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Geschrieben von Roy am 06.01.2023 um 14:01:

Helm Gutachten Tüv

Servus. 
Wurde mal wieder von der Rennleitung kontrolliert.
Da der Gute am Mopped nix finden konnte, gab es es eine Strafe für den Helm ( GENSLER).
Laut seiner Aussage ist das ein Skihelm und somit unzulässig, auch keine ausreichende Schutzwirkung etc.
Nun hab ich im www von einem TÜV  Gutachten Rheinland zu diesem Thema gelesen .
Leider hab ich dieses nirgends im original gefunden. 
Hat jemand vielleicht dieses Gutachten oder einen Link zum herunterladen? 
Gruß Roy

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Wenn´s nicht passt, nimm einen größeren Hammer und klopf fester. Baby


Geschrieben von Nico1978 am 06.01.2023 um 14:47:

Moin,
Der Cop hatte wohl einen schlechten Tag Augenzwinkern

Muss ein Helm ein ECE-Siegel haben? Grundsätzlich gilt, dass beim Helm die Norm ECE 2205 dann Pflicht ist, wenn es, wie zuvor beschrieben, um die Herstellung geht. Motorradfahrer müssen lediglich beachten, dass für sie gemäß  § 21a StVO die Pflicht besteht, einen “geeigneten Schutzhelm“ zu tragen. Da sich in Deutschland nicht auf die Form und Anbringung der ECE-Prüfzeichen geeinigt werden konnte, gilt eine Ausnahmeregelung.
Der Helm kann sich nach den Vorgaben von ECE 2205 richten, kann jedoch auch in einem anderen Land nach Standards geprüft worden sein. Das Fahren mit einem Helm ohne ECE-Zulassung ist also zulässig. Es kann jedoch sein, dass in anderen Ländern die Prüf-Norm dann doch kontrolliert wird. Sind Reisende dann mit einem Helm ohne ECE-Prüfung unterwegs, kann das Bußgelder zur Folge haben.
Ein Motorradhelm ohne ECE-Zulassung muss allerdings auch in Deutschland durch seine Bauart dazu geschaffen sein, als Schutzhelm zu fungieren. Es wird jedoch empfohlen, wenn keine Zulassung nach ECE vorliegt, den Motoradhelm nicht zu verwenden, da nicht sichergestellt werden kann, dass diese Helme dem Sicherheitsstandard entsprechen. Die ECE-Norm 2205 stellt sicher, dass dieser eingehalten wird. Daher sollte durch ein Prüfzeichen ersichtlich sein, dass die ECE-Helmnorm erfüllt ist.

Quelle :
https://www.bussgeld-info.de/ece-2205/

LG Nico


Geschrieben von DéDé am 06.01.2023 um 16:07:

wenn der "alte" Gensler Titan für den Betrieb auf dem Motorrad hergestellt worden wäre, hätte er das Prüfzeichen drin - sorry das ist ein Fahrrad- und Skihelm, und dafür wurde er hergestellt

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von v2devil am 06.01.2023 um 16:16:

Kauf dir nen kleinen Jethelm mit ECE (DMD oder so) und du hast dauerhaft Ruhe und kannst sogar ohne Stress im Ausland (Lux, IT...) unterwegs sein

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Christoph HDRK am 06.01.2023 um 17:01:

Hm, gerade mal geguckt, mein Gensler Kult hat nur eine E11…

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Viele Grüße,
Christoph


Geschrieben von Soonham am 06.01.2023 um 17:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Roy
Servus. 
Wurde mal wieder von der Rennleitung kontrolliert.
Da der Gute am Mopped nix finden konnte, gab es es eine Strafe für den Helm ( GENSLER).
Laut seiner Aussage ist das ein Skihelm und somit unzulässig, auch keine ausreichende Schutzwirkung etc.
Nun hab ich im www von einem TÜV  Gutachten Rheinland zu diesem Thema gelesen .
Leider hab ich dieses nirgends im original gefunden. 
Hat jemand vielleicht dieses Gutachten oder einen Link zum herunterladen? 
Gruß Roy

mach doch mal nen Ausflug nach Frankreich oder Italien mit Deinem Helm :-) 

Steht auf oder im Helm irgendwas von wegen Skihelm oder Motorrad?


