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Geschrieben von stainless am 12.04.2021 um 19:17:

Hallo zusammen!

Abstrahlwinkel Blinker 20°, oder 30° von der anderen Seite?




Geht hier mal wieder um Österreich/Wien und die Typisierungsstelle.
Vielleicht hat jemand eine ZUVERLÄSSIGE, genaue Antwort für mich.

Der Freundliche will meinen seitlichen Kennzeichenhalter eintragen und dafür muss das ganze Moped passen. Ich weiss, vielleicht nicht notwendig, aber sie wollen auf Nummer-Sicher gehen, damit es keine Probleme gibt. Ich möchte auch wissen ob es passt und nicht für die Überprüfung wieder die Originalen montieren. Vor allem weil ich die Stecker sauber verlötet habe.

Habe hinten die Wingleds 3in1 Nano montiert, original Fender und (sofern ich das mit meinem Geodreieck aus der Schule damals messen konnte) einen Abstrahlwinkel von 20°. Der Freundliche sagt, es müssen 30° sein und ich muss das um-/zurückbauen. Nicht wirklich möglich, ohne irgendwas zu bohren/basteln.

Mein Anruf bei der zuständigen Behörde: "bitte fragen Sie ihren Fachhändler" und eine Mailadresse bekommen, wo ich nochmal nachfragen kann. Aber noch keine Antwort.

Mails von Heinbikes:
.) Wir verkaufen unsere Produkte seit knapp einem Jahrzehnt.Deutschlandweit, europaweit, weltweit hatte bisher noch niemand Probleme beim TÜV damit, also gehen wir auch bei Ihnen davon aus, dass alles seine Richtigkeit haben wird..) Wir verstehen leider nicht ganz ihr anliegen.Alle unsere Blinker werden modellspezifisch angefertigt und sind an den jeweiligen Fahrzeugen zu 100% passgenau.Dazu kommt, dass alle Produkte von uns E-geprüft und TÜV konform sind, daher sollten Sie hier keinerlei Problem mit unseren Blinkern haben.
Also nehme ich mal an, dass Heinzbikes weiss was sie tun und die 20° ok sind.

Mein Hauptproblem ist eigentlich, dass ich nicht ständig SCHULDIG sein will (obwohl es die Unschuldsvermutung gibt) und man dann später vielleicht, immer wieder zur Überprüfung geschickt wird, wenn man aufgehalten wird. Ich möchte ganz sicher sein, was diese Lichter betrifft.

PS: Österreich hat angeblich 9 Binnenschiffahrtsgesetze ;-) Kann also leicht sein, dass ich 2km weiter fahre und alles nicht mehr gilt...


Geschrieben von -Blacksteel- am 12.04.2021 um 19:52:

Ich hätte mir schon längst nen seitl. Kennzeichenhalter mit einer ABE gekauft und verbaut - dann hätte es sich mit dem ganzen Hick-Hack erledigt.

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von stainless am 12.04.2021 um 19:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Ich hätte mir schon längst nen seitl. Kennzeichenhalter mit einer ABE gekauft und verbaut - dann hätte es sich mit dem ganzen Hick-Hack erledigt.

Haha! Genau so eine Meldung ist unnötig.
In Ö darfst Du alles machen, anschrauben, Hauptsache E-Prüfzeichen.
Kennzeichenhalter eben nicht. Den muss man eintragen lassen.

Wieso? Weil die Donau heute über 4° hat ;-)


Geschrieben von -Blacksteel- am 12.04.2021 um 20:00:

Blinker Abstrahlwinkel

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von stainless am 12.04.2021 um 20:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Blinker Abstrahlwinkel

Österreich/Wien
Wien ist anders. Steht an jeder Einfahrt, wenn Du nach Wien kommst.


Geschrieben von -Blacksteel- am 12.04.2021 um 20:05:

Das ist eine EU Vorschrift und gilt somit für ganz Österreich - soweit ich weiß, ist AT noch in der EU

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von stainless am 12.04.2021 um 20:09:

Da hast Du vollkommen Recht und ich möchte und werde auch nicht mit Dir streiten, weil ich der gleichen Meinung wie Du bin! Trotzdem stehen Landesgesetze darüber.
Es hilft mir dort nichts wenn ich dort sage, dass es EU-Gesetz ist. Deswegen meine Frage, ob jemand eine verlässliche Antwort weiss.


