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Geschrieben von motorcycle boy am 04.10.2022 um 12:44:

Übrigens, hier in Hessen hat es sich mit „Wasserrohren“: unglücklichDie verlangen bei Kontrollen den historisch korrekten Original- Schalldämpfer, ganz ohne Dämpfung („Drag  Pipes“) wird aus dem Verkehr gezogen


Geschrieben von Rabauke am 04.10.2022 um 12:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
Übrigens, hier in Hessen hat es sich mit „Wasserrohren“: unglücklich Die verlangen bei Kontrollen den historisch korrekten Original- Schalldämpfer, ganz ohne Dämpfung („Drag  Pipes“) wird aus dem Verkehr gezogen

Hi.

Mit welcher Begründung?
Gibt es einen allgemeinen Pegel der von garnichts überschritten werden darf?

cu

__________________
Like a Harley Driver...


Geschrieben von motorcycle boy am 04.10.2022 um 13:11:

Mit der Begründung, dass alte importierte Maschinen zumindest die herstellerseitig festgelegten Originalemissionen nicht überschreiten dürfen, dass sind bei Starrahmen halt die Emissionen, die Panheads bis 1957 mit der Werksauspuffanlage hatte. Nur unter dieser Maßgabe durften die eigentlich importiert werden. Schon seit dem 3. Reich gab es Lärmgrenzen, nur eben viel höher als heute, sonst hätten ja alle Leistungshungrigen (und da gab es damals jede Menge von) ihren Auspuff abgeschraubt.Das ist wie mit den Kombigutachten, die in den 2010er Jahren noch kein Thema war. Unter dem politischen Druck der einschlägigen Aktivisten suchen sie nach Schlupflöchern ihrer damaligen Gesetzgebung, die sie nachträglich stopfen können.


Geschrieben von Schneckman am 04.10.2022 um 13:26:

Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß der Schalldämpfer am Oldie jetzt ein Originalteil sein muß, wenn selbst heute noch ein den gemäß Baujahr entsprechendem Emissionswert konformes Zubehörteil geht.
Ist es nicht eher Originalteil/ oder ein gemäß damaliger Gesetzgebung bzw damaligen Werten konformes Austauschteil ? 
Regionale Willkür ohne Grundlage mal ausgenommen
Es gibt ja gar nicht für jedes Fahrzeug 100 Jahre alte Originalschalldämpfer, die ja auch ein Verschleißteil sind - Oldies würden ja dann nur deswegen nicht mehr zulassungsfähig sein..?...
(Daß das von Vielen gewünscht ist, ist klar)

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von Stone No.667 am 04.10.2022 um 13:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß der Schalldämpfer am Oldie jetzt ein Originalteil sein muß, ...

...und das stimmt auch nicht, egal was den Cops in Hessen gefällt oder nicht.
Diese Märchen kursieren seit 30 Jahren immer wieder mal, ohne, dass ich damit jetzt dem Schreiber zu nahe treten will.

Es geht einzig und allein um das Geräusch...und das ist messbar.
Und wenn Du das mit einem Wasserrohr (theoretisch) erreichst, in das Du einen Dämpfer pflanzt, kann Dir keiner was.
Fertig.

__________________
Gruß, Stone


Geschrieben von motorcycle boy am 04.10.2022 um 16:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß der Schalldämpfer am Oldie jetzt ein Originalteil sein muß, wenn selbst heute noch ein den gemäß Baujahr entsprechendem Emissionswert konformes Zubehörteil geht.
Ist es nicht eher Originalteil/ oder ein gemäß damaliger Gesetzgebung bzw damaligen Werten konformes Austauschteil ? 
Regionale Willkür ohne Grundlage mal ausgenommen
Es gibt ja gar nicht für jedes Fahrzeug 100 Jahre alte Originalschalldämpfer, die ja auch ein Verschleißteil sind - Oldies würden ja dann nur deswegen nicht mehr zulassungsfähig sein..?...
(Daß das von Vielen gewünscht ist, ist klar)

Die sagen, dass bei diesen Baujahren in jedem Fall mal ein Schalldämpfer auf dem Original drauf gewesen sein muss, „Wasserrohr“ = „Dragpipes“ geht in D nur für Baujahre vor 1933. Wer mit Wasserohr fährt, ist in jedem Fall reif …. . Für gängige europäische Moppeds ab den 50er  gibt es mittlerweile für sehr viel Geld Nachbauschalldämpfer

