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Geschrieben von District Officer am 10.05.2018 um 17:57:

So ist es!

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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen...


Geschrieben von Thor1981 am 11.05.2018 um 07:06:

Es ist schon der Halter aus dem Amazon-Link, auf der Iron Optics Seite finde ich den nicht, die sind in der Tat alle länger...

Nun gut, ich werds austesten. Ich fahr heute, oder kommende Woche in eine Werkstatt mit nem freien Sachverständigen und versuche die HU zu bekommen. Wenns nicht klappt, Hau ich nochmal 180€ + Eintragung raus, damit Vater Stadt zufrieden ist... Baby 

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Wenn das Glas halb leer ist, gieße Bier nach! 


Geschrieben von Emteka am 11.05.2018 um 11:07:

Was mir an dem Teil fehlt, ist der "Abweiser" für Fußgänger etc., dein Teil ragt frei rechtwinklig in die Landschaft und stellt so eine Verletzungsgefahr für "Dritte" da... - deswegen  hatte ich schon Diskussionen...

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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...    großes Grinsen


Geschrieben von Mondeo am 11.05.2018 um 11:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Thor1981
Es ist schon der Halter aus dem Amazon-Link, auf der Iron Optics Seite finde ich den nicht, die sind in der Tat alle länger...

Nun gut, ich werds austesten. Ich fahr heute, oder kommende Woche in eine Werkstatt mit nem freien Sachverständigen und versuche die HU zu bekommen. Wenns nicht klappt, Hau ich nochmal 180€ + Eintragung raus, damit Vater Stadt zufrieden ist... Baby

für den Preis hätte ich das hässliche Ding aber ausgetauscht in einen schöneren und der auch den Angaben entspricht.


Geschrieben von Schimmy am 11.05.2018 um 11:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Emteka
Was mir an dem Teil fehlt, ist der "Abweiser" für Fußgänger etc., dein Teil ragt frei rechtwinklig in die Landschaft und stellt so eine Verletzungsgefahr für "Dritte" da... - deswegen  hatte ich schon Diskussionen...

Würde man dieser Argumentation folgen, dann müssten ebenfalls Lenker, Sturzbügel, Koffer, Fußrasten , Pedalerie usw. ebenfalls mit "Abweisern" gesichert werden. Gleiches würde auch bei Pkw's für Fahrradträger gelten, die auf die Anhängerkupung montiert werden ...

Was ein Quatsch....Baby


Greetz .Jo

P.S.: Eine ähnliche Diskussion hatte ich mal bei einer HU, bei der der Prüfer die Visors auf den Scheinwerfern monierte, von denen - seiner Meinung nach - eine erhebliche Verletzungsgefahr beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger ausgehen würde. Meiner Argumentation, dass der Fußgänger ganz andere Sorgen als die Visors hätte, sollte er mit meinem Moped kollidieren, wollte er nicht so ganz folgen... Wurde als geringer Mangel im Prüfbericht vermerkt...Augen rollen

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von klaus60 am 12.05.2018 um 07:52:

hallo
ich hab das so gelöst hab den kurzen dran und hab mir vorher eine längere version angefertigt
(der arm)zum tüv mit der langen version eintragen lassen und dann den kuzen dran--fertig
klau60


Geschrieben von Schimmy am 12.05.2018 um 08:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von klaus60
hallo
ich hab das so gelöst hab den kurzen dran und hab mir vorher eine längere version angefertigt
(der arm)zum tüv mit der langen version eintragen lassen und dann den kuzen dran--fertig
klau60

Moinsen,

Du bist ja ein ganz Durchtriebener..... fröhlich

Wichtig ist erst einmal, dass Ihr den Prüfer in einem FREUNDLICHEN TON von dem Irrglauben befreit, dass
seitliche Kennzeichenhalter eingetragen werden MÜSSEN.

Druckt Euch das Dokument, das ich verlinkt habe, aus und verweist auf diese Regelung.

Wenn das nicht hilft, geht halt zu ner anderen Prüfstelle... gibt ja zum Glück noch DEKRA, GTÜ usw.

Nur.... Sollte der Prüfer dann das Geodreieck rausholen und nachmessen, könnte der Schuss nach hinten losgehen.... unglücklich


GReetz   Jo

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Geschrieben von Thor1981 am 12.05.2018 um 08:57:

Moin,

kurzes Update von mir.

Ich war gestern in der Werkstatt. Der TÜVer kam, der Werkstattinhaber mit ihm zum Bike...
Der erste Satz, „ist der Kennzeichenhalter eingetragen?“ 
Na toll, hatte mich schon wieder auf dem Heimweg gesehen... „ne ist der nicht. Hab das Bike so übernommen und hab mal gehört, dass das Ding nicht eingetragen werden muss“.

Das ging dann kurz hin und her und am Ende kam raus, dass der Halter eingetragen wurde und ich frischen tüv bekam! cool

Also alles glatt und gut gelaufen! 

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Wenn das Glas halb leer ist, gieße Bier nach! 


Geschrieben von Jokl am 12.05.2018 um 09:34:

Der TÜV will alles eintragen und wenns geht auch noch die Farbe der Hosen die der Fahrer trägt, bringt ja alles Kohle. Laut Polizeiunterlagen ist keine Eintragung erforderlich für den seitlichen Kennzeichenhalter im Rahmen der hier angegebenen Bedingungen.
Das mit der Fußgängerableitplanke ist dort nicht aufgeführt. Ich hatte mal beim TÜV gefragt wegen den Rahmensitzen von Rarebag. Auch die würden die gerne eintragen. Zu einer Eintragungspflicht bzw. irgendwelche Bemerkungen zu anderen Sitzen findet sich bei der Polizei gar nichts. Zumindest in Rheinland Pfalz.


Geschrieben von Mondeo am 12.05.2018 um 10:41:

- Änderung der Anzahl der Sitzplätze ist eintragungspflichtig 
- Doppelsitz: Mit Halteriemen zwischen den Sitzplätzen: min. 65 cm lang 
- Fester Haltegriff hinten oder seitlich: min. 60 cm lang
- Einzelsitz: Länge: 30-40 cm


Geschrieben von Schimmy am 13.05.2018 um 20:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Thor1981
Der erste Satz, „ist der Kennzeichenhalter eingetragen?“
Na toll, hatte mich schon wieder auf dem Heimweg gesehen... „ne ist der nicht. Hab das Bike so übernommen und hab mal gehört, dass das Ding nicht eingetragen werden muss“.

Das ging dann kurz hin und her und am Ende kam raus, dass der Halter eingetragen wurde und ich frischen tüv bekam! cool

...oder so.... fröhlich


Greetz  Jo

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