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Geschrieben von BlackStar am 19.11.2019 um 11:35:

Moin, 

So weit ist doch alles gut Freude

Fragwürdig bleibt allenfalls, ob Du bzgl. der Blinkerposition (zu weit vorn lt. gesetzlicher Vorgaben) und des Reflektors (nicht mittig wie vorgeschrieben) nicht ein Dauerkandidat für ständiges Rauswinken und Abkassieren wirst verwirrt

BlackStar 

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alles Werbung


Geschrieben von RZ_49 am 19.11.2019 um 11:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von BlackChrome
geiles bike
ne fat boy bist du ja gefahren, die hier fährt sich vergleichbar, nur bissle anderer motor
ich habe meine slim auch nicht probegefahren vor kauf, auch keine andere slim. und bin seit 2013 sehr glücklich damit
lass dich nicht irre machen und geh deinen weg

Ja genau die M8 , zwei Stunden lang. Aber einfach ohne zu fahren und vom optischen her hat mich dann der 110er gezogen , jedoch hab ich später dann so meine Zweifel bekommen.


Geschrieben von BlackChrome am 19.11.2019 um 11:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von RZ_49
Ja genau die M8 , zwei Stunden lang. Aber einfach ohne zu fahren und vom optischen her hat mich dann der 110er gezogen , jedoch hab ich später dann so meine Zweifel bekommen.

was genau sind deine zweifel?

__________________
Grüße, BlackChrome

Einfache Farbenlehre: rot + grün = braun


Geschrieben von RZ_49 am 19.11.2019 um 11:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von BlackChrome
zum zitierten Beitrag Zitat von RZ_49
Ja genau die M8 , zwei Stunden lang. Aber einfach ohne zu fahren und vom optischen her hat mich dann der 110er gezogen , jedoch hab ich später dann so meine Zweifel bekommen.

was genau sind deine zweifel?

Das der Händler , mich nicht eine Nacht darüber schlafen lassen hat ( wollte direkt das ich unterschreibe). Er meinte wie gesagt das der 110er einfacher als der 114er  zu fahren sei und besseren Sound hat ( was ich bestätigen kann) und bissiger fährt.  Weiterhin bin ich stutzig geworden das er nach dem Kauf mir auf andere fragen per Mail geantwortet hat aber auf die Frage ob es möglich sei halbe Stunde zu fahren bis jetzt 5 Tage vergangen keine Antwort kam. Ich hab dem Verkäufer bezüglich Umbau ect einfach geglaubt weil ich dachte das Harley selber nicht verarscht. Zumal wie ich erwähnt hatte er meinte das alles dort gemacht wurde und ich neuen TÜV bekomme und ein Jahr Garantie. Ich wundere mich warum man Kunden nicht fahren lässt , vlt würde mir ja die M8 besser gefallen.


Geschrieben von BlackChrome am 19.11.2019 um 11:53:

ok, da hast du noch ein paar dinge zu klären
viel erfolg

__________________
Grüße, BlackChrome

Einfache Farbenlehre: rot + grün = braun


Geschrieben von bios4 am 19.11.2019 um 11:53:

Lass es einfach bleiben.
Du hast es unterbewusst ja selber schon entschieden - nur darum gibt es diesen thread hier... Freude

__________________
Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.

LG Mike


Geschrieben von Websucht am 19.11.2019 um 11:54:

Denke mal das "keine Probefahrt" keinen Grund darstellt um von dem Kaufvertrag zurück zu treten!

Ganz so einfach wird das mit dem Rücktritt, wie hier einige anraten wohl nicht werden.

und bevor du hier dann evtl. ein Fass aufmachst, das nur Ärger bringt und Geld kostet.... Augen zu und durch.

Du hast dich hier etwas blauäugig vom Händler überrumpeln lassen, das ist dumm gelaufen und ich würde das einfach abhaken und beim nächsten mal besser machen...

