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Geschrieben von HeikoJ am 27.01.2023 um 14:14:

Laut UNECE 78 auf die in der delegierten Verordnung 3/2014 zu 168/2013 verwiesen wird, ist die Bremsanlage einschließlich der Bedienhebel eine zu genehmigende technische Einheit. Daraus folgt das JEDES Einzelteil der Bremsanlage eine Genehmigung haben muß. Da die Originalanlage als ganzes genehmigt wird ist eine einzelne Kennzeichung der Bauteile nicht notwendig. Anders ist es mit nicht dem original entsprechenden Ersatz bzw. Tauschteilen. Diese Teile müssen selbstverständlich nachweislich, also ABE, kein Teilegutachten, für die Bremsanlage, also für das Fahrzeug geeignet sein.
Alle anderen Austauschteile der Bremsanlage müssen ja auch eine ABE haben wie Bremspumpe, Leitungen, Beläge, Bremssättel.
Was Trittbretter betrifft so müssten diese von Rechts wegen mindestens ein Teilegutachten wegen der Festigkeit haben, ein Anbau müßte im Hinblick auf Boden- und Schräglagenfreiheit überprüft werden, macht aber keiner. In der Praxis achtet man höchstens auf vorstehende Kanten ( z.B. nicht breiter als der Lenker, keine scharfen Kanten )

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Soonham am 27.01.2023 um 14:18:

um Probleme mit den "BountyHuntern" zu vermeiden habe ich die Trittbretter, orig. SwitchBack an der FXDB eintragen lassen (Ausdruck aus dem Partfinder war ausreichend) .... erspart unnötige Diskusionen am Straßenrand... 

rein bei den Zeco-Trittbrettern würd ichs drauf ankommen lassen... sag einfach "Sondermodell"..     Sicherheitstechnisch müssen sie halt klappbar sein

allerdings werden seit geraumer Zeit Zubehör Fußrasten bei anderen Herstellern immer mit ABE ausgeliefert...


Geschrieben von Schimmy am 27.01.2023 um 15:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi
Mit dem Thema Auspuff ist mir alles klar. Mir geht's eigentlich nur um die Komponenten Bremspedal, Bremshebel und Kupplungshebel und Trittbretter.

Versuchen wir´s - was das Thema "sicherheitsrelevante Bauteile" angeht  - mal mit "Logik" oder "gesundem Menschenverstand"....

Für MICH sind "sicherheitsrelevante Bauteile" die Komponenten, die - wenn sie einen Defekt aufweisen -
MEIN RISIKO oder DAS anderer Verkehrsteilnehmer ERHÖHEN KÖNNTEN (nicht MÜSSEN). Ich denke, beim
Thema Hand- bzw. Fußbremse ist die Antwort EINDEUTIG JA.

Kupplungshebel: Zugegeben.... das Anfahren wird ohne Kupplung wohl etwas mühseliger sein, aber die Gänge
kann ich - mit etwas Geschick - auch ohne betätigen der Kupplung wechseln. Zum sicheren Fahren trägt
dieser Zustand aber garantiert nicht bei, und so ist MEINE Antwort auf die Frage: "Risiko höher ?" ein "wenn´s
dumm kommt, JA".

Ähnlich sieht es IN MEINEN AUGEN beim Thema Fußrasten aus (wobei es so ziemlich Wurst ist, ob nun "nur"
die Fußraste, oder gleich die ganze Fußrastenanlage z.B. abgebrochen ist). Sitze/fahre ich ohne Fußraste(n)
noch genauso sicher wie mit ? ? ? Zugegeben.... man kann sein Bein auch einfach in der Gegend herum baumeln
lassen, oder den Fuß auf dem Sturzbügel - wenn vorhanden - abstützen, doch verändert sich damit auch das
Risiko ? ? ? ICH finde JA... erst recht, wenn´s die Raste (das Trittbrett) auf der rechten Seite (Bremse)
betrifft. Sicherlich kann man die Bremse auch ohne Raste betätigen, doch vermutlich nicht so dosiert, wie man
es mit Raste gewohnt war. Risiko höher ?.... ICH finde JA.

