Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Dyna, FXR (Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=24)
--- Offener Luftfilter bzw. Luftfilter aus dem Zubehör (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=64300)


Geschrieben von V-Michel am 05.04.2018 um 17:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Odie
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Wer die Hompage richtig durchliest wird fündig https://wunderkind-custom.com/files/5ba/Luftfilter_Typ_WK3_15-TAAS-0416.pdf
Also kaufen, Teilegutachten laden, ausdrucken und ab zum TÜV Ingenieur Freude

Wenn ich dieses Teilegutachten lade, dann ist dass das Teilegutachten für Touring- und Softail-Modelle mit der Nummer G-Zl.: 15-TAAS-0416/SRA (ist auch das einzige Teilegutachten bei denen auf der HP). Bei dem LuFi, welchen ich mir gekauft habe bei Wunderkind Custom war das Teilegutachten mit der Nummer G-ZI.: 13-TAAS-0979/SRA dabei. War heute beim TÜV zwecks Eintragung und die haben mir die Eintragung verweigert. Grund war der Passus "Der Umbau ist zulässig an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugtypen die hinsichtlich Motortyp, Motorleistung, emissionsmindernden Einrichtungen*, sowie Getriebe- und Achsenübersetzungen dem Serienzustand entsprechen". Mir wurde beim TÜV gesagt, dass bei mir aufgrund der nicht mehr originalen Auspuff-Anlage (KessTech) die Eintragung nicht möglich ist, da nicht mehr Serienzustand. So eine Scheisse...., wurde aber nirgends auf der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen und im Teilegutachten im Downloadbereich wurde ein Gutachten verlinkt, dass diesen Passus nicht drin hat. Der TÜV meinte, ich soll den Original-LuFi wieder zurückbauen, dann bekomme ich auch meine Plakette. Custom-LuFi wenn dranbleiben soll, dann muss die KessTech-Anlage gegen die originale Auspuff-Anlage weichen (welche garnicht mehr vorhanden ist).
Das ist doch wohl ein Witz, oder? Hab ich irgendeine Möglichkeit, die aktuelle Konfiguration bei mir mit KessTech  und WK-LuFi zu betreiben oder hab ich mir mit dem WK-LuFi einen richtig teuren Briefbeschwerer gekauft. Sollte ich noch einen anderen TÜV aufsuchen. Welche Tipps und Vorschläge habt ihr für mich?

Danke und Grüße, Odie

*damit ist lt. TÜV der Auspuff gemeint

Originalauspuffanlage dranbauen, neuen Lufi eintragen lassen. Dann wieder die Kess-Tech zurückbauen und alles ist schick.

Freude

Gruß Michel

__________________
CAN-Bus Fahrer

Die Beiträge des Verfassers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Fiktion oder persönlicher Einschätzung (seltener Zynismus und Spott) beinhalten, ohne dass diese separat kenntlich gemacht werden.


Geschrieben von svfighter am 05.04.2018 um 17:17:

Such dir mal einen anderen tüvler ich hab eine penzl und mein lufi wurde eingetragen der ist aber von ricks 
meinen tüvlerhat es gar nicht interessiert was für einen puff ich hab 

__________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren


Geschrieben von Odie am 05.04.2018 um 17:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von V-Michel
zum zitierten Beitrag Zitat von Odie
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Wer die Hompage richtig durchliest wird fündig https://wunderkind-custom.com/files/5ba/Luftfilter_Typ_WK3_15-TAAS-0416.pdf
Also kaufen, Teilegutachten laden, ausdrucken und ab zum TÜV Ingenieur Freude

Wenn ich dieses Teilegutachten lade, dann ist dass das Teilegutachten für Touring- und Softail-Modelle mit der Nummer G-Zl.: 15-TAAS-0416/SRA (ist auch das einzige Teilegutachten bei denen auf der HP). Bei dem LuFi, welchen ich mir gekauft habe bei Wunderkind Custom war das Teilegutachten mit der Nummer G-ZI.: 13-TAAS-0979/SRA dabei. War heute beim TÜV zwecks Eintragung und die haben mir die Eintragung verweigert. Grund war der Passus "Der Umbau ist zulässig an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugtypen die hinsichtlich Motortyp, Motorleistung, emissionsmindernden Einrichtungen*, sowie Getriebe- und Achsenübersetzungen dem Serienzustand entsprechen". Mir wurde beim TÜV gesagt, dass bei mir aufgrund der nicht mehr originalen Auspuff-Anlage (KessTech) die Eintragung nicht möglich ist, da nicht mehr Serienzustand. So eine Scheisse...., wurde aber nirgends auf der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen und im Teilegutachten im Downloadbereich wurde ein Gutachten verlinkt, dass diesen Passus nicht drin hat. Der TÜV meinte, ich soll den Original-LuFi wieder zurückbauen, dann bekomme ich auch meine Plakette. Custom-LuFi wenn dranbleiben soll, dann muss die KessTech-Anlage gegen die originale Auspuff-Anlage weichen (welche garnicht mehr vorhanden ist).
Das ist doch wohl ein Witz, oder? Hab ich irgendeine Möglichkeit, die aktuelle Konfiguration bei mir mit KessTech  und WK-LuFi zu betreiben oder hab ich mir mit dem WK-LuFi einen richtig teuren Briefbeschwerer gekauft. Sollte ich noch einen anderen TÜV aufsuchen. Welche Tipps und Vorschläge habt ihr für mich?

