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Geschrieben von Straßenköter am 14.02.2010 um 04:15:

hab das gefühl ich wär da in ner ecke gelandet in der alles brave biker sind wo keiner was zu verbergen hat. verwirrt so könnt ich s mir in der bayrischen ecke vorstellen. drum, wer ohne sünde ist, werfe den ersten stein großes Grinsen

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Meine TRACK-SAU


Geschrieben von Harleytom am 14.02.2010 um 08:35:

Passt vielleicht nicht hundert Prozentig hier rein...aber läßt ja für die Zukunft hoffen.
Selten genug,dass S-H mal Vorreiter ist.

=kennzeichen]Kfz-Kennzeichen ziehen mit um

Gruß Harleytom


Geschrieben von Sticki1 am 14.02.2010 um 19:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Straßenköter
hab das gefühl ich wär da in ner ecke gelandet in der alles brave biker sind wo keiner was zu verbergen hat. verwirrt so könnt ich s mir in der bayrischen ecke vorstellen. drum, wer ohne sünde ist, werfe den ersten stein großes Grinsen

Du siehst das fallsch, aufs Biken bezogen ist sowas wie Kennzeichenumplaketieren eine Straftat, offene Töpfe oder Lufi nicht Augenzwinkern


Geschrieben von Straßenköter am 15.02.2010 um 09:22:

ok. ne straftat. da gibts wohl etwas mehr auf die finger als bei offenen tüten. traurig nennt mich naiv oder dumm, ich denke dennoch wenns drauf ankäme, würde dieser fall wohl etwas harmloser sein als er scheint. denn im grunde genommen wird an dem nummernschild ja nichts verändert. iss klar, trotzdem ne straftat. kleber auf ein ganz anderes blech, z.b. von nem anderen fahrzeug ohne tüv etc, wow, dad iss heftig. geschockt
@ chrissi, schön das du mich vermissen würdest.
aber...
1. hab ichs noch nicht getan
2. wer weis ob ich es überhaupt tun werde
3. versuch selbst ich es erst mal auf legalem weg.
4. muß erst mal die mopette fertig sein

in diesem sinne.....

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Geschrieben von biohazard am 15.02.2010 um 10:13:

Ihr habt's ja alle gut mit euren 20er Schildern habe heute bei uns in der Zulassungsstelle gefragt und die meinten kleiner als 24 geht überhaupt nicht.
Na dann kann man es auf der nächsten Party zum grillen benutzen.
Bezüglich zu Bayern ( komme aus dem Bayerischen Wald ) so brav geht's bei uns auch nicht zu cool


Geschrieben von Straßenköter am 15.02.2010 um 12:02:

mit bayern meinte ich die bayrischen mopeds großes Grinsen

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Geschrieben von meckimesser am 15.02.2010 um 16:18:

kleines Kennzeichen

war heute auf der zulassungsstelle..
habe in meinen papieren unter ziffer 22 folgendes eingetragen:"raum f.kennz. max.240x130mm"
trotzdem hat sich der typ (zum glück hinter panzerglas.. böse ..)stur gestellt und wollte nicht die plaketten aufkleben Baby
er meinte ich brauch noch extra eine genehmigung vom regierungspräsidium verwirrt
jetzt habe ich ein kleines blech ohne plaketten traurig und ein hässliches "grosses"mit plaketten.
bin stinksauer und überlege da noch mal hinzufahren und (natürlich ganz freundich) den vorgesetzten zu verlangen.die sollen mir das doch mal korrekt begründen..
bin der meinung,wenns doch eingetragen ist-dann sollte ich das kennzeichen auch bekommen!
was meint ihr dazu?
wer kennt sich da aus?
habe ich irgendwelche rechte?-wo es doch sogar eingetragen ist?

__________________
Harley FXR,Guzzi Daytona
alles nur nicht nippon.. unglücklich


Geschrieben von Sticki1 am 15.02.2010 um 17:29:

Umbaumaßnahmen fürs Kennzeichen von max. 500 Euro können einem gesetzlich zugemutet werden Augenzwinkern


Geschrieben von deuci am 15.02.2010 um 17:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Umbaumaßnahmen fürs Kennzeichen von max. 500 Euro können einem gesetzlich zugemutet werden Augenzwinkern

wenn ich richtig informiert bin, ist diese summe noch einmal kräftig erhöht worden.
deuci


Geschrieben von nighttrain1 am 15.02.2010 um 18:00:

mit altem Kennzeichen ohne eurozeichen
brauchst du im ausland das alte D-Schild.

das ist erst recht hässlich.

manche carabinieri oder östereicher können
da recht pingelig sein.
gibt schließlich kohle für strafe

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nighttrain cool

lieber schwarz und stark


Geschrieben von biohazard am 15.02.2010 um 18:36:

@straßenköter, na wenn du die bikes meinst das stimmt wir haben hier ja so einiges an customizer die ne menge an preisen mit ihren bikes gewinnen und man stellt sich immer wieder die frage wie schaffen die sowas auf die strasse zu bekommen " legal " Zunge raus

ich war schon mal bei einem als der tüv bei ihm war und da staunt man als aussenstehender nur was da so geht Augen rollen


Geschrieben von Saarländer am 15.02.2010 um 18:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von nighttrain1
mit altem Kennzeichen ohne eurozeichen
brauchst du im ausland das alte D-Schild.

das ist erst recht hässlich.

manche carabinieri oder östereicher können
da recht pingelig sein.
gibt schließlich kohle für strafe

für nen PKW ist das richtig, D Schilder für Kräder waren nie Pflicht


Geschrieben von meckimesser am 15.02.2010 um 19:31:

eingetragenes kleines Kennzeichen

war heute auf der zulassungsstelle..
habe in meinen papieren unter ziffer 22 folgendes eingetragen:"raum f.kennz. max.240x130mm"
trotzdem hat sich der typ (zum glück hinter panzerglas..) stur gestellt und wollte nicht die plaketten aufkleben.
er meinte ich brauch noch extra eine genehmigung vom regierungspräsidium.
jetzt habe ich ein kleines blech ohne plaketten und ein hässliches "grosses"mit plaketten.
bin stinksauer und überlege da noch mal hinzufahren und (natürlich ganz freundich) den vorgesetzten zu verlangen.die sollen mir das doch mal korrekt begründen..
bin der meinung,wenns doch eingetragen ist-dann sollte ich das kennzeichen auch bekommen!
was meint ihr dazu?
wer kennt sich da aus?
habe ich irgendwelche rechte?-wo es doch sogar eingetragen ist?
sind eintragungen nicht bindend?-wozu dann überhaupt eintragungen..?

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alles nur nicht nippon.. unglücklich


Geschrieben von Bruchpilot am 15.02.2010 um 19:37:

Rechte?

Ich lach mich schlapp


Geschrieben von turbo am 15.02.2010 um 19:45:

frag doch beim regierungspräsi an wenn der untertan das von dir verlangt. Schreib auch gleich in die mail wie der knabe heisst. Kannst den ja auch gleich mal nach der addi vom präsi fragen. Soviel unterstützung muss doch machbar sein. Fahr mal hin und frag noch mal freundlich. Nicht das bei der nächsten kontrolle der nächste diener dich wegen überbreite anklagt. Schlisslich steht da max. in den papieren und du bist breiter unterwegs. Ich hatte mir mal die plaketten einfach (so einfach war es aber nicht) auf das kleinere schild umgebeppt. machte 110 dm strafe für unkenntlichmachung eines amtlichen ........ Lass dich also nicht hinreissen.

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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder