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Geschrieben von MrWallace am 18.07.2022 um 21:04:

Welche Zusatzangaben bei Standgeräusch/Fahrgeräusch

Hallo zusammen,

ich habe mir vor kurzen eine FXE von 1976 zugelegt.
Im Fahrzeugschein sind als Standgeräusch „97“ und als Fahrgeräusch „84“ eingetragen. Ohne Angaben von der Einheit (dB) bzw. dem anzuwenden Messverfahren (vmtl Nahfeldmessung ergo N).

Jetzt meine Frage, ist dies von Vorteil oder Nachteil, wenn die Werte so uneindeutig beschrieben sind? Hatte hier bei euch schon mal damit Erfahrungen bei einer Kontrolle.

Und falls ich dies auf dB und Nahfeldbessung (+21dB) umschreiben lasse, ist meine Annahme dann richtig dass die Tüten legal standgeräusch 123db und Fahrgeräusch 109 dB haben dürfen (+21dB wegen Nahfeldmessung +5db Messtoleranz).

vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.

vG,
Stephan


Geschrieben von Franz-REMCM am 18.07.2022 um 21:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von MrWallace
Und falls ich dies auf dB und Nahfeldbessung (+21dB) umschreiben lasse, ist meine Annahme dann richtig dass die Tüten legal standgeräusch 123db und Fahrgeräusch 109 dB haben dürfen (+21dB wegen Nahfeldmessung +5db Messtoleranz).

Nein

https://oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern


Geschrieben von MrWallace am 18.07.2022 um 21:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
zum zitierten Beitrag Zitat von MrWallace
Und falls ich dies auf dB und Nahfeldbessung (+21dB) umschreiben lasse, ist meine Annahme dann richtig dass die Tüten legal standgeräusch 123db und Fahrgeräusch 109 dB haben dürfen (+21dB wegen Nahfeldmessung +5db Messtoleranz).

Nein

https://oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern

aber genau da habe ich meine Info und an dem rechebeispiel von der Honda Baujahr 1979 ist es so beschrieben, oder habe ich den Beitrag falsch verstanden, und wenn nein, wie ist denn dan. Die korrekte Gesetzeslage bzw. was sind die Grenzwerte?


Geschrieben von GerdTB7 am 18.07.2022 um 21:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von MrWallace
Hallo zusammen,

ich habe mir vor kurzen eine FXE von 1976 zugelegt.
Im Fahrzeugschein sind als Standgeräusch „97“ und als Fahrgeräusch „84“ eingetragen. Ohne Angaben von der Einheit (dB) bzw. dem anzuwenden Messverfahren (vmtl Nahfeldmessung ergo N).

Jetzt meine Frage, ist dies von Vorteil oder Nachteil, wenn die Werte so uneindeutig beschrieben sind? Hatte hier bei euch schon mal damit Erfahrungen bei einer Kontrolle.

Und falls ich dies auf dB und Nahfeldbessung (+21dB) umschreiben lasse, ist meine Annahme dann richtig dass die Tüten legal standgeräusch 123db und Fahrgeräusch 109 dB haben dürfen (+21dB wegen Nahfeldmessung +5db Messtoleranz).

vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.

vG,
Stephan

Richtig, am besten Du siehst zu, dass im Schein ein N steht - beim Standgeraeusch, Fahrgeraeusch bleibt m.W. ohne Zusatz.
Hatte ich mit meiner Duc auch und nie hat mich in einer Kontrolle einer wegen der Lautstaerke angesprochen, noch eine Messung angeordnet.


Geschrieben von Franz-REMCM am 18.07.2022 um 21:50:

Alles über 130 dB ist für Menschen zu laut, reflexartig legt man schützend die Hände auf die Ohren. Schon ab 120 dB, die nur für kurze Zeit auf das Gehör wirken, entstehen bleibende Hörschäden.



Da war der Gesetzgeber mal richtig entspannt unterwegs.


Geschrieben von DDD am 18.07.2022 um 22:47:

Nachträglich ein N dahinter zu bekommen ist unmöglich

hab ich mal bei nem fehlenden D versucht 


Der entspannteste tüver sagt normalen Auspuff dann geräuschmessung 300 Euro zahlen und dann werden es P aber Wahrscheinlich nur ein wenig über 100


Geschrieben von HD501 am 19.07.2022 um 07:57:

Umschreiben musst und kannst du gar nix. Und steht doch eindeutig im hier schon genannten Text von dem du auch deine Info hast. 
Du hast db eingetragen und EZ vor 1980. Also müssen bei der Nachfeldmessung 21db dazugezählt werden. 
Natürlich gilt das nur fürs Standgeräusch

__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von digger111 am 11.10.2022 um 18:36:

hi,
 ich fahre ein 73 FXE habe ein Stand- und Fahrgeräusch von 85N habe also laut KBA-Betriebserlaubnis 21dB(A) + 5dB(A) von 111(P).
siehe PDF-Datei. Freude
Die hatte ich mal im Netz gefunden. Hoffe sie hilft weiter.

Gruß digger

PS: Hier der link: http://www.kreidler-museum.de/forum/standgeraeuschmessung.pdf