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Geschrieben von carlos.D am 24.05.2016 um 11:11:

Zitat von Minicommander

 In Frankreich und Belgien ist es meines Wissen Pflicht mit Weste zu fahren.

Nicht ganz: Es müssen etwa 150 cm^2 reflektierende Fläche am Oberkörper vorhanden sein.
Entspricht etwa eine Postkarte und muß noch nicht mal zusammenhängend sein.
Läßt sich also wunderbar und fast unaufällig verarbeiten.
Warnwesten sollen bleiben was sie sind: Warnsignale bei besonderen Anläßen.
Damit ständig rumzufahren ist für mich genau so unsinnig, wie die Warnblinkanlage beim parken in 2. Reihe.

Dieses Katzenauge stammt noch aus einer Zeit, als es keine reflektierende Nummernschilder gab.
Als diese Pflicht wurden... ich kenne noch gut die Gegenargumente, von wegen Optik.
Da aber aufgrund des Bestandsschutz niemand gezwungen werden kann, auf reflektierende umzurüsten,
bleibt dem Gesetzgeber nichts anderes übrig, als dieses Sicherheitsfeature bei zu behalten.

Klar hätte man als Ausnahmegenehmigung bei vorhandenem reflektierendem Nummernschild auf das Katzenauge verzichten können,
aber das wäre dem Gesetzgeber wohl nicht kompliziert genug...

__________________
Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von chevymicha am 24.05.2016 um 20:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
Nur das der Rückstrahler hinten eckig sein muss muss und nicht rund sein darf.....

*edit* darf auch rund sein. Nur nicht dreieckig.

Hallo,
genau so ist nur nicht dreieckig, was nicht heisst das er nicht auch rund sein kann!
Beim Standlicht zB. steht das es nach vorne weiss sein sollte, was nicht heisst das es nicht auch gelb sein kann, zwinker.
Bis jetzt hat sich jedenfalls noch niemand beschwert, sowohl als auch.
Gruss Micha


Geschrieben von DVSWERBUNG am 02.01.2021 um 10:25:

Zum Thema Highway Bars. Einen Freund von mir haben sie eine Anzeige angedroht und es dann bei einer Belehrung gelassen.

Ich habe mich darauf hin beim TÜV und mit meinem Anwalt unterhalten. Also ich verfahre wie folgt: Die Dinger bleiben daran, da bei meinem
Modell (US) Einzelabnahme Road King bereits verbaut und abgenommen. Es ist ein Zierteil, wenn angeklagt ist die Nutzung nicht nachweisbar,
und somit für mich erledigt. Das klage ich bis zum OLG durch. Ich habe im Schein ein E unter 17 heißt Einzelabnahme und damit ist für mich
der Fall durch.


Geschrieben von DéDé am 02.01.2021 um 12:04:

ich würde sagen, jeder 2. Cop sieht da eine Fremdgefährdung (abstehende Teile, die nicht der Funktionsfähigkeit dienen), das hat mit der Einzelabnahme gar nichts zu tun.

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von George am 02.01.2021 um 12:30:

Sehe ich so wie Dede. 

Wenn du Glück hast, kommst du mit deinem Argument bei einer Kontrolle durch. Wenn du Pech hast, führt da einer einen Affentanz auf. Ob sich der Klageweg lohnt, wage ich zu bezweifeln.

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von bestes-ht am 02.01.2021 um 12:42:

In 5 Minuten abgeschraubt und fertig. Für was Gerichte mit so nem Firlefanz weiter überlasten, Anwälte dick füttern und seine Zeit und Nerven verplempern!

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von REMCM am 02.01.2021 um 13:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von DVSWERBUNG
Das klage ich bis zum OLG durch.

Wenn man sonst keine Hobbies hat !


Geschrieben von Sticki1 am 02.01.2021 um 13:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von DVSWERBUNG
Zum Thema Highway Bars. Einen Freund von mir haben sie eine Anzeige angedroht und es dann bei einer Belehrung gelassen.

