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Es haben sich ja schon einige über die Lautstärke im Bell Custom beschwert - ich komme damit aber gut klar, finde ihn nicht zu laut.
Wie ist denn der Davida Speedster im Vergleich?
Greetz
Denali
Den Bell bin ich bis jetzt noch nicht gefahren, er liegt aber gerade an den Seiten schön an. Wenn es mal wieder etwas wärmer wird, muss das Teil endlich mal gefahren werden.
Zur Zeit fahr ich nur den Speedster, denn der hat ne Brillenschlaufe
Der Davida schmiegt sich (bei mir) auch wunderbar an und ist an sich sehr leise in Sachen Windgeräusche.
Aber die Schale geht so bei 50 - 100 km/h wunderbar in Resonanz mit meinem Auspuff, da startet quasi ein Hubschrauber im Helm. Nicht nervend oder zu laut, einfach nur geil. Da fahr ich freiwillig mal etwas langsamer.
Ansonsten in allen Belangen noch eine Stufe hochwertiger als der schon sehr gute Bell. Das Leder innen ist genial.
Zitat von m.newman
Zitat von Hunters
Zitat von Wagge
Der Trend geht eh zum 8. Helm![]()
Je nachdem wie oft du im Ausland unterwegs bist, würde ich mir dafür einen ECE-Helm besorgen und fürs Fahren innerhalb Deutschlands einen anderen Helm.
So sieht aus, habe innerhalb einer Saison 3 Jet Helme gekauft![]()
Erst Mr.Titan, da ich aber schnell in Italien bin und einen dort sogar die weiter fahrt nicht gestattet wird musste nen Bandit her.
1.Bandit mit Sterchnen Öffnung ist der einzigste ohne Norm![]()
Also 2 Bandit gekauft![]()
Das Problem ist, wenn sie dich in deiner Umgebung ohne ECE-Helm erwischen, auch Strafe zahlen musst.
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Forty Eight, weil ich tanken liebe
Manchmal denke ich nur....Hoffentlich bin ich bald besoffen!!!
Stimmt es das man in der Schweiz mehr zahlen muss wenn man einen ohne ECE fährt anstatt ohne Helm??? Konnte ich nicht wirklich glauben.
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carpe diem, quam minimum credula postero
Salve,
Carsten
Dass es mehr kostet als ohne Helm, kann ich mir nicht vorstellen...
In Italien wäre ich dieses Jahr mal eher vorsichtig.
Kollegen in der Fa. erzählen, dass sie (Müll-)-Gebühren etc. in Höhe von einigen tausend € nachbezahlen müssten wegen Häusern, die sie schon vor zig Jahren denfinitiv verkauft haben.
Beweisführung äusserst schwierig wegen Schwerhörigkeit in I.
Ergo:
Bella Italia braucht monetäres - egal wie undwo.
Wollte ich nur mal gesagt haben .
Greetz
Denali
zum zitierten Beitrag Zitat von Denali
In Italien wäre ich dieses Jahr mal eher vorsichtig.
Kollegen in der Fa. erzählen, dass sie (Müll-)-Gebühren etc. in Höhe von einigen tausend € nachbezahlen müssten wegen Häusern, die sie schon vor zig Jahren denfinitiv verkauft haben.
Beweisführung äusserst schwierig wegen Schwerhörigkeit in I.
Ergo:
Bella Italia braucht monetäres - egal wie undwo.
Wollte ich nur mal gesagt haben.
Greetz
Denali
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http://www.facebook.com/pages/Sportster-Crew/194485607319474 für jeden der Lust hat!
@RatisTom
*dito* so mach ich´s auch
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Wer Plastik kennt nimmt Metall
[Roman]
Bandit Sky II, der mit dem Stern am Ohr. Sehr leicht das teil und man bekommt ein Gefühl wie es ohne Helm sein muss.
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Es ist mir egal wer dein Vater ist, wenn ich hier angel geht hier niemand übers Wasser!
Helmpflicht - Rechtslage seit dem 1. Januar 2006
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff "amtlich genehmigt" durch den Begriff "geeignet" ersetzt und die 2. Ausnahme-Verordnung zur StVO aufgehoben (BGBl. 2005 I Nr. 76 S. 3716 Art. 1 Nr. 3 Buchstabe b und Art. 2). Mit dem 01.01.2006 traten diese Änderungen in Kraft.
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Die Polizei hat mich angehalten ich habe das oben beschriebene gezeigt die haben 20 min telefoniert dan durfte ich weiter fahren mit diesen SKI-HELM ohne ECE
Ich hab den Bandit Ski 2, habe mich vor Kauf auch erkundigt und muss deine Aussage bestätigen. Wir dürfen die nach STVO tragen, nur gibt es oft grüngekleidete die immer stänkern müssen. Lasst sie uns belehren
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Perspektivwechsel vom "Vorragig optisch motivierten Helmträger" von zum "Vorrangig sicherheitsorientierten Helmträger":
Wie sieht's dann aus ?
Welche Vorteile hat ein ECE-Helm ?
Welche Nachteile hat ein Nicht-ECE-Helm ?
Was erzählt im Schadensfall die Versicherung meiner hinterbliebenen Familie ?
Was winnetou schreibt sagt eigentlich Alles.
Entscheidend ist, das der Helm "geeignet" ist.
Entspricht der Helm der ECE-Norm ist er ohne Diskussion gegenüber Behörden und Versicherungen "geeignet". Anderenfalls muss man mit der Rennleitung diskutieren oder mit der Versicherung streiten.
...das kann nun jeder für sich entscheiden!
Diskutieren nervt und führt seltenst zum Erfolg.
Fühlen sich die Herren dann belehrt, kommts oft zu weiteren und oftmals auch genaueren Untersuchungen am Fahrzeug... blöd wenn man dann evtl. noch etwas nicht ganz so korrekte Anbauten hat.. (z.B. kein Rückstrahler, offene Tüten/Luftfilter nicht eingetragenen Lenker etc.)
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