Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Softail [Cruiser] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=25)
--- Orig. Luftfilter mit oder ohne Klappe? Und wofür ist dieser Stecker? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=106252)


Geschrieben von Sam V am 16.05.2022 um 19:16:

Nicht jede Eintragung muß zur Bündelungsbehörde.

Wird einfach etwas zu dem es ein Gutachten, eine ABE oder ähnliches gibt eingetragen, genügt eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO. Alle diese Sachen müssen nicht zur Bündelungsbehörde und werden einfach bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen.

Gibt es zu dem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Und die muß zur Bündelungsbehörde, bevor die in die Papiere kommt.

Ob das nach § 19 (3) StVZO oder nach § 19 (2) StVZO abgenommen ist, steht auf dem Zettel vom TÜV (und dessen Rechnung, § 19 (2) StVZO ist nämlich teuerer). Nach dem Gesetz ist die Unterscheidung ganz einfach: 

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, (Dein Motorrad bleibt aber ein Motorrad, solange du da kein drittes Rad anbaust)
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. (2 und 3 wird bei Eigenbauanlagen oder welchen ohne jede Gutachten unterstellt)

Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen1.für diese Teilea) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a (ABE) erteilt worden ist oder.....

die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und ...., bestätigt worden ist oder

...........

 4. für diese Teile
a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau ...... bestätigt worden ist; ....

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Und hier kommt die Frage nach dem Inhalt deines Gutachtens. Eben der Verwendungsbereich. In manchen steht explizit drin nur für Motorräder mit EG Zulassung. Da mußt du zur Bündelungsbehörde. In allen Gutachten die vor 2006 erstellt wurden steht dazu gar nichts drin, da mußt du nicht zur Bündelungsbehörde, weil da nur der TYP des Motorrades drin steht, und der ist derselbe, egal ob US oder EU Version. In manchen Gutachten steht keine explizite Anweisung ob die Verwendung für nicht EU Motorräder zulässig ist, und es sind TYP und EU Nummer des Motorrades aufgelistet. Da kann der TÜVer entscheiden, ob er den Typ oder die EU -Zulassung wichtiger für den Verwendungsbereich des Gutachtens ansieht. Und danach wird nach 19.2 oder 19.3 abgenommen.

Bei Thorcat kommt noch blöderweise dazu, dass die 2019 ihre eigenen Gutachten widerrufen haben, und man im Zweifel eine neue ABE zum alten Auspuff beantragen muß. Wenn du da eine e19 Plakette drauf hast, wird die also eh nicht mehr eingetragen, da mußt du erstmal mit FMC runhandeln. Und dann können die dir auch gleich die richtigen Papiere für ein US Modell ausstellen. Andererseits sind auf den e19 Kärtchen nur die Typbezeichnungen drauf, so dass es passieren kann, dass dir der Auspuff als 19.3 er Abnahme eingetragen wird, wenn du einfach zu einem Dorftüver gehst. Und mit der kannst du das auf der Zulassungsstelle einfach in die Papiere eintragen lassen. Wenn du diese Abnahme aber dann blöderweise und unütz trotzdem zur Bündelungsbehörde schickst, wird dir die Eintragung verweigert, weil die da prüfen, ob ein Gutachten zurückgezogen wurde. Alle Klarheiten beseitigt?

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Mondeo am 16.05.2022 um 19:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Hecki
Schallmessung wurde von der GTÜ durchgeführt...einmal 100,3 und nochmal 100,9 db. Abzüglich Toleranz von 5 db bin ich ca. 3 db drüber!

Und den Auspuff muss ich ja per Einzelabnhame eintragen lassen da Import aus den USA. Eintragung ist an sich ja kein Problem, wenn man nicht in Hessen wohnen würde!! Papiere/Gutachten wurden ja schon gemacht!
Da gibts nämlich etwas was sich Bündelungsbehörde nennt und die Eintragung vom Ingenieur nochmal prüft... Baby

Die stellen sich hier alle sowas von an...

kenne ich alles.


Geschrieben von Hecki am 16.05.2022 um 21:26:

Danke Sam V für diese ausführliche Erklärung. Der Thorcat Auspuff ist neu mit einer E1 Zulassung. Ich glaube aber, dass deren Homologation nur für die deutschen/europäischen Modelle gilt...
Die anderen Anbauteile sollten ja über den 19(3) eingetragen werden. Mir wurde dann aber mitgeteilt, dass die Eintragung dafür auch nur über den 21er funktioniert...was soll ich dazu jetzt noch sagen? Ich werde mich mit denen jetzt nicht rumstreiten...
Sei's drum...ich lass mich jetzt mal überraschen und werde dann hier berichten.


Geschrieben von bestes-ht am 16.05.2022 um 21:53:

User @FELLFROSCH ist doch von dem Verein (Thorcat)!
Kumpel… nun sag mal was dazu!

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Sam V am 16.05.2022 um 21:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Hecki
Danke Sam V für diese ausführliche Erklärung. Der Thorcat Auspuff ist neu mit einer E1 Zulassung. Ich glaube aber, dass deren Homologation nur für die deutschen/europäischen Modelle gilt...
Die anderen Anbauteile sollten ja über den 19(3) eingetragen werden. Mir wurde dann aber mitgeteilt, dass die Eintragung dafür auch nur über den 21er funktioniert...was soll ich dazu jetzt noch sagen? Ich werde mich mit denen jetzt nicht rumstreiten...
Sei's drum...ich lass mich jetzt mal überraschen und werde dann hier berichten.

Streite dich nicht mit der Bündelungsbehörde rum. Wenn du die fragst, sind die für jede Schraube an deinem Mopped zuständig.

Frag einfach den Prüfer vorher, ob er dir das mit den Papieren nach 19.3 abnimmt. Wenn er das tut, trägt dir die Zulassungsstelle das auch in deine Papiere ein. So ist es jedenfalls bei der BSL meiner Wide Glide gelaufen.

Ansonsten zum TÜV nach Marburg oder Gießen fahren. Da ist die Bündelungsbehörde in Marburg zuständig und die hat nicht einen halb so schlimmen Ruf, wie die bei euch in Fulda.

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Hecki am 17.05.2022 um 11:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
User @FELLFROSCH ist doch von dem Verein (Thorcat)!
Kumpel… nun sag mal was dazu!

Bin mit Thorcat schon in Kontakt...alles gut. Ich werde das jetzt erstmal mit dem Lufi versuchen. Wenn das nicht passt, kümmert sich Thorcat um das Problem...