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Geschrieben von Weinfreak am 24.11.2022 um 21:50:

Import Deutschland nach Österreich

Hallo,
würde eventuell eine Road King Special aus Deutschland nach Österreich holen, allerdings kann mir unser Finanzamt, ohne fertigen Kaufvertrag, keine genaue Auskunft über die Höhe der zu zahlenden Nova geben!
Ist eine Mwst auch noch zu bezahlen?
Hat jemand eine Idee🤔


Geschrieben von bestes-ht am 24.11.2022 um 22:31:

Ich sag mal ja…

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/3/1/Seite.061522.html#abholung

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Frejus am 24.11.2022 um 22:32:

Nein, die MWST. hast du beim deutschen Händler bereits bezahlt und Doppelbesteuerung wäre nicht korrekt.
Wegen der Nova wären die Angaben zum CO2-ausstoss des Bikes relevant. Aber das weisst Du ja als Österreicher selbst und kannst es dann vorher ausrechnen bei 60 Euro je überschrittenem Gramm seit 2022.

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Sommer, Sonne, Kaktus


Geschrieben von Matze61 am 24.11.2022 um 22:55:

Wie der Link von @bestes-ht besagt: kommt drauf an, ob neu oder gebraucht. Bei Neufahrzeug schon. Wenn in D bereits beim Kauf die MWSt beim Händler bezahlt wird, wird bei der Ausfuhr die Rückerstattung beantragt. Auskunft, wie das geht, gibts beim Zoll. 
Bei Gebrauchtfahrzeugen wurde die MWSt bereits durch den Erstbesitzer bezahlt, die muß dann nicht nochmal bezahlt werden.

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Geschrieben von Frejus am 24.11.2022 um 23:00:

Bedeutet also :
Unterm Strich KEINE zusätzliche MWST, Freude bedingt durch die Einfuhr von D nach Ö.

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Geschrieben von Texaner am 25.11.2022 um 00:06:

Import Deutschland nach Österreich

Es sei denn, was äußerst unwahrscheinlich wäre, dass das Bike Regelbesteuert ist. Dann wäre die Mehrwertsteuer noch zu entrichten.
Das wäre nur der Fall , wenn es sich um ein ehemaliges Leasingfahrzeug handelt oder aus gewerblicher Hand, (vorsteuerabzugsberechtigt) stammt.

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Geschrieben von Matze61 am 25.11.2022 um 05:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
Bedeutet also :
Unterm Strich KEINE zusätzliche MWST,  Freude  bedingt durch die Einfuhr von D nach Ö.

Richtig, wenn bei einem neuen Bike die Erstattung beantragt wird.

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