Danke und Grüße, Odie

*damit ist lt. TÜV der Auspuff gemeint

Originalauspuffanlage dranbauen, neuen Lufi eintragen lassen. Dann wieder die Kess-Tech zurückbauen und alles ist schick.

Freude

Gruß Michel

Da ist ja das nächste Problem, den originalen Auspuff gibt's es nicht mehr...

Gruß Odie


Geschrieben von Mondeo am 05.04.2018 um 17:42:

Ist doch auch voller Käse. Kannst du dir gleich das Geld sparen. Fällt bei jeder Kontrolle gleich durch. Dann fahre gleich so. Ich fahre eine Miller und den BS Stage 1 von Arlen. Und da gibts ja ein Kombigutachten und da steht so etwas drinnen was ich dir rot umrandet habe. Damit bin ich zum TÜV und fertig 


Geschrieben von V-Michel am 05.04.2018 um 17:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Ist doch auch voller Käse. Kannst du dir gleich das Geld sparen. Fehlt bei jeder Kontrolle gleich durch. Dann fahre gleich so.

Nur, wenn wer richtig Ahnung hat. Ansonsten ist jede beliebige Eintragung eines TÜV-Lufis in Kombination mit einem Klappenauspuff, wie man die auch immer bekommen hat (z.B. durch einen "begnadeten" Prüfer) auch bei einer Kontrolle in Frage zu stellen ! Man kann sich im Nachhinein immer noch dumm stellen ("Habe den Klappen-Auspuff nachher drangebaut und wußte nicht dass das illegal ist, da EG-BE...").

Gruß Michel

__________________
CAN-Bus Fahrer

Die Beiträge des Verfassers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Fiktion oder persönlicher Einschätzung (seltener Zynismus und Spott) beinhalten, ohne dass diese separat kenntlich gemacht werden.


Geschrieben von olliCGN am 05.04.2018 um 21:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Odie
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Wer die Hompage richtig durchliest wird fündig https://wunderkind-custom.com/files/5ba/Luftfilter_Typ_WK3_15-TAAS-0416.pdf
Also kaufen, Teilegutachten laden, ausdrucken und ab zum TÜV Ingenieur Freude

Wenn ich dieses Teilegutachten lade, dann ist dass das Teilegutachten für Touring- und Softail-Modelle mit der Nummer G-Zl.: 15-TAAS-0416/SRA (ist auch das einzige Teilegutachten bei denen auf der HP). Bei dem LuFi, welchen ich mir gekauft habe bei Wunderkind Custom war das Teilegutachten mit der Nummer G-ZI.: 13-TAAS-0979/SRA dabei. War heute beim TÜV zwecks Eintragung und die haben mir die Eintragung verweigert. Grund war der Passus "Der Umbau ist zulässig an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugtypen die hinsichtlich Motortyp, Motorleistung, emissionsmindernden Einrichtungen*, sowie Getriebe- und Achsenübersetzungen dem Serienzustand entsprechen". Mir wurde beim TÜV gesagt, dass bei mir aufgrund der nicht mehr originalen Auspuff-Anlage (KessTech) die Eintragung nicht möglich ist, da nicht mehr Serienzustand. So eine Scheisse...., wurde aber nirgends auf der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen und im Teilegutachten im Downloadbereich wurde ein Gutachten verlinkt, dass diesen Passus nicht drin hat. Der TÜV meinte, ich soll den Original-LuFi wieder zurückbauen, dann bekomme ich auch meine Plakette. Custom-LuFi wenn dranbleiben soll, dann muss die KessTech-Anlage gegen die originale Auspuff-Anlage weichen (welche garnicht mehr vorhanden ist).
Das ist doch wohl ein Witz, oder? Hab ich irgendeine Möglichkeit, die aktuelle Konfiguration bei mir mit KessTech  und WK-LuFi zu betreiben oder hab ich mir mit dem WK-LuFi einen richtig teuren Briefbeschwerer gekauft. Sollte ich noch einen anderen TÜV aufsuchen. Welche Tipps und Vorschläge habt ihr für mich?

