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Geschrieben von AngelAndy am 08.10.2009 um 10:08:

Prinzipiell können wir in Deutschland ja momentan sogar noch froh sein, dass es nicht so abgeht wie hier (siehe Bild unten). Es gab ja in Deutschland allen Ernstes schon die Diskussion, dass Reiter eine Art Kennzeichen am Pferd haben sollten...da wir selbst zwei Pferde haben kommt da irgendwann sicher auch noch was auf uns zu (vielleicht reicht dann ein Wechselkennzeichen)...ein dreifach Hoch auf die deutsche Bürokratie großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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Geschrieben von J.T. am 08.10.2009 um 10:30:

Wenn das passieren sollte, erkläre ich all die Sesselfurzer für bekloppt! Momentan sind es noch 99%!

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Gruß von Sascha aus'm Taunus

500rpm, dann klingt's auch wie ne Harley.


Geschrieben von Adi am 08.10.2009 um 11:19:

Ausserdem war ja schon mehrfach das Kennzeichen für Vorne in der Diskussion Baby

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Seppler am 08.10.2009 um 12:29:

Hi

In einem anderen HD Forum wurde dieser Antwortbrief des Bundesministeriums für Verkehr zur Problematik gepostet.

Vielleicht wäre Herr Franke der richtige Ansprechpartner.



Kennzeichengröße, 15 Sep. 2009 15:42


Wegen des leidigen Themas Kennzeichengrößen wurde von einem User kürzlich das Bundesministerium für Verkehr angeschrieben.



Hier die Antwort:


Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen antworten.

Die große Anzahl von Meinungen, die das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung in der Vergangenheit dazu erreicht hat, war
Anlass für uns, diesen Sachverhalt auf fachlicher Ebene durch die
Bundesanstalt für Straßenwesen prüfen zu lassen. Die Prüfung ist
abgeschlossen.

Aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung kann ich deshalb mit heutigem Erkenntnisstand Folgendes
antworten:

Die BASt hat mittlerweile ihr Untersuchungsergebnis zur Frage, wie sich
eine Verkleinerung der derzeit geltenden normalen Kennzeichengrößen für
Motorräder (Höhe und Breite der Kennzeichen, Verwendung schmalerer oder
kleiner Schriften) auf die visuelle Lesbarkeit/Erkennbarkeit und
fotografische Auswertbarkeit der Kraftfahrzeugkennzeichen im Rahmen der
Verkehrsüberwachung auswirken könnte, vorgelegt.

Unter Berücksichtigung von Artikel 36 i. V. m. Anhang 2 des
Internationalen Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. Nov. 1968
("Wiener Übereinkommen"), wonach bei einem stehenden Fahrzeug das
Kennzeichen noch aus einer Entfernung von 40 m lesbar sein muss, kommt
eine Verkleinerung der Kennzeichen deshalb nicht in Betracht.

Aus diesem Grund ist eine Änderung der Rechtslage derzeit nicht
vorgesehen. Diese würde im Übrigen auch an einer mangelnden Zustimmung
der Länder im Bundesrat scheitern.

Ergänzend möchte ich noch folgende Argumente für die Begründung
beifügen:

1. Nach dem Grundgesetz sind für die Durchführung der Straßenverkehrs
Zulassungs Ordnung (StVZO) und damit auch für die Zuteilung der
amtlichen Kennzeichen grundsätzlich die Länder zuständig; die
Bundesregierung hat keine Möglichkeit, den Ländern insoweit Weisungen zu
erteilen. Aufgrund des bestehenden föderativen Systems sind Abweichungen
bei der Durchführung gesetzlicher Regelungen in der Praxis normal und,
soweit sie im vorhandenen Ermessensspielraum liegen, ermessensfehlerfrei
entschieden wird und sich die Erteilung von Ausnahmen auch im Rahmen der
Verwaltungspraxis des Landes halten, nicht zu beanstanden.

2. Nach der Richtlinie 2002/24/EG, Anhang I Rubrik 35 gilt für die
Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zwei
oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Richtlinie 93/94/EWG des Rates der
Europäischen Gemeinschaft vom 29. Oktober 1993, geändert durch die
Richtlinie 1999/26/EG der Kommission vom 20. April 1999. Danach hat die
Anbringungsstelle für Krafträder eine Breite von 280 mm und eine Höhe
von 210 mm, so dass die bisherigen deutschen Höchstmaße von 280 mm
Breite und 200 mm Höhe beibehalten werden konnten. Ziel der vorgenannten
Richtlinie über die Anbringungsstellen war es ausdrücklich nicht, die
Abmessungen der in den verschiedenen Mitgliedstaaten verwendeten
amtlichen Kennzeichen zu harmonisieren.

