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Übrigens, hier in Hessen hat es sich mit „Wasserrohren“: Die verlangen bei Kontrollen den historisch korrekten Original- Schalldämpfer, ganz ohne Dämpfung („Drag Pipes“) wird aus dem Verkehr gezogen
zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
Übrigens, hier in Hessen hat es sich mit „Wasserrohren“: Die verlangen bei Kontrollen den historisch korrekten Original- Schalldämpfer, ganz ohne Dämpfung („Drag Pipes“) wird aus dem Verkehr gezogen
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Like a Harley Driver...
Mit der Begründung, dass alte importierte Maschinen zumindest die herstellerseitig festgelegten Originalemissionen nicht überschreiten dürfen, dass sind bei Starrahmen halt die Emissionen, die Panheads bis 1957 mit der Werksauspuffanlage hatte. Nur unter dieser Maßgabe durften die eigentlich importiert werden. Schon seit dem 3. Reich gab es Lärmgrenzen, nur eben viel höher als heute, sonst hätten ja alle Leistungshungrigen (und da gab es damals jede Menge von) ihren Auspuff abgeschraubt.Das ist wie mit den Kombigutachten, die in den 2010er Jahren noch kein Thema war. Unter dem politischen Druck der einschlägigen Aktivisten suchen sie nach Schlupflöchern ihrer damaligen Gesetzgebung, die sie nachträglich stopfen können.
Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß der Schalldämpfer am Oldie jetzt ein Originalteil sein muß, wenn selbst heute noch ein den gemäß Baujahr entsprechendem Emissionswert konformes Zubehörteil geht.
Ist es nicht eher Originalteil/ oder ein gemäß damaliger Gesetzgebung bzw damaligen Werten konformes Austauschteil ?
Regionale Willkür ohne Grundlage mal ausgenommen
Es gibt ja gar nicht für jedes Fahrzeug 100 Jahre alte Originalschalldämpfer, die ja auch ein Verschleißteil sind - Oldies würden ja dann nur deswegen nicht mehr zulassungsfähig sein..?...
(Daß das von Vielen gewünscht ist, ist klar)
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß der Schalldämpfer am Oldie jetzt ein Originalteil sein muß, ...
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Gruß, Stone
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß der Schalldämpfer am Oldie jetzt ein Originalteil sein muß, wenn selbst heute noch ein den gemäß Baujahr entsprechendem Emissionswert konformes Zubehörteil geht.
Ist es nicht eher Originalteil/ oder ein gemäß damaliger Gesetzgebung bzw damaligen Werten konformes Austauschteil ?
Regionale Willkür ohne Grundlage mal ausgenommen
Es gibt ja gar nicht für jedes Fahrzeug 100 Jahre alte Originalschalldämpfer, die ja auch ein Verschleißteil sind - Oldies würden ja dann nur deswegen nicht mehr zulassungsfähig sein..?...
(Daß das von Vielen gewünscht ist, ist klar)
Hallo, auf den Bestandsschutz würde ich nicht vertrauen. Erst wurde das Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit verboten. Dann das Durchführen von Duellen mit Tötungsabsicht. Dann der Besitz von Schusswaffen. Das Tragen von Schwertern wurde ebenfalls verboten. Alles ohne Rücksicht auf den Bestandsschutz oder Gepflogenheiten. In einigen Großstädten dürfen keine alten Zweiräder mehr gefahren werden. Das ist schon nah dran an einem generellen Verbot.
Es geht weiter:
WICHTIGE INFORMATION FÜR UNSERE KUNDEN
Sehr geehrter Kunde,
wir möchten Ihnen mittteilen, das betroffenen Slip On Schalldämpfen der Fa MCJ mit "H" Kennung, (also solche, die einen Kat eingebaut haben müssten) einer produktbezogenen Überprüfung der Typgenehmigung unterzogen werden. Das betrifft Slip On Töpfe für Euro 3 und 4 für Sportster & Twincam und M8 Softails.
Was wird geprüft?
Die betroffene Typgenehmigung endet mit "H" = Geräusch & Emisions Reduzierendes System laut RV 168/2013 & 134/2014, also ab Bj 2007 mit Start von Euro 3. Diese schreibt einen im System geprüften und zugelassenen Kat, fest eingebaut vor! Dieser ist nicht nachrüstbar. Wir prüfen, ob ein Katalysator tatsächlich verbaut wurde.
Was ist betroffen?
Sämtliche Sportster Bj 2007 bis 2020, sämtliche Twin Cam 07-17 ( ausser Fat Bob & Wideglide) sämtliche M8 Softail ab 2017 ( ausser Fat Bob und Low Rider) ggf auch Euro 5 Systeme. Einige Fahrzeuge haben den Kat serienmäßig im Krümmer, darum sind einige nicht diekt betroffen. Fahrzeuge, die einen Kat im originalen Krümmer nutzen, werden jedoch mit einem "G" = Geräusch reduzierend typgeprüft. Also ist zumindest die angebrachte Typgenehmigung irreführend.
Selbst prüfen? So gehts:
Slip On Topf abbbauen, DB Eater raus, Klappen öffnen und in den Topf schauen. Könne Sie frei durchsehen? Schlecht! Ist da kein zugelassener Kat im Topf fest verbaut, ist sind die Schalldämpferanlage nicht konform zur EU Rechtsverordnung und das Motorrad kann ohne weitere Maßnahmen direkt stillgelegt werden.
Wie geht es weiter?
Falls Sie einen Slip On Topfsatz über uns erworben haben, melden sie sich bitte umgehend. Sollte sich herausstellen, das Ihr MCJ Abgassystem betroffen ist, werden wir zusammen mit Ihnen eine Lösung finden, um die Anlagen zu wandeln und die Sachlage zu klären.
Es macht keinen Sinn, die Anlagen weiter zu betreiben.
Jede ZKG wird jetzt darauf achten und stillegen, das KBA strengt eigene Maßnahmen an.
Thema Content Copy
Content, den wir hier veröffentlichen, dient einzig und alleine der Information der dieser privaten Support-Guppe beigetretenen Personen, Kunden oder Interessenten. Manchmal eben auch dem Schutz. Wenn wir möchten oder es nötig ist, dass es der breiten Masse im Social Media veröffentlicht wird, tun wir das schon selbst. Das halten wir auch so mit dem Content der einzelnen User hier. Wir haben die Regeln dieser Gruppe nicht umsonst und jeder hat diesen ja auch zugestimmt.
Ich möchte nicht in fremden Foren unseren sachlich vorgetragenen Content oder sonstiges sehen, aus dem Kontext gerissen, ohne Hintergrundwissen und Bedenken. Daraus und gemischt mit weiterem Halbwissen entsteht erst wirkliches Chaos.
Ich hoffe, das kann jeder verstehen.
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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!
Bigamisten auf Oldtimern sind die Outlaws der Zukunft ! Oder wenn wir dann die russische Regierung haben, sind Wasserrohre auch wieder ok
Zitat von motorcycle boy
zum zitierten Beitrag Am Schluss müssen wir noch alle BMW fahren
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
In der Schweiz gibt es neben den Zulassungs- und Ausrüstungsbestimmungen von Fahrzeugen auch noch so allgemeine "Gummi"paragraphen im Strassenverkehrsgesetz:
a) unnötiger Lärm
b) unnötiges Herumfahren in Quartieren
Eigentlich wird unter a) verstanden, dass man nicht unnötig in einem zu kleinen Gang oder mit ständig aufheulendem Motor oder quietschenden Reifen fahren soll, und b) dass man nicht (ohne Ziel) in Wohnquartieren rumfahren soll (auf der Pirsch sein)...
Jeder Hilfsbereite ist jedoch im Sinne des Staates bereit, diese beiden Stellen auch zu Ungunsten mit lauten Auspüffen ausgestattete Motorräder anzuwenden. Bsp: so kann jemand gebüsst werden, wenn er die Automatik seiner Klappenanlage darüber entscheiden lässt, ob in Quartieren oder Innenstädten die Klappe auf oder zu ist. Also er die "Möglichkeit unterlässt, durch manuellen Eingriff die Klappen zu schliessen, um unnötigen Lärm zu vermeiden"!.
Wenn also ein Anwohner sich durch eine laute Klappenanlage sich in seinem Wohlbefinden (was immer subjektiv ist) gestört fühlt, kann er den "Täter" anzeigen und dieser wird wegen Verursachens von unnötigem Lärm gebüsst. Auch wenn die Anlage legal ist.
Diese Paragraphen sind also allgemein anwendbar und gelten unabhängig von Zulassung, Jahrgang und Ausrüstung des Fahrzeugs.
Darum ist es immer gut, sich in Quartieren und Innenstädten zurückzuhalten...
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Wer in einer Herde mitläuft, läuft immer Ärschen hinterher.
Freiheit und Frieden für die Ukraine!
Apropos Lärmvorschriften und 3. Reich (empfindliche Zeitgenossen ab hier nicht weiterlesen!):
Für mich waren die Nazis die ersten Grünen und bei der Gründung der Partei der Grünen waren auch einige Ex- und Neo-Nazis federführend.
Auch in ihrem ganzen totalitären Gehabe gibt es Parallelen.
Die Grünen haben jedoch nicht die ganze Ästhetik der 30er-Jahre geerbt, man muss sich die Schreckschrauben nur mal anschauen...
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zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
In der Schweiz gibt es neben den Zulassungs- und Ausrüstungsbestimmungen von Fahrzeugen auch noch so allgemeine "Gummi"paragraphen im Strassenverkehrsgesetz:
a) unnötiger Lärm
b) unnötiges Herumfahren in Quartieren
Eigentlich wird unter a) verstanden, dass man nicht unnötig in einem zu kleinen Gang oder mit ständig aufheulendem Motor oder quietschenden Reifen fahren soll, und b) dass man nicht (ohne Ziel) in Wohnquartieren rumfahren soll (auf der Pirsch sein)...
Jeder Hilfsbereite ist jedoch im Sinne des Staates bereit, diese beiden Stellen auch zu Ungunsten mit lauten Auspüffen ausgestattete Motorräder anzuwenden. Bsp: so kann jemand gebüsst werden, wenn er die Automatik seiner Klappenanlage darüber entscheiden lässt, ob in Quartieren oder Innenstädten die Klappe auf oder zu ist. Also er die "Möglichkeit unterlässt, durch manuellen Eingriff die Klappen zu schliessen, um unnötigen Lärm zu vermeiden"!.
Wenn also ein Anwohner sich durch eine laute Klappenanlage sich in seinem Wohlbefinden (was immer subjektiv ist) gestört fühlt, kann er den "Täter" anzeigen und dieser wird wegen Verursachens von unnötigem Lärm gebüsst. Auch wenn die Anlage legal ist.
Diese Paragraphen sind also allgemein anwendbar und gelten unabhängig von Zulassung, Jahrgang und Ausrüstung des Fahrzeugs.
Darum ist es immer gut, sich in Quartieren und Innenstädten zurückzuhalten...
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Prost...auf fallende Benzinpreise
Vom Harleyauspuff übers Dritte Reich zur Schweizer Rechtssicherheit.
Damit ist denke ich alles gesagt.
Closed
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.