Dir gefällt das Teil offensichtlich, schaut ja auch gut aus, also drauf achten ob alle Umbauten legal sind sich freuen, falls es passt super, falls nicht evtl. ein paar Änderungen vornehmen... (Lenker, Sitz...)

Das da technisch etwas nicht ok ist kann ich mir nicht vorstellen und wenn doch dann hast du Garantie.

meine Meinung 

__________________
Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von sk68 am 19.11.2019 um 11:57:

Neben den obigen - absolut korrekten - Bemerkungen einiger Kollegen die eine Probefahrt für nötig halten, noch 2 Gedanken:

- Klar sind beide Moppeds FatBoys. Die Rahmen sind aber sehr unterschiedlich. Die Softails ab MY 2019 sind komplett andere Motorräder, nicht nur wegen des Motors.

- Falls Dir an der neuen FatBoy der Motor irgendwie positiv oder negativ aufgefallen ist: Ich halte den TwinCam grundsätzlich erst mal für den wesentlich geileren Motor. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme: diesen schönen Motor spürst man in einer TwinCam-Softail leider nicht. Eine aktuelle Softail mit dem M8 dagegen pulsiert wenigstens beim Fahren ein wenig, man kann den Motor spüren. Das wer für mich ein absolut wesentlicher Unterschied.

Daher halte ich einen Kauf ohne Probefahrt für ... o.k., ich formuliere es nett .... die weniger elegante Lösung Augenzwinkern

Viel Glück!

Beste Grüße
Sören


Geschrieben von hp500 am 19.11.2019 um 12:27:

...mal ab von der probefahrt ja/nein geschichte - wenn ich du wäre, würde ich mir erstmal irgendwas zum "üben" zulegen anstatt mich gleich auf solch einen bock zu schwingen...fahren dürfen heißt noch nicht fahren können. 😉

ps: üben ist hier auch im sinne von "motorrad im technischen sinne kennen lernen" gemeint.

__________________
«Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben»


Geschrieben von Karl E. am 19.11.2019 um 12:50:

Hallo!

Also um mal das rechtliche zu klären, du kannst in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn


Die ersten beiden Fälle bedeuten, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, wenn du keine Ware erhalten hast oder ein Sach- bzw. Rechtsmangel vorliegt. „Der Verkäufer muss Ihnen eine mangelfreie Sache liefern. Andernfalls haben Sie grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht“, erklärt Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf. Ein Fleck an einem Kleidungsstück beispielsweise kann ein wesentlicher Mangel sein und berechtigt zur Rückgabe oder zum Umtausch. Das gilt allerdings nicht, wenn die Klamotte explizit wegen des Flecks reduziert war. Zudem handelt es sich um einen unerheblichen Mangel, wenn dieser leicht zu beseitigen ist (zum Beispiel Staub auf dem Produkt).Der dritte Fall ist ein vertragliches Rücktrittsrecht: So kann beispielsweise im Kaufvertrag stehen, dass der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist oder bei Nicht-Erfüllung des Vertrags zurücktreten darf und den Kaufpreis zurück erhält. Das ist zum Beispiel oft bei Online-Käufen der Fall, wenn der Händler eine kostenlose Retoure anbietet.

