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Geschrieben von Blechherz am 30.03.2015 um 22:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Shark
Das heißt also, wenn ich einen seitlichen Kennzeichenhalter abnehmen lasse, muss nicht nachgeprüft werden? Das erzähl mal unserer Zulassungsstelle! Denen ist das egal, alles was per einzelabnahme getüvt wird, muß nach Marburg oder Fulda.

Ach so: mir war nicht klar, dass es um eine Einzelabnahme geht. Dann ja.
Bei technischen Änderungen nach 19.2 erlischt die Betriebserlaubnis.

Weiter äußere ich mich jetzt mal nicht dazu. großes Grinsen


Geschrieben von Vivendoo am 30.03.2015 um 22:06:

Baby Baby Baby

Na toll, also mindestens eine Woche nicht fahren und hoffen dass die Papiere
nicht verloren gehen....

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Geschrieben von Blechherz am 30.03.2015 um 22:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vivendoo
Baby Baby Baby

Na toll, also mindestens eine Woche nicht fahren und hoffen dass die Papiere
nicht verloren gehen....

Die brauchen nur Kopien. Geht alles per Email. Beim letzten Mal hat es 1 Tag gedauert.


Geschrieben von Vivendoo am 30.03.2015 um 22:09:

@Blechherz

ja dass hört sich schon besser an... Freude

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Geschrieben von Blechherz am 30.03.2015 um 22:12:

http://www.marburg-biedenkopf.de/uploads/PDF/OuV/Kfz-Zulassung/Flyer_aktuell.pdf

Da steht alles. Kann man sogar per Paypal zahlen. großes Grinsen


Geschrieben von bestes-ht am 30.03.2015 um 22:19:

Es kommt aber drauf an wo man genau in Hessen wohnt....

TÜV & Eintragungen Hessen FfM

Bei mir (Oberursel) ist zum Beispiel die Zulassungsstelle Hochtaunus für die Neuaustellung der Fahrzeugpapiere zuständig, da geht nichts nach Marburg.... Augenzwinkern

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Rabauke am 16.04.2015 um 19:29:

Hi.

Habe den seitlichen von Cult-Werk bei mir verbaut und wollte jetzt zum TÜV.
Gestern bei der Dekra vor gefahren, keine HU wegen dem Kennzeichenhalter, eintragung nicht möglich wegen §19(2)/§21 StVZO.
Dürfen sie nicht, geht nur beim TÜV.
Heute beim TÜV vor gefahren, HU nicht möglich wegen Kennzeichenhalter, eintragung ohne Teilegutachten nicht möglich!

Ich nehme mal an das hier niemand ein Teilegutachten für den Kennzeichenhalter von Cult-Werk sondern jeder nur den mitgelieferten Prüfbericht hat?

Sehe mich schon gezwungen den KZH zu demontieren nur um die HU zu bestehen...
Da nützt wohl auch die Diskussion ob der überhaupt eingetragen werden muss oder nicht wohl eher wenig.
Kann ja mal probieren mit Anwalt beim TÜV vor zu fahren großes Grinsen Augen rollen

cu

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Geschrieben von c53 am 16.04.2015 um 19:36:

Meiner von Cultwerk wurde eingetragen. Wieso soll das bei Dir nicht möglich sein?
Wenn du ne Kopie von meinem Kfz-Schein brauchst sag Bescheid.
Gruß C53


Geschrieben von eX Ninja am 16.04.2015 um 20:27:

Also du hast entweder einen §19 ODER §21 Bericht vor dir liegen. §19 kann dir jeder TÜVer eintragen ( ca45€) einen §21 kann nur die jeweilige Landesprüvstelle per Einzelabnahme( je nach Arbeitsaufwand ab75€ ) eintragen. Eigentlich ganz einfach. Ich hatte bei meinem seitl. ein §19 Gutachten dabei und da wird dann quasi nur auf korrekte Montage lt. Bericht geprüft.


Geschrieben von Rabauke am 16.04.2015 um 20:56:

Hi.

Also das mit den Paragraphen steht genau so wie von mir angegeben auf dem "Prüfbericht" der mitgeliefert wurde.

Ich habe dem Prüfer berichtet das ich mir den Halter erst gekauft habe nachdem ich im Forum erfahren habe das er eingetragen wird und das ich selbst schon in Köln einen Schein gesehen habe in dem der eingetragen ist.
Hat ihn nicht interressiert!
Kopie von was auch immer ausser einem Teilegutachten hätte der nicht aktzeptiert.

Werde jetzt bevor ich den wirklich demontiere noch mal eine andere Prüfstelle checken, aber finde das ganze schon irgendwie merkwürdig.

cu

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Geschrieben von eX Ninja am 16.04.2015 um 21:03:

Na das Teilegutachten brauchst du schon in der Hand. Einfach mal eine Mail an Cultwerk, die schicken dir sicher eine Mail. Ausdrucken und hoffen das §19 draufsteht Zunge raus
Ansonsten schlicht und ergreifend zum nächsten...


Geschrieben von c53 am 16.04.2015 um 22:34:

Bitte schön
Gruß C53


Geschrieben von cats am 17.04.2015 um 06:55:

Dieser Prüfbericht ist nicht für Änderungsabnahmen gemäß §19 Abs. 3 StVZO zulässig.

ich würde den kzh zurückschicken und mir einen mit teilegutachten besorgen.


Geschrieben von eX Ninja am 17.04.2015 um 09:31:

Ja, damit wird die Eintragung, regelgerecht durchgeführt beim zuständigem LandesTÜV, echt teuer weil §21.
Also bleibt nur Klinkenputzen bei den TÜVern bis es einer macht oder wie schon gesagt hole dir einen mit Teilegutachten nach§19. Spart ne menge Ärger und Geld.


Geschrieben von c53 am 17.04.2015 um 09:40:

Und was ist nun der Unterschied zwischen §19(2) und §19(3). Bei mir wurde er im Rahmen einer Vollabnahme mit eingetragen.
Ich würde das Moped zu irgendeinem Händler bringen und da Tüven lassen, da ist komischerweise meisten nicht so ein Theater.
Gruß
C53