3. Im Übrigen versuchen die Zulassungsbehörden im Rahmen ihrer
rechtlichen Möglichkeiten bereits, den Wünschen von Kraftradfahrern
entgegenzukommen. Dem Umstand, dass bei Krafträdern wegen ihrer
üblichen, baulichen Gestaltung nur relativ schmale
Kennzeichenschilder verwendet werden können, wird in der Praxis dadurch
Rechnung getragen, dass die Zulassungsbehörden kurze Erkennungsnummern
möglichst für Krafträder reservieren oder die Verwendung der
Engschrift zulassen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Stempel und
Prüfplaketten an der linken Seite des Unterscheidungszeichens, unter dem
Euro Feld, untereinander anzubringen. Auch hiervon wird von den
Zulassungsbehörden Gebrauch gemacht, wenn dadurch ein schmaleres
Kennzeichen angebracht werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Informationen dienlich sein. Ich
bitte aber wie im Pkt.1 benannt zu beachten, dass die endgültige
Entscheidung in der Zuständigkeit der Länder liegt.

Ich wünsche Ihnen allzeit eine unfallfreie Fahrt mit Ihrem Motorrad und
verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Im Auftrag

Jürgen Frank

Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice


Geschrieben von Adi am 08.10.2009 um 12:43:

Damit hats sich wohl erledigt traurig

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Geschrieben von ixxi-seven am 08.10.2009 um 12:46:

Bliebe höchstens noch die Möglichkeit einer ePetition, in der auf die Harmonisierung der Kennzeichengrößen in Europa hingewiesen wird. Wenn das durch alle möglichen Motorradforen propagiert wird, dann kommen sicherlich genügend Unterschriften zusammen, so das sich der Petitionsausschuss damit befassen MUSS.


Geschrieben von J.T. am 08.10.2009 um 12:48:

Klagt nicht! KÄMPFT! Das muss weiter versucht werden!!!

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Geschrieben von Gerd am 08.10.2009 um 16:30:

Das ganze Ding ist doch ne Verar.......

Wie kann man im Sept. 2009 nen Brief aufsetzen in dem man sich noch auf die StVZO
bezieht, obwohl seit Anfang 2007 nach und nach die Ablösung durch die FZV erfolgt. verwirrt Augenzwinkern
Auch die anschließenden Textpassagen und Begründungen beziehen sich auf Verordnungen
und Richtlinien aus den 90er Jahren und Anfang 2000.
Da sieht man schon, dass der Verfasser um die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten gar nicht Bescheid weiß und hofft, dass der blöde Bürger es erst recht nicht tut.
Die Argumentationskette in dem Brief ist auf jeden Fall Firlefanz. Schon allein der Verweis auf EU-Richtlinien und den berühmten "40m - Sehtest"
Danach dürften die Polizisten in allen europäischen Nachbarländern eine bessere Sehkraft haben als ihre deutschen Kollegen fröhlich fröhlich fröhlich

Fakt ist wohl letztendlich, dass nach der neuen FZV die kleinen Kennzeichen nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig sind. Jetzt gibt es natürlich Zulassungsbezirke in Deutschland und auch ganze Lände um uns rum die sehen das ganz und gar nicht so eng und verteilen sie trotzdem. (Schön für die die eins haben großes Grinsen )
Zu überlegen ist jetzt natürlich wie kann ich es bewirken, dass es zu einer Gesetzesänderung kommt, so dass alle was davon haben. Und nicht, dass wir permanent auf die anderen zeigen die "widerrechtlich" eines bekommen haben, so dass es denen nachher entzogen wird.

Ob es dazu sinnvoll ist Bundespolitiker zu beharken ist fraglich. In der Regel sind die fern jedem Irdischen und geben doch nur das wieder, was ihnen teure Beratergremien vorgebetet haben.

Man müsste halt an diese "Vorbeter" rankommen und die in die richtige Richtung bringen. Daher sehe ich persönlich mehr Sinn darin wenn wir, die Motorradfahrer, uns über eine Institution wie einen/mehrere Automobileclubs o.ä. vertreten lassen.
Nur über diese gewichtige Schiene wird man ernst genommen.

