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--- 3in1 Rücklichtkombi u. zentrales Rücklicht zulässig? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=107278)


Geschrieben von v2devil am 07.08.2022 um 11:15:

Fragezeichen 3in1 Rücklichtkombi u zentrales Rücklicht zulässig.

Moin,
ich muss meine Blinker am Heck meiner Night Rod weiter nach hinten verlegen, da der Abstand vom Moppedende (Max 30cm) bemängelt wurde… seit wann gibt es diese Regel eigentlich?
In dem Zug will ich nun direkt auf 3in1 umbauen.
Da mein Rücklicht schön im Stilettoheckfender integriert ist, würde ich das gern so behalten wollen.
Darf ich denn das zentrale Rücklicht neben der 3in1 Kombi aktiv lassen oder gibt es wieder irgendwo so ne schwachsinnige Vorschrift, dass die Funktion dann deaktiviert werden muss?

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Metal-Rider am 07.08.2022 um 11:54:

Ich müsste die Vorschrift selbst suchen. Ich hatte aber prinzipiell das Gleiche vor und der Freundliche beim TÜV hat mir gesagt, dass das nicht erlaubt ist. Obwohl ich ihm dann gesagt habe, dass ja Autos auch drei Bremsleuchten haben und ich dann das mittlere Rücklicht nur für die Bremese nehme, konnte ich ihn nicht umstimmen, mir das einzutragen.

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Gruß Ecki

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Geschrieben von Börnie am 07.08.2022 um 12:29:

Die 3 in 1 nur als Blinker und Rücklicht anschliessen, die mittlere Leuchte als Bremslicht.
Oder Blinker und Bremslicht zusammen und die Mittlere als Rücklicht.

Gruss Börnie

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Geschrieben von bestes-ht am 07.08.2022 um 12:55:

Nein, entweder die 3in 1 Kombi oder die Variante Rücklicht/Bremslicht plus Blinker, Mischen ist nicht.
Der Schwachsinn schlechthin!!!! 
Achte mal auf Lkw‘s, was und wieviel Rücklichter, Begrenzungsleuchten und Schnickschnackbeleuchtung, teilweise sogar in blau, in der Kabine haben. 😎

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Geschrieben von Börnie am 07.08.2022 um 13:24:

Wems gefällt ..... :-) Ich mag die gummibereiften Kirmesbuden auch nicht. :-D

Aber hier ist doch die rechtliche Seite interessant.

Als ich mich zuletzt damit befasst habe ( EG Zulassung ) stand nirgendwo, dass 3 in 1 auch als 3 in 1 betrieben werden muss.
Es ist nur festgelegt, wie der Anbau von Blinker, Bremslicht(ern) und Rückleuchte(n) zu erfolgen hat.
Und demnach bedeutet es nicht, das Fahrzeuge mit zwei Rückleuchten zwei Bremslichter haben müssen.
Oder die mit zwei Bremslichtern zwei Rückleuchten.

Aber - möglich, dass sich das geändert hat.

Das lässt sich aber einfach nachlesen :-)


Gruss, Börnie

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Geschrieben von Stonie22 am 07.08.2022 um 13:34:

Drei Rücklichter sind meines Wissens nicht erlaubt, wohl aber das mittige als dritte Bremsleuchte. 
Ist z. B.  bei BMW K1600 im TC mit drin, bei der Goldwing habe ich die dritte Bremsleuchte auch serienmäßig unter dem Träger auf dem TC. 



An meiner FAT Bob habe ich das 3in1 dran und das LED Rücklicht ist ebenfalls mit angeschlossen. Ohne geht keine KZ Beleuchtung. 
Sieht gut aus und wirst auch besser gesehen. 
Bei ner Kontrolle werd ich’s sehen.


Geschrieben von HeikoSK am 07.08.2022 um 18:27:

...und wenn man nun anstelle des Rücklichts im Stiletto Fender dort einen Reflektor reinsetzt ? Der muss ja mittig , unterliegt aber nicht der 30cm Regel ...


Geschrieben von v2devil am 08.08.2022 um 09:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoSK
...und wenn man nun anstelle des Rücklichts im Stiletto Fender dort einen Reflektor reinsetzt ? Der muss ja mittig , unterliegt aber nicht der 30cm Regel ...

das wäre die Notlösung; sieht aber sch... aus, da damals beim Anfertigen des Fenders das Rücklicht extra mit eingepasst wurde.

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Geschrieben von Metal-Rider am 08.08.2022 um 09:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stonie22
... wohl aber das mittige als dritte Bremsleuchte.

Genau das hatte der TÜV-Prüfer bei mir auch abgelehnt. Laut seiner Aussage ist das bei "Einspurfahrzeugen" nicht erlaubt.

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Gruß Ecki

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Geschrieben von HeikoJ am 08.08.2022 um 10:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Laut seiner Aussage ist das bei "Einspurfahrzeugen" nicht erlaubt.

bzw. laut ECE R 53:
Anzahl der Bremsleuchten: ein oder zwei ...

@v2devil 
die 30 cm regel gibt es seit der Einführung der EG Zulassung, also seit 1992

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Geschrieben von true black am 08.08.2022 um 14:12:

Einem Freund von mir hat die Einsatzgruppe Motorrad auch das 3. Rücklicht in der Sissybar "ausgeredet" . Musste umgerüstet vorfahren.

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Geschrieben von HeikoJ am 08.08.2022 um 16:34:

 @v2devil 
Also, die Vorschriften besagen das Rücklicht, Bremslicht, Blinker und Reflektor hinten am Fahrzeug vorhanden sein müssen.
Bei 3 in 1 Rückleuchten ist NICHT vorgeschrieben das alle Komponenten verwendet werden müssen solange ein anderes Bauteil die Funktion übernimmt und die vorgeschriebene Anzahl nicht unter oder überschritten wird.
Einzelleuchten müssen mittig, 2 Leuchten symetrisch zur Mitte angeordnet werden.
In deinem Fall: 3 in 1 als Blinker und Bremslicht und das vorhandene Rücklicht als solches verwenden. Dann wird die Rücklichtfunktion der 3 in 1 nicht angeschlossen und gut ist.
Achtung: Im Gegensatz zu den Blinkern die wie bekannt maximal 30 cm Abstand haben dürfen müssen Rücklicht, Bremslicht und Reflektor laut StVZO §53 "am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht werden."

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Geschrieben von Börnie am 08.08.2022 um 18:12:

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze – auf nationaler Ebene die StVZO (§ 49a bis § 54) und
auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zweirädern.

In den §§ 32-62 StVZO wird detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen
heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen
Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug
nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Bikes ( KFZ ), ist nach 1989 meist das letztere der Fall. Zu beachten ist, dass
die Regeln nicht vermischt werden dürfen.

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Geschrieben von bestes-ht am 08.08.2022 um 18:18:

Und dann kommt, wie bei den Highway-Pegs, ein CVO Tourer ums Eck, der die Pegs in der Zulassungsgenehmigung hat und die Zusatzbremsleuchte am Tourpak bestimmt auch! 
Weil der zuständige Prüfingenieur einfach mit der üppigen Zusatzausstattung der drei Zimmer/Küche/Bad Variante überfordert war! 😂😎

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Geschrieben von Börnie am 08.08.2022 um 18:23:

Ja, man kann auch Glück haben Freude großes Grinsen

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