Ich befürchte, dass bei diesen Tendenzen irgendwann alle Chopper früher Baujahre von der Straße gedrängt werden, - nicht dass ich das wollte, also bitte nicht falsch verstehen  - 

Die nächste rechtliche Angriffsstelle, die ich befürchte, ist jedenfalls, ab wieviel % z.B. S&S -Teilen z.B. ein Panhead zulassungstechnisch noch als Panheadmotor durchgeht. Man kann nur hoffen, dass die Auto-Oldtimer-Lobby, die das gleiche Problem hat, politisch genug Einfluss hat, das Schlimmste zu verhindern. Der Bestandschutz von Oldtimerzulassungen mit ihren viel größeren Emissionen basiert ja auch auf der Erwartung des Gesetzgebers, dass diese infolge Totalschäden und Verschleiß und nicht mehr verfügbaren OEM-Ersatzteilen auf der Straße immer weniger werden. Bin gespannt, wie lange der sich noch anguckt, dass immer mehr Motoren mit neuen Ersatzteilen , die nicht vom OEM stammen, praktisch unsterblich werden. Die Mehrheit der Abgeordneten, z.B. im EU-Parlament haben ja bekanntlich auf der Agenda, alle Verbrenner von der Straße zu kriegen, sodass voraussehbar ist, dass beim Bestandschutz die Schrauben so eng wie irgend möglich angezogen werden, wie ich  hier versucht habe, zu verdeutlichen. Die werden alles ausschöpfen, was geht. Die Zeichen stehen an der Wand. Am Schluss müssen wir noch alle BMW fahren fröhlich  , weil die als einziger OEM für Motorräder ab /5 (1969) mit einer eigenen Tochterfirma das komplette Ersatzteilprogramm bieten  geschockt

Zu  Kommentaren wie „Ich bin ja Safe, habe ein Mopped vor 1980“, die ich hier schon des  Öfteren gelesen habe, kann ich nur sagen: Leute, seid Euch nicht zu sicher. Die Gegenseite sucht mittlerweile nach der kleinsten Ritze, mit der sie Euren sicher geglaubten Bestandsschutz annullieren kann. Annullieren unterliegt NICHT dem Bestandsschutz, denn das bedeutet, dass etwas -weil von Beginn an rechtsfehlerhaft - nie gültig war, so etwa wie die zweite Ehe eines Bigamisten, dessen erste gar nicht rechtsgültig  geschieden war. Und da sind die Chopper im Unterschied zu allen anderen originalgetreu restaurierten Oldtimer naturgemäß als Nächstes vorhersehbares Opfer am naheliegendsten, weil eben nicht originalgetreu. Die Behörden arbeiten hier längst nach dem Motto „Man kann es ja mal versuchen, mal schaun, ob wir damit auf Dauer durchkommen. Wenn nicht, probieren wir halt was Neues“, und das kommt selten genug vor …


Geschrieben von Knut Schmidt am 04.10.2022 um 17:20:

Hallo, auf den Bestandsschutz würde ich nicht vertrauen. Erst wurde das Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit verboten. Dann das Durchführen von Duellen mit Tötungsabsicht. Dann der Besitz von Schusswaffen. Das Tragen von Schwertern wurde ebenfalls verboten. Alles ohne Rücksicht auf den Bestandsschutz oder Gepflogenheiten. In einigen Großstädten dürfen keine alten Zweiräder mehr gefahren werden. Das ist schon nah dran an einem generellen Verbot.


Geschrieben von dackelpack am 04.10.2022 um 19:07:

Es geht weiter:

WICHTIGE INFORMATION FÜR UNSERE KUNDEN

Sehr geehrter Kunde,
wir möchten Ihnen mittteilen, das betroffenen Slip On Schalldämpfen der Fa MCJ mit "H" Kennung, (also solche, die einen Kat eingebaut haben müssten) einer produktbezogenen Überprüfung der Typgenehmigung unterzogen werden. Das betrifft Slip On Töpfe für Euro 3 und 4 für Sportster & Twincam und M8 Softails.
Was wird geprüft?
Die betroffene Typgenehmigung endet mit "H" = Geräusch & Emisions Reduzierendes System laut RV 168/2013 & 134/2014, also ab Bj 2007 mit Start von Euro 3. Diese schreibt einen im System geprüften und zugelassenen Kat, fest eingebaut vor! Dieser ist nicht nachrüstbar. Wir prüfen, ob ein Katalysator tatsächlich verbaut wurde.

