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Geschrieben von springerdinger am 03.06.2024 um 18:39:

Ich hab schon gute und weniger gute Erfahrungen mit Anwälten gemacht!
Es ist wie bei allen: "Die Einen schauen nur auf sich, und  Andere wollen tatsächlich helfen! cool

Zum anderen:
Wenn ich daran zweifeln würde, dass diese Endtöpfe zu Unrecht als zu laut empfunden wurden .....

Bei dem schon sichergestellten Bike liegt es doch auf der Hand!

Was soll ein Anwalt jetzt berichtigen?


Geschrieben von Franz-REMCM am 03.06.2024 um 18:53:

Laß das Harleykind mal machen!

Wurde hier ja super beraten.

Gruß, Franz


Geschrieben von ixxi-seven_neu am 03.06.2024 um 20:38:

 @George 
@flat eric 

Moin,

nicht nur oberflächlich lesen und dann rumpoltern.

Zum Lärm: Es gibt immer zwei Seiten. Dem einen zu laut, dem anderen gerade Recht. Dafür gibt es Grenzwerte. Nichts anderes habe ich gemeint. Manchen ist sogar eine legale Anlage zu laut. Kann man nichts machen. 
Im vorliegenden Fall habe ich nie gesagt, das harleychild keine Konsequenzen hinzunehmen braucht. Dagegen verwahre ich mich vehement. Ich habe nur gesagt er solle einen Anwalt zu einem Beratungsgespräch konsultieren. Dabei ist es mir um die Aussagen (und ich war nicht dabei) des Ablaufs der Messungen und dem fehlenden Protokoll gegangen. 

Okay, die Rechtsbeugung ist ein heißes Eisen. Ich kenne das aber aus meiner Vergangenheit. Da habe ich innerhalb eines  halben Jahres 14 Punkte (samt Nachschulung) durch Mängelkarten eingefahren. Immer vom gleichen Ordnungshüter. Und dann auch noch mit den abstrusesten Vorwürfen. Seitenständer links vorhanden, rechst fehlt. Original Auspuffanlage bemängelt, Sitzbank bemängelt usw usw. Beim TÜV haben die sich immer totgelacht. Erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde samt Anzeige hat geholfen. Das zeigt nur, das auch in diesem Beruf nur Menschen arbeiten. Und wir sind alle keine Engel. 

Das Thema Motorräder (allgemein) und Lärm sind sowieso ein kontroverses Thema. In allen Bereichen. Ich bin schon gespannt, wann das österreichische Modell Schule macht und hier Strecken gesperrt werden für Motorräder die lauter sind als 80 dbA. Da kannst Du  an Auspuff anbauen was Du willst, da ist der Motor für sich genommen im Lauf schon lauter. 

Und zu meiner Auspuffanlage: Ich habe eine manuelle Penzl an meiner FXDC im Schein eingetragen. Und zwar ohne Auflagen und mit neuen Geräuschwerten. Also ganz legal. Wird sie mir zu laut oder ich fahre durch kleine ruhige Straßen mache ich sie meist leiser.

__________________
Gruß

Andreas

-------------------------
This Signature is under Construction .... 


Geschrieben von Franz-REMCM am 03.06.2024 um 20:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Und dann auch noch mit den abstrusesten Vorwürfen. Seitenständer links vorhanden, rechst fehlt.

Ist der Herr Jägermeister wenigstens in einer geschlossenen Anstalt gelandet, oder sind das mal wieder Geschichten aus dem Paulanergarten?


Gruß, Franz


Geschrieben von Soonham am 03.06.2024 um 20:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
Er meint wohl sichergestellt zwecks Überprüfung.

Richtig, bei EZ vor 04/1994 brauchst Du keine E-Nr., könntest in der Theorie also auch ein Ofenrohr dran bauen - sofern die Geräuschwertgrenze eingehalten wird. Diese könnte hier aber überschritten sein. Du solltest selbst Gas geben? Woher wusstest Du, wann 3750 U/Min. erreicht waren? 
Was Du jetzt am besten machen kannst? Leider nichts, außer Abwarten was ein Sachverständiger ermitteln wird.

Ja sorry. Sichergestellt, damit der Gutachter da kommende Woche Messungen macht.

Ich sehe schwarz bei 3750 U/Min wird die doch noch lauter sein. 

Ich begreife auch nicht wieso das ein Fahrgeräusch sein soll, da keiner bei dieser Drehzahl fährt. Man. Fährt doch Harleys eher untertourig. Es sind doch keine Rennmaschinen.

das Standgeräusch bei Drehzahl X soll den Kontrolletis nur zur Ünterstützung dienen um abschaätzen zu können ob der Auspuff manipuliert oder zu laut ist.
Das Fahrgeräusch wird dann der Gutachter ermitteln...

man fährt Harleys auch mal hochtouriger :-) so um die 4-5.000 U/min...