Wichtiger Unterschied: Widerruf der Willenserklärung
Vom Rücktrittsrecht zu unterscheiden ist das gesetzliche Widerrufsrecht, dass du als Verbraucher in vier Fällen hast: Entweder, wenn du Waren per Fernabsatzgeschäft (zum Beispiel online) oder per Haustürgeschäft gekauft hast. Oder, wenn du einen Verbraucherdarlehens- oder Verbraucherbauvertrag abgeschlossen hast. „Sollten Sie solch einen Kauf widerrufen wollen, müssen Sie das innerhalb von 14 Tagen tun“, sagt Constantin Martinsdorf. „Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, beim Fernabsatzgeschäft jedoch erst, wenn Sie die Ware erhalten haben.“ Du kannst also alles online Gekaufte innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Was Viele nicht wissen: Eigentlich genügt es nicht, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. „Sie sollten Ihren Widerruf entweder per E-Mail oder in einem Schreiben widerrufen, das Sie dem Paket beilegen“, rät der Anwalt. So ist dein Widerruf klar und eindeutig, und du kannst davon ausgehen, den vollen Kaufpreis wiederzubekommen. Leider trifft das hier bei dir nicht zu.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kannst du erst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bzw. Nachbesserung gesetzt hast. Das heißt, der Verkäufer hatte eine letzte Möglichkeit, die vertragliche Vereinbarung zu erfüllen, und ließ diese verstreichen. „Die Frist können Sie sowohl schriftlich als auch mündlich festlegen. Dringend anzuraten ist allerdings eine schriftliche Fristsetzung“, so Constantin Martinsdorf. „Und Sie müssen keinen Zeitraum oder Endtermin angeben. In der Regel ist zumindest eine 14-tägige Frist zur Nacherfüllung bzw. Nachbesserung zu setzen. Es kann ausreichend sein, beispielsweise eine ‚sofortige’, ‚umgehende’ oder ‘unverzügliche’ Leistung verlangen.“ Damit sei klar, dass der Schuldner die Forderungen in einer begrenzten Zeit erfüllen muss.Von dieser Regel gibt es jedoch auch ein paar Ausnahmen. Und zwar kannst du ohne Fristsetzung direkt vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn:

Unzumutbar wäre es zum Beispiel, wenn du nur für die Reparatur der mangelhaften Sache quer durch Deutschland fahren müsstest.

Auch beim Motorradkauf gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Der Neu- oder Gebrauchtwagen muss gravierende Mängel haben, damit dies möglich ist. „Wichtig ist: Der Schaden musste bereits vorliegen, als Sie das Auto gekauft haben“, erklärt der Anwalt. „Zudem handelt es sich nur um einen erheblichen Mangel, wenn eine Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigt.“

Beachte außerdem: In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass das Fahrzeug bei der Übergabe noch in Ordnung war. Danach musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel vor dem Kauf entstanden ist.

Bei dir nicht zutreffend, aber zur Vollständigkeit:
Das gilt jedoch nicht für private Verkäufer, die die Haftung vertraglich ausschließen können und damit keine Nachbesserungen leisten müssen. Nur, wenn im Kaufvertrag bestimmte Eigenschaften des Autos garantiert wurden oder der vorherige Besitzer von den Mängeln wusste, kannst du zurücktreten. „Ein solch arglistiges Verhalten nachzuweisen, ist meist aber sehr schwierig“, meint Constantin Martinsdorf.

Kann auch alles hier entnommen werden -> https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/leben-freizeit/ruecktritt-vom-kaufvertrag-drei-voraussetzungen-damit-es-klappt

Also check mal deinen Vertrag, ein seriöser Händler hat das Rücktrittsrecht für gewöhnlich in seinen Kaufverträgen verankert.
Ansonsten greift das Rücktrittsrecht bei Mängel die 5% des Kaufpreises übersteigen, insofern bist du unterm Strich abgesichert wenn dein Mopped tatsächlich welche aufweisen sollte. Kann halt nur im dümmsten Fall ne längere juristische Auseinandersetzung werden.

Was natürlich kein Mangel darstellt ist wenn du merkst, dass dir die Sitzposition oder die Schräglagenfreiheit doch nicht behagt.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Gruß!


 


Geschrieben von Bjrn am 19.11.2019 um 12:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von RZ_49
zum zitierten Beitrag Zitat von BlackChrome
zum zitierten Beitrag Zitat von RZ_49
Ja genau die M8 , zwei Stunden lang. Aber einfach ohne zu fahren und vom optischen her hat mich dann der 110er gezogen , jedoch hab ich später dann so meine Zweifel bekommen.

was genau sind deine zweifel?

