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Geschrieben von Websucht am 19.12.2017 um 22:20:

Tja, wenn das Teil einfach irgend jemand ohne Berechtigung abholen würde wäre das Geschrei groß, daher finde ich das Vorgehen des Händlers absolut korrekt!
außerdem hast du gestern geschrieben das du sie nur "angezahlt" hast, heute hast du sie plötzlich "cash" bezahlt, was stimmt denn nu? hast du überhaupt eine gekauft?
vielleicht will der Händler auch erstmal den Rest der Kohle sehen?

Außerdem sollte man sich vorher ein paar Gedanken machen wenn man ein Motorrad kauft, dazu gehört natürlich auch der Transport usw.
Was kommt morgen, das du Probleme beim fahren hast, weil du keine Probefahrt gemacht hast? Baby

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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von Kreuzritter am 19.12.2017 um 22:55:

Na ja hilfreich war das nicht was du da laberst. Selbstverständlich bekommt der Abholer meine Vollmacht dafür und dem Händler liegen alle meine notwendigen Unterlagen bereits vor.
Es geht also nicht um Korrektheit, für die ich auch bin, sondern um welche eigene Richtlinien. Deshalb auch die Frage danach.
Im übrigen habe ich sie vor ein paar Tagen angezahlt und nun auch den Rest bezahlt, aber auch das hat mit den Richtlinien nichts zu tun.
Ne, also auf solche sinnlose Behauptungen muss ich nun wirklich nicht reagieren, ich hab das echt nicht nötig.
Da du auf solche Ideen überhaupt kommst mach mich schon stutzig, oder ist das dein Stil Geschäfte zu machen?Meine große Vorfreude kannst du mir mit solchen Kommentaren eh nicht nehmen.
Gruß


Geschrieben von weitgleiter am 19.12.2017 um 23:08:

So sind sie halt, die M8 Fahrer fröhlich

Mal im Ernst, diese Richtlinien wären mir neu.

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"Man muss sich selbst gut finden und wissen, warum"


Geschrieben von Sam70 am 19.12.2017 um 23:29:

@ Websucht Was ist denn hier bloß los? Irgendwie alle Weihnachtskoller? Man kann doch auch nett sein. Habe mir ein Auto in München  bei Mercedes gekauft (wohne bei Kiel) und habe einen Rentner engagiert, der mir die Karre mit Vollmacht holt. Wo ist da das Problem? Und das Teil hat mehr als ne Harley gekostet. Da ist die Frage doch wohl erkaubt, warum Harley s nicht schafft, ein Bike zu schicken...


Geschrieben von Websucht am 19.12.2017 um 23:34:

naja bei deinem Geschreibsel sind Zweifel wohl mehr als berechtigt, am 14. schreibst du "ich kann es kaum abwarten bis sie GELIEFERT wird" gestern hast du geschrieben das du sie bereits "ANGEZAHLT" hast und heute bist du scheinbar mal eben die 450km zum Händler gefahren und hast den Rest "CASH" bezahlt und jetzt weißt du nicht wie du das Teil auf den Hof bekommst... (mal sehen was noch so alles kommtunglücklich )

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Geschrieben von Sam70 am 20.12.2017 um 00:01:

Ich hab gar nichts geschrieben, nur kommentiert... 


Geschrieben von Rolf64 am 20.12.2017 um 00:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kreuzritter
Na ja hilfreich war das nicht was du da laberst. Selbstverständlich bekommt der Abholer meine Vollmacht dafür und dem Händler liegen alle meine notwendigen Unterlagen bereits vor.
Es geht also nicht um Korrektheit, für die ich auch bin, sondern um welche eigene Richtlinien. Deshalb auch die Frage danach.
Im übrigen habe ich sie vor ein paar Tagen angezahlt und nun auch den Rest bezahlt, aber auch das hat mit den Richtlinien nichts zu tun.
Ne, also auf solche sinnlose Behauptungen muss ich nun wirklich nicht reagieren, ich hab das echt nicht nötig.
Da du auf solche Ideen überhaupt kommst mach mich schon stutzig, oder ist das dein Stil Geschäfte zu machen?Meine große Vorfreude kannst du mir mit solchen Kommentaren eh nicht nehmen.
Gruß

was für ein sinnloses Gelaber

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Gruß aus Bonn

Rolf


Geschrieben von Rolf64 am 20.12.2017 um 00:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam70
Ich hab gar nichts geschrieben, nur kommentiert...

du bist doch damit überhaupt nicht gemeint..... websucht meint den Kreuzritter

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Gruß aus Bonn

Rolf


Geschrieben von Harley-NM am 20.12.2017 um 08:11:

der Händler will dich sicher in  die Maschine einweisen, verschiedenes dazu erklären und du mußt sicherlich auch noch das eine oder andre unterschreiben und quittieren - das wird er nicht gerne machen mit einem von dir Bevollmächtigten....  Das Teil braucht nur mit ner kleinen Macke im Lack oder ähnlichem ankommen - wer wars dann ? der Händler ? der Transporteur ? Keiner ?  Bei persönlicher Abholung bestätigst du ihm die ordnungsgemäße Übergabe und die Sache ist erledigt.

Ich persönlich hätte gar kein gutes Gefühl wenn ich Fremden mein neues Mopped für 20 Mille oder mehr für den Transport überlassen würde ohne bei der der Übergabe, Verladung usw. dabei zu sein.


Geschrieben von schwarzbatman999 am 20.12.2017 um 12:44:

Genau so sieht das aus . Ich werde meine S im März abholen und gut ist . Der Dealer soll mir alles erklären und ich sehe mir das Bike an . Wenn Reklamationen auftreten kann das sofort vor Ort geregelt werden .Wenn ich das Bike jetzt haben wollte würde ich es mit einem Transporter selber holen . Ich habe keine Lust auf Speditionen und nachher Ärger zu haben . Es gibt genug Firmen die das Bike vernünftig transportieren würden aber ich brauche das nicht .


Geschrieben von steamboat itchy am 20.12.2017 um 13:22:

Ich habe jeden Tag mit etlichen Speditionen zu tun und glaubt mir, ich würde keine Harley damit transportieren lassen !!! Wenn dann nur von einem Spezialisten der das auspreist, aber mit Dachser und Co. niemals !!

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Geschrieben von Turbootti am 20.12.2017 um 14:03:

Mal ne Frage...sehe ich das richtig, dass das oder die Moppeds schon zugelassen sind , also EZ 12/ 2017 und die erst im März 2018 auf die Straße kommen sollen?
 

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Mit besten Grüßen aus dem Nordencool
Frank

Street Glide rockt!


Geschrieben von Websucht am 20.12.2017 um 14:35:

Also meine Neue steht auch schon neben meiner alten Neuen, wird aber erst 2018 zugelassen...

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Geschrieben von schwarzbatman999 am 20.12.2017 um 18:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Turbootti
Mal ne Frage...sehe ich das richtig, dass das oder die Moppeds schon zugelassen sind , also EZ 12/ 2017 und die erst im März 2018 auf die Straße kommen sollen?

Meine ist TZ 07.17. und wird 2018 zugelassen 


Geschrieben von weitgleiter am 20.12.2017 um 20:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Turbootti
Mal ne Frage...sehe ich das richtig, dass das oder die Moppeds schon zugelassen sind , also EZ 12/ 2017 und die erst im März 2018 auf die Straße kommen sollen?

Und was ist jetzt daran falsch?
 

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