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--- BrainCaps legal in Dtld.??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=25434)
Kann Sie oder kann Sie nicht?
Ich weiß nicht ob ich das mit einem schlecht gelaunten Beamten unbedingt ausdiskutieren wollte...
Haben ja einige von den Kollegen hier im Forum und da würd mich wirklich mal interessieren was rechtlich ist und was nicht.
Die Kollegen sind aber nicht bei der Verkehrspolizei.
Mein Kumpel mußte die 25 Euro abdrücken und dann hat ihm der Beamte die Weiterfahrt untersagt. Nach einem kurzen Anruf bei seinem Anwalt , durfte er dann auf direktem Wege nach Hause fahren .
Kannst dich ja mal im Polizeiforum umgucken . Die Beamten sind sich selbst nicht einig.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Hab grad einen Bekannten angerufen der ist bei genau denen und fährt voller Begeisterung Dienstmotorrad und er bestätigte mir grad das es hier keine konkrete Anordung gegen würde. Normaler Weise drücken alle Kollegen bei denen beide Augen zu aber er meinte: "so wie es im Wald rein ruft so schallt es heraus..."
Konnte mir also auch nicht wirklich weiter helfen
"so wie es im Wald rein ruft so schallt es heraus..."
Schon so viel Lehrgeld bezahlt , aber ich kann einfach nicht anders.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
von sowas kommt sowas
Ich finde zwar Braincaps recht bescheiden, und ich gehöre zu denen die selbst auf Kurzstrecken in voller Montur fahren auch bei heftigen Aussentemperaturen im Plusbereich.
Das liegt wohl daran das ich in Jungen Jahren Unfälle hatte und mein Gesicht nur noch dank des Integralhelmes zu erkennen ist.
Aber jeder wie er möchte finde ich und in diesem Bereich ist auch die Bevormundung nicht in Ordnung. Und das die Versicherungen nicht Zahlen ist eine Sauerei, aber über die braucht man gar nicht zu reden da weiss man ja mit wem man es zu tun hat.
Zitat von Bear
Aber jeder wie er möchte finde ich und in diesem Bereich ist auch die Bevormundung nicht in Ordnung. Und das die Versicherungen nicht Zahlen ist eine Sauerei, aber über die braucht man gar nicht zu reden da weiss man ja mit wem man es zu tun hat.
Also nachdem hier sehr viel und an manchen Stellen m. E. nach vielm mehr als notig und ausscheifender als erwartet diskutiert wurde, noch mal - es ging und geht mir wirklich bei diesem Tread darum herauszufinden, was nun Sache und Recht ist - BrainCaps erlaubt oder nicht.
Weil die Diskussion der Beamten untereinander verlief in etwa so:
"Was kostet das wegen dem Helm? Das macht doch 25,00 Euro, oder?"
"Nee kostet 15,00 Euro, aber den kannste doch so nicht weiterfahren lassen!"
"Doch lass mal, der wohnt hier ganz in der Nähe"
Also das gewisse Sachen immer eine Ermessenssache sind, und allgemein die Verhältnismäßigkeit gelten und angewandt werden sollte, sollte klar sein. Doch wie ist die Rechtslage und die anwendbare Bandbreite? Haben die Beamten in Uniform immer Recht? Sind nun Helme ohne ECE erlaubt? Was passiert dann bei der nächsten Oldtimer-Parade, werden die dann alle rausgezogen, abkassiert und die Weiterfahrt untersagt, weil wenn dann auch mit Original-Helm oder noch besser Lederkappe ???
Wäre schön, wenn sich hier mal jemand äußern könnte, der auf diesem Gebiet fachkundig ist und so zusagen sachdienliche Hinweise geben kann
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Gruß Mojo
The way you treat me is the way I will treat you
Da können die Hinweise so sachdienlich sein wie sie wollen - Pech haben kannste trotzdem (oder Glück, wie in deinem Beispiel).
Lies dich zum Vergleich doch mal in die legal/illegal Auspuffdebatte zum E-Zeichen ein, oder in die Diskussion um ein fehlendes Katzenauge. Da sind auch die sachdienlichen Hinweise Auslegungssache - vielleicht ist das sogar gar nicht schlecht, denn wer weiß: Evtl. kommen dadurch mehr Leute ungeschoren davon als andersrum.