Das der Händler , mich nicht eine Nacht darüber schlafen lassen hat ( wollte direkt das ich unterschreibe). Er meinte wie gesagt das der 110er einfacher als der 114er  zu fahren sei und besseren Sound hat ( was ich bestätigen kann) und bissiger fährt.  Weiterhin bin ich stutzig geworden das er nach dem Kauf mir auf andere fragen per Mail geantwortet hat aber auf die Frage ob es möglich sei halbe Stunde zu fahren bis jetzt 5 Tage vergangen keine Antwort kam. Ich hab dem Verkäufer bezüglich Umbau ect einfach geglaubt weil ich dachte das Harley selber nicht verarscht. Zumal wie ich erwähnt hatte er meinte das alles dort gemacht wurde und ich neuen TÜV bekomme und ein Jahr Garantie. Ich wundere mich warum man Kunden nicht fahren lässt , vlt würde mir ja die M8 besser gefallen.

Nur weil der Händler den Umbau gemacht hat, oder vorher Thunderbike, heißt das noch nicht, dass es legal ist. Auch eine TÜV Bescheining bedeutet da leider nicht viel. Ich habe auch für Motorräder TÜV bekommen, wo auf dem ESD fett "Race only" stand, mit dB Werten jenseits der vorgegebenen Werte. Ausser er meint die Abnahme der Umbauten, das ist dann nochmal was anderes. Wie andere schon geschrieben haben, würde ich bei allen Umbauten penibelst auf die ABE pochen. Das könnte auch Dein einziger Hebel sein, wenn Du zurücktreten willst, falls er Dir gesagt hat, gibt für alles eine ABE/kommt in den Schein und dem ist dann doch nicht so. Wie geschrieben wurde, auch beim Heck würde ich genau nachfragen und einsehen, ob der Soziusbetrieb erlaubt ist mit dem Umbau. Nur weil da Rasten und ein Sitzpad dran sind, heißt das noch nichts.

Davon abgesehen kann Dir aber eigentlich nicht viel passieren, da Du ja 1 Jahr Gewährleistung hast und optisch hast Du ein sehr schönes Motorrad gekauft. Die Probefahrt hättest Du wirklich machen sollen und würde mir diese verweigert, wäre ich auch raus gewesen. Denn Du kannst 10 Leute zum Fahrgefühl fragen und Du bekommst 10 Antworten. Bei einem Motorrad, was mehr als ein paar Tausend Euro kostet, ist dann Dein Fahrgefühl schon entscheidend. 90% der Leute würden zu meiner FXDR sagen, "da kannst Du keine 10m drauf fahren", ich finde sie allerdings sehr bequem.

Dir scheint das Motorrad ja optisch und vom Sound auch zu gefallen, sonst hättest Du Dich von dem Verkäufer auch nicht bequatschen lassen, zu unterschreiben. Was ich ihm übrigens mal als abschließendes Feedback zukommen lassen würde, da mal seinen Stil zu überdenken, auch wenn es ihm einen Abschluss gebracht hat. Warum er Dich keine Probefahrt hat machen lassen, kann man auch nur raten und es nützt Dir jetzt auch nichts, Dich hier verrückt machen zu lassen, was alles sein könnte. Spricht aber auch für seinen Typus als Verkäufer.

Ich würde mich jetzt an Deiner Stelle auf die Umbauten und deren Legalität konzentrieren und wenn das gegeben ist, freu Dich aufs Fahren und mach Dir keinen zu großen Kopf. Den hättest Du Dir vor der Unterschrift machen sollen Augenzwinkern

 


Geschrieben von RZ_49 am 19.11.2019 um 13:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Karl E.
Hallo!