Danke und Grüße, Odie

*damit ist lt. TÜV der Auspuff gemeint

Ich hatte mit dem WK Lufti und einem Penzel Klappenauspuff die gleiche Diskussion beim TÜV. Im Gutachten steht drin, dass die Abgasanlage dem Serienzustand entsprechen muss. Entsprechen bedeutet aber nicht, dass es der Serienzustand sein muss. Der Klappenauspuff hat eine EG BE und entspricht damit der serienmäßigen Abgasanlage.....
Nachdem die Bedeutung des Wortes "Entsprechend" ausdiskutiert war, hat der freundliche Herr vom TÜV seine erste Entscheidung revidiert und den Luft nach einer Geräuschmessung und entsprechender Foto-Dokumentation eingetragen.
VG Olli

__________________
--- Failure is not an option ---


Geschrieben von Odie am 08.04.2018 um 11:05:

So, ich habe nun für nächste Woche erneut einen HU-Termin. Dieses Mal jedoch nicht beim Tüv, sondern in einer Zweirad-Werkstatt. Hab mich auch schon mit dem Mechaniker dort unterhalten und der meinte, dass es mit der Eintragung kein Problem geben sollte.
Ich bin gespannt, ob's diesmal klappt und werde berichten.

Grüße, Odie


Geschrieben von true black am 08.04.2018 um 12:29:

Hab meinen Arlen Ness Luffi mit Reduzierblech auch in Kombination mit MCJ-Auspuff beim Tüv Süd eingetragen bekommen. Der Prüfer hat ne Probefahrt damit gemacht, Asu und Tüv  war auch fällig, anschließend eingetragen. Gab keine großen Diskussionen darüber.

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von Odie am 08.04.2018 um 16:50:

Es ist genau so wie "olliCGN" geschrieben hat, die Experten beim Tüv haben den Passus mit dem Serienzustand (entweder Auspuff oder LuFi) bemängelt. Dabei haben die anscheinend nicht den Begriff "entsprechen" entsprechend verstanden. In den meisten der Teilegutachten, welche ich mir mittlerweile interessehalber im Netz gezogen habe, steht der von mir schon zitierte Passus. Von daher dürften ja eigentlich keine Motorräder mit der Kombi Custom-LuFi und Custom-Auspuff legal unterwegs sein Baby . Glücklicherweise hat der Tüv keine Monopolstellung und ich gehe nächste Woche einfach zu einer HU, welche von einer anderen "Firma" durchgeführt wird...

Gruß Odie


Geschrieben von Odie am 14.04.2018 um 09:37:

So Leute, kleines Update, hatte meine SB diese Woche wieder bei der HU + Eintragung LuFi vorgestellt, diesmal in einer Zweiradwerkstatt über 'nen Kumpie. Bin einen Tag später wieder hin und Mopped hatte Tüv neu ohne Mängel + Eintragung LuFi ohne Probleme.
Na also, geht doch....

Danke nochmal an alle für eure Tipps und Hilfestellungen,

Odie


Geschrieben von Odie am 26.04.2018 um 11:50:

Servus,

habe gestern meine Frau zur Zulassungsstelle geschickt, um den LuFi in den Fahrzeugschein gem. der Bescheinigung vom Tüv eintragen zu lassen. Hat soweit auch geklappt, auf der Zulassungsstelle wollten die jedoch zusätzlich den Fahrzeugbrief sehen. Wieso wollten die den Fahrzeugbrief sehen? Meine Frau sollte den Fahrzeugbrief an die Zulassungsstelle faxen, dass würde dann auch genügen.
Folgende Dokumente hatte meine Frau bei der Zulassungsstelle dabei: Fahrzeugschein, Anbauabnahme LuFi, aktuelle HU, LuFi-Teilegutachten, Vollmacht für Zulassungsstelle, meinen Personalausweis
Wozu der Bedarf am Fahrzeugbrief?

Grüße, Odie

P.S. Sorry für die Verwendung der alten Bezeichnung der Kfz-Papiere, die neue Bezeichnung verwechsle ich zu leicht, auch wenn's die "neue" Bezeichnung schon eine Weile gibt.


Geschrieben von Mob am 26.04.2018 um 12:24:

Habe erst kürzlich Felgen und Federbeine in Böblingen ( Zulassungsstelle ) eintragen lassen , dabei: Fahrzeugschein, Anbauabnahme Felgen und Federbeine vom Tüv , Personalausweis ( hat nicht interessiert ), keiner hat nach dem Fahrzeugbrief gefragt .
m.f.G.
  Mob

__________________
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ! großes Grinsen


Geschrieben von Odie am 26.04.2018 um 13:19:

@Mob Böblingen: Das ist Baden Württemberg, richtig?
Kann es sein, dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt? Ich bzw. meine Frau war in der Zulassungsstelle in Nördlingen, dass liegt in Bayern.
Das sollte doch eigentlich einheitlich geregelt sein, oder?

Grüße, Odie


Geschrieben von Mob am 26.04.2018 um 13:25:

Ja , Baden Württemberg , war aber selber dort , dürfte aber mit Vollmacht und deinem Personalausweis keinen Unterschied machen . Evtl. liegt´s ja doch am Bundesland ?
m.f.G.
  Mob

__________________
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ! großes Grinsen


Geschrieben von svfighter am 26.04.2018 um 18:17:

Das liegt nicht am Bundesland sondern an dem Beamten 

__________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren