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zum zitierten Beitrag Zitat von roberwa
Hi,
den könnte ich anbieten, wird noch gelackt oder beschichtet.
Ist ein Eigenbau komplett aus Alu, habe noch zwei einen Langen und einen Kurzen.
Seitliches Kennzeichen
Und der steht zum Verkauf?
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-HARLEYS MÜNCHEN UND UMGEBUNG-
Du kommst aus München oder Umgebung und suchst gleichgesinnte für Feierabendrunden oder große Touren?
Zitat von Pr1m0ch1c0
Und der steht zum Verkauf?
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zum zitierten Beitrag Zitat von private_uso
Moin,
hat denn schon jemand den Halter von Wunderkind verbaut???
Grüße
uso...
moin,
ich habe gerade diesen seitlichen gefunden...
Hat da jemand Erfahrung mit? ...der is ja im Grunde wie der orig. harley halter nur nicht klappbar.
Der sollte doch TÜVbar sein oder? Große trägerplatte drauf und los...
zum zitierten Beitrag Zitat von ed9paul
moin,
ich habe gerade diesen seitlichen gefunden...
Hat da jemand Erfahrung mit? ...der is ja im Grunde wie der orig. harley halter nur nicht klappbar.
Der sollte doch TÜVbar sein oder? Große trägerplatte drauf und los...![]()
die meisten seitlichen kzh passen nicht bei mir weil ich momentan die White_Brothers tieferlegung verbaut habe. ...oben an den struts wäre da besser...
hmmm... vllt. bestell ich den die tage mal, werde dann hier was dazu schreiben.
Zitat von cats
tüv eintragung plus kosten für die einzelabnahme und kenzeichenbeleuchtung / rückstrahler.
ich wüde mir lieber gleich was mit tüvgutachten kaufen.
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A smoothed sea never made a skillful sailor
Zitat von Black Pearl
Aber der Rest? Und dann noch ne Einzelabnahme? Wofür??? Für das Geld fahr ich lieber sechs Mal volltanken und hol mir drei Mal Currywurst Pommes Schranke...
Dann präzisiere ich das noch Mal, Warum soll kann u/o muss denn sowas ein Gutachten haben geschweige denn eingetragen werden?!? Die Vorschrift (FZV) sagt lediglich, wo angebaut, wieviel Grad Neigung nach oben und unten zulässig und aus welchen Blickwinkeln das Kennzeichen einwandfrei zu erkennen sein muss. Nirgends steht geschrieben, das der Halter des Kennzeichens ein bestimmtes Material, eine bestimmte Größe oder sonst was zu haben hat. Es/er darf lediglich die Fahrzeugbreite nicht überschreiten (nur dann ist eine Begutachtung und Neuvermessung des Fahrzeugs erforderlich, und NUR dann!!!) und muss eigentlich einen Abweiser haben, wenn er/es seitlich montiert wird.
Und somit kann man sich den Halter auch selber bauen, wenn man will. Denn es gibt keine Vorschrift, die das verbietet oder eine Einzelabnahme nach sich zieht. Jeder Prüfer, der etwas anderes behauptet, kennt schlicht und ergreifend seine Vorschriften nicht.
Wenn er es, warum auch immer eintragen lassen will, dann geht das ganze natürlich nur über Gutachten oder Einzelabnahme. Man kann dann aber auch sein Geld zum Fenster rauswerfen. Das hätte den gleichen Sinn.
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A smoothed sea never made a skillful sailor
zum zitierten Beitrag Zitat von Black Pearl
Dann präzisiere ich das noch Mal, Warum soll kann u/o muss denn sowas ein Gutachten haben geschweige denn eingetragen werden?!? Die Vorschrift (FZV) sagt lediglich, wo angebaut, wieviel Grad Neigung nach oben und unten zulässig und aus welchen Blickwinkeln das Kennzeichen einwandfrei zu erkennen sein muss. Nirgends steht geschrieben, das der Halter des Kennzeichens ein bestimmtes Material, eine bestimmte Größe oder sonst was zu haben hat. Es/er darf lediglich die Fahrzeugbreite nicht überschreiten (nur dann ist eine Begutachtung und Neuvermessung des Fahrzeugs erforderlich, und NUR dann!!!) und muss eigentlich einen Abweiser haben, wenn er/es seitlich montiert wird.
