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Seitlicher Kennzeichenhalter neue Richtlinien?
Hallo zusammen !
War heute beim Tüv neue Plakete machen für meine 2017er 48er
Darüber hinaus habe ich mich informiert ,was zu beachten ist wenn man einen seitl Kennzeichenhalter anbauen möchte ! Sichtbarkeit kennzeichenleuchte etc war mir klar
Mir wurde dann aber gesagt daß das Rücklicht und der Reflektor mittig am Fahrzeug sein muss !
Da ich allerdings serienmäßig die Rücklichtblinkerkombi dran hab ,wäre das ohne die Beleuchtung umzubauen nicht möglich !
Habt ihr auch schon diese Erfahrung gemacht,bzw wisst ihr was darüber ??
MfG Micha
zum zitierten Beitrag Zitat von Micha 74
Mir wurde dann aber gesagt daß das Rücklicht und der Reflektor mittig am Fahrzeug sein muss
Der Rückstrahler muss mittig sein, auch wenn viele Prüfer und auch die Polizei ein Auge zudrücken, wenn er unter dem seitlichen Kennzeichen ist.
Und du bist dir sicher, dass mit dem Rücklicht richtig verstanden zu haben? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Der Rückstrahler muss mittig sein,
Suche den betreffenden Text halt selber wenn es nicht glauben magst und beweise hier das Gegenteil.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Bei 3 in 1 ist das mit den Rücklicht hinfällig.
Das mit den Rückstrahler kenn ich auch nur mittig.
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
§ 53 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Hab ich oben schon.
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Moos
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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Der Rückstrahler muss mittig sein, auch wenn viele Prüfer und auch die Polizei ein Auge zudrücken, wenn er unter dem seitlichen Kennzeichen ist.
Und du bist dir sicher, dass mit dem Rücklicht richtig verstanden zu haben? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Hab ich oben schon.
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
§ 53 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Da steht immer noch nix von "mittig".
Sollte es andere,zusätzliche Gesetze dazu geben dann lasse ich mich sehr gerne belehren.
Gruß,
René
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Hab ich oben schon.
Ah, habe irgendwie nur die letzten beiden Beiträge gesehen und dachte der Rest ist älter. Kenne aber auch nur RS mittig bei einspurigen Fzg.
Wo ist @HeikoJ wenn man ihn braucht.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Alles nicht so einfach!
StVZO: Zumindest in § 53(4) StVZO ist von "mittig" keine Rede: Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen (...) Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von (...) Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
EWG 93/92: In der EU-Richtlinie 93/92 EWG, Anhang IV (Vorschriften für Krafträder), 1.8., 6.12.: "Hintere, nicht dreieckige Rückstrahler", heißt es dagegen:
6.12.1.: Anzahl: einer (Klasse 1a)
6.12.2.: Anbauschema: keine besonderen Vorschriften
6.12.3.: Anordnung
6.12.3.1.: In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen
6.12.3.2.: In der Höhe: mindestens 250mm und höchstens 900mm über dem Boden
6.12.3.3.: In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Die StVZO ist eine Vorschrift, die schon seit geraumer Zeit Schritt für Schritt durch EU-Richtlinien ersetzt wird, und
deswegen in manchen Passagen nicht mehr zutrifft bzw. angewandt wird
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Stammtisch in Münster/NRW
Hmm ganz schön Kompliziert das alles .....also der Reflektor/ Rückstrahler sollte schon mittig sein ,wenn ich das jetzt richtig verstehe !
Das Rücklicht muss nicht zwangsläufig mittig sein,wenn man einen seitl Kennzeichenhalter haben möchte !?!
🤐🤔
zum zitierten Beitrag Zitat von Micha 74
Hmm ganz schön Kompliziert das alles .....also der Reflektor/ Rückstrahler sollte schon mittig sein ,wenn ich das jetzt richtig verstehe !
Das Rücklicht muss nicht zwangsläufig mittig sein,wenn man einen seitl Kennzeichenhalter haben möchte !?!
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