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Geschrieben von HeikoSK am 08.08.2022 um 19:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ


Achtung: Im Gegensatz zu den Blinkern die wie bekannt maximal 30 cm Abstand haben dürfen müssen Rücklicht, Bremslicht und Reflektor laut StVZO §53 "am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht werden."

Was ist denn das äußerste Ende des Fahrzeugs ? Wenn man kurze Fender fährt kann es dann ja wohl nicht der Reifen sein , der dann am Profil das Ende markiert .
Modelle wie Ducati X Diavel oder MV Augusta Brutale 800 Dragster tragen ihre Rücklichter unterm Heck Nähe Radachse oder sogar noch davor Richtung Motor.


Geschrieben von Marco321 am 08.08.2022 um 20:08:

bei den original HD 3in1 Modellen, sind die ja auch nicht am äußersten Ende

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von bestes-ht am 08.08.2022 um 20:17:

Wenn ein Tourpak montiert ist, erst Recht nicht.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Börnie am 08.08.2022 um 20:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
bei den original HD 3in1 Modellen, sind die ja auch nicht am äußersten Ende

Natürlich. Die STVZO gilt ja auch nicht  Augen rollen

__________________
.


.

 


Geschrieben von Metal-Rider am 08.08.2022 um 21:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Wenn ein Tourpak montiert ist, erst Recht nicht.

Deshalb ist das Rück- und Bremslicht ja im Tour Pak, also doch ganz hinten.

__________________
Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von enrico am 08.08.2022 um 21:59:

Wenn ich mir vorstelle, was die mit uns gemacht hätten anno 1995 - wenn wir einen Blinker mit "Lauflicht" (wie es heute bei Audi Standard ist) bei unseren Autos angebracht hättengeschockt...könnte ich mir vorstellen, wenn ein einflussreicher Motorrad-Hersteller irgendwann auf die zündenende Idee kommen würde, daß ein drittes Rücklicht gar nicht so verkehrt wäre....Augen rollen...fröhlich

__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von HeikoJ am 08.08.2022 um 23:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zweirädern

Oha, da hast du aber ein paar Jahre verschlafen. Nachfolger der 93/92 EWG war die  2000/73/EG ,die ist aber auch bereits seit 2009 ausser Kraft
Aktuell ist ECE R 53 in der Ergänzung 14 zur Änderungsserie 01 — Tag des Inkrafttretens: 15. Juli 2013

Was die Zulassung betrifft, es gibt die EG Zulassungsrichtlinien ( Typzulassung ) z.B. aktuell EU 168/2013 wonach unter Zuhilfenahme diverser Durchführungsverodnungen ein Fahrzeug für den europäischen Markt zugelassen werden kann. In der Serienausstattung, denn:
EU 168/2013 Punkt 24: Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, weiterhin ihre jeweiligen Vorschriften für die Einzelgenehmigung anzuwenden.
Wenn also ein Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand entspricht kommen die jeweilgen Regelungen der Staaten zum Tragen.

In "unserem" Fall hier ist der Montageort für die Schluß - Bremsleucht(en) und Reflektoren in der ECE R 53 nicht festgelegt, sondern lediglich die geometrische Sichtbarkeit. Solange es sich um den in der Typgenehmigung festgelegten Serien Anbauort handelt ist also alles ok, weil wenn man an diesem Motagepunkt eine Zubehörleuchte gleicher Funktion mit E Kennung montiert ist die geometrische Sichtbarkeit gewährleistet. 
Wenn ich aber einen anderen Anbauort wähle muß ich entweder sicherstellen das die geometrische Sichtbarkeit ebenfalls gewährleistet ist ODER die einschänkende Vorschrift der StVZO §53 kommt zu tragen "Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein."

Was den Tourpak betrifft: Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden
Wobei zusätzliche Leuchten ja beim Motorrad nicht erlaubt sind ...

@HeikoSK 
Die äußersten Enden des Fahrzeuges sind die Punkte die bei "Länge über alles" als Meßpunkte verwendet werden, also die Vorderkante des Vorderrades und entweder die Hinterkante des Reifens oder die Hinterkante des Schutzbleches.
Die von dir aufgeführten Modelle haben eine europäische Zulassung, die Position der Leuchten ist also über die geometrische Sichtbarkeit definiert.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von HeikoSK am 09.08.2022 um 08:41:

Eines nicht mehr allzu fernen Tages wird dieses Land in seinen Vorschriften ersticken . Eigentlich kann man davon ausgehen , dass sich hier täglich etwas
ändert und man ständig gezwungen ist , sich entsprechend zu informieren.
Kein Wunder , wird der Anteil der Staatsdiener immer umfangreicher und jede "Fachabteilung" muss ihre Existenz begründen.
Ich selbst komme beruflich aus dem Baunebengewerbe und erlebe es ständig , wie Vorschriften verändert , erweitert , oder ergänzt werden. Es ist so schlimm ,
dass man in manchen Fällen vor Baubeginn erst mal einen Gutachter konsultieren muss , weil man selbst den Überblick nicht hat. Neben der für mich
wichtigen Fachkompetenz , muss auch gleich noch Rechtssicherheit sein. Es wird immer verrückter .....