Also um mal das rechtliche zu klären, du kannst in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn

Die ersten beiden Fälle bedeuten, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, wenn du keine Ware erhalten hast oder ein Sach- bzw. Rechtsmangel vorliegt. „Der Verkäufer muss Ihnen eine mangelfreie Sache liefern. Andernfalls haben Sie grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht“, erklärt Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf. Ein Fleck an einem Kleidungsstück beispielsweise kann ein wesentlicher Mangel sein und berechtigt zur Rückgabe oder zum Umtausch. Das gilt allerdings nicht, wenn die Klamotte explizit wegen des Flecks reduziert war. Zudem handelt es sich um einen unerheblichen Mangel, wenn dieser leicht zu beseitigen ist (zum Beispiel Staub auf dem Produkt).Der dritte Fall ist ein vertragliches Rücktrittsrecht: So kann beispielsweise im Kaufvertrag stehen, dass der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist oder bei Nicht-Erfüllung des Vertrags zurücktreten darf und den Kaufpreis zurück erhält. Das ist zum Beispiel oft bei Online-Käufen der Fall, wenn der Händler eine kostenlose Retoure anbietet.

Wichtiger Unterschied: Widerruf der Willenserklärung
Vom Rücktrittsrecht zu unterscheiden ist das gesetzliche Widerrufsrecht, dass du als Verbraucher in vier Fällen hast: Entweder, wenn du Waren per Fernabsatzgeschäft (zum Beispiel online) oder per Haustürgeschäft gekauft hast. Oder, wenn du einen Verbraucherdarlehens- oder Verbraucherbauvertrag abgeschlossen hast. „Sollten Sie solch einen Kauf widerrufen wollen, müssen Sie das innerhalb von 14 Tagen tun“, sagt Constantin Martinsdorf. „Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, beim Fernabsatzgeschäft jedoch erst, wenn Sie die Ware erhalten haben.“ Du kannst also alles online Gekaufte innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Was Viele nicht wissen: Eigentlich genügt es nicht, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. „Sie sollten Ihren Widerruf entweder per E-Mail oder in einem Schreiben widerrufen, das Sie dem Paket beilegen“, rät der Anwalt. So ist dein Widerruf klar und eindeutig, und du kannst davon ausgehen, den vollen Kaufpreis wiederzubekommen. Leider trifft das hier bei dir nicht zu.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kannst du erst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bzw. Nachbesserung gesetzt hast. Das heißt, der Verkäufer hatte eine letzte Möglichkeit, die vertragliche Vereinbarung zu erfüllen, und ließ diese verstreichen. „Die Frist können Sie sowohl schriftlich als auch mündlich festlegen. Dringend anzuraten ist allerdings eine schriftliche Fristsetzung“, so Constantin Martinsdorf. „Und Sie müssen keinen Zeitraum oder Endtermin angeben. In der Regel ist zumindest eine 14-tägige Frist zur Nacherfüllung bzw. Nachbesserung zu setzen. Es kann ausreichend sein, beispielsweise eine ‚sofortige’, ‚umgehende’ oder ‘unverzügliche’ Leistung verlangen.“ Damit sei klar, dass der Schuldner die Forderungen in einer begrenzten Zeit erfüllen muss.Von dieser Regel gibt es jedoch auch ein paar Ausnahmen. Und zwar kannst du ohne Fristsetzung direkt vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn:

Unzumutbar wäre es zum Beispiel, wenn du nur für die Reparatur der mangelhaften Sache quer durch Deutschland fahren müsstest.

Auch beim Motorradkauf gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Der Neu- oder Gebrauchtwagen muss gravierende Mängel haben, damit dies möglich ist. „Wichtig ist: Der Schaden musste bereits vorliegen, als Sie das Auto gekauft haben“, erklärt der Anwalt. „Zudem handelt es sich nur um einen erheblichen Mangel, wenn eine Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigt.“

Beachte außerdem: In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass das Fahrzeug bei der Übergabe noch in Ordnung war. Danach musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel vor dem Kauf entstanden ist.