Ich habe mich darauf hin beim TÜV und mit meinem Anwalt unterhalten. Also ich verfahre wie folgt: Die Dinger bleiben daran, da bei meinem
Modell (US) Einzelabnahme Road King bereits verbaut und abgenommen. Es ist ein Zierteil, wenn angeklagt ist die Nutzung nicht nachweisbar,
und somit für mich erledigt. Das klage ich bis zum OLG durch. Ich habe im Schein ein E unter 17 heißt Einzelabnahme und damit ist für mich
der Fall durch.

Dir nutzt kein Anwalt oder OLG ( vermutlich noch auf eigene Kosten)etwas,wenn der Beamte vor Ort wegen den Teilen die Weiterfahrt untersagt. Runterschrauben und gut ist. 
Zuhause dann wieder ran wenn man sie braucht...und dann nicht wieder vom gleichen Beamten kontrollieren lassen. 
Es gibt Dinge die Gesetzlich blöd reglementiert, da gehören die HighwayPags leider dazu


Geschrieben von Sam V am 02.01.2021 um 14:44:

Na, dann viel Spaß vor dem OLG

Die Rechtslage ist eigentlich klar:

1. Anbau ist je nach Meinung legal und nicht eintragungspflichtig.  Sturzbügel sind ja eintragungs- und zulassungsfrei. Aber die Fußrasten allerdings sind Fahrwerksteile und deswegen eintragungs-/ABE-pflichtig. Also brauchst du theoretisch Pegs mit Gutachten, und da wird das Suchen schon schwer. Die dürfen auch keine Ecken und Kanten haben und die Lenkerbreite darf nicht überschritten werden. (§ 30 c StvzO) Und dann gibt es noch die Meinung, dass grundsätzlich keine weiteren Fußrasten  montiert werden dürfen. Dies leite sich daraus ab, dass die Anzahl der Fußrastenpaare mit der Anzahl der Sitzplätze übereinstimmen muss. Die Originalen gelten bereits als ein Paar und das Paar für Sozius/Sozia ist verpflichtend. Tatsächlich ist die Anzahl aber in § 61 nicht angegeben, sondern nur, dass auf beiden Seiten welche sein müssen. Außerdem kann es sein, dass durch den Anbau der Teile die im Fahrzeugschein eingetragene Breite überschritten wird. Also da kann man Glück haben aber es ist wahrscheinlicher, dass das nix wird...

2. Die Benutzung ist dann aber nach der StVo unzulässig und wird daher im Rahmen einer Ordnungwidrigkeit geahndet. Nach § 23 Abs 3 STVO gilt, die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.  Und die Fußrasten die da gemeint sind, sind die mit den Bremshebeln und Schaltwippen. Also selbst wenn die durch irgendeinen Zufall eingetragen werden sollten, darf man die Füße da nicht draufstellen. Da aber die Benutzung unzulässig ist, sagt der TÜV halt auch, wir tragen nix ein, dass man eh nicht benutzen darf.

4. Wenn die Rennleitung sieht, dass man die Füß da drauf hat, gibt es ne Zeitstrafe n der Boxengasse. Dabei werden die einfach sagen, du hattest die Füße da drauf, wir sind ja nicht blöd, und wissen, du stellst sie gleich wieder da drauf, also abschrauben.

5. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden, wo diese Fußrasten irgendwie im Spiel waren, kann es deshalb auch zu einer sehr teuren privatrechtlichen Angelegenheit werden.

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Metal-Rider am 02.01.2021 um 14:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Sehe ich so wie Dede. 

Wenn du Glück hast, kommst du mit deinem Argument bei einer Kontrolle durch. Wenn du Pech hast, führt da einer einen Affentanz auf. Ob sich der Klageweg lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Ich frage mich dann aber, warum die CVO-Tourer schon damit ausgeliefert werden dürfen. Das widerspricht sich doch. Ich gehe davon aus, dass ein Motorrad, egal welcher Hersteller, im Auslieferungszustand immer konform zur STVO ist.
Dass ich die Dinger bei einer Kontrolle u.U. auch abschraube, später aber wieder anschraube, ist ein anderes Thema.