Alles andere ist K-K, da wird dem Bürger in schönen Rundschreiben "Bürgernähe" vorgegaukelt. Erst vorgegaukelt, dann verschaukelt fröhlich Zunge raus


Geschrieben von aXRo am 08.10.2009 um 16:33:

hm ... die kommen wohl mit ihrer DIAT nicht klar *oder Diäten* ... etwas Nahrungsumstellung wär wohl passend ... Null-Diät ... aber nicht nur im Geiste ... Baby

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Geschrieben von AngelAndy am 08.10.2009 um 21:49:

Wenn wir mal davon ausgehen, dass eine Harmonisierung im gesamteuropäischen Raum stattfinden sollte (wie Gerd ja schreibt, bezieht sich die Argumentation auf die vollendete Vergangenheit), dann hätten unsere Niederländer, etc. doch auch schon längst Pizzableche montiert haben müssen.
Vielleicht bin ich da ja zu subjektiv, vielleicht seht ihr das aber genauso wie ich: Unsere kompetenten deutschen Politiker biegen sich ihre Argumente so hin, wie sie sie brauchen und da die Gesetzeslage für solche Fälle genügend Spielraum bietet, ist das ja auch sachlich schlecht für den einzelnen Bürger zu verargumentieren. Hier hilft nur der Druck der breiten Masse, am besten europaweit. Letztendlich geht es ja gar nicht nur um die Kennzeichengröße allein. Das wäre (neben den vielen positiven Gründen, die wir Biker da ja haben) eher ein exemplarischer Akt.
Die Basis vieler Gesetzesentwürfe oder Sondergenehmigungen in Deutschland ist eine entsprechende Lobby. Was glaubt ihr, wie häufig die chemische Industrie in Berlin mit eigens dafür abkommandierten Repräsentanten auf der Matte steht, um ihre Interessen durchzusetzen??? Und dieser Druck hat noch jeden in die Knie gezwungen. Egal ob Kohl, Schröder, oder Merkel...

Fazit: Nur wenn wir eine starke Lobby bilden, haben wir gute Chancen, unsere Interessen bis zu einem gewissen Grad durchzusetzen.

Gruß,
Andy

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Geschrieben von AngelAndy am 08.10.2009 um 21:53:

@Gerd: Ich stimme Dir in den meisten Punkten absolut zu. Über einen Interessensverband (wer auch immer das dann sein könnte, ADAC, BU, BVDM...) lässt sich mehr erreichen. Aber wie heißt es so schön??? Steter Tropfen nässt das Bein, oder so großes Grinsen

Wir sind doch auf dem richtigen Weg...nur müssen wir ihn auch weitergehen...

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Geschrieben von Störtebecker am 09.10.2009 um 10:42:

Moin
Habe gerade eine Mail bekommen. Dort steht das gleiche drin wie oben schon geschrieben.
Allerdings von einer anderen Person unterschrieben.
Scheint ein Standard Brief zusein.

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Tiefensee vom 07.10.2009, das mir mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet wurde.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Minister nicht persönlich antwortet, was sein tägliches Arbeitspensum einfach nicht zulässt.

Die große Anzahl von Meinungen, die das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dazu erreicht hat, war Anlass für uns, diesen Sachverhalt auf fachlicher Ebene durch die Bundesanstalt für Straßenwesen prüfen zu lassen.

Aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann ich deshalb mit heutigem Erkenntnisstand Folgendes
antworten:

Die BASt hat mittlerweile ihr Untersuchungsergebnis zur Frage, wie sich eine Verkleinerung der derzeit geltenden normalen Kennzeichengrößen für Motorräder (Höhe und Breite der Kennzeichen, Verwendung schmalerer oder kleiner Schriften) auf die visuelle Lesbarkeit/Erkennbarkeit und fotografische Auswertbarkeit der Kraftfahrzeugkennzeichen im Rahmen der Verkehrsüberwachung auswirken könnte, vorgelegt.

Unter Berücksichtigung von Artikel 36 i. V. m. Anhang 2 des Internationalen Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November
1968 (*Wiener Übereinkommen*), wonach bei einem stehenden Fahrzeug das Kennzeichen noch aus einer Entfernung von 40 m lesbar sein muss, kommt eine Verkleinerung der Kennzeichen deshalb nicht in Betracht.

