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Geschrieben von bestes-ht am 03.01.2023 um 21:47:

Hat das jemand schon mal gehört bzw. trifft das auch hier im Forum auf den Marktplatz zu?

https://m.facebook.com/100082186072607/videos/880552499789700/?extid=reels&refsrc=deprecated&_rdr



https://www.pcgameshardware.de/Recht-Thema-241308/News/Plattformen-Steuertransparenzgesetz-betrifft-auch-Privatleute-1410607/2/

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von George am 03.01.2023 um 21:57:

Die Leute haben immer neue Ideen. 
Danke fürs Einstellen.

Ich stubse mal @Falk an.

Könnte mir vorstellen, dass der Staat damit eine große Grauzone von "Halbgewerblichen" und Zwischenhändlern enttarnen will. Haben wir hier im Forum auch immer mal wieder, dass Leute semiprofessionelle Anzeigen im Marktpkatz schalten und damit unseren Forumshändlern auf die Füße treten.

Ob das bei allen Privatverkäufen jetzt mit Steuernummer wirklich so gemacht werden muss, da bin ich gespannt. Mal schauen, wie der Datenschutz da noch mitspielt.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von DeeCee am 03.01.2023 um 23:48:

Hier ist es ganz gut erklärt!
Unter anderem heißt es: "Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat."

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2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...


Geschrieben von Falk am 04.01.2023 um 06:28:

Vielen Dank @George  fürs Anpingen und @bestes-ht  für den Thread. Das Ganze geht auf die DAC7-Richtlinie der EU zurück (wer Spaß damit haben möchte: https://home.kpmg/de/de/home/dienstleistungen/tax/tax-transformation/dac7-die-meldepflicht-fuer-digitale-plattformen.html) und wurde auf den allerletzten denkbaren Drücker nun in ein deutsches Gesetz überführt. In diesem heißt es aber...

§ 3 Abs. 1 S. 3:

Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
2. das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer

Letzteres ist bei uns der Fall, da über das Forum nicht direkt Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, sondern nur die Kommunikation dahin initiiert wird und der tatsächliche Abschluss dann zwischen den Parteien erfolgt, worauf das Forum als solches keinen Einfluss mehr hat und auch keine Informationen darüber erhält.


Geschrieben von George am 04.01.2023 um 10:35:

Sehr gut, dann können wir ja beruhigt sein und müssen in der Vorstellungsecke kein Pflichfeld zur Steuernummer  einführen großes Grinsen

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Geschrieben von Ole66 am 04.01.2023 um 13:29:

na mal bloß gut.... Dann könnte man theoretisch auch Verluste (Wertminderung)  beim Verkauf beim Finanzamt anmelden, oder? Augenzwinkern 

Ist fast alles Theorie und nicht durchsetzbar. Dafür fehlen die Beamten und andere Staatsdiener. Sieht man schon an der Fülle von Anbieten, die ganz offensichtlich auf den bekannten Plattformen etwas "gewerblich" verkaufen und als Privatperson mit PrivatKonto auftreten und anbieten.

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Geschrieben von Schneckman am 04.01.2023 um 14:28:

Meine Essenz war :
Geändert hat sich nichts für die Verkäufer - aber die relevanten Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen sollen jetzt nicht mehr auf Anfrage Auskunft geben, sondern selbständig.
Die Grenzen der zu besteuernden Werte oder eben zur Einstufung als gewerblichen Handel, sind für Privatverkäufer gleichgeblieben.

Es wird wahrscheinlich für Harzer unbequemer, die über Ebay Kleinanzeigen "zuverdienen".
Auch weil anzunehmen ist, daß einige Plattformen schon unterhalb der Anzahl der 30 Vorgänge oder der 2000 € die Verkaufsvorgänge melden, um das Ausfiltern und somit den Aufwand zu reduzieren.

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Geschrieben von Moos am 04.01.2023 um 15:02:

Wie wollen die denn Ebay Kleinanzeigen überwachen, bzw. was sollen die denn übermitteln? Die wissen zum großen Teil doch weder ob ein Verkauf überhaupt zustande kam und schon gar nicht um was für nen Preis. Ein großer Teil der eingestellten Artikel wird doch persönlich übergeben und bezahlt. Bei Ebay selbst sieht es natürlich anders aus, da wird ja der Großteil über die Plattform selbst abgewickelt, inkl. Bezahlung. Jetzt weiß ich auch warum die unbedingt die neuen AGB's durchgedrückt haben mir der eigenen Bezahlüberwachung. Ich ha den Scheiß nicht unterschrieben und werde bei Ebay auch nichts mehr verhökern, schon aufgrund der jetzt so langsam ausbeuterischen Gebühren.

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Schneckman am 04.01.2023 um 15:12:

Da werden die wohl noch weiter dran arbeiten müssen, also am Gläsern machen.
Momentan kann ich mir zum Beispiel vorstellen, daß bei Nutzung der "Sicher Bezahlen" -Variante bei Ebay Kleinanzeigen Möglichkeiten zum Ausleuchten bestehen.
Sie arbeiten sich halt langsam vor...

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