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Danke für den Link. War interessant zu sehen. Die Herren waren doch recht freundlich, allerdings auch etwas kleinlich.
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Ride safe and have fun ...
Bubbu
Da hab ich ja dann mal richtig Glück gehabt. Bin schon zwei Mal in eine Kontrolle geraten, aber wegen dem Kennzeichen ist nichhts passiert ...
Ist halt baubedingt ;-) ein bißchen schräg und das Gepäck verdeckt die obere Hälfte völlig
Na ja, hat sich jetzt eh erledigt, an der e-glide kommt's nach unten.
Gruss
ZZ59
zum zitierten Beitrag Zitat von Mulligan1
Das mit dem Kennzeichen passiert öfters als man denkt!
Wollten vor knapp drei JAhren während einer Tour in die Tschechei rein!
Zöllner haben uns (wie üblich) kontrolliert, und mein Bekannter durfte mit seinem Umbau nicht einreisen. Der Winkel passte nicht.![]()
Und mit meiner Dyna (gott hab sie seelig) bin ich ebenfalls mal in eine Kontrolle reingeraten. Durchgeschlagener Auspuff hat eigentlich keinen interessiert, sondern die sind wie die Geier über ein Stück Aas über mein (zugegebenermaßen) wirklich schräg stehendes Kz. hergefallen. Hatt damals, wie der schwede, eine Mängelkarte und dann diesen Anhörungsscheiss bekommen!
An meiner Dicken hatte ich anfangs auch das Kz. oben angebracht. (schräg, was sonst).
mittlerweile habe ich es nach unten verlegt - man wird älter und der Geschmack ändert sich!
Auch in Italien....
zum zitierten Beitrag Zitat von Boskoops-Klaus
und jetzt versuch ich schon seit ner halben Stunde mit nem Geodreieck, ner Wasserwaage und drei Flaschen Reissdorfden Winkel von meinem Nummernschild zu ermitteln
....... wie geht das ? und was ist wenn ich grad nen Berg rauf fahre ???
.... oder noch schlimmer .... runter ?? Fragen über Fragen
...... ich glaub ich hol mir noch ein Kölsch
![]()
@mulligan1
...danke für die aufklärung.
@zz59
wo ist das foto entstanden?
sieht recht hoch aus.
gruss zsb
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Zitat von hugin
Zitat von evel knievel
Wann war denn die Kontrolle?
evel
Anfang/Mitte April 2011
...was ich aber nicht verstehe, ich habe mich mit vielen Leuten dort unterhalten und die hatten teilweise erlaubte Auspuffanlagen drauf, aber die Einsätze zu hause gelassen.
Die steckt man doch in die Tasche und hat sie wenigstens dabei![]()
so long...
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Die Linke zum Gruße
Schleifi
Hatte im April denselben KFZ-Sachverständigen an der Rheinfähre am Kornsand. Leider mußte er die ungläubigen Polizisten aufklären, daß die Factory einen echt guten Job gemacht hatte und sie mich ungeschoren weiterfahren lassen müssen. Hat echt Spass gemacht.
Was hat denn die Factory so tolles gemacht?
Klär uns mal auf.
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Die Linke zum Gruße
Schleifi
Das mit dem Braincap habe ich aber nicht kapiert? Ich dachte immer, dass die abschließende Gesetzgebung noch nicht erfolgt ist? Bei Louis liegt doch immer so ein Merkzettel bei, dass das Tragen von Braincaps nicht verboten ist.
polizeikontrolle im strassenverkehr ist ländersache und hobtstadt tickt sowieso anders.
[ dein hut, der steht dir gut, und damit ist der "geeignet". ohren und hacken geschütz vor granatsplitter. alles gut ]
wenn du nicht sonst irgendwie auffällig bist, wird der hut dir keine probleme bereiten, oder?
louis schreibt es formal richtig, und nicht, dass braincaps erlaubt sind.
fazit:
Die sogenannten Braincaps, deren Helmschale lediglich den Bereich oberhalb der Ohren und des Nackens schützt, erfüllen diese Voraussetzung nicht, sie sind daher keine Schutzhelme im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
es grüsst von datt soffa
zappakowski
hier der ganze sarotti:
Zum 1. Januar 1990 wurde die bisherige DIN 4848 durch die ECE-22 Norm ersetzt. Durch zwei Ausnahmeverordnungen wurde diese Vorschrift so gestaltet, dass auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig sind, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind.
Begriff / Definition: geeigneter Schutzhelm
Das Tragen eines Schutzhelmes ist für Motorradfahrer in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, auch für Fahrer von Mopeds und Mofas.
Zum 1. Januar 1990 wurde die bisherige DIN 4848 durch die ECE-22 Norm ersetzt. Durch Änderung des § 21a. der StVO zum 01.01.2006 sind auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind.
Geeignet sind demnach amtlich genehmigte Schutzhelme, die entsprechend ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 21a Abs. 2 StVO, die bislang erläuterte, was unter "geeignet" im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist, wurde durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 25.10.2007 durch Artikel 1 Nr. 3) ersatzlos aufgehoben.
Das Bundesverkehrsministerium* (BMVBS): Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr. Auch sog. "Braincaps" haben nach einem hier vorliegenden TÜV-Gutachten keine ausreichende Schutzwirkung.
Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Halbschalenhelme, auch Jethelme genannt, verfügen über keine feste Kinnpartie, es gibt Varianten mit verbautem Visier oder mit Sonnenblende. Auch Halbschalenhelme müssen Stirn, Ohren und Nacken schützen, um als Schutzhelme zu gelten.
Die sogenannten Braincaps, deren Helmschale lediglich den Bereich oberhalb der Ohren und des Nackens schützt, erfüllen diese Voraussetzung nicht, sie sind daher keine Schutzhelme im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
* "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung", früher "Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)", umgangssprachlich auch Bundesverkehrsministerium genannt.
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