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Geschrieben von Roger-G am 27.11.2014 um 12:44:

Noch mal was zur Garagenverordnung:
Probleme gibt es mit dem Versicherer, wenn es beispielsweise aufgrund von brennbaren Materialien zu einem Brand kommt oder sich ein Brand aufgrund brennbarer Materialien schneller und / oder weiter ausbreitet.

In diesem Fall geht es aber um einen Wasserrohrbruch, der an sich nichts damit zu tun, wo die Wasserleitung durchführt.
Es ist aufgrund des Rohrbruchs zu einem Schaden an fremden Eigentum gekommen.

NT-Tom hat diese Garage angemietet und dementsprechend einen Mietvertrag abgeschlossen.
Wenn in diesem MV nicht explizit aufgeführt ist, dass keine Materialien außer einem KFZ dort abgestellt werden dürfen, bezweifle ich, dass Tom zuzumuten ist, die Garagenverordnung zu studieren. Zumal - wie wir hier anhand der Kommentare lesen können - es allgemein Gang und Gebe ist, sonstige Materialien in Garagen zu lagern.

Ansprechpartner für Tom ist sein Vermieter, an den er Ansprüche hat und nicht der Versicherer des Vermieters.

Darüber hinaus wurde die Garagenverordnung zum Schutz von Menschen im Falle eines Brandes und zum Schutz vor Vergiftungen durch Abgase, sowie zum Schutz gegen körperliche Übergriffe durch Dritte gemacht.

Ein Wasserrohrbruch ist erst mal ein Schadensereignis, gegen das der Vermieter versichert sein sollte. Wie die Versicherung darauf reagiert, kommt immer darauf an, wie das Verhältnis zwischen Vermieter und Versicherer ist. Kann kulant geregelt werden, kann aber auch richtig viel Arbeit bedeuten.


Geschrieben von bestes-ht am 27.11.2014 um 14:28:

Zitat von NT-Tom

bin gemeinschaftseigentumanteilseigner - is also meine garage, hausratversicherung habbich nicht

gleich mal den verwalter anrufen , was mit versicherung ist - der rohrbruch selber und die kosten für den heizungsmonteur- die sind versichert

Aber es ist doch so, die Versicherung zahlt die Beseitigung der Schadensursache, während Toms Eigentum über seine Hausratversicherung versichert wäre...

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Defcon am 27.11.2014 um 15:38:

Genug geredet von Heisswasser


hier kühles blondes für Tom

__________________
Trust The Universe


Geschrieben von NT-Tom am 27.11.2014 um 19:46:

geschockt - die is ja naggelich - obenrumm fröhlich geniesse gerade ein kühles kristall
nach einem weiteren tag mit mittagspause und bis zur dunkelheit

( notgarage hat keinen strom und kein licht ) in den garagen - jedes einzelteil auspacken, abtrocknen - ablüften und zum trocknen lagern

paar werkzeugteile haben schon rostflecken angesetzt Augen rollen also jedes einzeln putzen und mit WD40 einsprühen

danke @ROGER-G für deine ausführungen und hilfestellung , aber ich bin nicht mieter , sondern 100% eigentümer der garage ( die auch zu meiner wohnung gehört )

in einer gemeinschaftseigentum wohnanlage mit 26 parteien - das hatte ich aber schon mehrfach geschrieben -

@best-ht hat die entsprechenden thread zitiert , nochmal : hausratversicherung habbich nich

dementsprechend war auch heute der verwalter der GEAE gemeinschaft vor ort , ( ohne gutachter ) hat sich den schaden angeschaut und fotos gemacht -

von mir hat er eine speicherkarte mit meinen ganzen videos am schadensabend und fotos der ganzen schäden bekommen

er wird die fotos jetzt an die wasserschaden versicherung weiterleiten und dann heissts abwarten

sollte die nicht zahlen wurde mir eine entschädigung zugesagt - höhe noch offen - diese käme aus den rücklagen der gemeinschaft - also auch 1/26stel der rücklagen die ich eingezahlt habe

ein rat des hausmeisters war dann noch auf die harte tour : selber gutachter beauftragen - auf kosten des hausverwalters - auf konfrontation gegen die hausverwaltung gehen und den schadensbetrag einklagen

das grosse problem ist dann aber das mir ein gutachter für meine idellen schätze ( alte computer sammlung ) keinen reellen wert taxiert

also - mal guggen was die versicherung meint und wie wir uns bei ablehnung der versicherung auf eine pauschale entschädigung einigen können

morgen ziehe ich mit dem mopped und den hastig ausgelagerten sachen non der notgarage in eine 1 monatige übergangsgarage

sehr hilfsbereite gemeinschaftsnachbarn - schöne erfahrung - glück im unglück -
um so erstaunlicher weil alles rentner um die 70 -

als ich einzog wurde ich als "greenhorn" beschimpft - hintem rücken wahrscheinlich als "rocker" , ein paar von dene sind aber recht umgänglich -

andere grüssen halt nicht - aber die sind mir dan auch schnuppe

kurz gesagt : nach dem trauma gehts wieder bergauf - 54% luftfeuchtigkeit - der trockner - dessen stomkosten auch übernommen werden - leistet gute arbeit


Geschrieben von Nightrider am 28.11.2014 um 01:58:

Ist zwar ärgerlich, aber es war doch nur Wasser. Bei einem Feuer wäre aller Inhalt vernichtet, also Kopf hoch, oder bist du aus Zucker Augenzwinkern

Und zu deiner Versicherungssituation da würde ich mir mehr Gedanken machen.

__________________
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Geschrieben von raum68 am 28.11.2014 um 08:27:

Wenn du willst, dass dich die letzten auch nimmer grüssen, dann geh das Thema Entschädigung über Rücklagen an. Wohne selber in einer Eigentümergemeinschaft mit 9 Parteien. Bin da der Jüngste Eigentümer mit jetzt 33 ( wohne aber seit ich 3 bin im Haus ) , der Rest fast nur Rentner bzw weitaus älter wie ich. Regelmässig ist hier Party wenn Eigentümerversammlung ist, Thema Rücklagen.... Keiner will mehr einbezahlen, jeder will alles gemacht haben. Ich würde mir eher Gedanken über eine Hausratversicherung machen, wobei die sich an der Nutzung deiner Garage auch aufgehängt hätte. kurzum, sie froh, dass nicht mehr passiert ist


Geschrieben von NT-Tom am 28.11.2014 um 13:08:

hihihii - bin so wie du auch immer noch der jüngste hier , jedes jahr stirbt einer weg in der eigentümergemeinschaft

zu den versammlungen 1 mal im jahr geh ich schon garnicht mehr hin - die ersten , an denen ich vor 8 jahren noch teilgenommen habe sind immer eskalliert

und da brauchte man noch 100% zustimmung - und einer hat immer gesagt : Nö - ich will keine solarkollektoren um das schwimmbadwasser zu heizen , Nö ich will kein blockheizkraftwerk - Nö ich will keine heizung mit gas - gas ist gefährlich ( damals im krieg )

und so haben wir dann den defekten unterirdischen öltank sanieren lassen und heizen heute das schwimmbad weiterhin mit öl - wassertemp 28 grad ( wegen den alten knochen ) luft 30 grad

- durch 3 instanzen haben wir uns gegenseitig verklagt und 3 mal hat die gemeinschaft verloren - ging um neue fenster an der front einer wohnung - gemeinschaftseigentum oder sondereigentum ( eigenes )

der gewonnenen hat dann die kosten für seine fensterfront erstattet bekommen - fast so hoch waren die gerichtskosten für 2 x berufung - durfte dann die gemeinschaft mit sonderposten bezahlen

den grüssen auch nicht mehr alle im wenn sie ihm im hof in die arme laufen

ich hab gelernt : wenn eigentum dann niemals mehr gemeinschaftseigentum - eigenes haus am waldrand , wo sich fuchs und hase gut acht sagen wünscht man sich manchmal


Geschrieben von Aelbler am 28.11.2014 um 13:40:

Zitat von NT-Tom

Ich hab gelernt : wenn eigentum dann niemals mehr gemeinschaftseigentum - eigenes haus am waldrand , wo sich fuchs und hase gut acht sagen wünscht man sich manchmal

Da kann ich dann auch wieder mitreden, ist super romantisch, und ruhig, keiner muss oder muss nicht gegrüßt werden, nur ein Schwimmbad hab ich bisher nicht, dafür Garagen ohne Heizungs und Warmwasserrohre. ;o))
Grüßle von der Alb


Geschrieben von HMME am 28.11.2014 um 13:50:

Hallo,
zum Thema Versicherung in dem Falle: Normalerweise deckt die Gebäudeversicherung den Rohrbruch und damit entstandenen Folgeschäden an mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen ab, also Tapeten, Parkett, geklebter Teppich, Fliesen etc., alles andere wie eben die persönlichen Dinge, Möbel, frei liegende Teppiche etc. sind nicht versichert. Da tritt dann sie Hausrat ein, wenn man denn eine hat.
Aber wie immer kommt es halt auf die Police an und was dort drin steht. Die Hausverwaltung sollte hier helfen können.

Micha... arbeitet und wohnt in einer WEG


Geschrieben von Dele am 28.11.2014 um 13:57:

Versicherungstechnisch ein sehr interessanter Artikel. Also wenn ich keine Vollkasko habe, brauche ich eine Hausratsversicherung für die Garage? Auch wenn die Garage in einem anderen Mietobjekt ist? Die Vollkasko redet sich bestimmt raus, der Schaden ist nicht beim Betrieb des Bikes passiert? Hier könnten sich mal die Versicherungskaufleute hervortun. Ich habe auch Heizungsrohre in der Garage. böse traurig Augen rollen Gefährlich ist auch die Lage der Garage, nämlich unterhalb des Straßenniveaus. Wer haftet, wenn ein schweres Gewitter das Regenwasser über die Bordsteinkante schwappen lässt und meine Garage vollläuft? Ich bin aber nur Mieter.

Natürlich wünsche ich Dir maximalen Erfolg, im Kampf gegen Versicherung und Hausverwaltung. Freude


Geschrieben von blackwilli am 28.11.2014 um 16:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dele
Versicherungstechnisch ein sehr interessanter Artikel. Also wenn ich keine Vollkasko habe, brauche ich eine Hausratsversicherung für die Garage? Auch wenn die Garage in einem anderen Mietobjekt ist? Die Vollkasko redet sich bestimmt raus, der Schaden ist nicht beim Betrieb des Bikes passiert? Hier könnten sich mal die Versicherungskaufleute hervortun. Ich habe auch Heizungsrohre in der Garage. böse traurig Augen rollen Gefährlich ist auch die Lage der Garage, nämlich unterhalb des Straßenniveaus. Wer haftet, wenn ein schweres Gewitter das Regenwasser über die Bordsteinkante schwappen lässt und meine Garage vollläuft? Ich bin aber nur Mieter.

Natürlich wünsche ich Dir maximalen Erfolg, im Kampf gegen Versicherung und Hausverwaltung. Freude

Schaden am Gebäude:

In Toms Fall deckt das die Gebäudeversicherung ab.
Grundlage dafür ist unbestimmungsgemäß austretendes Rohrleitungswasser.
Dabei ist es egal, ob Heizungs-, Trinkwasser-, oder Abwasser.
Bei Überflutung durch z.B. eine schweres Gewitter oder Hochwasser, müssen in der
Gebäudeversicherung explizit Elementarschäden eingeschlossen sein, was in manchen Gebieten schwierig ist.

Schaden des Mobiliars:

Trägt die eigene Hausratversicherung, wobei "übliche" Auslagerungsgegenstände in der Garage in der Regel eingeschlossen sind.
Hat man viel Werkzeug etc. dort liegen, sollte man das gegenüber der Versicherung schriftlich angeben und sich den Einschluß bestätigen lassen.
Bei Überflutung - wie oben schon genannt - muss man auch wieder explizit Elementarschäden in die Hausrat einschließen lassen.

Schaden am Fahrzeug:

Trägt beim stehenden Fahrzeug die Kraftfahrzeug-Teilkasko, in der grundsätzlich Feuer- und Wasserschäden eingeschlossen sind.
(Bei fahrendem Fahrzeug nur die Vollkasko.)
Das gilt auch bei Überflutung, also sogenannte Elementarschäden.
Aber aufpassen : In manchen Verträgen ist eine Fahrlässigkeitsklausel enthalten !
Dann muss das Fahrzeug abgesoffen sein, bevor man eine Möglichkeit hatte, dieses aus dem Gefahrenbereich zu bringen.