Geschrieben von -Blacksteel- am 12.04.2021 um 20:15:

Landesgesetze stehen nicht über EU Recht!
Im übrigen fahre ich selbst einen vom TÜV Austria abgenommenen und mit ABE ausgestatteten KZH.
Ich kann das beim besten Willen nicht nachvollziehen

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von HD501 am 12.04.2021 um 20:16:

Das sollte der Freundliche aber schon wissen.
Also für Deutschland passts mit 20 Grad, hab das Thema im März erst gehabt. Ob’s für Österreich anders ist kann ich leider nicht sagen (ich denke aber mal eher, dass es genauso ist, denn dein Bild ist ein Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft)

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von stainless am 12.04.2021 um 20:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Das sollte der Freundliche aber schon wissen.
Also für Deutschland passts mit 20 Grad, hab das Thema im März erst gehabt. Ob’s für Österreich anders ist kann ich leider nicht sagen (ich denke aber mal eher, dass es genauso ist, denn dein Bild ist ein Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft)

Wie gesagt; Der Freundliche sagt 30° und der ist wohl öfter dort und will mir nichts schlechtes tun. Ich brauche einen "Beweis", dass es auch in Wien so gilt.

Meine die 20°


Geschrieben von HeikoJ am 12.04.2021 um 21:28:

Was Österreich betrifft gilt §15 KFG 1967 (Kraftfahrgesetz) 
Sollte man als Österreicher wissen ...
Darin steht, in Kraft seit 9.6.2016, man lese und staune:
"Für Fahrzeuge der Klasse L gelten hinsichtlich des Anbaues, der technischen Eigenschaften und der Funktionsweise der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013, in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014."

EU 168/2013 verweist für die Beleuchtung auf ECE R53 

Streng genommen geht in den Verordnungen um die geometrische Sichtbarkeit und nicht um den Abstrahlwinkel, der Abstrahlwinkel der betreffenden Leuchte muß größer sein als die geometrische Sichtbarkeit sonst sieht man an den Grenzen das Licht nicht mehr ... 

Wie dem auch sei, ECE R 53 regelt das wie folgt

6.3 Fahrtrichtungsanzeiger
6.3.4 Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 20° nach innen und 80° nach außen
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchten kleiner als 750 mm ist.

6.4 Bremsleuchte
6.4.4 Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 45° nach links und nach rechts bei einer einzigen Leuchte; 45° nach außen und 10° nach innen bei jedem Leuchtenpaar.
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.

6.7 Schlussleuchte
6.7.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 80° nach links und nach rechts bei einer Einzelleuchte: Der Horizontalwinkel darf bei jedem Leuchtenpaar 80 ° nach außen und 45 ° nach innen betragen.
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.

6.8 Hinterer nicht dreieckiger Rückstrahler
6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30 ° nach links und nach rechts bei einem Einzelreflektor; 30 ° nach außen und 10 ° nach innen bei jedem Reflektorpaar.
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von stainless am 12.04.2021 um 21:32:

Oida, echt jetzt?

Traktoren hast noch vergessen...

Sorry, aber aufrichtigen Dank deiner Mühe!
Ich wollte nur aus verlässlicher Quelle wissen, ob 20°, oder 30° in Wien ;-)


Geschrieben von djuscha am 12.04.2021 um 21:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Ich hätte mir schon längst nen seitl. Kennzeichenhalter mit einer ABE gekauft

Ich dachte es gibt keinen Seitlichen Kenzeichenhalter mit ABE nur mit Teilegutachten und denn muss man eintragen lassen.
Meiner ist von Heinz Bikes und ich hab den vor paar Tagen eintagen lassen der war mit Teilegutachten.

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Gruss Andy


Geschrieben von HeikoJ am 12.04.2021 um 22:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von stainless
Traktoren hast noch vergessen...

Na, keine Traktoren, in Wien für mich nur Fiaker, aber dann fahre ich auch nicht mehr großes Grinsen

Ich weiss, in Wien ist vieles anders als im Rest der Welt, sogar vieles anders als sonst in Österreich, aber diese Sache mit  30 statt  20 Grad Sichtbarkeit kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von stainless am 12.04.2021 um 22:09:

Du hast Recht @HeikoJ . Hoffe Du missverstehst mich nicht. Klar was Du schreibst. Suche nur nach der Bestätigung, die mir nichtmal das zuständige Amt geben kann ;-)