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Geschrieben von Ole66 am 07.01.2023 um 11:49:

So viel ich weiß, gibt es da in Deutschland folgende Regelung: Fährst du mit nem Motorrad ohne Helm oder mit einem Helm, der nicht als Motorradhelm gilt, ist so die Weiterfahrt nicht erlaubt & es werden lediglich 10 EUR fällig. Mehr gibt es da nicht.

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

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Geschrieben von Jo! am 07.01.2023 um 11:50:

Eine Pflicht, einen ECE geprüften Helm auf einem Motorrad zu tragen, gibt es in Deutschland (komischerweise) nicht.
Es muss aber ein zum Schutz beim Motorradfahren geeigneter Helm sein. Also z.B. kein Ski- oder Fahrradhelm.
Du müsstest also in deinem Fall nachweisen, dass dein Helm der Marke Gensler, trotz fehlendem ECE-Zeichen, ein zum Motorradfahren geeigneter Helm ist.
Schreib dazu am besten den Herrn Gensler an und bitte ihn um eine Stellungnahme oder gar eine Bescheinigung, dass dein Helm aus seinem Hause zum Motorradfahren geeignet ist.
Das dürfte ja auch in seinem Interesse sein, denn wenn sich deine Erfahrung wiederholt, dürften die Abverkäufe dieser Helme stark zurückgehen.

Oder du zahlst die €15,- Bußgeld und besorgst dir demnächst einen Helm mit ECE-Kennung.

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...meint der Jo.


Geschrieben von bestes-ht am 07.01.2023 um 12:19:

Denke mich würde die Option „Weiterfahrt untersagt“ am ehesten stören. Ein Helm unterliegt ja auch einer Alterung und gehört alle paar Jahre ersetzt. Somit würde ich einen Gensler mit ECE kaufen, die Innenschale mitführen und ggf. dann einsetzen. 

Da fällt mir der Ostfriesische Helmtest wieder dazu ein. Dazu warf man einen Motorradhelm und eine Pudelmütze von einer Brücke. Anschließend begutachtete man diese. Der Helm war kaputt, während die Pudelmütze völlig in Ordnung war. Seitdem fahren alle in Ostfriesland mit Pudelmütze Motorrad. 😉😂

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Fux am 07.01.2023 um 12:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jo!
Schreib dazu am besten den Herrn Gensler an und bitte ihn um eine Stellungnahme oder gar eine Bescheinigung, dass dein Helm aus seinem Hause zum Motorradfahren geeignet ist.

Schöne Vorstellung...
Kann mir jedoch nicht vorstellen, dass er das macht. Wohl alleine schon aus möglichen rechtlichen Konsequenzen, wenn sich herausstellt, dass der Helm für diesen Einsatzzweck nicht geeignet ist.
Nicht umsonst hat er zusätzlich zum "normalen" Gensler Helm noch die "ECE"-Variante auf den Markt geworfen. Den hätte er sich ja sonst auch sparen können.


Geschrieben von George am 07.01.2023 um 13:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
So viel ich weiß, gibt es da in Deutschland folgende Regelung: Fährst du mit nem Motorrad ohne Helm oder mit einem Helm, der nicht als Motorradhelm gilt, ist so die Weiterfahrt nicht erlaubt & es werden lediglich 10 EUR fällig. Mehr gibt es da nicht.

Ich glaube, mittlerweile beträgt das Bußgeld 15€. Quelle
"Wird man mit einem ungeeigneten Helm von der Polizei angehalten, ist die Folge oft nur ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Allerdings kann auch die Weiterfahrt ohne geeigneten Helm untersagt werden. "

Von einem Helm-Gutachten für ältere Gensler Modelle habe ich noch nichts gehört. Wäre interessant, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, wie das aussehen sollte. So eine Gutachtenerstellung beim TÜV kostet ja richtig Kohle, wer sollte das für alte Helme beantragen, nachdem die neuen ja mit ECE Kennzeichnung irgendwann rauskamen?

