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Geschrieben von pdy am 10.03.2012 um 23:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von blackbike22
verstehe die unterschiedlichen Auslegungen nicht, meine EVO war diese Woche beim TÜV ohne Refektor, alles ok, nicht mal ein geringer Mangel!

......,,haben die Jungs da einen Ernessensspielraum, oder wie geht das?

Vernünftige TÜV Prüfer halten sich an solchen Kleinigkeiten nicht auf, die wissen auch was zum Termin montiert und anschließend wieder abgebaut wird.

Nur die Rennleitung wird bei Kontrollen garantiert Knöllchen verteilen.

__________________
wär Schraippfähler vindät, darfse behaldn !

Gruß Peter


Geschrieben von Markus_112 am 03.03.2013 um 18:32:

Fragezeichen Position Heckreflektor

Hallo Leute,

kurze Frage: Dass ich den ominösen Reflektor brauche und der ein E haben muss ist mir bekannt. Ich habe auch schon die Suche benutzt und in den Zulassungsrichtlinien nachgelesen und nix gefunden.

Muss der Reflektor mittig am Fahrzeug angebracht sein, oder kann der auch versetzt sein?

Bei meiner Neuen kommt ein seitlicher Kennzeichenhalter mit All in One - Blinkern ran und da würde ich den Reflektor gerne mit an den Kennzeichenhalter montieren. Ist das ok so?

Gruß Markus


Geschrieben von macmarkus am 03.03.2013 um 18:38:

nein, der muss meines wissens nach in die mitte.


Geschrieben von Eightball am 03.03.2013 um 18:50:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

Ein Rückstrahler, mittig angebracht, Maße im Gesetz siehe oben.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Markus_112 am 03.03.2013 um 19:08:

Danke für die schnellen Antworten. Den Gesetztestext von dem Link hab ich schon zuvor gelesen.

Aber wo steht da was von mittig? - Ich kann da nix finden. Und auf der Hilfeseite vom TüV Nord steht auch nix davon.

"Rückstrahler hinten:

- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm"
Tüv Nord


Geschrieben von Eightball am 03.03.2013 um 19:11:

Edit: war Schmarrn. In den Links unten steht alles drin.

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Geschrieben von Eightball am 03.03.2013 um 19:17:

Hier steht noch was dazu:


http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1993L0092:19931123großes GrinsenEZunge rausDF

Und hier:

http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44924/publicationFile/11243/r-53-beleuchtung-lichtsignaleinrichtung-motorraeder-pdf.pdf

Punkt 5.5.1

Hier steht noch was bei seitlichem Kennzeichen:

http://www.ls-650.de/Downloads/kennzeichen_seitlich.pdf

Irgendwie bekomm ich vom ipad aus den ersten link nicht vernünftig hin.

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Geschrieben von Markus_112 am 03.03.2013 um 19:52:

Ok dane. Das hätte ich jetz so nicht verstanden. Wieder was gelernt!


Geschrieben von NT-Tom am 03.03.2013 um 20:00:

Zitat von Markus_112
Hallo Leute,

Ich habe auch schon die Suche benutzt und in den Zulassungsrichtlinien nachgelesen und nix gefunden.


Gruß Markus

Ungeliebter Reflektor...


Geschrieben von Markus_112 am 03.03.2013 um 20:25:

Allerdings steht in der Übersicht folgendes:


38
6.8
Hinterer nicht dreieckiger Rückstrahler

6.8.1
Anzahl
Einer oder zwei

6.8.2
Anbauschema
Keine besondere Vorschrift

6.8.3
Anordnungin der Höhe:
mindestens
250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden

6.8.4
Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel:
30° nach links
und nach rechts bei einem einzi­gen Rückstrahler
30° nach außen und 10° nach innen bei jedem
Rückstrahler eines Paars.
Vertikalwinkel:
15° über und unter
der Horizontalen. Der verti­kale Winkel unter der Horizontalen darf auf 5°
verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner ist als 750 mm

6.8.5
Ausrichtung
Nach hinten


Geschrieben von Neo am 03.03.2013 um 20:39:

Also darfst doch am seitlichen den reflektor montieren,....richtig ?

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⚡️ ride on the wild side ⚡️


Geschrieben von Eightball am 03.03.2013 um 20:50:

Schau mal unter 5.5.1. das gilt für den einzelnen Rückstrahler.

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Geschrieben von Eightball am 03.03.2013 um 20:51:

Zitat von Neowall
Also darfst doch am seitlichen den reflektor montieren,....richtig ?

http://www.ls-650.de/Downloads/kennzeichen_seitlich.pdf

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Geschrieben von Eightball am 03.03.2013 um 21:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Markus_112
Allerdings steht in der Übersicht folgendes:


38
6.8
Hinterer nicht dreieckiger Rückstrahler

6.8.1
Anzahl
Einer oder zwei

6.8.2
Anbauschema
Keine besondere Vorschrift

6.8.3
Anordnungin der Höhe:
mindestens
250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden

6.8.4
Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel:
30° nach links
und nach rechts bei einem einzi­gen Rückstrahler
30° nach außen und 10° nach innen bei jedem
Rückstrahler eines Paars.
Vertikalwinkel:
15° über und unter
der Horizontalen. Der verti­kale Winkel unter der Horizontalen darf auf 5°
verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner ist als 750 mm

6.8.5
Ausrichtung
Nach hinten

Hier steht's genau unter 6.12.3.1

Im ersten Suchergebnis:

https://www.google.de/search?q=93/92/ewg&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&client=safari

Irgendwie kann ich den link nicht direkt setzen. Macht er mir nur lustige Smileys rein. Baby

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Geschrieben von Markus_112 am 03.03.2013 um 21:30:

Na ja, dann kleben wir das scheiß Ding halt unter den Fender. Bin gespannt, wie das aussieht...