Geschrieben von NT-Tom am 28.11.2014 um 19:46:

hihihi wird zum versicherungsspezithread - macht ruhig weiter , stört mich nicht

im " nachbarforum " ist "schnuckelchen " die abolute spezialistin - unglaulblich wie viele "kleine katastrophen" sie in der letzten zeit durchgemacht hat -

is lt eigener aussage bei ihr schon gewohnheit http://www.hdb-board.de/off-topic/und-was-macht-ihr-heute-so/3600/

Zitat von Aelbler
zum Glück kennst du mich, ich kann dir sanfte und effizente Selbsthilfemethoden zur Stressbewältigung anbieten, zum Beispiel ist nichts entspannender und zentrierender als eine Spazierfahrt mit der (hoffentlich nicht eingegangenen) Harley durch den Herbstwald.
Grüßle von der Alb

heute äelblers rat befolgt - mittags schönster sonnenschein - 6 mit föhn nachmittgs gar 12 grad

notgarage in leihgarage soweit freigeräumt das ich hinten die heritage herausbekommen habe

hat sich ziemlich gequält und gesträubt - ist dann doch aber wiederwillig angesprungen - nach etwas länger warmlaufenlassen lief sie auch wieder wie gewohnt

tacho ( wenn auch noch immer etwas beschlagen ) funktioniert auch noch - alles andere auch

dann gab es also kein halten mehr - angezogen wie ein michelin männchen kleine tour gemacht - mopped warm und trockenfahren -

angerostete vordere bremsscheibe wieder blankbremsen -

zwar mit versifften mopped herumgefahren - aber das tat soooooo gut - trauma bekämpft und gewonnen

siehe : Gerade ne Runde gebollert / Wer war heute unterwegs


Geschrieben von Aelbler am 28.11.2014 um 20:49:

Zitat von NT-Tom

zwar mit versifften mopped herumgefahren - aber das tat soooooo gut - trauma bekämpft und gewonnen

So gehört das. Freude


Geschrieben von DerLipper am 29.11.2014 um 09:45:

Schöner Post @NT-TOM
die Bilder verbessern sogar die Laune hier in "Lippe" --- wo ein Grauschleier über dem Land liegt. großes Grinsen

Hoffe, Du hast noch ein paar weitere Tage schönes Wetter.


Geschrieben von Dele am 29.11.2014 um 15:18:

Schaden am Gebäude:

In Toms Fall deckt das die Gebäudeversicherung ab.
Grundlage dafür ist unbestimmungsgemäß austretendes Rohrleitungswasser.
Dabei ist es egal, ob Heizungs-, Trinkwasser-, oder Abwasser.
Bei Überflutung durch z.B. eine schweres Gewitter oder Hochwasser, müssen in der
Gebäudeversicherung explizit Elementarschäden eingeschlossen sein, was in manchen Gebieten schwierig ist.

Schaden des Mobiliars:

Trägt die eigene Hausratversicherung, wobei "übliche" Auslagerungsgegenstände in der Garage in der Regel eingeschlossen sind.
Hat man viel Werkzeug etc. dort liegen, sollte man das gegenüber der Versicherung schriftlich angeben und sich den Einschluß bestätigen lassen.
Bei Überflutung - wie oben schon genannt - muss man auch wieder explizit Elementarschäden in die Hausrat einschließen lassen.

Schaden am Fahrzeug:

Trägt beim stehenden Fahrzeug die Kraftfahrzeug-Teilkasko, in der grundsätzlich Feuer- und Wasserschäden eingeschlossen sind.
(Bei fahrendem Fahrzeug nur die Vollkasko.)
Das gilt auch bei Überflutung, also sogenannte Elementarschäden.
Aber aufpassen : In manchen Verträgen ist eine Fahrlässigkeitsklausel enthalten !
Dann muss das Fahrzeug abgesoffen sein, bevor man eine Möglichkeit hatte, dieses aus dem Gefahrenbereich zu bringen.[/quote]
Ich werde nun auch eine Hausratversicherung (endlich) abschließen. Mit Elementarschäden. Nun stellt sich die Frage, sind dann nur die Elementarschäden des Wohnhauses abgesichert oder auch die Harley-Garage, in 4 km Entfernung, im selben Ort?