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Geschrieben von ClisClis am 03.09.2021 um 13:00:

jup, ich gehe auch immer nach umbaurichtlinie 2b. 
Mein Prüfer am Montag hatte sich selbiges Dokument zur Hilfe genommen, als er etwas nachschauen wollte. Ist also wohl das "offiziellste" was du kriegen kannst 

Oft hilft auch vorgängig mal mailen und fragen was sie wollen. Dann hast du immerhin etwas "schriftliches" wo du dich drauf berufen kannst.


Geschrieben von Johnnybegood am 05.09.2021 um 21:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Driver BS
Stahlflexleitungen sind eigentlich seit längerer Zeit nicht mehr eintragungspflichtig... denke es ist wie in der Schweiz üblich... von Kanton zu Kanton unterschiedlich...

Bei ABS Modellen sind sie Eintragungspflichtig

Niederdruckleitungen sind nicht eintragungspflichtig! (die vom Verteiler zum Bremshebel weggehen sowie vom Verteiler zur Bremszange)

__________________
Play stupid games, win stupid prizes.


Geschrieben von stara74 am 05.09.2021 um 22:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Driver BS
Stahlflexleitungen sind eigentlich seit längerer Zeit nicht mehr eintragungspflichtig... denke es ist wie in der Schweiz üblich... von Kanton zu Kanton unterschiedlich...

Bei ABS Modellen sind sie Eintragungspflichtig

Niederdruckleitungen sind nicht eintragungspflichtig! (die vom Verteiler zum Bremshebel weggehen sowie vom Verteiler zur Bremszange)

Bei ABS musst die Bremsleitungen eintragen (Kanton Aargau). 
Weiss ich sicher, da bei mir der Fall.


Geschrieben von Johnnybegood am 05.09.2021 um 22:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Driver BS
Stahlflexleitungen sind eigentlich seit längerer Zeit nicht mehr eintragungspflichtig... denke es ist wie in der Schweiz üblich... von Kanton zu Kanton unterschiedlich...

Bei ABS Modellen sind sie Eintragungspflichtig

Niederdruckleitungen sind nicht eintragungspflichtig! (die vom Verteiler zum Bremshebel weggehen sowie vom Verteiler zur Bremszange)

Bei ABS musst die Bremsleitungen eintragen (Kanton Aargau). 
Weiss ich sicher, da bei mir der Fall.

Quelle meiner Aussage ist btw. der Technische Leiter des Kantons Zürich mit dem ich damals meinen Sportster Umbau besprochen habe.

Der besagte Technische Leiter war dann bei der Prüfung auch tatsächlich ebenfalls anwesend.

Kann jetzt natürlich sein, dass hier entweder Kantönligeist- oder komplette unwissenheit herrscht.
In den viel beschworenen Richtlinien 2b ebenfalls beschrieben wird: "Ausserhalb vom Regelkreis des ABV => nicht melde-/ prüfpflichtige Änderung"

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Geschrieben von stara74 am 06.09.2021 um 06:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Driver BS
Stahlflexleitungen sind eigentlich seit längerer Zeit nicht mehr eintragungspflichtig... denke es ist wie in der Schweiz üblich... von Kanton zu Kanton unterschiedlich...

Bei ABS Modellen sind sie Eintragungspflichtig

Niederdruckleitungen sind nicht eintragungspflichtig! (die vom Verteiler zum Bremshebel weggehen sowie vom Verteiler zur Bremszange)

Bei ABS musst die Bremsleitungen eintragen (Kanton Aargau). 
Weiss ich sicher, da bei mir der Fall.

Quelle meiner Aussage ist btw. der Technische Leiter des Kantons Zürich mit dem ich damals meinen Sportster Umbau besprochen habe.

Der besagte Technische Leiter war dann bei der Prüfung auch tatsächlich ebenfalls anwesend.

Kann jetzt natürlich sein, dass hier entweder Kantönligeist- oder komplette unwissenheit herrscht.
In den viel beschworenen Richtlinien 2b ebenfalls beschrieben wird: "Ausserhalb vom Regelkreis des ABV => nicht melde-/ prüfpflichtige Änderung"

Hatte deine Sportster ABS? 

Gruss Stephan


Geschrieben von Johnnybegood am 06.09.2021 um 09:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Driver BS
Stahlflexleitungen sind eigentlich seit längerer Zeit nicht mehr eintragungspflichtig... denke es ist wie in der Schweiz üblich... von Kanton zu Kanton unterschiedlich...

Bei ABS Modellen sind sie Eintragungspflichtig

Niederdruckleitungen sind nicht eintragungspflichtig! (die vom Verteiler zum Bremshebel weggehen sowie vom Verteiler zur Bremszange)

Bei ABS musst die Bremsleitungen eintragen (Kanton Aargau). 
Weiss ich sicher, da bei mir der Fall.

Quelle meiner Aussage ist btw. der Technische Leiter des Kantons Zürich mit dem ich damals meinen Sportster Umbau besprochen habe.

Der besagte Technische Leiter war dann bei der Prüfung auch tatsächlich ebenfalls anwesend.

Kann jetzt natürlich sein, dass hier entweder Kantönligeist- oder komplette unwissenheit herrscht.
In den viel beschworenen Richtlinien 2b ebenfalls beschrieben wird: "Ausserhalb vom Regelkreis des ABV => nicht melde-/ prüfpflichtige Änderung"

Hatte deine Sportster ABS? 

Gruss Stephan

Ja Augenzwinkern

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Geschrieben von stara74 am 06.09.2021 um 09:24:

Dann wirds wohl von Kanton zu Kanton unterschiede geben, muss mein Beiblatt der Bremsleitungen trotz Eintragung im Fahrzeugausweis mit führen.
Das vom Luftfilter und Lenker aber nicht, komisch, Aargau halt 😂😂😂


Geschrieben von rockerle69 am 06.09.2021 um 16:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
Dann wirds wohl von Kanton zu Kanton unterschiede geben, muss mein Beiblatt der Bremsleitungen trotz Eintragung im Fahrzeugausweis mit führen.
Das vom Luftfilter und Lenker aber nicht, komisch, Aargau halt 😂😂😂

Aloha,
wer hat das alles eingetragen?
Schafisheim, Zofingen oder Dottikon?
Oder an unterschiedlichen Teststellen?

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.


Geschrieben von stara74 am 06.09.2021 um 19:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
Dann wirds wohl von Kanton zu Kanton unterschiede geben, muss mein Beiblatt der Bremsleitungen trotz Eintragung im Fahrzeugausweis mit führen.
Das vom Luftfilter und Lenker aber nicht, komisch, Aargau halt 😂😂😂

Aloha,
wer hat das alles eingetragen?
Schafisheim, Zofingen oder Dottikon?
Oder an unterschiedlichen Teststellen?

Lufi und Lenker in Schaffhausen, Bremsleitungen Kleindöttingen(Aargau)


Geschrieben von rockerle69 am 06.09.2021 um 21:30:

KantönligeistAugen rollen

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