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Geschrieben von Baba am 17.05.2009 um 17:39:

Kommt auf den Heini vom TÜV an !


Geschrieben von Adi am 17.05.2009 um 17:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Baba
Musste bei mir nicht sein ! TÜV mal anschreiben

Bei mir sind Hinten auch keine dran und habe auch TÜV bekommen, aber bei einer Kontrolle nützt das alles Nichts.
Selbst wenn eingetragen wäre, dass Hinten keine Blinker angebaut sein müssen, was sicher nicht der Fall ist, gibts nen Mängelbericht.
Das verstösst nun mal gegen die Vorschriften und wird bei Eintragung als Gefälligkeitsgutschten verworfen.
Habs selbst schon erlebt ......

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Baba am 17.05.2009 um 17:57:

Bei mir ist es eigetragen !


Geschrieben von fred am 17.05.2009 um 17:58:

Hallo und Danke für die schnellen Antworten.

Zitat von Adi
bei einer Kontrolle nützt das alles Nichts.

Genau das befürchte ich auch. Was passiert in dem Fall ? Kostet's nur Geld oder auch Punkte (oder Schlimmeres) ?


Zitat von Prof. Dr. Zonk
http://motorrad.wikia.com/wiki/Baujahr

Da steht zumindest das Blinker hinten ab Datum 01.01.1987 Vorschrift sind

Gibt's die StVZO irgendwo zum runterladen ? Natürlich nicht die aktuelle, sondern die von damals.


Fred.


Geschrieben von Dragon am 17.05.2009 um 18:18:

Nim doch einfach hinten Blinker dran dan gibts auch kein stress fröhlich fröhlich fröhlich

gruß dragon


Geschrieben von Adi am 17.05.2009 um 18:22:

Hat bei mir kein Geld gekostet, aber Du kommst dann um den Anbau von Blinkern nicht herum.
Ehrlich gesagt, finde ich Blinker Hinten gar nicht mehr so tragisch, seit es die Miniteile von Kellerman gibt.
Die sind echt Augenverträglich und dienen letztendlich auch Deiner eigenen Sicherheit.

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von DéDé am 17.05.2009 um 18:42:

§54 Fahrtrichtungsanzeiger

Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinker muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden Längsseiten möglich (Ochsenaugen). Dann muß der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der erwähnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger dürfen bei Motorrädern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.



Das ist das Gesetz, man beachte den letzten Satz (bewegliche Fahrzeugteile = Lenker).

Die Realität ist aber, dass noch bis 97 ohne hintere Blinker eingetragen wurde. zB. an meiner damaligen Softail.

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Saarländer am 17.05.2009 um 18:46:

andre, alles richtig was du sagst....................nur dem z.b. Bayerischem Polizisten ist das sowas von egal großes Grinsen der schaut auf das Zulassungsdatum und schon ist die Sache gegessen.


Geschrieben von George am 17.05.2009 um 20:24:

Auszug aus der Bikers News 3/08:

"Dürfen Lenkerendenblinker ohne zusätzliche Blinker am Heck angebaut werden? Bei Fahrzeugen mit EG-Zulassung ist es eindeutig verboten. Bei Motorrädern, die nach StVZO zugelassen sind, hängt es von der Erstzulassung ab.
Hier wird bei den meisten Behörden der 1. Januar 1987 als Scheidedatum gehandelt. Danach müssen zusätzlich zu den Lenkerendenblinkern auch noch Heckblinker angebaut werden.
Aber eine interne Anweisung des RWTÜV vom 6.3.1998 informiert die Prüfstellen darüber, dass nichts gegen die alleinige Verwendung von Lenkerendenblinkern spricht, soplange sie für die Anzeigen nach vorne und hinten geprüft sind. Das wiederum könnt ihr an den Prüfziffern 11(vorne) und 12(hinten)erkennen."

Kellermänner fallen also schon mal raus, da sie nur für vorne geprüft sind.

Weiter:

"Nur leider wollen sich in Deutschland nicht alle prüfberechtigten Institutionen der Meinung des oben gennaten TÜVs anschließen. Hier bleibt also nur der 'TÜV-Tourismus', ihr müsst gegebenenfalls mehrere Prüfstellen abklappern."

Somit hat man also die Risiken, die der saarländer anspricht selbst zu tragen.

Seit dem 17.6.2003 ist es auf jeden Fall endgültig mit alleinigen Lenkerendenblinkern vorbei.

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Geschrieben von v-roder am 30.05.2009 um 18:41:

frage zu kellermann blinker micro

hallo!

ich hab mal eine frage zu den kellermann blinkern.
meine frau möchte an ihrer iron gerne am heck die neuen micro 1000 mit integrierten brems-rück-blink kombination,und am lenker die normalen lenkerendblinker verbaut haben.
dazu eine frage,die micro 1000 sind LED und die lenkerendblinker eben mit halogenlampen.
muss ich dafür am heck widerstände verbauen? verwirrt verwirrt
danke für alle infos!

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Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 30.05.2009 um 19:51:

Nun bei der Rod brauchste nix machen unglücklich funzt ohne Wiederstände auch wie Original rotes Gesicht
Ob das bei der Iron genauso aussieht weiss ich nicht verwirrt
Probiers doch aus erst mal ohne Wiederstände, vielleicht haste ja Glück Augen rollen
Wenn nicht kannste immer noch welche einbauen Freude

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Geschrieben von v-roder am 30.05.2009 um 19:58:

nun ja,ich hoffe mal das ich keine widerstände benötige,weil ja jetzt eigentlich alles auch so verbaut ist.
hinten eben diese originale blinkerbremslicht-kombi in LED,und vorne die normalen blinker mit normalen lämpchen.
also nach rein von der logik her müsste das mit den kellermännern klappen smile

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Geschrieben von Callao am 01.06.2009 um 22:24:

Kellermänner sehen schwuul aus! Freude
ich steh auf Ochsenaugen alternativ Bull Eyes
sind natürlich nur vorne verbaut
lass die Stock Originals hinten!
alles andere wäre F......

Callao


Geschrieben von v-roder am 01.06.2009 um 23:57:

nö,hinten kommen die neuen kellermänner dran,bzw.auch vorne die lenkerendblinker.
und mir gehts auch nicht darum was in deinen augen schwul oder nicht schwul aussieht,sondern lediglich darum ob man die kellermänner hinten ohne widerstände verbauen kann.
wäre also super wenn sich die antworten nur auf die frage beziehen könnten. Freude Freude

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Geschrieben von George am 02.06.2009 um 09:58:

Zitat von Callao
Kellermänner sehen schwuul aus! Freude
ich steh auf Ochsenaugen

Yeeesssss!!!

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