Geschrieben von Websucht am 03.06.2024 um 20:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
 @George 
@flat eric 

Moin,


Und zu meiner Auspuffanlage: Ich habe eine manuelle Penzl an meiner FXDC im Schein eingetragen. Und zwar ohne Auflagen und mit neuen Geräuschwerten. Also ganz legal. Wird sie mir zu laut oder ich fahre durch kleine ruhige Straßen mache ich sie meist leiser.

Der Eintrag hilft dir aber garnix wenn du sie offen fährst, da manuelle Anlagen nur geschlossen legal auf öffentlichen Straßen sind und nur so die Geräuschgrenzwerte eingehalten werden.

__________________
Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von ixxi-seven_neu am 03.06.2024 um 21:47:

Auch nicht richtig gelesen?  "... und mit neuen Geräuschwerten."

__________________
Gruß

Andreas

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Geschrieben von Websucht am 03.06.2024 um 22:30:

Ändert nichts an meiner Aussage und bleibt offen illegal

__________________
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Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von Schneckman am 03.06.2024 um 22:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Hallo zusammen, 

nach nicht einmal 2 Jahren vergeht mir der Spaß an meinem Traum.

.
.
Glaub ich nicht, der Spaß kommt dann schon wieder.
Bin jetzt bei 39 HD-Jahren und darum kommt mir Deine Story vielfach bekannt vor.....die Reflexe sind zwar typisch, aber Zeitverschwendung...
Das Ganze mit "...eine HD dreht man doch gar nicht bis Dreiviertel-Drehzahl..,.. Umgebung wurde nicht vorher gemessen,..andere in der Stadt sind noch lauter..., Polizisten mußten herum googeln.....".....ist Kokolores....
Insbesondere :  "..Vorbesitzer fuhr xx Jahre rum......und "... 97 /// 82 db ist mehr als die Bikes vorher  ..." ...etc... ,,,,das ist alles sinnlos....
Bedenke : Du könntest auch 50 Jahre mit Auspuff XY `herumfahren´ und trotzdem erst im 51.Jahr zu laut gemessen werden, ohne ein Argument zu haben wegen der 50 Jahre davor...

Ich sehe es so :
Es kommt jetzt die unumgängliche Messung, da die Maschine ja bereits in den Händen der Phonjäger ist.
Nach dieser kommt dann unumgänglich die Rechnung für Alles -  ich kenne die Sqeakin Beagle-Töpfe, mit diesen kommst Du mit den 97 NICHT hin, auch nicht mit den 102 die sich inclusive 5db Toleranz ergeben würden für eine Standgeräuschmessung.
(Vielleicht bleibt dann eine alles nochmals verteuernde Fahrgeräuschmessung erspart, die würde es auch nicht besser machen)
----Da biste drübber----
..
Was das mit der Kontrolle angeht  -  die war nicht ordnungsgemäß, aber das würde wohl nur für den Fall eines phonlich ordnungsgemäßen Kraftrades, das dann unrechtmäßig abgeschleppt worden wäre, etwas bringen, denke ich mir.....
Weil Du dann nix zahlen müßtest, sondern es auf den Staatskasse-Deckel geschrieben werden würde....
Ein solches phonlich ordnungsgemäßes Fahrzeug hast Du aber nicht, sondern ein screamin-eagliges....welches DRÜBBER is.....
...
...
Ob Du dann trotzdem dem Teamleiter der Phonjäger (ein bißchen) ans Bein pinkeln könntest (Zeitaufwand wegen Stellungnahme versaut Mittagspause, viel mehr bringt es ja i.d.R. nicht), wegen der falsch
vorgenommenen Kontrolle, mit vielleicht einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder Ähnlichem...?...keine Ahnung....das könnte bestimmt der Rechtsverdreher Deines Vertrauens sagen....
was dann aus der Überlegung heraus geschehen könnte, ob sich nach Preisvergleich eine Rechtsschutz der ARAG lohnt (...und ob diese den "Fall" annehmen...)
Wenn es Dir das wert ist. 
Würde ich dann eher als zeitlichen Anlaß für den Abschluß für eine RS-Versicherung sehen, falls Du sowieso mal eine abschließen wolltest, dann könnte es einen Sinn bekommen...

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von Schneckman am 03.06.2024 um 23:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM

Ist der Herr Jägermeister wenigstens in einer geschlossenen Anstalt gelandet, oder sind das mal wieder Geschichten aus dem Paulanergarten?


Gruß, Franz

.
.

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von Ultrageniesser am 04.06.2024 um 08:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Toyo
zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
Und wenn der Sachverständige am Krach nichts auszusetzen hat, würde ich den nächsten TÜV ansteuern, um die Anlage eintragen zu lassen.
Ich wette leider 10:1, dass die Anlage ca. 6-8dB zu laut ist...

Der Sachverständige wird diese Lautstärke meiner Meinung nicht tolerieren, und eingetragen bekommt man solche Endtöpfe ohnehin nicht!

