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Geschrieben von Zwanzigmarkmann am 13.02.2021 um 15:40:

Entscheidungshilfe Heckumbau

Hallo. Ich bin gerade beim Heck kürzen. Da ich die originalen Blinker wieder verwenden will und die Struts nicht zerbohren will, hatte ich vor den Fender direkt mit den Blinker zu verschrauben. Wollte mal eure Meinung dazu? Etwa so wie auf dem Bild.


Geschrieben von BlackStar am 13.02.2021 um 17:04:

Moin, 

die Vorgehensweise hat die MoCo ja schon bei der XL1200CX umgesetzt Augenzwinkern

BlackStar

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Geschrieben von -Blacksteel- am 13.02.2021 um 17:13:

.....und das ganze auch so umgesetzt, dass sich konform mit der EG Zulassung verhält.
Dies gilt allerdings nicht für die Bilder des Threaderstellers - sollten die Blinker etc. so montiert sein, würde es hier irgendwann unweigerlich zu Problemen mit der Obrigkeit und/oder dem TÜV führen.

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Zwanzigmarkmann am 13.02.2021 um 17:25:

Das verstehe ich jetzt nicht? Könnt ihr das mal näher erläutern?


Geschrieben von Texaner am 13.02.2021 um 17:30:

Entscheidungshilfe Heckumbau

Die Rücklichter dürfen maximal 300mm vom hintersten Punkt am Motorrad montiert sein. Meist ist das der Reifen.

Gesendet von meinem SM-G975F mit Tapatalk

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Ev'thangs bigger in Texas.

 


Geschrieben von Dirko am 13.02.2021 um 18:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
Die Rücklichter dürfen maximal 300mm vom hintersten Punkt am Motorrad montiert sein. Meist ist das der Reifen.

Gesendet von meinem SM-G975F mit Tapatalk

Hi,

das war mir bisher nicht bekannt.
Dass die Abstände der Blinker zueinander und der Abstand zur Fahrbahn geregelt ist (in StVZO und EG) ist klar, aber das mit dem max. Abstand vom hintersten Punkt hab ich nicht gefunden.
Kannst du bitte mal posten, wo das steht? 

Danke + Gruß
Dirk


Geschrieben von -Blacksteel- am 13.02.2021 um 19:59:

ECE R 53 

6.3. FAHRTRICHTUNGSANZEIGER
...
6.3.3.3. in Längsrichtung: Der Abstand nach vorn zwischen dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger und der Querebene, die die hinterste Grenze der „Länge über alles“ des Fahrzeugs markiert, darf höchstens 300 mm betragen.
6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel: 20° nach innen und 80° nach außen Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchten kleiner als 750 mm ist.

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Zwanzigmarkmann am 13.02.2021 um 20:09:

Aber mal abgesehen davon ist es doch ok, oder nicht?


Geschrieben von Dirko am 13.02.2021 um 20:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
ECE R 53 

6.3. FAHRTRICHTUNGSANZEIGER
...
6.3.3.3. in Längsrichtung: Der Abstand nach vorn zwischen dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger und der Querebene, die die hinterste Grenze der „Länge über alles“ des Fahrzeugs markiert, darf höchstens 300 mm betragen.
6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel: 20° nach innen und 80° nach außen Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchten kleiner als 750 mm ist.

Danke für die Info.
Das liest sich ja echt gruselig....

VG
Dirk


Geschrieben von Erdin am 22.02.2021 um 10:02:

Also ich habs so gelöst, das ich die 300mm einhalten kann.


Geschrieben von Zwanzigmarkmann am 07.03.2021 um 16:52:

So Projekt Heckumbau abgeschlossen.


Geschrieben von eastw00t am 08.03.2021 um 10:56:

Schaut gut aus :-) der Sitz wäre mir jetzt noch zu mächtig