Bei dir nicht zutreffend, aber zur Vollständigkeit:
Das gilt jedoch nicht für private Verkäufer, die die Haftung vertraglich ausschließen können und damit keine Nachbesserungen leisten müssen. Nur, wenn im Kaufvertrag bestimmte Eigenschaften des Autos garantiert wurden oder der vorherige Besitzer von den Mängeln wusste, kannst du zurücktreten. „Ein solch arglistiges Verhalten nachzuweisen, ist meist aber sehr schwierig“, meint Constantin Martinsdorf.

Kann auch alles hier entnommen werden -> https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/leben-freizeit/ruecktritt-vom-kaufvertrag-drei-voraussetzungen-damit-es-klappt

Also check mal deinen Vertrag, ein seriöser Händler hat das Rücktrittsrecht für gewöhnlich in seinen Kaufverträgen verankert.
Ansonsten greift das Rücktrittsrecht bei Mängel die 5% des Kaufpreises übersteigen, insofern bist du unterm Strich abgesichert wenn dein Mopped tatsächlich welche aufweisen sollte. Kann halt nur im dümmsten Fall ne längere juristische Auseinandersetzung werden.

Was natürlich kein Mangel darstellt ist wenn du merkst, dass dir die Sitzposition oder die Schräglagenfreiheit doch nicht behagt.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Gruß!

Das Bike ist Finanziert, steht noch da und sollte Mitte Februar erst zugelassen werden es sind noch keine zwei Wochen.
Nach dem die Finanzierung durch war hab ich meiner Meinung nach keinen richtigen Kaufvertrag bekommen da steht oben rechts Auftragsbestätigung gebraucht fahrzeug , Preis und Unterschrift des Verkäufers +Stempel das ganze in einer Mappe mit den Finanzierungsunterlagen.


Geschrieben von motoschrauber am 19.11.2019 um 13:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von RZ_49
zum zitierten Beitrag Zitat von BlackChrome
zum zitierten Beitrag Zitat von RZ_49
Ja genau die M8 , zwei Stunden lang. Aber einfach ohne zu fahren und vom optischen her hat mich dann der 110er gezogen , jedoch hab ich später dann so meine Zweifel bekommen.

was genau sind deine zweifel?

Das der Händler , mich nicht eine Nacht darüber schlafen lassen hat ( wollte direkt das ich unterschreibe). Er meinte wie gesagt das der 110er einfacher als der 114er  zu fahren sei und besseren Sound hat ( was ich bestätigen kann) und bissiger fährt.  Weiterhin bin ich stutzig geworden das er nach dem Kauf mir auf andere fragen per Mail geantwortet hat aber auf die Frage ob es möglich sei halbe Stunde zu fahren bis jetzt 5 Tage vergangen keine Antwort kam. Ich hab dem Verkäufer bezüglich Umbau ect einfach geglaubt weil ich dachte das Harley selber nicht verarscht. Zumal wie ich erwähnt hatte er meinte das alles dort gemacht wurde und ich neuen TÜV bekomme und ein Jahr Garantie. Ich wundere mich warum man Kunden nicht fahren lässt , vlt würde mir ja die M8 besser gefallen.

Einen Interessenten zur Unterschrift zu drängen mit der Begründung, es sei ein begehrtes Modell, halte ich für hochgradig unseriös. Wenn das Ding wirklich so begehrt ist, kanns dem Verkäufer doch völlig egal sein, ob heute oder morgen wer unterschreibt.
Kaufen ohne Probefahrt geht gar nicht.
Keine roten Kennzeichen? Blödsinn/Ausflüchte.
Zum Motor: der M8 fährt sich wesentlich bessser als der TC.
Der Heckfender ist m.E. sowas von illegal............

__________________
That´s what I want to be rembered for: For being honest. Nothing else is worth a damn! (I.F.Kilmister)


Geschrieben von RZ_49 am 19.11.2019 um 13:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
zum zitierten Beitrag Zitat von RZ_49
zum zitierten Beitrag Zitat von BlackChrome
zum zitierten Beitrag Zitat von RZ_49
Ja genau die M8 , zwei Stunden lang. Aber einfach ohne zu fahren und vom optischen her hat mich dann der 110er gezogen , jedoch hab ich später dann so meine Zweifel bekommen.

was genau sind deine zweifel?

