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nöö , sowas habbich nich - hab meine füße immer schön artig auf den trittbrettern
zum zitierten Beitrag Zitat von NT-Tom
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- es könnt alles - so einfach sein ............ schrumm schrumm![]()
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Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...
Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...
Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...
Zitat von Mudman
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Irgenwann fragt mal jemand: Darf man das klassische Harleyzündschloß nach links oder nach rechts einschalten (bei meiner geht auf beiden Seiten alles)?
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Hi Tolot
Welche Ausnahmegenehmigung mein TÜVler gefunden hat war mir zu diesem Zeitpunkt total egal.
Habe die originalen Passing Lights aus dem Katalog. Einsätze mit E-Kennzeichnung und über ein Relais geschaltet, damit sie bei Fernlicht aus sind. Das ganze natürlich noch separat per Knopf zu- und abschaltbar.
Gruss
gio
Zitat von Adi66
Zitat von Mudman
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Irgenwann fragt mal jemand: Darf man das klassische Harleyzündschloß nach links oder nach rechts einschalten (bei meiner geht auf beiden Seiten alles)?
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Deswegen habe ich einen verschließbaren Tankdeckel. Den kannst Du auch nach Gusto mal links- und mal rechtherum aufdrehen![]()
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Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...
Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...
Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...
Schei...e.
Will mal hoffen, dass es nicht zu inneren Konflikten führt
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
wenn ich meine tankdeckel drehe , und sie machen rrrrrt rrrttt - dann drehe ich eben in die andere richtung
ganz einfach und ohne viel drüber nachzudenken
heute morgen bei ner kurzen runde eeeexxtra nochmal fotorgafisch dokumentiert
war das ein geiles wetter - grün blau weiss - und jetzt sitz ich wieder auf arbeit
standlicht (ACC) - abblendlicht mit passing lights- fernlicht ( passinglights werden bei fernlicht abgeschaltet )
zum zitierten Beitrag Zitat von gio
Hi Tolot
Welche Ausnahmegenehmigung mein TÜVler gefunden hat war mir zu diesem Zeitpunkt total egal.
Habe die originalen Passing Lights aus dem Katalog. Einsätze mit E-Kennzeichnung und über ein Relais geschaltet, damit sie bei Fernlicht aus sind. Das ganze natürlich noch separat per Knopf zu- und abschaltbar.
Gruss
gio
muss das thema mal aufwärmen.
die zusatzscheinwerfer sind aktuell in bezug auf ihre e-nummer als nebelscheinwerfer deklariert.
dürfen also streng genommen nur bei nebel in betrieb sein.
seit meinem motorradunfall wo ich mit abblendlicht übersehen wurde fahre ich generell mit fernlicht, seit ich die heritage habe immer mit 3er scheinwerferbatterie.
siehe da,man wird gesehen
manche kommen entgegen und geben lichthupe,weil sie denken ich fahre mit fernlicht.
ok,ich hau dann mal kurz das fernlicht rein,dann gucken sie blöd weils noch heller wird und die nebelscheinwerfer ausgehen.
auch eine polizeistreife (so wie ich nun weis ,immer der selbe) hat schon 3 mal aufgeblendet als ich entgegenkam.
letzte woche war ich dann fällig sie haben gewendet und mich mit blaulicht und sirene
angehalten.
man war das geil,sowas hab ich ja normal immer selbst gemacht ich fühlte mich nun endlich mal so richtig outlaw und war froher dinge was nun so passiert.
evtl krieg ich nen achter auf dem rücken angelegt
naja,mir wurde gleich mitgeteilt daß ich mehrmal gesehen wurde(klar,meine weiße heritage kennt inzwischen hier jeder ) wie ich mit fernlicht rumfahre.
hab ihm dann das fernlicht gezeigt und meite,das sind zusatzscheinwerfer.
da kein nebel sollte ich 25 euro zahlen.
meinte dann nur,daß ich die dinger ums frecken nicht ausschalten werde weil mir ein motorradunfall mit abblendlicht meine volle dienstfähigkeit gekostet hat und egal was ich zahlen soll,ich werde so weiterfahren.
irgendwie haben sie das dann verstanden und ich durfte so weiterfahren.
mein händler z.b. meint die scheinwerfer sind generell zulässig ,egal bei welchem wetter.
ich glaub damit kennt sich keiner so richtig aus
Nein, es ist schon so, daß die Nebler nur bei Nebel angeschaltet werden dürfen, und das, was wir Zusatzscheinwerferbesitzer machen, nämlich dauernd mit den angeschalteten Zusatzscheinwerfern, egal ob Fernlicht oder Nebler oder wie bei mir Abblend- und Fernlicht in den ZS, zu fahren, definitiv nach der StVO nicht erlaubt ist - aber gleichwohl unserer Sicherheit dient.
Beim TÜV wurde dies jüngst auch nicht beanstandet, nur meine übrige Illumination. Alles war an, der Prüfer schaute nur auf die Gläser, ließ die Zusatzscheinwerfer unbeanstandet, veranlaßte mich aber, die andere Illumination abzuschalten (Stecker gezogen und gut, dafür habe ich den Stecker auch eingebaut). Ob der weiß, daß die Zusatzscheinwerfer nicht angeschaltet sein dürfen, ist mir schnuppe, er hat es durchgewunken und ich gehe nicht nur das Risiko ein, von der Polizei angehalten zu werden, sondern auch, einen Knolle zu erhalten. Das werde ich dann durchfechten denn es darf nicht sei, daß jeder vierrädrige Panzer mit LED-Tageslicht, das mehr blendet als mein Hauptscheinwerfer, auf sich aufmerksam machen darf und mich ohne jede Knautschzone damit unsichtbar werden läßt und ich nichts für meine Sicherheit tun darf.
@ sticki
ich fahre auch immer mit dreiflutigem Licht.
Bis zur 1600er Erstinspektion bin ich auch häufiger angeblinkt worden, da die Scheinwerfer anscheinend den Gegenverkehr geblendet hatten.
Der Händler hat mir die Nebler bei der Erstinspektion neu eingestellt, da sie lt. seiner Aussage in den Himmel geleuchtet hatten (hatte ich bis dahin nicht gemerkt, da nur bei Tageslicht gefahren). Danach gabs keine Lichthupe mehr vom Gegenverkehr.
Sticki schau mal, ob die Nebler richtig eingestellt sind..
Gruß
Uwe
wie seh ich das???
Zitat von grafschafter
Bis zur 1600er Erstinspektion bin ich auch häufiger angeblinkt worden, da die Scheinwerfer anscheinend den Gegenverkehr geblendet hatten.
zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
wie seh ich das???