Hat der Helm denn überhaupt eine Firmenkennzeichnung/Nummer irgendwo aufgedruckt oder eingenäht?

Ist schon ärgerlich, wenn durch sowas die Fahrt beendet wird, aber scheint ja wieder Auslegungssache zu sein - der eine Wachtmeister sagt so, der andere sagt so. Am Schluss muss es dann ein Gericht überprüfen und Gutachter verdienen sich einen goldene Nase.

Solltest du das Gutachten irgendwie erhalten, lass es uns bitte wissen.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Roy am 07.01.2023 um 14:40:

Nicht, dass wir uns falsch verstehen. 
Das Gutachten dreht sich nicht um einen bestimmten Helm z. B. meinen Gensler, sondern soll es darum gehen, was/wie ein Helm beschaffen/aussehen sollte um eine ausreichende Schutzwirkung zu haben. 
Also z.B. Ohren bedeckt o.ä.
Ich hab 15€ bezahlt und gut. Hab auch einen DMD und nen Integralhem beide mit ECE.
Gibt aber auch Bandit Jethelme ohne ECE.
Haben die dann auch keine ausreichende Schutzwirkung?

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Wenn´s nicht passt, nimm einen größeren Hammer und klopf fester. Baby


Geschrieben von bestes-ht am 07.01.2023 um 14:42:

Was kostet ein neuer Helm? 😎😉

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Geschrieben von Jo! am 07.01.2023 um 14:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
Nicht umsonst hat er zusätzlich zum "normalen" Gensler Helm noch die "ECE"-Variante auf den Markt geworfen. Den hätte er sich ja sonst auch sparen können.

Naja, die ECE-Variante ist zumindest für diejenigen interessant, die mit dem Helm in's benachbarte Ausland fahren wollen.

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...meint der Jo.


Geschrieben von Roy am 07.01.2023 um 15:31:

 @DéDé 
https://www.motorradmarkt-celle.de/helme.php#titan

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Wenn´s nicht passt, nimm einen größeren Hammer und klopf fester. Baby


Geschrieben von DéDé am 07.01.2023 um 15:42:

Wenn ich die Prüfnorm, gem. deinem Link in Google eingebe

CE-geprüft, CE-EN 1077

...... kommt das dabei heraus.
Die Norm gilt für Mindestanforderungen an die Funktionstauglichkeit und für die Prüfung von Helmen für alpine Skiläufer und für Snowboarder, einschließlich Kinder und Teilnehmer an Wettkämpfen. Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die den Helm auf dem Kopf des Trägers halten.

https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/5-txt-gv-infoblatt-en1077.pdf

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Roy am 07.01.2023 um 15:57:

Mea Culpa.
Hatte ich nicht nachgeschaut. 
Baby

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Geschrieben von Grisu1340 am 08.01.2023 um 17:55:

"Genaue gesetzliche Vorgaben dazu, welche Helme die Helmpflicht gemäß StVO erfüllen, gibt es nicht. In § 21a StVO ist nur bestimmt, dass der Helm „geeignet“ sein muss. Was das bedeutet, ist nicht definiert."
Quelle: bussgeldkattalog.de

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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.


Geschrieben von Börnie am 08.01.2023 um 18:14:

Alles Andere ist Bla-Bla

Ich hätte dem Wachtelmeister was erzählt - und die Sache im Zweifelsfall vor Gericht klären lassen.


( und mehr schreib ich nicht dazu, sonst platzt mir der S .... )

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Geschrieben von Tweet am 08.01.2023 um 22:42:

In Luxemburg kostet es 145 euro und 2 Punkte wenn Dein Helm keine ECE Norm hat und das Motorrad bleibt stehn .


Geschrieben von BKOtti am 08.01.2023 um 23:10:

Was ist denn ein "Wachtelmeister" ??  Ihr fordert doch immer Respekt ein, was sollen dann solche Bezeichnungen für andere?  Das ist respektlos.

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ride with pride