Geschrieben von Roy am 06.01.2023 um 18:29:

Wohne nur 20km von Frankreich entfernt und fahre ziemlich oft da durch die Gegend. 
Niemals Probleme.

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Geschrieben von bestes-ht am 06.01.2023 um 19:01:

https://www.eightball-custom.com/Gensler-Bores-KULT-Jet-Helm-klein-mit-ECE-22-05-Kennzeichnung-fuer-Harley

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Christoph HDRK am 06.01.2023 um 20:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
https://www.eightball-custom.com/Gensler-Bores-KULT-Jet-Helm-klein-mit-ECE-22-05-Kennzeichnung-fuer-Harley

Oh, demnach ist mein Gensler ja (fast) I.O…. Fast, da er mit beiden Innenschalen nicht ansatzweise auf meinen Kopf passt…

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Viele Grüße,
Christoph


Geschrieben von Ole66 am 07.01.2023 um 09:19:

Der Gensler hat ein Prüfzeichen, was aber nur gilt, wenn die innere Schale nicht herausgenommen wurde. Und das machen die meisten, die diesen Helm kaufen.
Soll heißen: Innere Schale raus, Prüfzeichen hat keine Gültigkeit. was der Typ von der Rennleitung halt wusste. 

Quelle: Helmhersteller 
Größentabelle : (Die erste Helmgröße entspricht dem 22.05 Auslieferungszustand, die zweite Helmgröße der ungeprüften Sport-Version): ....Wichtiger Hinweis: Beim Herausnehmen des TWIN-SHELLSYSTEMS (2. Innenschale) ist die Bauartprüfung ECE 22.05 nicht mehr gegeben. ...

Von der Eigenverantwortung gegenüber sich selbst und der Familie ganz zu schweigen. Baby

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        


Geschrieben von BKOtti am 07.01.2023 um 09:45:

Viele  Mitarbeiter der "Rennleitung" sind selber Biker und haben daher nicht nur " erlernte Grundkenntnisse ".

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ride with pride


Geschrieben von HD501 am 07.01.2023 um 10:05:

Den Gensler kannst halt nur entweder passend legal (innen beide Schalen, somit dick) oder illegal (eine Schale raus, somit illegal). Das sind zwei Größen unterschied, zb. M legal-XL illegal. Somit musst du dich also beim Kauf schon entscheiden. Und viele entscheiden sich halt für diesen Helm in der nicht legalen Version, denn legal und dick, da gibts fast nur bessere Helme

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von bestes-ht am 07.01.2023 um 10:13:

Im Eingangspost ist von der Aussage „Skihelm und nicht zulässig“ die Rede und nicht von fehlendes Inlay zu kleine Helmschale. Somit handelt es sich wohl um ein Alte/Vorgängermodell ohne das ECE Prüfzettelchen.

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Geschrieben von Roy am 07.01.2023 um 11:11:

Stimmt, ist ein altes Modell. 
Allerdings ist meines bescheidenen Wissens auch der neue Gensler nicht gleich illegal, wenn die eine Schale entfernt wird.
Er verliert die ECE. Diese brauch ich allerdings nicht in Deutschland. 
Ich darf mit einem Helm fahren, der als Motorradhelm verkauft wird und eine ausreichende Schutzwirkung hat. 
Und eben darum geht es  Was ist eine ausreichende Schutzwirkung und wie sollte ein solcher Helm aussehen.
Zu diesem Thema soll es angeblich ein TÜV Gutachten geben,welches ich suche.

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Geschrieben von FRN1985 am 07.01.2023 um 11:30:

TÜV Gutachten für einen nicht geprüften Helm? Glaub ich nicht, such mal lieber nach Gerichtsurteilen...
Was gab es denn dafür eine Strafe?

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Greetz
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