage) KEINE Rechtssicherheit.
Langer Rede, kurzer Sinn... Ich werde alsbald die Werkstatt meines Vertrauens aufsuchen, dort auf einen kompetenten Prüfer treffen
und mir die geänderte Reifengröße in den Schein eintragen lassen. Dann ist hoffentlich die Kuh vom Eis.
Frei nach dem Motto: Warum denn einfach, wenn´s auch komplziert geht.
Greetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
@Shimmy
Der "Prüfer" ist mit Rechtssicherheit ein kompletter Idiot oder steht unter der Fuchtel seiner Frau und lebt seinen Minderwertigkeitskomplex durch Machtspiele im Job an dir aus oder beides.
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