Am besten sollte man reuemütig vorgehen, denn ein Anwalt verschlimmert diese Situation nur, obwohl er seinem Mandanten etwas anderes empehlen wird!

was soll ein Anwalt denn verschlimmern? Vielmehr wird dieser nach Kenntnis aller Umstände durch AE kompetent beraten und Handlungsempfehlungen aussprechen, da er einfach mehr Informationen erhält als der Betroffene. Und woher weißt du jetzt schon, dass der Anwalt, der ja mangels Mandatierung noch unbekannt ist, etwas anderes (was denn überhaupt) empfehlen wird? 

Ich habe mit meinen Rechtsanwälten stets sehr gute Erfahrungen gemacht. Und natürlich kosten diese Geld, das muss aber jeder für sich abwägen.

Das ist hier alles Stochern im Dunkeln mit wilden Vermutungen. Ich würde erstmal abwarten, was der SV feststellt.

Ich hatte beruflich häufig mit anwälten zu tun, und ich würde sehr genau abwägen, ob ich in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen würde. Ich hab mehr als einmal erlebt, dass ein Anwalt seinen Mandanten noch tiefer reingeritten hat durch unüberlegte Aussagen oder immer weiter rechtliche Schritte, obwohl der Mandant schon im Vorverfahren die Vorwürfe eingeräumt hatte und verurteilt war. Auch ein Anwalt ist ein Wirtschaftsunternehmen und muss gucken, dass er Einnahmen generiert. Sicher nicht jeder, aber leider immer noch zu viele.


Geschrieben von winne2 am 04.06.2024 um 08:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Auch nicht richtig gelesen?  "... und mit neuen Geräuschwerten."

Hallo Andreas
mit wieviel Phon ist denn deine Penzl Anlage eingetragen ?
Wie laut ist sie denn offen wirklich ? Würdest du bei einer Kontrolle durchkommen ?

Grüsse


Geschrieben von Agossi am 04.06.2024 um 09:08:

Es gibt drei Dinge im Leben, die nicht veraussehbar sind: die Lottozahlen, die Gemütslage der Streckenposten und der Ausgang eines Gerichtsverfahrens mit einem Anwalt an seiner Seite.
Meine Frau wurde einmal wegen Tätlichkeit verurteilt, nur wegen der Aussage einer "Freundin" der angeblich Geschädigten, obwohl sie einen guten Anwalt hatte und Videoaufnahmen des ganzen Vorfalls bewiesen, dass absolut nichts passiert ist.

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"Der Staat ist das kälteste aller kalten Ungeheuer...".
Friedrich Nietzsche, Also sprach Zarathustra, 1883

Freiheit und Frieden für die Ukraine!
 


Geschrieben von HD501 am 04.06.2024 um 09:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von winne2
zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Auch nicht richtig gelesen?  "... und mit neuen Geräuschwerten."

Hallo Andreas
mit wieviel Phon ist denn deine Penzl Anlage eingetragen ?
Wie laut ist sie denn offen wirklich ? Würdest du bei einer Kontrolle durchkommen ?

Grüsse

Da gibts kein Durchkommen. Manuelle Klappenanlage ist offen illegal und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Atomar am 04.06.2024 um 10:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Hallo zusammen, 

nach nicht einmal 2 Jahren vergeht mir der Spaß an meinem Traum. 

Ich fahre eine 1992er EVO Softail FXSTC. 

Laut Schein habe ich 97P Ständeräusch und 82 Fahrgeräusch. 

Ich fuhr ganz entspannt 30 maximal im 2. Gang als die Kontrollgruppe Autoposer mich anhielt. 

Sie waren alle drei selbst am Googlen und fingen das diskutieren um die korrekte Auspuffanlage ab Werk mit mir an. 

Ich fahre die US Töpfe, wo auch Harley Davidson drauf steht. Nach meinem Kenntnisstand müssen Modelle vor 1994 nicht eine E-Nummer haben am Auspuff, solange die Geräuschwerte eingehalten werden. 

Was die Messung bei mir ergab, weiß ich gar nicht genau. Sie haben mir einmal gemessen, wobei ich auch noch selbst Gas geben sollte. 

Kurzum: sie haben das Motorrad abgeschleppt und ich habe ernsthaft den Eindruck, dass die Behörden und Gutachter einfach selbst keine Ahnung von den alten Harleys haben und es sehr willkürlich zugeht. 

Hat jemand Erfahrungswerte und kann mir sagen was ich am besten machen soll? 

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. 

Ein Bild meiner Anlage habe ich angefügt. 

Der Polizist sagte die ganze Zeit es ist eine Screaming Eagle, aber da steht halt nur Harley drauf. Und selbst wenn es eine SCREAMING Eagle wäre, dürfte ich diese doch fahren solange die Geräuschwerte eingehalten werden??

Bin für jeden Tipp dankbar.

Wenn noch mehr wie 1/2 Jahr TÜV drauf ist, meldest du die Kiste ab, nimmt die abmeldebestätigung und holst die Karre von den Bullen ab und meldest sie wieder an. Fertig.
Deswegen habe ich IMMER 1/2 Jahr Rest-TÜV….