Was ist betroffen?
Sämtliche Sportster Bj 2007 bis 2020, sämtliche Twin Cam 07-17 ( ausser Fat Bob & Wideglide) sämtliche M8 Softail ab 2017 ( ausser Fat Bob und Low Rider) ggf auch Euro 5 Systeme. Einige Fahrzeuge haben den Kat serienmäßig im Krümmer, darum sind einige nicht diekt betroffen. Fahrzeuge, die einen Kat im originalen Krümmer nutzen, werden jedoch mit einem "G" = Geräusch reduzierend typgeprüft. Also ist zumindest die angebrachte Typgenehmigung irreführend.
Selbst prüfen? So gehts:
Slip On Topf abbbauen, DB Eater raus, Klappen öffnen und in den Topf schauen. Könne Sie frei durchsehen? Schlecht! Ist da kein zugelassener Kat im Topf fest verbaut, ist sind die Schalldämpferanlage nicht konform zur EU Rechtsverordnung und das Motorrad kann ohne weitere Maßnahmen direkt stillgelegt werden.

Wie geht es weiter?
Falls Sie einen Slip On Topfsatz über uns erworben haben, melden sie sich bitte umgehend. Sollte sich herausstellen, das Ihr MCJ Abgassystem betroffen ist, werden wir zusammen mit Ihnen eine Lösung finden, um die Anlagen zu wandeln und die Sachlage zu klären.

Es macht keinen Sinn, die Anlagen weiter zu betreiben.
Jede ZKG wird jetzt darauf achten und stillegen, das KBA strengt eigene Maßnahmen an.

.... und besonders schön finde ich das hier (Fellfrosch hat wohl Wind von der Sache bekommen):
Thema Content Copy
Content, den wir hier veröffentlichen, dient einzig und alleine der Information der dieser privaten Support-Guppe beigetretenen Personen, Kunden oder Interessenten. Manchmal eben auch dem Schutz. Wenn wir möchten oder es nötig ist, dass es der breiten Masse im Social Media veröffentlicht wird, tun wir das schon selbst. Das halten wir auch so mit dem Content der einzelnen User hier. Wir haben die Regeln dieser Gruppe nicht umsonst und jeder hat diesen ja auch zugestimmt.
​​​​​​​
Ich möchte nicht in fremden Foren unseren sachlich vorgetragenen Content oder sonstiges sehen, aus dem Kontext gerissen, ohne Hintergrundwissen und Bedenken. Daraus und gemischt mit weiterem Halbwissen entsteht erst wirkliches Chaos.
Ich hoffe, das kann jeder verstehen.

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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!


Geschrieben von Schneckman am 04.10.2022 um 19:49:

Bigamisten auf Oldtimern sind die Outlaws der Zukunft !  Oder wenn wir dann die russische Regierung haben, sind Wasserrohre auch wieder ok


Zitat von motorcycle boy

zum zitierten Beitrag Am Schluss müssen wir noch alle BMW fahren fröhlich

Hör auf mit diesen Horrorgeschichten, es ist alles schon schlimm genug  !!!   Das ist NICHT WITZIG !!!!

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von Agossi am 05.10.2022 um 09:04:

In der Schweiz gibt es neben den Zulassungs- und Ausrüstungsbestimmungen von Fahrzeugen auch noch so allgemeine "Gummi"paragraphen im Strassenverkehrsgesetz:

a) unnötiger Lärm
b) unnötiges Herumfahren in Quartieren

Eigentlich wird unter a) verstanden, dass man nicht unnötig in einem zu kleinen Gang oder mit ständig aufheulendem Motor oder quietschenden Reifen fahren soll, und b) dass man nicht (ohne Ziel) in Wohnquartieren rumfahren soll (auf der Pirsch sein)...

Jeder Hilfsbereite ist jedoch im Sinne des Staates bereit, diese beiden Stellen auch zu Ungunsten mit lauten Auspüffen ausgestattete Motorräder anzuwenden. Bsp: so kann jemand gebüsst werden, wenn er die Automatik seiner Klappenanlage darüber entscheiden lässt, ob in Quartieren oder Innenstädten die Klappe auf oder zu ist. Also er die "Möglichkeit unterlässt, durch manuellen Eingriff die Klappen zu schliessen, um unnötigen Lärm zu vermeiden"!.

