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zum zitierten Beitrag Zitat von Shark
Das heißt also, wenn ich einen seitlichen Kennzeichenhalter abnehmen lasse, muss nicht nachgeprüft werden? Das erzähl mal unserer Zulassungsstelle! Denen ist das egal, alles was per einzelabnahme getüvt wird, muß nach Marburg oder Fulda.
Na toll, also mindestens eine Woche nicht fahren und hoffen dass die Papiere
nicht verloren gehen....
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zum zitierten Beitrag Zitat von Vivendoo
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Na toll, also mindestens eine Woche nicht fahren und hoffen dass die Papiere
nicht verloren gehen....
@Blechherz
ja dass hört sich schon besser an...
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http://www.marburg-biedenkopf.de/uploads/PDF/OuV/Kfz-Zulassung/Flyer_aktuell.pdf
Da steht alles. Kann man sogar per Paypal zahlen.
Es kommt aber drauf an wo man genau in Hessen wohnt....
TÜV & Eintragungen Hessen FfM
Bei mir (Oberursel) ist zum Beispiel die Zulassungsstelle Hochtaunus für die Neuaustellung der Fahrzeugpapiere zuständig, da geht nichts nach Marburg....
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Hi.
Habe den seitlichen von Cult-Werk bei mir verbaut und wollte jetzt zum TÜV.
Gestern bei der Dekra vor gefahren, keine HU wegen dem Kennzeichenhalter, eintragung nicht möglich wegen §19(2)/§21 StVZO.
Dürfen sie nicht, geht nur beim TÜV.
Heute beim TÜV vor gefahren, HU nicht möglich wegen Kennzeichenhalter, eintragung ohne Teilegutachten nicht möglich!
Ich nehme mal an das hier niemand ein Teilegutachten für den Kennzeichenhalter von Cult-Werk sondern jeder nur den mitgelieferten Prüfbericht hat?
Sehe mich schon gezwungen den KZH zu demontieren nur um die HU zu bestehen...
Da nützt wohl auch die Diskussion ob der überhaupt eingetragen werden muss oder nicht wohl eher wenig.
Kann ja mal probieren mit Anwalt beim TÜV vor zu fahren
cu
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Like a Harley Driver...
Meiner von Cultwerk wurde eingetragen. Wieso soll das bei Dir nicht möglich sein?
Wenn du ne Kopie von meinem Kfz-Schein brauchst sag Bescheid.
Gruß C53
Also du hast entweder einen §19 ODER §21 Bericht vor dir liegen. §19 kann dir jeder TÜVer eintragen ( ca45€) einen §21 kann nur die jeweilige Landesprüvstelle per Einzelabnahme( je nach Arbeitsaufwand ab75€ ) eintragen. Eigentlich ganz einfach. Ich hatte bei meinem seitl. ein §19 Gutachten dabei und da wird dann quasi nur auf korrekte Montage lt. Bericht geprüft.
Hi.
Also das mit den Paragraphen steht genau so wie von mir angegeben auf dem "Prüfbericht" der mitgeliefert wurde.
Ich habe dem Prüfer berichtet das ich mir den Halter erst gekauft habe nachdem ich im Forum erfahren habe das er eingetragen wird und das ich selbst schon in Köln einen Schein gesehen habe in dem der eingetragen ist.
Hat ihn nicht interressiert!
Kopie von was auch immer ausser einem Teilegutachten hätte der nicht aktzeptiert.
Werde jetzt bevor ich den wirklich demontiere noch mal eine andere Prüfstelle checken, aber finde das ganze schon irgendwie merkwürdig.
cu
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Like a Harley Driver...
Na das Teilegutachten brauchst du schon in der Hand. Einfach mal eine Mail an Cultwerk, die schicken dir sicher eine Mail. Ausdrucken und hoffen das §19 draufsteht
Ansonsten schlicht und ergreifend zum nächsten...
Bitte schön
Gruß C53
Dieser Prüfbericht ist nicht für Änderungsabnahmen gemäß §19 Abs. 3 StVZO zulässig.
Ja, damit wird die Eintragung, regelgerecht durchgeführt beim zuständigem LandesTÜV, echt teuer weil §21.
Also bleibt nur Klinkenputzen bei den TÜVern bis es einer macht oder wie schon gesagt hole dir einen mit Teilegutachten nach§19. Spart ne menge Ärger und Geld.
Und was ist nun der Unterschied zwischen §19(2) und §19(3). Bei mir wurde er im Rahmen einer Vollabnahme mit eingetragen.
Ich würde das Moped zu irgendeinem Händler bringen und da Tüven lassen, da ist komischerweise meisten nicht so ein Theater.
Gruß
C53