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Wenn der Motor im Stand läuft, die Anlage offen ist und ich drehe am Gasgriff so schließt sich die Anlage von allein bei ca 2500 Umdrehungen
@pegasusmc: was macht das eigentlich für nen sinn wenn meine anlage während der geschwindigkeiten zu sind die ich bei ner normalen überlandfahrt drauf habe? strich hundert fährt und über längere zeit fahre ich selten. also würde wenn eher die esm2 sinn machen, da sie nur bei 50-60 geschlossen ist. da ich aber keinen bock habe mir ne 2000 euro teure anlage zu kaufen, geh ich lieber etwas risiko ein udn kauf mir ne mmv die man ja nicht ganz öffnen muss
MMV finde ich zuteuer. Da kannst Du auch irgendwas mit ausbaubarem DB Killer nehmen,
der Tatbestand ist der gleiche. Solange Du die DB Killer mitführst und einbauen kannst wird die weiterfahrt auch nicht untersagt.
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Gruß Schorse
Pegasus MC
@pegasusmc
andere nicht verstellbare anlagen sind auch nicht gerade wesentlich billiger. remus zum beispiel kostet auch über 1000 euro, der sound hört sich für mich aber scheiße an. und was illegales kommt mir nicht dran, denn sonst hätte ich längst ne v&h dran. wenn ich höre das hier leute probleme haben wenn sie in die schweiz fahren und dort die rennleitung meckert u.U das Bike stilllegt weil es zu laut ist, dann kauf ich mir doch lieber die mmv die ich schließen kann, somit ärger ausm weg gehe und sich noch besser anhört als ne remus
zum zitierten Beitrag Zitat von pegasusmc
MMV finde ich zuteuer. Da kannst Du auch irgendwas mit ausbaubarem DB Killer nehmen,
der Tatbestand ist der gleiche. Solange Du die DB Killer mitführst und einbauen kannst wird die weiterfahrt auch nicht untersagt.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Vorsatz wird Dir bei der MMV genauso nachgewiesen. Zum verstellen braucht es den Inbusschlüssel. Falls Sie sich selber vestellt hast Du für die Reperatur zusorgen.
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Gruß Schorse
Pegasus MC
Also beides Kacke.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Also bei der Penzl machst du einfach wieder zu und gut ist, ist ne Verwaltungsübertretung, hast du halt vergessen die Anlage wieder zu schließen, da du sie vorher nem Freund vorgeführt hast.
Wenn du das nett und freundlich vorträgst zahlste im schlimmsten Fall ein wenig Bussgeld und fertig.
Goschert darfst halt nicht sein, das kommt nie gut...
Bei der Rennleitung wolln´s halt wichtig sein und wenn man Ihnen das Gefühl gibt, sind se Pflegeleicht....
die MMV gibts mit EGBE ??
Zitat von sturmwolke
Leider hat Kess für die ESM-2 kein ABE für EVO nur in aufwändiger Einzelabnahme.
Gruß
Sturmwolke
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Wenn es so beschlossen wird (und wir sehen keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit er sogar mit 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen. Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.
NACHTRAG vom 26.3.12
Die folgende ergänzende bzw. hinsichtlich des Datums berichtigende Info habe ich zum Artikel:
Fehlende db-Eater werden zum 1.4.12 nicht teurer, anders als von der rennleitung 110 noch vermeldet; zunächst bleibt die (Rechts-) Lage wie gehabt. Nach Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Verkehr und der anderen Sachen bereitet das zuständige Referat den Entwurf derzeit für den Normenkontrollrat vor. Danach geht er dann zum Bundesrat. Wann das voraussichtlich der Fall sein wird, sagte mir die Pressestelle nicht.
Wann es einen Anschei*t ist also noch nicht raus. Wenn es so in kraft tritt wird sich so mancher von der Rennleitung einen Pickel mehr auf der Schulter dazuverdienen wollen.
Mit einer Penzl oder offenen MMV trifft es dich genauso wie ohne DB Killer.
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Gruß Schorse
Pegasus MC
@ sturmwolke
Die Optionen der juh werden noch besser .hatte da gute Ideen auf Lager
Bzgl switch.manche schalten auf durchzug in den Ohren.wie oft noch.der ist ebenfalls zugelassen.
@ rausckugel
Nochmal.wenn du in Deutschland mit deiner penzl laut ums Eck kommst ist die Chance groß das du nicht weiterfahrst weil in diesem Moment deine klappen offen waren und somit die be erloschen ist.auch das zudrehen vor den Au gen des gesetzes macht da keinen Unterschied.jeder cop der sich in dem Moment verarscht sieht darf dich nun stehenlassen.im Gegensatz zu den elektrischen Anlagen.leih dir mal nen Porsche dann weist was ich meine
Zitat von pegasusmc
Wenn es so beschlossen wird (und wir sehen keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit er sogar mit 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen. Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.
NACHTRAG vom 26.3.12
Die folgende ergänzende bzw. hinsichtlich des Datums berichtigende Info habe ich zum Artikel:
Fehlende db-Eater werden zum 1.4.12 nicht teurer, anders als von der rennleitung 110 noch vermeldet; zunächst bleibt die (Rechts-) Lage wie gehabt. Nach Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Verkehr und der anderen Sachen bereitet das zuständige Referat den Entwurf derzeit für den Normenkontrollrat vor. Danach geht er dann zum Bundesrat. Wann das voraussichtlich der Fall sein wird, sagte mir die Pressestelle nicht.
Wann es einen Anschei*t ist also noch nicht raus. Wenn es so in kraft tritt wird sich so mancher von der Rennleitung einen Pickel mehr auf der Schulter dazuverdienen wollen.
Mit einer Penzl oder offenen MMV trifft es dich genauso wie ohne DB Killer.
Schaut doch einfach mal auf die offizielle Seite des KBA:
http://www.kba.de/cln_030/nn_124384/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/btkat__node.html?__nnn=true
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog. ist für jeden PB bindend. Abweichungen vom Regelsätzen kann nur der Richter vornehmen.
Im hinteren Teil gibt es ein Stichwortverzeichnis. Geräusche-Lärm-Auspuff.
Außerdem gibt es keine Veranlssung / Rechtsgrundlage ein Fahrzeug sicherzustellen bzw. die Weiterfahrt zu untersagen, dass wieder in den legalen Zustand gesetzt worden ist. Was soll denn damit bewiesen werden ?
Die möglichen Manipulationsvarianten kann wohl jeder Beamter vor Ort mit ner Digicam festhalten, so er den Aufwand für verhältnismäßig hält.
@Sticki
Wieso sollte mich jemand wegen einer Ordnungswiedrigkeit stehen lassen??
Die Optionen der juh werden noch besser .hatte da gute Ideen auf Lager