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Geschrieben von Matze61 am 15.05.2020 um 21:38:

Laut EU Richtlinien ist die Auslieferung eines Produktes ohne Betriebsanleitung (in Landessprache) untersagt.
Hab ich in einem anderen Forum gefunden, weil es da auch mal Probleme gab.
Trifft mMn auch hier zu.

http://www.hyundaiboard.de/hyundai-forum/hyundai-allgemein/1657-eu-importfahrzeuge-ohne-deutsche-bedienungsanleitung/

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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von Weich-Ei am 15.05.2020 um 22:03:

Ich glaube aber diese BA muss nicht mehr generell in gedruckter Form vorliegen.
Und Zugriff auf eine passende in DE ist ja mit der VIN über das HD Serviceportal gegeben.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Weich-Ei am 15.05.2020 um 22:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Also "GRATIS" war das Owners Manual noch nie dabei (zumindest früher nicht).unglücklich

Das muss dann aber wirklich schon sehr lange her sein.
Wer wissen möchte was zum Lieferumfang seines Bikes dazu gehört kann dies mit seiner VIN im HD Serviceportal im Ersatzteilkatalog einsehen.
Dort ist unter loose parts außer dem OWNERS MANUAL auch alles an Zugaben, Zubehör oder Anbauteilen aufgeführt was zum Auslieferumfang gehört.

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Geschrieben von Speedglider am 16.05.2020 um 08:17:

Nach dem Produkthaftungsgesetz muss eine Bedienungsanleitung/Betriebsanleitung in der Amtssprache des jeweiligen Staates vorliegen! Erleidet der Nutzer oder ein Dritter aufgrund der fehlenden Sicherheitshinweise Schaden an der Gesundheit oder stirbt er, sind Zahlungen bis 85 Millionen Euro möglich - wenn ich mich richtig erinnere. Bei Sachschäden sind weitaus höhere Zahlungen möglich.
Das Produkt hätte ohne der oben genannten Dokumentation nie in den Verkehr gebracht werden dürfen.


Geschrieben von REMCM am 16.05.2020 um 08:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Speedglider
Nach dem Produkthaftungsgesetz muss eine Bedienungsanleitung/Betriebsanleitung in der Amtssprache des jeweiligen Staates vorliegen! Erleidet der Nutzer oder ein Dritter aufgrund der fehlenden Sicherheitshinweise Schaden an der Gesundheit oder stirbt er, sind Zahlungen bis 85 Millionen Euro möglich - wenn ich mich richtig erinnere. Bei Sachschäden sind weitaus höhere Zahlungen möglich.
Das Produkt hätte ohne der oben genannten Dokumentation nie in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Zwangsstilllegung ?

Fahren ohne Betriebserlaubnis ?

Fahren ohne Versicherungsschutz ?

Fragen über Fragen !


Geschrieben von fossy am 16.05.2020 um 09:21:

Freunde, alles gut, ich wollte ja nur mal einen Blick in die Anleitung werfen, halt gerne noch analog, also auf Papier ausgedruckt.
Muss aber nicht sein, ist ja keine Raketentechnik und springt auch ohne Handbuch ganz normal an großes Grinsen

Werde schon irgendwann was vom Händler bekommen, bis dahin reicht die Onlineversion ja auch.

Danke jedenfalls


Geschrieben von Mondeo am 16.05.2020 um 09:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Also "GRATIS" war das Owners Manual noch nie dabei (zumindest früher nicht).unglücklich

Höre ich zum ersten Mal. Hat sogar mein Kumpel u d das Bike ist von 2000


Geschrieben von cb750 am 16.05.2020 um 09:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Also "GRATIS" war das Owners Manual noch nie dabei (zumindest früher nicht).unglücklich

Höre ich zum ersten Mal. Hat sogar mein Kumpel u d das Bike ist von 2000

Vielleicht wird hier die Bedienungsanleitung mit dem Werkstatthandbuch verwechselt.

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CB750
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.


Geschrieben von Weich-Ei am 16.05.2020 um 09:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Speedglider
Nach dem Produkthaftungsgesetz muss eine Bedienungsanleitung/Betriebsanleitung ....
.... wenn ich mich richtig erinnere.
Das Produkt hätte ohne der oben genannten Dokumentation nie in den Verkehr gebracht werden dürfen.

fröhlich  .... voll mit der Kanone auf den Spatzen
Wie gesagt ich "erinnere" mich auch nur, aber eine Dokumentation hat das Bike definitiv, sonst hätte es keine allgemeine Zulassung erlangt.
Und auch das Dokument "BA/Owners Manual" ist definitv vorhanden. Ich bin mir nur nicht sicher ob dies in der heutigen Zeit rein ausschließlich auch in gedruckter Form vorliegen muss. Denke aber nicht, denn sonst müssten Deiner Argumentation folgend, abertausende Dinge/Produkte des täglichen "Verkaufsgeschehens" aus dem Verkehr gezogen werden, dehnen nur noch eine kurze Info beiliegt mit "www.da-kanns'te-gugg'n.de" und bitte überlegen sie 2x ob dies im Sinne der Nachhaltigkeit ausgedruckt werden musss großes Grinsen
Und zum "in Verkehr bringen", damit ist nicht der Straßenverkehr gemeint, das muss nicht immer der Verkäufer sein, das kann je nach Beschreibung/Festlegung des Poduktes in der Dokumentation auch der Anwender/Nutzer sein dem dann die entsprechende Dokumentation obliegt.
Wo ist das Problem, wenn das Produkt deiner Meinung nicht vollständig ist, warum wurde es dann überhaupt erst übernommen?
Wo ist das Problem, wenn die BA irgendwann in gedruckter Form nachgeliefert wird, solange die online Version zu nutzen.
Wo ist das Problem, wenn der Händler bei der Übergabeeinweisung sagt "soll ich Dir was zum BIke erklären", ja zu sagen.
Das HD zur Zeit mächtige Probleme hat "irgendwas" einigermaßen zeitnah zu liefern ist ebenfalls bekannt.
Das sich mit den BA's etwas ändert hat sich schon mit Einführung der M8-Tourer gezeigt, die haben damals auch ewig auf die gedruckte BA warten müssen. Zeitgleich wurde von HD aber das Onlineserviceportal verstärkt kundenfreundlich überarbeitet.
Früher bekam man da als "Owner" gerade mal einen Hinweis zu vorhanden Recalls. Heute sind kostenlos alle wichtigen Dokumente, Manuals, Ersatzteilkatalog, Stromlaufpläne, Montageinfos zu HD Zubehörparts usw verfügbar.

Aber gut jetzt, Sonne lacht, also rauf auf den Bock und los. Und nicht vergessen die 500gr gedruckte BA mitzunehmen, könnte ja was sein. Und wehe einer schmuht und nutzt das Handy großes Grinsen fröhlich

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Geschrieben von Speedglider am 16.05.2020 um 10:30:

  .... voll mit der Kanone auf den Spatzen“ 
Nein, das ist die Realität und das ist nicht zum Lachen.
Ich war beruflich involviert, als ein falsches Handbuch vor Gericht als Beweismittel herangezogen wurde. Das verklagte Unternehmen musste wg. der Schadenshöhe Insolvenz anmelden.
Gruß Speedglider


Geschrieben von Weich-Ei am 16.05.2020 um 11:19:

Es ging um gedruckt vorliegend bei Fahrzeugübergabe oder nicht, und/oder den digitalen Zugriff mit der VIN auf das korrekt zum Bike vorgesehene Owner Manual.
Und nicht um ein falsches Owner Manual was der Besitzer bekommen hat/reklamiert .....

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