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--- ABE / Zulassung Verständnisfrage (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=108756)
Guten Morgen an euch,
ich hätte mal eine Verständnisfrage. Ich habe bei Zeco Trittbretter bestellt und beim Abbau der originalen ist mir dann aufgefallen das da nirgendwo Nummern oder sonst was eingestanzt ist.
Ebenso nicht an Schalthebel u. -stange, Bremspedal oder Kupplungs- u. Bremshebel.
Alle Teile sind bei mir noch original. Ist das bei Harley´s nicht gefordert? Wie kann man denn jetzt im Fall der Fälle argumentieren wenn ich jetzt andere Teile verbaue die ebenfalls keine Kennzeichnung haben?
Ich kenne das von meinen anderen Motorrädern ganz anders. In jeder Kontrolle, auch wenn´s bis jetzt nur zwei Stück waren, wurde auf KBA´s, E´s oder ABE´s geguckt bzw gefordert. Selbst eine andere Fußraste die am original Halter montiert war musste eine ABE haben.
Warum sollte ich denn für meine dicke jetzt schwarze Hebel mit ABE für 200 Euro kaufen wenn welche ohne Kennzeichung (wie die jetzigen originalen) nur 50 Euro kosten?
Das Ergebnis im Netz dazu, wo natürlich jeder nebenberuflich Tüv-Prüfer ist und ehrenamtlich die Polizei in Kontrollen unterstützt, wenig aussagekräftig.
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Frei nach dem Motto:
"Nicht alles was Spaß macht muss einen Sinn ergeben!"
Grüße aus dem Nordosten
Tobi
zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi
Warum sollte ich denn für meine dicke jetzt schwarze Hebel mit ABE für 200 Euro kaufen wenn welche ohne Kennzeichung (wie die jetzigen originalen) nur 50 Euro kosten?
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Aber wenn selbst die Originalteile keine Kennung haben, wie soll ich denn beispielsweise damit in einer Diskussion argumentieren wenn es dazu kommen sollte?
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Tobi
Du brauchst ja nicht "argumentieren" - es müsste im Zweifelsfall die "andere Seite" nachweisen, dass nicht zugelassene Teile verbaut sind. Dafür gibt es oft Unterlagen (z.B. beim Hersteller, TÜV etc.), was "original" an einem Fahrzeug verbaut ist und was nicht. Wenn das in der Praxis (z.B. bei einer Polizeikontrolle) nicht unterscheidbar ist, ist zumindest das Risiko des "Erwischtwerdens" auch entsprechend klein.
Letzendlich muss das jeder für sich entscheiden – Geld sparen durch günstigere Teile kann jedenfalls im Falle eines Falles auch mal teuer werden...
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2019 Breakout 114
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Ich möchte alle geannten Teile pulvern lassen, keine billigen Teile verbauen. Daher meine Verständnisfrage dazu wie man anschließend sagen kann das ist ein Originalteil.
Für mich dennoch irgendwie unklar wie ein Hersteller für irgendetwas gerade stehen bzw garantieren muss das beispielsweise ein Bremspedal so gefertigt ist das es in Material und Qualität so gefertigt ist wie es sein soll aber das Teil absolut nichts eingestanzt, gelasert oder sonst was angebracht ist.
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Hi,
unabhängig ob bei Dir auf den Originalteilen Nummer eingestanzt sind oder nicht, gibt es Teile die eine ABE benötigen oder eintragungspflichtig sind oder nicht. In dem Augenblick, dass Teile eintragungspflichtig sind bzw. ABE benötigen, ist eine Nummer auf den Teilen zwingend erforderlich. Falls keine drauf wären, müsstest Du eine einschlagen, habe ich für den TÜV schon machen müssen.
Beispiel:
- ein Kupplunghebel benötigt keine ABE, ein Bremshebel benötigt einen!
- Genauso benötigt ein Schalthebel keine ABE, ein Bremspedal benötigt jedoch so etwas
Daher ist es häufig sinnvoll, dass man "paarweise" die Hebel mit ABE kauft, da einer - für Bremse - in Deutschland eine ABE benötigt.
Fußrasten benötigen keine ABE und sind nicht eintragungspflichtig, so sie denn an den Original Haltern angebracht sind. Bei Fußrasten, die eigene Halterungen haben, kann es ggf. notwendig sein, bsp. Gilles Anlagen.
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Der Weg ist das Ziel ... wer torkelt hat mehr vom Weg!
Na dann muss ich heute Abend nochmal genau schauen, denn ich habe tatsächlich nur auf den Kupplungshebel geguckt. Hab ich noch nie gehört das nur die Bremse einen benötigt.
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Tobi
zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi
Hab ich noch nie gehört das nur die Bremse einen benötigt.
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zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Ein Krümmer und die gesamte Abgasführung benötigt keine ABE.....
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Fußrasten benötigen keine ABE und sind nicht eintragungspflichtig, so sie denn an den Original Haltern angebracht sind.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Falsch ! ! !
Meistens ist keine Kennzeichnung drauf, aber von der Vorschriftenlage her sind auch Krümmer usw.
eintragungspflichtig, wenn sich dadurch Lärmwerte und Leistung verändern.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Screenshots lesen ! ! !
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zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Das ist nicht richtig, aber ... ich habe Dir schon mehrfach gesagt ... dass ich mit Dir nicht diskutiere.
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Stammtisch in Münster/NRW
Habt euch wegen meiner Frage bitte nicht in der Wolle.
Mit dem Thema Auspuff ist mir alles klar. Mir geht's eigentlich nur um die Komponenten Bremspedal, Bremshebel und Kupplungshebel und Trittbretter.
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Tobi
Bei den eintragungspflichtigen Anbauteilen steht: Fußrastenanlage.
Für mich wäre das die Anbauplatte, Halterung samt Fußplatte/Trittbrett. Daher wäre meines Erachtens der Tausch von ausschließlich der Trittbretter nicht eintragungspflichtig. Bei Griffen am Lenker ist dem ja auch nicht nötig. Das ist wahrscheinlich aber Auslegungsache unserer Verbalakrobaten (Juristen)
soweit mit bekannt, sind Bremshebel und Pedal eintragungspflichtig/ABE /KBA . Weil Sicherheitsrelevante Bauteile.
Kupplungshebel wiederum nicht.
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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt
Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.
zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi
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