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von HeikoJ am 02.01.2021 um 15:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Ich gehe davon aus, dass ein Motorrad, egal welcher Hersteller, im Auslieferungszustand immer konform zur STVO ist.

Das Motorrad entspricht den EU Richtlinien, die sind für Handel und in Verkehr bringen verbindlich, die StVZO bzw. FZV greifen nur wenn man das Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen will. Für den ordnungsgemäßen Zustand zur Teilnahme am Straßenverkehr ist der Halter zuständig, nicht der Importeur oder der Händler.
Der Versuch des Bundesverkehrsministeriums 2018 den Verkauf nach StVZO nicht zulässiger Fahrzeuge und Zubehörteile in Deutschland zu verbieten ist von der EU als Wettbewerbsbeschränkung abgeschmettert worden.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Moos am 02.01.2021 um 15:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von DVSWERBUNG
Zum Thema Highway Bars. Einen Freund von mir haben sie eine Anzeige angedroht und es dann bei einer Belehrung gelassen.

Ich habe mich darauf hin beim TÜV und mit meinem Anwalt unterhalten. Also ich verfahre wie folgt: Die Dinger bleiben daran, da bei meinem
Modell (US) Einzelabnahme Road King bereits verbaut und abgenommen. Es ist ein Zierteil, wenn angeklagt ist die Nutzung nicht nachweisbar,
und somit für mich erledigt. Das klage ich bis zum OLG durch. Ich habe im Schein ein E unter 17 heißt Einzelabnahme und damit ist für mich
der Fall durch.

2. Beitrag nach Anmeldung, nen alten Thread ausgegraben, nen Beitrag der nicht gerade vor Mehrwert strotzt und nen Firmenname als Username. Die Firmen-HP habe ich mal aus dem Profil entfernt, da lt. Forenregeln keine Werbung gestattet außer man ist gewerblich angemeldet. Riecht momentan bisschen nach Werbung hier.

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Metal-Rider am 02.01.2021 um 16:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Ich gehe davon aus, dass ein Motorrad, egal welcher Hersteller, im Auslieferungszustand immer konform zur STVO ist.

... die StVZO bzw. FZV greifen nur wenn man das Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen will....

Ok, dann nehmen wir mal diesen Teil.
Ich lasse die Zulassung meiner neuen Fahrzeuge gleich vom Händler vornehmen. Bei meiner Fat Bob, wie auch bei meinen Autos und geplant jetzt bei meiner Ultra Limited. Ich fahre also mit meinen Fahrzeugen so vom  Hof, wie ich sie gekauft und zugelassen bekommen habe. Dann kann ich doch davon ausgehen, dass hier alles konform zur STVZO (sorry, hatte das Z vergessen) ist. Und ich habe hier dann kein zusätzliches Zubehör vom Händler verbauen lassen. Ich hab auch mal ein Bild angefügt, wie die CVO ausgeliefert wird.

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von REMCM am 02.01.2021 um 16:27:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__30c.html


Geschrieben von HeikoJ am 02.01.2021 um 17:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Ich fahre also mit meinen Fahrzeugen so vom  Hof, wie ich sie gekauft und zugelassen bekommen habe. Dann kann ich doch davon ausgehen, dass hier alles konform zur STVZO (sorry, hatte das Z vergessen) ist.

Nein, kannst du eben nicht, ist blöd, aber der Händler nimmt die Zulassung in deinem Namen vor, ist also von dir beauftragt, ER geht also davon aus das Fahrzeug ordnungsgemäß nach deinem Willen ist. Solange das Fahrzeug zur Zulassung nicht beim TÜV vorgeführt werden muß ist die Zulassung (leider) reine Formsache. Du kannst dich ja auch bei einer Kontrolle nicht darauf berufen das der Händler dir irgendwas angeschraubt hat. 

StVZO §31
(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

EDIT: Und was das von dir eingestellete Bild betrifft ...
--> Die dargestellten Fahrzeuge können je nach Markt variieren und sich von gefertigten und gelieferten Fahrzeugen unterscheiden. Die Verfügbarkeit kann je nach Markt variieren, bitte kontaktieren Sie Ihren örtlichen Händler. <--

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