In der Stvo steht:
§21a (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Und in der Neuregelung steht:
Schutzhelmtragepflicht nach § 21a Abs. 2 StVO
Die bisher nur für Kraftradfahrer und deren Sozius geltende Schutzhelmtragepflicht ist in § 21a Abs. 2 StVO auf die Fahrer von dreirädrigen und mehrrädrigen Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h ausgedehnt worden. Erfasst werden jetzt auch Trikes und Quads (offene, kraftradähnliche 3- bzw. 4-rädrige Kfz). Zugleich ist in § 21a Abs. 2 S. 1 StVO der bisherige Begriff des „amtlich genehmigten Schutzhelms” durch den „geeigneten Schutzhelm” ersetzt worden. Geeignet sind amtlich genehmigte Schutzhelme sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Geeignet sind zudem Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichen der Schutzwirkung. Diese kann, wird i.d.R. aber z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-,Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr nicht vorliegen.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
geeigneter Schutzhelm...da isses ja wieder
definiere mal bitte einer: geeigneter Schutzhelm
Ja eben - Auslegungssache.
Mehr wirste nicht finden.
Der eine sagt so - der andere sagt so...
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@mo
ich versuche mich einfach nicht über unseren Staat und sein Ambitionen mich in Watte zu packen aufzuregen. Und ganz sicher ist es mir egal wie es woanders ist ob es da schlimmer ist oder nicht......mir egal. Ich habe mir angewöhnt möglichst mit dem Gesetz zu gehen einfach weil ich die Schanuze voll habe.
Ich bekomme das Kotzen wenn ich sehe das immer mehr Heinis sich auf ein Motorrad setzen mit Warnweste.
Mich käst es an wenn ich diese xxxxxxxxxxxxxerzieher jeden Morgen auf meiner Fahrt zur Arbeit geniessen darf.
Wenn ich dann mal aussteige an einer einsamen Kreuzung hauen diese xxxxxxxxxxx ab und rufen gleich die Polizei an.
Ich darf nicht entscheiden ob ich mich anschallen will oder nicht (auch wenn ich es eh mache ich will die freiheit haben es nicht zu tun)
Braincaps und Wehrhelme gut sie gefallen mir nicht aber wenn wieso bestimmen andere über meinen Kopf.
Man muss nicht so laut mit seinem Mopped sein das einem die Trommelfelle rausfliegen aber einen guten Sound was gibts dagegen zu sagen.
Und wem verdanke wir das alles xxxxxweltfremden xxxxxxxxxx die nichts besseres zu tun haben als sich über die Dinge aufzuregen die sie sich nicht trauen oder nicht leisten können.
Ich könnte diesen ScheissSalmei über Stunden hinziehen, es macht keinen Spass mehr auch nur vor die Tür zu gehen um blöd zu schauen sei dir sicher du triffst irgendeinen Sponk der vor deienm Auto steht und rummault weil der doch sicherlich einen Haufen Sprit verbraucht so als Umweltsau.
Wenn du daheim Losfährst mit dem Mopped sehen dir alle Scheiss-Spiesser hinterher und zerreissen sich ihr verdammtes xxxxxxxxxxxx Maul darüber ob das wohl alles erlaubt ist und überhaupt in deinem Alter und dann noch die Verantwortung und überhaupt..............Kotz
Stimmt die Ironie ist gut versteckt
Sry betrifft natürlich nicht dich aber nu gehts mir besser
Sorry aber diese Fäkalsprache wollen wir hier nicht haben . Gruß Döppi
hin oder her, die Dinger sehen einfach nur bescheuert aus, aber jeder zieht an was zu ihm passt und gefällt.
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schön wenn ich Dir helfen konnte
Ich gehe auch nicht mit allen Gesetze und Verordungen konform aber Anarchie und das Recht des Stärkeren finde ich absolut Rückständig...
@mo
Wo habe ich was von Anarchie geschrieben? und wo steht was vom Recht des Stärkeren? Weil ich aussteige?
Das mache ich nur wenn vorher was vorgefallen ist Vogel zeigen ist sehr beliebt oder den Wischer..Mittelfinger etc
Ist dir aufgefallen das die Bevormundung immer schlimmer wird? Das wir für jeden Mist ein eigenes Gesetz bekommen ob sinnvoll oder nicht?
Die Welt war vor 30 Jahren auch nicht schlimmer als heute wozu also soviele unnütze Gesetze?
haben wir nicht genug Ecken wo die Polizei reichlich zu tun hätte als zu schauen ob jemand eine Braincap trägt?