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Geschrieben von siciliano am 30.06.2011 um 22:25:

Zitat von Harley-Essen
.

@siciliano

das knallen beim Gas wegnehmen kommt aber nicht von dem abflexen der beiden zugedrücketen Spitzen, sondern weil dein Moped viel zu mager läuft.

Shit.....
komm ich dann um ein neues mapping nicht drum herum?


Geschrieben von winnetou am 30.06.2011 um 22:35:

besten dank großes Grinsen


Geschrieben von IronBobber am 02.07.2011 um 14:42:

Zitat von siciliano
Zitat von Harley-Essen
.

@siciliano

das knallen beim Gas wegnehmen kommt aber nicht von dem abflexen der beiden zugedrücketen Spitzen, sondern weil dein Moped viel zu mager läuft.

Shit.....
komm ich dann um ein neues mapping nicht drum herum?

"Xieds....."
schick Harley-Essen ne PN. Er wirds dir erklären smile


Geschrieben von George am 08.07.2011 um 21:28:

S&S Tüten sind für verschiedene Modelle gerade bei Bigtwin Motorcycle im Angebot.


https://www.bigtwin-motorcycles.de/lief_bmg/offers/offers.pdf

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von diShmO am 09.07.2011 um 10:16:

In sxchwarz gibts die aber nicht oder ?
Und welche sind die für die Sporty ? Auch mit kat ?


Geschrieben von TWG am 09.07.2011 um 10:59:

Zitat von DéDé


An allen mit Euro 2 zugelassenen Motorrädern dürfen wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, Nachrüstschalldämpfer ohne Kat verbaut werden. Allerdings nur dann, wenn deren EG-Betriebserlaubnis vor dem 18. Mai 2006 erteilt wurde. Das ist der Stichtag !!!!

Bei Überschreitung der AU-Herstellerwerte gibt es dann einen Vermerk im Prüfbericht. Er darf aber keinesfalls mehr als 4,5 %Vol. betragen.
Bei Nachrüstung solcher Dämpfer wird im beschriebenen Fall fürsorglich empfohlen eine Abnahme durchzuführen.
Für alle anderen Varianten mit BE-Erteilung nach 18.05.2006 ist gem. Gesetzgeber eine Nachrüstung mit Schalldämpfern ohne Kat nicht mehr möglich.

Habe mir gerade mal meine Papiere angesehen und werde da nicht ganz schlau, also folgende Fragen?

Bei meiner Nightster, EZ 2009, unter K (EG-Betriebserlaubnis) steht e4*2002/24*0208*08.
Also aus 2002 ?
Dann aber unter 6 (Datum zu K) 31.07.08
Was bedeutet das nun?

Oder bei der Fat Bob, EZ 2010.
Unter K steht e4*2002/24*0414*07 (2002 ab es doch nicht mal ansatzweise so was wie die jetztige Fat Bob)
Unter 6 dann 15.06.09

Dürften an besagte Maschinen nun Tüten ohne Kat gebaut werden?
Und weiter wenn ja, dürften dann auch aus Kat Tüten die Kats entfernt werden?
Oder aus Kat Krümmern?

Es geht hier nur um die rechtlichen Belange und nicht darum das sie eh raus gehören.

Gruss TWG


Geschrieben von Eisensebi am 09.07.2011 um 11:11:

Hallo TWG,
schön, dass du nun auch mal schlicht den rechtlichen Rahmen in den Vordergrund stellen kannst;-)
Nach meinem Verständnis ist die Angabe "E4" die entscheidende. Vielleicht heißt das nicht unmittelbar, dass ein KAT verbaut sein muss (?), zumindest aber ist sicherlich eine Vorgabe in Bezug auf Schadstoffausstoß definiert.

Rein rechtlich ist es so, dass man die Angaben der Fahrzeugpapiere erfüllen muss. Theoretisch könnte man also davon abweichen, müsste es nur nachtragen lassen (wie man es bei Umbauten ja oft macht). Nur wird das bei der Schadstoffklasse nicht möglich sein, sprich verboten.
Neufahrzeuge mit E3 und schlechter dürfen zB ja schon gar nicht mehr in Deutschland ohne Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Es ist natürlich (wie immer) auch eine Möglichkeit, einfach drauf zu pfeiffen...


Geschrieben von TWG am 09.07.2011 um 11:20:

Zitat von Eisensebi
Nach meinem Verständnis ist die Angabe "E4" die entscheidende.

Das e4 in der EG Betriebserlaubniss e4*2002/24*0208*08 bezieht sich aber wohl nicht auf eine Abgasnorm sonder nur auf das Land was wäre, e4 = Niederlande.

Gibt doch bestimmt einen Fachmann der Klarheit ins Rätselraten bringen kann?

Gruss TWG


Geschrieben von Harley Oppa am 09.07.2011 um 11:46:

In den Papieren unter K die letzten beiden Ziffern geben das Jahr an der BE Erteilung.

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Oqpa


✠...die einen lieben mich, die anderen hasse ich...✠



Geschrieben von Eisensebi am 10.07.2011 um 17:36:

Nein, E4 ist die Schadstoffklasse! Das ist die entscheidende Angabe! Ist bei PKW nicht anders.


Geschrieben von Harley Oppa am 10.07.2011 um 22:47:

Zitat von Eisensebi
Neufahrzeuge mit E3 und schlechter dürfen zB ja schon gar nicht mehr in Deutschland ohne Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Es ist natürlich (wie immer) auch eine Möglichkeit, einfach drauf zu pfeiffen...

Was ihr meint ist das EURO 3 und EURO4, das hat aber nichts mit dem e4 für die Typzulassung zu tun.