Wenn also ein Anwohner sich durch eine laute Klappenanlage sich in seinem Wohlbefinden (was immer subjektiv ist) gestört fühlt, kann er den "Täter" anzeigen und dieser wird wegen Verursachens von unnötigem Lärm gebüsst. Auch wenn die Anlage legal ist.
Diese Paragraphen sind also allgemein anwendbar und gelten unabhängig von Zulassung, Jahrgang und Ausrüstung des Fahrzeugs.

Darum ist es immer gut, sich in Quartieren und Innenstädten zurückzuhalten...

__________________
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Wer in einer Herde mitläuft, läuft immer Ärschen hinterher.

Freiheit und Frieden für die Ukraine!
 


Geschrieben von Agossi am 05.10.2022 um 09:09:

Apropos Lärmvorschriften und 3. Reich (empfindliche Zeitgenossen ab hier nicht weiterlesen!):

Für mich waren die Nazis die ersten Grünen und bei der Gründung der Partei der Grünen waren auch einige Ex- und Neo-Nazis federführend.
Auch in ihrem ganzen totalitären Gehabe gibt es Parallelen.

Die Grünen haben jedoch nicht die ganze Ästhetik der 30er-Jahre geerbt, man muss sich die Schreckschrauben nur mal anschauen...

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Freiheit und Frieden für die Ukraine!
 


Geschrieben von derherrliche am 05.10.2022 um 10:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
In der Schweiz gibt es neben den Zulassungs- und Ausrüstungsbestimmungen von Fahrzeugen auch noch so allgemeine "Gummi"paragraphen im Strassenverkehrsgesetz:

a) unnötiger Lärm
b) unnötiges Herumfahren in Quartieren

Eigentlich wird unter a) verstanden, dass man nicht unnötig in einem zu kleinen Gang oder mit ständig aufheulendem Motor oder quietschenden Reifen fahren soll, und b) dass man nicht (ohne Ziel) in Wohnquartieren rumfahren soll (auf der Pirsch sein)...

Jeder Hilfsbereite ist jedoch im Sinne des Staates bereit, diese beiden Stellen auch zu Ungunsten mit lauten Auspüffen ausgestattete Motorräder anzuwenden. Bsp: so kann jemand gebüsst werden, wenn er die Automatik seiner Klappenanlage darüber entscheiden lässt, ob in Quartieren oder Innenstädten die Klappe auf oder zu ist. Also er die "Möglichkeit unterlässt, durch manuellen Eingriff die Klappen zu schliessen, um unnötigen Lärm zu vermeiden"!.

Wenn also ein Anwohner sich durch eine laute Klappenanlage sich in seinem Wohlbefinden (was immer subjektiv ist) gestört fühlt, kann er den "Täter" anzeigen und dieser wird wegen Verursachens von unnötigem Lärm gebüsst. Auch wenn die Anlage legal ist.
Diese Paragraphen sind also allgemein anwendbar und gelten unabhängig von Zulassung, Jahrgang und Ausrüstung des Fahrzeugs.

Darum ist es immer gut, sich in Quartieren und Innenstädten zurückzuhalten...

Krass. Weiß die Schweiz, das sie ein Rechtsstaat ist? Denn dafür muss folgendes u.a. gelten:

"Rechtssicherheit (Bestimmtheits- und Vertrauensgrundsatz)Ein wichtiger Aspekt des Rechtsstaatsprinzips ist der Grundsatz der Rechtssicherheit. Der Bürger soll dadurch vor unkalkulierbaren und damit willkürlichen Handeln des Staates geschützt werden. Zum Grundsatz der Rechtssicherheit gehören der Bestimmtheitsgrundsatz und die Beachtung des Vertrauensschutzes beim Erlass rückwirkender Regelungen. 1. BestimmtheitsgrundsatzDer Bestimmtheitsgrundsatz verlangt vom Gesetzgeber inhaltlich klare und hinreichend bestimmte Regelungen, die dem Normunterworfenen eindeutig vermitteln, was seine Rechte und Pflichten sind."

(Zitat juracademy.de)

Das scheint mir bei deinem erwähnen Paragraphen nicht der Fall zu sein.

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von George am 05.10.2022 um 11:10:

Vom Harleyauspuff übers Dritte Reich zur Schweizer Rechtssicherheit.
Damit ist denke ich alles gesagt.

Closed

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.