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Geschrieben von Micha 74 am 25.08.2021 um 18:29:

Seitlicher Kennzeichenhalter neue Richtlinien?

Hallo zusammen !
War heute beim Tüv neue Plakete machen für meine 2017er 48er 
Darüber hinaus habe ich mich informiert ,was zu beachten ist wenn man einen seitl Kennzeichenhalter anbauen möchte ! Sichtbarkeit kennzeichenleuchte etc war mir klar 
Mir wurde dann aber gesagt daß das Rücklicht und der Reflektor mittig am Fahrzeug sein muss !
Da ich allerdings serienmäßig die Rücklichtblinkerkombi dran hab ,wäre das ohne die Beleuchtung umzubauen nicht möglich !
Habt ihr auch schon diese Erfahrung gemacht,bzw wisst ihr was darüber ??
MfG Micha


Geschrieben von Rene D. am 25.08.2021 um 18:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Micha 74
Mir wurde dann aber gesagt daß das Rücklicht und der Reflektor mittig am Fahrzeug sein muss

Das Gesetz sagt :

§ 53 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Da steht nichts von "mittig" oder "mittig zur Fahrzeugachse" bezüglich Krafträdern was die Position der Rückleuchte(n) und den Reflektor angeht.Den TÜV-Menschen der das Gegenteil behauptet sollte man mal fragen was er denn Hauptberuflich macht. Sicherlich nichts mit KFZ's. Augenzwinkern


Gruß,
René

PS: Eine ähnliche Diskussion hatte ich beim Eintragen meines seitlichen Kennzeichenhalters. Ich hatte den Rückstrahler bewusst hinten mittig an den Fender befestigt . Der TÜVler bemängelte das der Rückstrahler nicht "gerade" 90 Grad zur Fahrbahn steht und wollte das so nicht absegnen. Als ich anmerkte das Rückstrahler in der Regel hinten am serienmäßigen Kennzeichenhalter, der bis 30 Grad schräg stehen darf, befestigt sind und diese 30 Grad Regel dann wohl auch auf Rückstrahlern anzuwenden ist setzte er sich 20 Minuten suchend vor den PC und hat dann kommentarlos alles so abgesegnet. Augenzwinkern


Geschrieben von HD501 am 25.08.2021 um 18:52:

Der Rückstrahler muss mittig sein, auch wenn viele Prüfer und auch die Polizei ein Auge zudrücken, wenn er unter dem seitlichen Kennzeichen ist.

Und du bist dir sicher, dass mit dem Rücklicht richtig verstanden zu haben? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen

__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Rene D. am 25.08.2021 um 19:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Der Rückstrahler muss mittig sein,

Bitte dazu mal den entsprechenden Gesetzestext raussuchen und posten. Danke!

Gruß,
René


Geschrieben von Moos am 25.08.2021 um 19:11:

Suche den betreffenden Text halt selber wenn es nicht glauben magst und beweise hier das Gegenteil. Augenzwinkern

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von ToniF am 25.08.2021 um 19:12:

Bei 3 in 1 ist das mit den Rücklicht hinfällig.
Das mit den Rückstrahler kenn ich auch nur mittig.


Geschrieben von Rene D. am 25.08.2021 um 19:13:

 Suche den betreffenden Text halt selber wenn es nicht glauben magst und beweise hier das Gegenteil. 

Hab ich oben schon.

zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
§ 53 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Da steht immer noch nix von "mittig". Augenzwinkern


Sollte es andere,zusätzliche Gesetze dazu geben dann lasse ich mich sehr gerne belehren.



Gruß,
René


Geschrieben von Moos am 25.08.2021 um 19:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Hab ich oben schon.

Ah, habe irgendwie nur die letzten beiden Beiträge gesehen und dachte der Rest ist älter. Kenne aber auch nur RS mittig bei einspurigen Fzg.
Wo ist @HeikoJ   wenn man ihn braucht. fröhlich

__________________
Moos

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Geschrieben von Micha 74 am 25.08.2021 um 19:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Der Rückstrahler muss mittig sein, auch wenn viele Prüfer und auch die Polizei ein Auge zudrücken, wenn er unter dem seitlichen Kennzeichen ist.

Und du bist dir sicher, dass mit dem Rücklicht richtig verstanden zu haben? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen

jo hat er so gesagt Rücklicht und reflektor .....aber um ehrlich zu sein glaub nicht das der wirklich nen Plan hatte !!! Der hat noch rumgezickt wegen meiner fussrasten  ob die ne abe hätten🤪


Geschrieben von grafschafter am 25.08.2021 um 20:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
 Suche den betreffenden Text halt selber wenn es nicht glauben magst und beweise hier das Gegenteil. 

Hab ich oben schon.

zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
§ 53 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Da steht immer noch nix von "mittig". Augenzwinkern


Sollte es andere,zusätzliche Gesetze dazu geben dann lasse ich mich sehr gerne belehren.



Gruß,
René

..und was steht im Absatz 5 ? ....etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein.......


Geschrieben von Schimmy am 25.08.2021 um 20:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Hab ich oben schon.

Ah, habe irgendwie nur die letzten beiden Beiträge gesehen und dachte der Rest ist älter. Kenne aber auch nur RS mittig bei einspurigen Fzg.
Wo ist @HeikoJ   wenn man ihn braucht.  fröhlich

@Moos : Darf ich auch ? ? ? fröhlich

Guggst Du Bilder @Rene D.  . Augenzwinkern

Anm.: 2. Rückstrahler NUR bei Motorrädern mit Seitenwagen.

Greetz  Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von DeeCee am 25.08.2021 um 20:20:

Alles nicht so einfach!

StVZO: Zumindest in § 53(4) StVZO ist von "mittig" keine Rede: Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen (...) Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von (...) Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

EWG 93/92: In der EU-Richtlinie 93/92 EWG, Anhang IV (Vorschriften für Krafträder), 1.8., 6.12.: "Hintere, nicht dreieckige Rückstrahler", heißt es dagegen:
6.12.1.: Anzahl: einer (Klasse 1a)
6.12.2.: Anbauschema: keine besonderen Vorschriften
6.12.3.: Anordnung
6.12.3.1.: In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen
6.12.3.2.: In der Höhe: mindestens 250mm und höchstens 900mm über dem Boden
6.12.3.3.: In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug

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2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...


Geschrieben von Schimmy am 25.08.2021 um 20:28:

Die StVZO ist eine Vorschrift, die schon seit geraumer Zeit Schritt für Schritt durch EU-Richtlinien ersetzt wird, und
deswegen in manchen Passagen nicht mehr zutrifft bzw. angewandt wird

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Geschrieben von Micha 74 am 25.08.2021 um 20:29:

Hmm ganz schön Kompliziert das alles .....also der Reflektor/ Rückstrahler sollte schon mittig sein ,wenn ich das jetzt  richtig verstehe ! 
Das Rücklicht muss nicht zwangsläufig mittig sein,wenn man einen seitl Kennzeichenhalter haben möchte !?!
🤐🤔


Geschrieben von Schimmy am 25.08.2021 um 20:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Micha 74
Hmm ganz schön Kompliziert das alles .....also der Reflektor/ Rückstrahler sollte schon mittig sein ,wenn ich das jetzt richtig verstehe !
Das Rücklicht muss nicht zwangsläufig mittig sein,wenn man einen seitl Kennzeichenhalter haben möchte !?!

Rückstrahler: NICHT "sollte", sondern "MUSS" ; Rücklicht: Muss "nur" hinten sein, aber auch nicht mehr als zwei. Augenzwinkern

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