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Geschrieben von Börnie am 08.01.2023 um 23:13:

JA - ganz offensichtlich zu Recht

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Geschrieben von BKOtti am 13.01.2023 um 18:13:

Für Respektlosigkeit gibt es keinen Grund.

Der Sheriff hat ordentlich seinen Dienst getan.

Wenn man sich nicht an Vorschriften halten will, musst man auch den Arsch in der Hose haben und mit den Konsequenzen leben.

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ride with pride


Geschrieben von MaxPower am 17.01.2023 um 18:36:

In Deutschland ist keine ECE gefordert, sondern nur ein "geeigneter Schutzhelm für Motorradfahrer". Was geeignet ist, entscheidet im Zweifelsfall der Wachtmeister vor Ort. Ist eine ECE Kennzeichnung dran erübrigt sich die Diskussion. Ist keine Kennzeichnung dran und der Wachtmeister entscheidet, dass der Skihelm / Braincap nicht tauglich ist, dann ist das in diesem Moment erst mal so. Zwischen Ermahnung und "Weiterfahrt untersagt" ist alles dabei. Natürlich kann jeder hinterher den Rechtsweg gehen und beweisen, dass sein Helm geeignet ist.

Bringt nur nichts, außer vielleicht die 15€ Strafe zurück großes Grinsen

Der Paragraph  21a Abs. 2 der StVO hat also viel Auslegungsspielraum für den Wachtmeister und eventuelle Anwälte. Interessant neben der untersagten Weiterfahrt ist eine eventuelle Teilschuld bei Kopfverletzungen o.ä. wenn die Rübe nicht durch einen geeigneten Schutzhelm geschützt war.