Zurück zum Thema :
Mein TÜV Prüfer hat dieses Jahr den Rückstrahler am seitlichen Kennzeichenhalter bemängelt. Ich habe den jetzt unter dem Schwingsattel montiert und das ging
für den Prüfer klar. Sitzt mittig - passt. Von Fahrzeugende hat er nichts gesagt.


Geschrieben von timo95 am 09.08.2022 um 08:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zweirädern

Oha, da hast du aber ein paar Jahre verschlafen. Nachfolger der 93/92 EWG war die  2000/73/EG ,die ist aber auch bereits seit 2009 ausser Kraft
Aktuell ist ECE R 53 in der Ergänzung 14 zur Änderungsserie 01 — Tag des Inkrafttretens: 15. Juli 2013

Was die Zulassung betrifft, es gibt die EG Zulassungsrichtlinien ( Typzulassung ) z.B. aktuell EU 168/2013 wonach unter Zuhilfenahme diverser Durchführungsverodnungen ein Fahrzeug für den europäischen Markt zugelassen werden kann. In der Serienausstattung, denn:
EU 168/2013 Punkt 24: Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, weiterhin ihre jeweiligen Vorschriften für die Einzelgenehmigung anzuwenden.
Wenn also ein Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand entspricht kommen die jeweilgen Regelungen der Staaten zum Tragen.

In "unserem" Fall hier ist der Montageort für die Schluß - Bremsleucht(en) und Reflektoren in der ECE R 53 nicht festgelegt, sondern lediglich die geometrische Sichtbarkeit. Solange es sich um den in der Typgenehmigung festgelegten Serien Anbauort handelt ist also alles ok, weil wenn man an diesem Motagepunkt eine Zubehörleuchte gleicher Funktion mit E Kennung montiert ist die geometrische Sichtbarkeit gewährleistet. 
Wenn ich aber einen anderen Anbauort wähle muß ich entweder sicherstellen das die geometrische Sichtbarkeit ebenfalls gewährleistet ist ODER die einschänkende Vorschrift der StVZO §53 kommt zu tragen "Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein."

Was den Tourpak betrifft: Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden
Wobei zusätzliche Leuchten ja beim Motorrad nicht erlaubt sind ...

@HeikoSK 
Die äußersten Enden des Fahrzeuges sind die Punkte die bei "Länge über alles" als Meßpunkte verwendet werden, also die Vorderkante des Vorderrades und entweder die Hinterkante des Reifens oder die Hinterkante des Schutzbleches.
Die von dir aufgeführten Modelle haben eine europäische Zulassung, die Position der Leuchten ist also über die geometrische Sichtbarkeit definiert.

Puuuuuh, warum muss in Deutschland alles sooooooo kompliziert sein... Augen rollen


Geschrieben von HeikoJ am 09.08.2022 um 09:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoSK
Zurück zum Thema :
Mein TÜV Prüfer hat dieses Jahr den Rückstrahler am seitlichen Kennzeichenhalter bemängelt. Ich habe den jetzt unter dem Schwingsattel montiert und das ging
für den Prüfer klar. Sitzt mittig - passt. Von Fahrzeugende hat er nichts gesagt.

Wie erwähnt, solange die geometrische Sichtbarkeit passt ist das Fahrzeugende nicht relevant, einzig für die Blinker ist der maximale Abstand von 30 cm zum Fahrzeugende festgelegt.
Rückstrahler:
Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30 ° nach links und nach rechts bei einem Einzelreflektor;
30 ° nach außen und 10 ° nach innen bei jedem Reflektorpaar.
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen

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Geschrieben von bestes-ht am 09.08.2022 um 11:21:

Wenn doch mal jemand auf die Idee käme beleuchtete Schalter für Harleys anzubieten. 😎

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von HeikoJ am 09.08.2022 um 11:47:

 @bestes-ht 
Äh, die gibt es für Modelle bis 2013 ...

Zodiac ...

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Geschrieben von Metal-Rider am 09.08.2022 um 11:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
 @bestes-ht 
Äh, die gibt es für Modelle bis 2013 ...

Zodiac ...

Serienmäßig für ein Bike in der Preisklasse wäre schon angebracht.

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von HeikoJ am 09.08.2022 um 11:55:

Beleuchtete Schalter ? So ein modernes Zeug ? Schlimm genug das die Böcke keinen Vergaser und keine Trommelbremsen mehr haben, beleuchtete Schalter , PAH

Freudegroßes Grinsengroßes Grinsengroßes GrinsenFreude

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Geschrieben von bestes-ht am 11.08.2022 um 08:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
 @bestes-ht 
Äh, die gibt es für Modelle bis 2013 ...

Zodiac ...

Ok, prima danke! 🤗

Bleiben noch akkubetriebene Kinderwägen und Rollatoren auf der Liste „Dinge die die Welt noch braucht“.
Für Omi und Opi welche die drei Enkel, samt Kiddyboards im Schlepptau haben. 😂😎

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