Aus diesem Grund ist eine Änderung der Rechtslage derzeit nicht vorgesehen. Diese würde im Übrigen auch an einer mangelnden Zustimmung der Länder im Bundesrat scheitern.

Ergänzend möchte ich noch folgende Argumente für die Begründung
beifügen:

1. Nach dem Grundgesetz sind für die Durchführung der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und damit auch für die Zuteilung der amtlichen Kennzeichen grundsätzlich die Länder zuständig; die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, den Ländern insoweit Weisungen zu erteilen. Aufgrund des bestehenden föderativen Systems sind Abweichungen bei der Durchführung gesetzlicher Regelungen in der Praxis normal und, soweit sie im vorhandenen Ermessensspielraum liegen, ermessensfehlerfrei entschieden wird und sich die Erteilung von Ausnahmen auch im Rahmen der Verwaltungspraxis des Landes halten, nicht zu beanstanden.

2. Nach der Richtlinie 2002/24/EG, Anhang I Rubrik 35 gilt für die
Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zwei oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Richtlinie 93/94/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 29. Oktober 1993, geändert durch die Richtlinie 1999/26/EG der Kommission vom 20. April 1999. Danach hat die Anbringungsstelle für Krafträder eine Breite von 280 mm und eine Höhe von 210 mm, so dass die bisherigen deutschen Höchstmaße von 280 mm Breite und 200 mm Höhe beibehalten werden konnten. Ziel der vorgenannten Richtlinie über die Anbringungsstellen war es ausdrücklich nicht, die Abmessungen der in den verschiedenen Mitgliedstaaten verwendeten amtlichen Kennzeichen zu harmonisieren.

3. Im Übrigen versuchen die Zulassungsbehörden im Rahmen ihrer
rechtlichen Möglichkeiten bereits, den Wünschen von Kraftradfahrern entgegenzukommen. Dem Umstand, dass bei Krafträdern wegen ihrer üblichen, baulichen Gestaltung nur relativ schmale Kennzeichenschilder verwendet werden können, wird in der Praxis dadurch Rechnung getragen, dass die Zulassungsbehörden kurze Erkennungsnummern möglichst für Krafträder reservieren oder die Verwendung der Engschrift zulassen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Stempel und Prüfplaketten an der linken Seite des Unterscheidungszeichens, unter dem Euro Feld, untereinander anzubringen. Auch hiervon wird von den Zulassungsbehörden Gebrauch gemacht, wenn dadurch ein schmaleres Kennzeichen angebracht werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Informationen helfen. Ich bitte aber - wie im Pkt.1 benannt - zu beachten, dass die endgültige Entscheidung in der Zuständigkeit der Länder liegt.

Ich wünsche Ihnen immer eine unfallfreie Fahrt mit Ihrem Motorrad.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bärbel Grabitzki

Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG buergerinfo@bmvbs.bund.de

Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 - 1942


Geschrieben von NRS6 am 09.10.2009 um 11:04:

Klasse Antwort,(bla,bla,bla) was anderes war ja ehrlich gesagt auch nicht zu erwarten.
Grüße


Geschrieben von kinka-hanna am 09.10.2009 um 11:53:

Das Ärgernis ist ja, das mache Zulassungsbehörden eben nicht kurze Kombinationen für Motorräder reservieren, aber z.B. Firmen, damit sie lustige Kennzeichen haben. Baby
Engschrift Fehlanzeige, links die Stempel - Frevel Baby

Ich male mir selbst eins und trage das Original als Rückenschild innen in der Jacke, falls er einer sehen will.
Schicke den Brief auch los (wegen dem steten Tropfen).

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Munter bleiben.
Kinka-Hanna


Geschrieben von Seppler am 09.10.2009 um 12:18:

Hi

Interessant finde ich bei dem Thema, dass man Engschrift bei PKW und LKW Schildern anscheinend lesen kann, bei Motorrädern jedoch nicht.

Das widerspricht sich doch.

Hier im Landkreis bekommen die PKW Neuzulassungen Engschrift, da bei Normalschrift die max. Kennzeichenbreite überschritten würde.

Die Mopeds erhalten jedoch automatisch (fast) immer Normalschrift.

Man versucht zwar kurze Kominationen auszugeben, was jedoch nicht immer gelingt.

In der Nachbarschaft fahren zwei Geländewagen, Jeep und Range Rover, die haben am Heck Leichtkraftradkennzeichen und daran stört sich keine Zulassungsstelle.

Da steckt doch was anderes dahinter.

Sepp