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zum zitierten Beitrag Zitat von fred07
Ich habe neben der Cross Bones auch eine Road King mit BSL-Anlage, da sieht das Dokument auch so aus, hat auch keine Karte.
Ich habe eine KessTech 2:1 Anlage (manuell verstellbar) in Betrieb, und da hab ich dazu nur ein Kärtchen!
Die können da reinschreiben was sie wollen.
Das EU Recht auf dem diese Freigaben basieren ist da eindeutig.
Viele Hersteller haben so eine Kärtchen gar nicht.
Es hat ja auch keiner die Papiere für seine Kellermann Blinker dabei.
Ich habe einwenig gegoogelt, was die Rechtslage in Deutschland betrifft. Zitat DEKRA:
"Wenn man eine neue Zubehör-Auspuffanlage mit Straßenzulassung anschafft, hat diese normalerweise ein eingestanztes E-Prüfzeichen mit Nummer, also eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht. Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Anlage für das jeweilige Motorradmodell geprüft und zugelassen ist. Eine solche Anlage muss man weder eintragen lassen, noch braucht man die Unterlagen unterwegs mitzuführen."
@HeikoJ Du hast völlig Recht: Die Deutschen Behörden scheinen hier grosszügiger zu sein als die Schweizerischen und Österreichischen. Keine Mitführungspflicht in Deutschland.
Allenfalls kann man vielleicht die polizeilichen Nachforschungen einwenig beschleunigen, wenn man von der Rennleitung gestoppt wird und man eine Bescheinigung mitführt 🙂
Wie es in Deutschland aussieht, hast du ja zitiert. In Österreich ist es genauso. Ist ja EU. Wie gesagt, EU-Recht steht über Landesrecht und das Mitführen von Unterlagen ist daher keine Pflicht.
In der Schweiz ist es natürlich anders, da keine EU. Rein logisch wäre hier eine EG Zulassung für eine Anlage auch völlig aussagefrei (?) und die Anlage müsste eingetragen werden. Aber kann auch sein, dass das Schweizer Recht besagt, dass EU Zulassungen auch für die Schweiz gelten.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Wie es in Deutschland aussieht, hast du ja zitiert. In Österreich ist es genauso. Ist ja EU. Wie gesagt, EU-Recht steht über Landesrecht und das Mitführen von Unterlagen ist daher keine Pflicht.
In der Schweiz ist es natürlich anders, da keine EU. Rein logisch wäre hier eine EG Zulassung für eine Anlage auch völlig aussagefrei (?) und die Anlage müsste eingetragen werden. Aber kann auch sein, dass das Schweizer Recht besagt, dass EU Zulassungen auch für die Schweiz gelten.
Da muss ich dir etwas widersprechen. Nur wenn auf EU-Ebene geregelt ist, dass eine Genehmigung nicht mitzuführen ist, bricht das nationales Recht. Ich habe etwas nachgelesen und die Bestimmung im österreichischen Recht gefunden, § 33 Absatz 1 Ziffer 3 Kraftfahrgesetz 1967 besagt:
sofern diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzliche Aufbauten oder Vorrichtungen von der Behörde als für diese Type und Ausführung auf Grund eines von einem nach § 124 bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens für geeignet erklärt oder nach § 33 an einem einzelnen Fahrzeug bereits genehmigt worden sind. In diesem Fall ist eine Abschrift des Genehmigungsbescheides im Fahrzeug mitzuführen.
Ich denke du hast ein ganz anderes Problem, egal ob du das Kärtchen dabei hast oder nicht, bzw. erst Recht wenn du es dabei hast.
Ich stell mal das Bild (links) vom TE aus dem Nachbarforum und das von der bei e-bay angebotenen Anlage, wo das Foto des Kärtchens her ist.
Für mich ist das ein Nachgemachtes Schild! Doppelter Schreibfeler! 😎
Hier in D ist es besser, wenn du keine Unterlagen dabei hast, vergessen what ever, auch keine Zulassungsbescheinigung Teil2/Schein, denn dann kann man direkt nichts überprüfen.
Es hängt dann von den Umständen, der kontrollierenden Person, Größe der Umbauten/Veränderungen ab, ob du ein Mängelkärtchen bekommst und ggf. ein Verwarngeld und es innerhalb 2 Wochen auf der Dienstelle vorlegen musst.
Somit hast 2 Wochen Zeit, eventuell Rückbauten durchzuführen.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Der Schreibfehler wundert mich eh sehr... Aber das sehe ich wieder etwas lockerer. Ich habe die Cross Bones vom Erben gekauft, der Vorbesitzer ist leider verstorben. Er war aber extrem genau mit seinen Unterlagen, ich habe jede Rechnung und jede Genehmigung in einer Mappe dazu bekommen, auch die Rechnung vom Auspuff, die recht detailliert ist, samt Zahlungsbeleg. Drum gehe ich auch davon aus, dass der Auspuff echt ist. Nur eben das Kärtchen hat gefehlt, das könnte beim Zulassungsschein gewesen sein, der war auch weg, sie wurde nach dem Tod, nachdem ein Jahr das Kennzeichen nicht von der Hinterlegung geholt wurde, behördlich abgemeldet. Ich habe sogar deutsche Papiere (er übersiedelte von Ö nach D, kam nach ein paar Jahren zurück) mit allen Eintragungen, die er aber dann nicht mehr in Österreich eintragen ließ, warum auch immer.
Das Fahrzeug wurde von mir bei der Niederösterreichischen Landesregierung vorgeführt und alle Umbauten eingetragen, es hat sich keiner über den Auspuff beschwert, man sieht ihn auch auf dem Foto im Typenschein (Fahrzeugbrief), das im Rahmen der Genehmigung angefertigt wurde. Er wurde halt wegen der E Nummer nicht eingetragen, weil das nicht vorgesehen ist. Deswegen auch meine Bitte nach dem Kärtchen...
zum zitierten Beitrag Zitat von fred07
Das Fahrzeug wurde von mir bei der Niederösterreichischen Landesregierung vorgeführt und alle Umbauten eingetragen, es hat sich keiner über den Auspuff beschwert, man sieht ihn auch auf dem Foto im Typenschein (Fahrzeugbrief), das im Rahmen der Genehmigung angefertigt wurde. Er wurde halt wegen der E Nummer nicht eingetragen, weil das nicht vorgesehen ist. Deswegen auch meine Bitte nach dem Kärtchen...![]()
Mir sind die Unterschiede der Schreibweisen auf den Auspufftöpfen im Nachbarforum aufgefallen. Wenn man kein Vergleichsobjekt (Prospekt oder ABE-Karte) hat, dürfte es bei den meisten der blauweißen Kollegen so durchgehen.. Ob gut oder schlecht, sei dahingestellt... Guter Bulle - schlechter Bulle.. aufmerksamer Bulle, der Anzeige schreibt... (Wenn subjektiv zu laut, wird man es durch Messung feststellen können.., CO2 mal dahingestellt..)