Das der Händler , mich nicht eine Nacht darüber schlafen lassen hat ( wollte direkt das ich unterschreibe). Er meinte wie gesagt das der 110er einfacher als der 114er  zu fahren sei und besseren Sound hat ( was ich bestätigen kann) und bissiger fährt.  Weiterhin bin ich stutzig geworden das er nach dem Kauf mir auf andere fragen per Mail geantwortet hat aber auf die Frage ob es möglich sei halbe Stunde zu fahren bis jetzt 5 Tage vergangen keine Antwort kam. Ich hab dem Verkäufer bezüglich Umbau ect einfach geglaubt weil ich dachte das Harley selber nicht verarscht. Zumal wie ich erwähnt hatte er meinte das alles dort gemacht wurde und ich neuen TÜV bekomme und ein Jahr Garantie. Ich wundere mich warum man Kunden nicht fahren lässt , vlt würde mir ja die M8 besser gefallen.

Nur weil der Händler den Umbau gemacht hat, oder vorher Thunderbike, heißt das noch nicht, dass es legal ist. Auch eine TÜV Bescheining bedeutet da leider nicht viel. Ich habe auch für Motorräder TÜV bekommen, wo auf dem ESD fett "Race only" stand, mit dB Werten jenseits der vorgegebenen Werte. Ausser er meint die Abnahme der Umbauten, das ist dann nochmal was anderes. Wie andere schon geschrieben haben, würde ich bei allen Umbauten penibelst auf die ABE pochen. Das könnte auch Dein einziger Hebel sein, wenn Du zurücktreten willst, falls er Dir gesagt hat, gibt für alles eine ABE/kommt in den Schein und dem ist dann doch nicht so. Wie geschrieben wurde, auch beim Heck würde ich genau nachfragen und einsehen, ob der Soziusbetrieb erlaubt ist mit dem Umbau. Nur weil da Rasten und ein Sitzpad dran sind, heißt das noch nichts.

Davon abgesehen kann Dir aber eigentlich nicht viel passieren, da Du ja 1 Jahr Gewährleistung hast und optisch hast Du ein sehr schönes Motorrad gekauft. Die Probefahrt hättest Du wirklich machen sollen und würde mir diese verweigert, wäre ich auch raus gewesen. Denn Du kannst 10 Leute zum Fahrgefühl fragen und Du bekommst 10 Antworten. Bei einem Motorrad, was mehr als ein paar Tausend Euro kostet, ist dann Dein Fahrgefühl schon entscheidend. 90% der Leute würden zu meiner FXDR sagen, "da kannst Du keine 10m drauf fahren", ich finde sie allerdings sehr bequem.

Dir scheint das Motorrad ja optisch und vom Sound auch zu gefallen, sonst hättest Du Dich von dem Verkäufer auch nicht bequatschen lassen, zu unterschreiben. Was ich ihm übrigens mal als abschließendes Feedback zukommen lassen würde, da mal seinen Stil zu überdenken, auch wenn es ihm einen Abschluss gebracht hat. Warum er Dich keine Probefahrt hat machen lassen, kann man auch nur raten und es nützt Dir jetzt auch nichts, Dich hier verrückt machen zu lassen, was alles sein könnte. Spricht aber auch für seinen Typus als Verkäufer.

Ich würde mich jetzt an Deiner Stelle auf die Umbauten und deren Legalität konzentrieren und wenn das gegeben ist, freu Dich aufs Fahren und mach Dir keinen zu großen Kopf. Den hättest Du Dir vor der Unterschrift machen sollen Augenzwinkern

Vielen Dank erstmal,
werde gleich hin fahren und mir alles genauer anschauen.


Geschrieben von Bjrn am 19.11.2019 um 13:17:

Doofe Frage, aber warum erst Mitte Februar?