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Zitat von Minicommander
In Frankreich und Belgien ist es meines Wissen Pflicht mit Weste zu fahren.
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Schuld haben immer nur die Anderen
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.
zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
Nur das der Rückstrahler hinten eckig sein muss muss und nicht rund sein darf.....
*edit* darf auch rund sein. Nur nicht dreieckig.
Zum Thema Highway Bars. Einen Freund von mir haben sie eine Anzeige angedroht und es dann bei einer Belehrung gelassen.
Ich habe mich darauf hin beim TÜV und mit meinem Anwalt unterhalten. Also ich verfahre wie folgt: Die Dinger bleiben daran, da bei meinem
Modell (US) Einzelabnahme Road King bereits verbaut und abgenommen. Es ist ein Zierteil, wenn angeklagt ist die Nutzung nicht nachweisbar,
und somit für mich erledigt. Das klage ich bis zum OLG durch. Ich habe im Schein ein E unter 17 heißt Einzelabnahme und damit ist für mich
der Fall durch.
ich würde sagen, jeder 2. Cop sieht da eine Fremdgefährdung (abstehende Teile, die nicht der Funktionsfähigkeit dienen), das hat mit der Einzelabnahme gar nichts zu tun.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
Sehe ich so wie Dede.
Wenn du Glück hast, kommst du mit deinem Argument bei einer Kontrolle durch. Wenn du Pech hast, führt da einer einen Affentanz auf. Ob sich der Klageweg lohnt, wage ich zu bezweifeln.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
In 5 Minuten abgeschraubt und fertig. Für was Gerichte mit so nem Firlefanz weiter überlasten, Anwälte dick füttern und seine Zeit und Nerven verplempern!
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
zum zitierten Beitrag Zitat von DVSWERBUNG
Das klage ich bis zum OLG durch.
zum zitierten Beitrag Zitat von DVSWERBUNG
Zum Thema Highway Bars. Einen Freund von mir haben sie eine Anzeige angedroht und es dann bei einer Belehrung gelassen.
Ich habe mich darauf hin beim TÜV und mit meinem Anwalt unterhalten. Also ich verfahre wie folgt: Die Dinger bleiben daran, da bei meinem
Modell (US) Einzelabnahme Road King bereits verbaut und abgenommen. Es ist ein Zierteil, wenn angeklagt ist die Nutzung nicht nachweisbar,
und somit für mich erledigt. Das klage ich bis zum OLG durch. Ich habe im Schein ein E unter 17 heißt Einzelabnahme und damit ist für mich
der Fall durch.
Na, dann viel Spaß vor dem OLG
Die Rechtslage ist eigentlich klar:
1. Anbau ist je nach Meinung legal und nicht eintragungspflichtig. Sturzbügel sind ja eintragungs- und zulassungsfrei. Aber die Fußrasten allerdings sind Fahrwerksteile und deswegen eintragungs-/ABE-pflichtig. Also brauchst du theoretisch Pegs mit Gutachten, und da wird das Suchen schon schwer. Die dürfen auch keine Ecken und Kanten haben und die Lenkerbreite darf nicht überschritten werden. (§ 30 c StvzO) Und dann gibt es noch die Meinung, dass grundsätzlich keine weiteren Fußrasten montiert werden dürfen. Dies leite sich daraus ab, dass die Anzahl der Fußrastenpaare mit der Anzahl der Sitzplätze übereinstimmen muss. Die Originalen gelten bereits als ein Paar und das Paar für Sozius/Sozia ist verpflichtend. Tatsächlich ist die Anzahl aber in § 61 nicht angegeben, sondern nur, dass auf beiden Seiten welche sein müssen. Außerdem kann es sein, dass durch den Anbau der Teile die im Fahrzeugschein eingetragene Breite überschritten wird. Also da kann man Glück haben aber es ist wahrscheinlicher, dass das nix wird...
2. Die Benutzung ist dann aber nach der StVo unzulässig und wird daher im Rahmen einer Ordnungwidrigkeit geahndet. Nach § 23 Abs 3 STVO gilt, die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert. Und die Fußrasten die da gemeint sind, sind die mit den Bremshebeln und Schaltwippen. Also selbst wenn die durch irgendeinen Zufall eingetragen werden sollten, darf man die Füße da nicht draufstellen. Da aber die Benutzung unzulässig ist, sagt der TÜV halt auch, wir tragen nix ein, dass man eh nicht benutzen darf.
4. Wenn die Rennleitung sieht, dass man die Füß da drauf hat, gibt es ne Zeitstrafe n der Boxengasse. Dabei werden die einfach sagen, du hattest die Füße da drauf, wir sind ja nicht blöd, und wissen, du stellst sie gleich wieder da drauf, also abschrauben.
5. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden, wo diese Fußrasten irgendwie im Spiel waren, kann es deshalb auch zu einer sehr teuren privatrechtlichen Angelegenheit werden.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
zum zitierten Beitrag Zitat von George
Sehe ich so wie Dede.
Wenn du Glück hast, kommst du mit deinem Argument bei einer Kontrolle durch. Wenn du Pech hast, führt da einer einen Affentanz auf. Ob sich der Klageweg lohnt, wage ich zu bezweifeln.
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Ich gehe davon aus, dass ein Motorrad, egal welcher Hersteller, im Auslieferungszustand immer konform zur STVO ist.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von DVSWERBUNG
Zum Thema Highway Bars. Einen Freund von mir haben sie eine Anzeige angedroht und es dann bei einer Belehrung gelassen.
Ich habe mich darauf hin beim TÜV und mit meinem Anwalt unterhalten. Also ich verfahre wie folgt: Die Dinger bleiben daran, da bei meinem
Modell (US) Einzelabnahme Road King bereits verbaut und abgenommen. Es ist ein Zierteil, wenn angeklagt ist die Nutzung nicht nachweisbar,
und somit für mich erledigt. Das klage ich bis zum OLG durch. Ich habe im Schein ein E unter 17 heißt Einzelabnahme und damit ist für mich
der Fall durch.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Ich gehe davon aus, dass ein Motorrad, egal welcher Hersteller, im Auslieferungszustand immer konform zur STVO ist.
... die StVZO bzw. FZV greifen nur wenn man das Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen will....
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__30c.html
zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Ich fahre also mit meinen Fahrzeugen so vom Hof, wie ich sie gekauft und zugelassen bekommen habe. Dann kann ich doch davon ausgehen, dass hier alles konform zur STVZO (sorry, hatte das Z vergessen) ist.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."