Und somit kann man sich den Halter auch selber bauen, wenn man will. Denn es gibt keine Vorschrift, die das verbietet oder eine Einzelabnahme nach sich zieht. Jeder Prüfer, der etwas anderes behauptet, kennt schlicht und ergreifend seine Vorschriften nicht.
Wenn er es, warum auch immer eintragen lassen will, dann geht das ganze natürlich nur über Gutachten oder Einzelabnahme. Man kann dann aber auch sein Geld zum Fenster rauswerfen. Das hätte den gleichen Sinn.
Ich wollt nicht so plump rüber kommen, wie das vielleicht den Anschein hat. Hab das von dir auch schon so verstanden, wie Du das meintest. Mir ging es halt bei meinen Antworten eher allgemein um die Frage, warum die Leute wegen wirklich völlig unnützen Kram ihre Kohle zum Fenster rausschmeißen. Wenn einer nen Auspuff eintragen lässt, um bei unseren deutschen und europäischen Wichtigtuern auf Bestandsschutz pochen zu können, volles Verständnis. Aber nen Kennzeichenhalter? Dann kann man sich auch Zubehörblinker und LED Kennzeichenbeleuchtung eintragen lassen. Und auf nix anderes waren meine Antworten bezogen.
Also nix persönliches oder dergleichen, warum auch
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A smoothed sea never made a skillful sailor
Hi,
Das der seitliche Kz nicht eingetragen werden muss, halte Ich für frag würdig.
Die Quelle deines "Bildes" ist jemand, der Zubehörteile möglichst gewinnbringend an den Mann bringen will. Und offenbar reicht es bei vielen aus, wenn man dann einfach mal ein paar Paragraphen in den Raum wirft und die gesammelte Horde trampelt hinterher.
§19.2:
1. Änderung der in der BE genannten Fahrzeugart
2. Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten
3. Verschlechterung von Geräusch- und Abgaswerten
also eher nix für nen Kennzeichenhalter. Wenn überhaupt, dann 19.2 Satz 2, wenn man mit dem Halter die Fahrzeugbreite überschreitet, ist aber bei nem original Lenker nicht möglich.
§19.3 bezieht sich in seiner Gesamtheit auf die Punkte aus 19.2
§21 behandelt vorrangig Fahrzeuge die im Ramen einer Vollabnahme eine BE für Einzelfahrzeuge bekommen sollen bzw. bekommen haben
Fällt für die meisten auch flach, da sie ihr Bike "von der Stange" gekauft und nicht selber komplett neu aufgebaut haben.
§22 bezieht sich auf die Erteilung einer BE von Fahrzeugteilen Könnte also der einzig verbliebene § sein, nur ist hier erstens ganz klar die Rede von KANN und nicht MUSS und zweitens geht auch aus diesem § nicht hervor, das eine Pflicht zur Abnahme oder gar Eintragung bestimmter Fahrzeugteile besteht.
Fazit: wenn der seitliche Kennzeichenhalter aus den entsprechenden und vorgegebenen Blickwinkeln eine Sicht auf das Kennzeichen zulässt, die Neigung nach oben bzw. nach unten eingehalten wird, er das Fahrzeug nicht breiter macht als die in den Papieren eingetragene Fahrzeugbreite ist und eine Abweiserstrebe aufweist (Stichwort Verkehrsgefährdung von Fußgängern) gibt es keine Vorschrift und keinen Grund diesen eintragen zu lassen oder eine ABE zu haben.
Es ist schon fast erschreckend mit anzusehen, mit welcher Beharrlichkeit gerade die Vertreiber auf eine Eintragungspflicht und/oder ABE verweisen, die es aber nicht gibt. Ein Kennzeichenhalter ist nunmal kein sicherheitsrelevantes Bauteil wie Bremsen, Räder, Lenker oder Fußrastenanlagen.
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A smoothed sea never made a skillful sailor