Zitat von Eisensebi
Nein, E4 ist die Schadstoffklasse! Das ist die entscheidende Angabe! Ist bei PKW nicht anders.

Falsch, sechs setzen. großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

E und ECE Prüfzeichen

__________________
Oqpa


✠...die einen lieben mich, die anderen hasse ich...✠



Geschrieben von bulldogge am 07.08.2011 um 22:04:

N'abend ....

so ich habe mir gerade die S&S Slip Ons mit EG/ABE/Zulassung bestellt.
Bei Phoenix Cycles gibt's die Tüten für 549,- inkl. Versand ...... mal sehen wie die sich auf meiner 2009er Sporty 883 machen und ob sich der "ohne Kat" bemerkbar macht (schon witzig, bei mir steht im Schein unter "K" gar nichts .... traurig )
Das wochenlange Suchen hat erstmal ein Ende und ich hoffe der Sound passt.
Hier wird immer davon gesprochen, dass die S&S mit den Remus/Sebring baugleich sind ..... soweit ich weiß sind die S&S aus Stahlblech und die Remus/Sebring aus Edelstahl gefertigt Freude

Gruß
bulldogge


Geschrieben von Sharpmd83 am 08.08.2011 um 09:49:

Zitat von Harley-Essen
Muß ich dir widersprechen Schöni, wenn in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt K die EG Nr. e4*2002/24*0208*04 bis e4*2002/24*0208*11 eingetragen ist, wird dir jeder TÜV Beamte das eintragen.
Die letzten Ziffern sind das Baujahr bzw das Herstellungsjahr des Mopeds.
Es wird in der EG Bescheinigung darauf hingewiesen, unter Punkt 1, das die serienmäßigen Katalysatoren wegfallen.
Es steht auch drin ab Baujahr 08/2003 und somit für alle Sportster Modelle mit entsprechender EG Typnummer bis heute zugelassen.
Und alle Sportster Modelle von 08/2003 bis heute egal ob L, R, Iron, Nightster oder Custom haben diese EG Nr. e4*2002/24*0208*ZZ (ZZ = Baujahr) und die ist maßgebend.

Ich weiß hier im Forum einige die auch ne Iron oder Nightster haben und die Anlage ohne Kat eingetragen haben. Unter anderem auch ich selber bei meiner 2009er Iron

Das du es nicht eingetragen bekommen hast, zeugt eigentlich von Inkompetenz des Prüfers.

@TWG
ist nicht das die Antwort auf Deine Frage?
Wenn ich es nämlich richtig verstehe, ist es in diesem Falle so, dass es nur wichtig ist dass die Töpfe eine E-Nummer haben. Dann sind se in Deutschland zugelassen. Ob nun ein Kat drin ist oder nicht scheint wohl dann wurscht zu sein.

Berichtigt mich wenn ich falsch liege-


Habe jetzt mal eine Mail an den TÜV geschickt.
Mal schauen was dabei raus kommt.

__________________
Gruß
Lars


Geschrieben von DéDé am 08.08.2011 um 16:53:

Die Schadstoffklasse entnehmt ihr aus der Ziffer "V.9"

Da steht bei Euro 2 Fahrzeugen (und nur da ist der Zubehördämpfer ohne Kat möglich) eben nichts drin, oder "Euro2"
Ab "Euro 3" ist da, falls sie Zula. korrekt ausgefertigt, eine mehrstellige Zahlen-buchstabenkombination aufgeführt, die unter anderem Einzelziffern, z.B. 06 für E1, z.B. 10 für E2 oder >12 für E3 enthält.
Die Ziffer K zeigt das Datum eurer erteilten EG-BE, diese kann vom T.d.e.Z. abweichen. Für euch ist entscheidend, dass Neuzuzulassungen innerhalb der EU von Typenfahrzeugen nach dem 18.05.2006 einen Kat gem. EG-Richtline 2005/30/EG unbedingt benötigen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben alle die "Euro 3" Norm zu erfüllen
Harmonisierung des EU-Rechts zur Reduzierung von Abgasen bei Verbrennungsmotoren.nennt man das, grins !!.

Also ihr müsst den Tag der ersten Zulassung beachten, vor, oder nach dem genannten Datum. Eine nachträglich Ausrüstung mit einem ansonsten zugelassenen Auspufftopf ohne Kat, bei Euro 3 ist zwar technisch möglich, aber nicht zulässig, und führt zum Erl. der Be, bzw. zur Nichtvorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs, auch wenn das der ein- oder andere TÜV-Beamte so einträgt.
Im Falle einer entsprechenden fachkompetenten Kontrolle ist das dann völlig wurst, bzw. der Sachverständige hat dann im Nachgang und und der Fahrzeugführer unmittelbar ein Problem.

Die Art und Weise der Ausgestaltung des E-Prüfzeichens lässt in 90% der Fälle erkennen, ob es eine Kat.-Anlage ist, oder nicht.

Besonderheit: Es gibt auch Fahrzeuge, die schon vor dem Stichtag Euro3 homologisiert wurden.
Hierzu gibt es Übergangsvorschriften, die ich hier nicht näher erläutern kann, weils sonst zu lang wird.

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von bulldogge am 08.08.2011 um 18:23:

Danke DeDe

für die Erläuterungen.
Interessant finde ich bei mir nur, dass ich unter "V.9" zwar eine mehrstellige Zahlen-Buchstabenkombination vorfinde, aber unter "K" bei mir nur ein - (Strich) also gar nichts steht. Datum der Erstzulassung ist 2009 - hat mein Fahrzeug jetzt eine EU Zulassung, oder nicht ?? geschockt

Gruß
bulldogge