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Zu Iltschis Vorhaben - durch ein Mapping erlischt die ABE ja. Wenn man die geänderten Werte dann abnehmen lassen wollen würde, ist sowas überhaupt irgendwo möglich? Macht das ein Prüfer mit? Kann ich mir nicht vorstellen. Bei der Abnahme von Auspuff+Luftfilter mit Kombigutachten geht es ja auch nur darum und nicht um ein später aufgespieltes Mapping.
Ich habe kein Standard Kombigutachten, sondern eine Einzelabnahme mit neu eingetragenen Werten. Der Brief musste komplett neu erstellt werden mit den Eintragungen.
Das ist nicht nur ein Zusatz im Schein. Damit hatte ich bis jetzt noch nie Probleme und muss auch kein Standardmapping wieder raufspielen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Naja, das genaue Mapping wird nicht eingetragen, sondern das Bike mit Kess und da ich das Bolt-on Kit habe auch diese beiden Sachen und eingetragen. Dafür ist ein Mapping notwendig. Das gesamte Bike wird dann abgenommen.
Dann müssen auch Geräusch- und Abgasnorm erfüllt werden. Bekommt eine neue Zulassung.
Um ein Map eintragen zu lassen müsste ein komplett neues Abgasgutachten erstellt werden.
Und das ist nicht in einer normalen Eintragung enthalten.
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Naja, das genaue Mapping wird nicht eingetragen, sondern das Bike mit Kess und da ich das Bolt-on Kit habe auch diese beiden Sachen und eingetragen. Dafür ist ein Mapping notwendig. Das gesamte Bike wird dann abgenommen.
Dann müssen auch Geräusch- und Abgasnorm erfüllt werden. Bekommt eine neue Zulassung.
Hast dann andere Werte als bei deiner original 110er eingetragen( in Bezug auf Abgas und Geräusch)?
Gruß Stephan
Also kurz zur Klärung: ein Mapping kann
nicht eingetragen werden. Egal ob Auspuff und Lufi in Kombination eines erfordern oder nicht.
und ich wäre mir ziemlich sicher dass bei jedem Motorrad, bei dem eine Map verändert wurde, die ABE erlischt...
gruss, niv
Richtig. Die erlischt ja auch. Deshalb muss man eine neue erstellen lassen mit Einzelabnahme.
Aber wenn das Mapping nicht explizit eingetragen ist, ist deine Betrieberlaubnis immer noch futsch. Was steht denn im Schein hinsichtlich dem Mapping?
@niv
klar beeinflusst ein Map die BE.
Aber wenn die AU Werte im schlimmsten Fall überprüft werden und sie passen,interessiert das niemanden.
Ein guter Abstimmer sorgt auch dafür dass diese passen.
Kritisch wird es nur,wenn im Rahmen des TÜV mittels OBD das Steuergerät ausgelesen wird wie beim Auto.
Dort würde man ein anderes Map sehen und nachhacken.
Ich hab auch von Kollegen der VPI noch nie gehört dass im Rahmen eines Gutachtens aufgrund eines Unfalls ein Map ein Rolle spielte geschweige denn geprüft wurde.
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Aber wenn das Mapping nicht explizit eingetragen ist, ist deine Betrieberlaubnis immer noch futsch. Was steht denn im Schein hinsichtlich dem Mapping?
Mapping vom freundlichen oder Mastertune kaufen
Hauptsache man kommt durch die AUK. Das war bis Dato immer der Fall. Meine FLS wurde damals durch das FP3 abgestimmt. Kollegen haben das mit dem PV gemacht. Ich habe bei meiner jetzigen FLHXSE eine Abstimmung mit dem SERT machen lassen. Die Sollwerte passen bei allen. Auch mit einem Euro4 Bike.
Also nicht verrückt machen lassen.
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Ev'thangs bigger in Texas.
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Aber wenn das Mapping nicht explizit eingetragen ist, ist deine Betrieberlaubnis immer noch futsch. Was steht denn im Schein hinsichtlich dem Mapping?
Es werde doch nie Steuergeräteinstellungen eingetragen oder diese explizit abgenommen, sondern nur die „Auswirkungen“. In keinem Gesetz, Verordnung oder Richtlinie steht etwas zu den Einstellungen.
Was soll denn dann konkret hierzu eingetragen werden? Wann, welche Lautstärke, Abgaswerte, etc. alles andere.... ja.
Wo sollen denn die eingetragenen Mappingeinstellungen stehen in ZB 1 oder 2? Was steht denn bei dir da? 😂😂😉
Es steht auch keine Softwareversion da, denn diese wird ab und an überschrieben.
Genau deshalb haben manche Autohersteller ja das Dieselgate.
Da hat keiner ein Mapping draufgespielt.
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Aber wenn das Mapping nicht explizit eingetragen ist, ist deine Betrieberlaubnis immer noch futsch. Was steht denn im Schein hinsichtlich dem Mapping?
Es werde doch nie Steuergeräteinstellungen eingetragen oder diese explizit abgenommen, sondern nur die „Auswirkungen“. In keinem Gesetz, Verordnung oder Richtlinie steht etwas zu den Einstellungen.
Was soll denn dann konkret hierzu eingetragen werden? Wann, welche Lautstärke, Abgaswerte, etc. alles andere.... ja.
Wo sollen denn die eingetragenen Mappingeinstellungen stehen in ZB 1 oder 2? Was steht denn bei dir da? 😂😂😉
Es steht auch keine Softwareversion da, denn diese wird ab und an überschrieben.
Genau deshalb haben manche Autohersteller ja das Dieselgate.
Da hat keiner ein Mapping draufgespielt.
Das ist der Punkt: Es wird davon ausgegangen, dass diese Werte eben genauso bleiben, wie im Auslieferungszustand und nicht verändert werden (ausser authorisierte Updates vom Hersteller). Und sobald die Map geändert wird, egal mit welchen Auswirkungen, erlischt die BE.
Dass das im Zweifel nie jemand nachprüpfen wird ist auch mir klar, ich will nur klarstellen, dass es Selbstblendung ist, wenn man meint eine nachträglich aufgespielte Map sei "eingetragen" oder legal.
Ich will auch niemandem davon abraten...
Der Querverweis zum Dieselgate ist mir hier schleierhaft, da hat ja der Hersteller selber was verbockt, nicht der Endkunde...
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Ich versuche es noch einmal, aber ich weiß nicht, ob es nicht verstanden werden will oder nicht verstanden werden kann.
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Ich hoffe, das ist verständlich. Damit ist das Thema für mich auch beendet.