Dass es die Company mit der Kennzeichnung der Bauteile nicht immer "so genau nimmt" und Anbauteile anderer
Hersteller plötzlich eine Kennzeichnung haben MÜSSEN um sie eingetragen zu bekommen, bzw. um "legal" damit
fahren zu dürfen, ändert daran nix, und so manches ist auch mit "Logik" oder "gesundem Menschenverstand" nicht
nachzuvollziehen. Beispiel (aus MEINER "Praxis):

Ich habe an meinem Hobel wegen Lenkerwechsel auch andere Bremsleitungen montieren müssen. Die Leitungen
selbst MÜSSEN gekennzeichnet sein, die Anschluss-Stücke (Banjos) und - Schrauben hingegen NICHT und genauso
wenig der "Verteiler" unter der Gabelbrücke, der die Bremsflüssigkeit auf den linken bzw. rechten Bremskolben
verteilt. Die Bremszangen wiederum MÜSSEN eine Kennzeichnung haben, obwohl an den originalen KEINE Kennzeichnung
vorhanden war. Muss man alles nicht verstehen.....

Greetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von FatTobi am 27.01.2023 um 15:17:

Ich geh da voll und ganz mit und bin auch absolut der selben Meinung. Wie gesagt geht's hier auch nicht darum andere Zubehörteile zu verbauen welche keine abe oder Gutachten zu besitzen, sondern darum was ich mache wenn beispielsweise der Fall eintritt das ich mit meinen schwarz gepulverten ORIGINALEN Bremshebel in einer Kontrolle stehe und der nette Herr sagt der ist nicht original.
Das so ein Fall warscheinlich nicht passiert bzw die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, ist mir bewusst. Dennoch ist's nicht unmöglich wenn man mal jmd jungen Kameraden vor sich hat der die Karriere gerade erst begonnen hat und Motorräder nur aus den Büchern vom Unterricht kennt. 
Warscheinlich nehme ich es einfach zu genau aber mir ist's wie gesagt durch Zufall aufgefallen und ich war einfach verwundert. 
Vllt gibt's ja noch andere Hersteller die ich noch nicht bessern habe aber bisher bei allen die ich hatte (Suzuki, Triumph, Honda) war an jeglichen der angesprochen Teile wenigstens eine Nummer, ein Logo oder sonst was, aber nie nichts.

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Frei nach dem Motto:
"Nicht alles was Spaß macht muss einen Sinn ergeben!"

Grüße aus dem Nordosten
Tobi


Geschrieben von HeikoJ am 27.01.2023 um 16:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi
Vllt gibt's ja noch andere Hersteller die ich noch nicht bessern habe aber bisher bei allen die ich hatte (Suzuki, Triumph, Honda) war an jeglichen der angesprochen Teile wenigstens eine Nummer, ein Logo oder sonst was, aber nie nichts.

"Nichts", also keine Kennzeichung, ist zulässig solange Originalteile von der Typgenehmigung des Fahrzeugs verwendet werden UND ein Typenschild am Fahrzeug ist.
Eine Kennzeichnung ist in dem Fall nur notwendig wenn es ein Teil ist das in einer amtlich genehmigten Bauart nach StVZO §22a vorliegen muß:

Verordnung 168/2013
Artikel 39
Gesetzlich vorgeschriebenes Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung für Fahrzeuge und Typgenehmigungszeichen für Bauteile oder selbstständige technische Einheiten

(1)   Der Hersteller eines Fahrzeugs versieht jedes in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellte Fahrzeug mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung, die gemäß dem nach Absatz 3 erlassenen einschlägigen Durchführungsrechtsakt erforderlich ist.


wenn es aber ein Fremdhersteller ist und das Bauteil NICHT bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs angebracht war:

 (2)   Der Hersteller eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit versieht alle in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellten Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten, auch wenn sie Bestandteil von Systemen sind, mit dem Typgenehmigungszeichen, das nach dem gemäß dieser Verordnung erlassenen einschlägigen Durchführungsrechtsakt oder der einschlägigen UN-ECE-Regelung vorgeschrieben ist.Ist kein Typgenehmigungszeichen erforderlich, so bringt der Hersteller mindestens seinen Firmennamen oder sein Firmenzeichen, die Typennummer oder eine Identifizierungsnummer an.

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Geschrieben von FatTobi am 27.01.2023 um 23:58:

Also um das nochmal zu vervollständigen, ich war gerade nochmal in der Garage.
Auch auf dem original Bremshebel ist keine Kennung sichtbar.
Aber gut warscheinlich bin eh der erste Harley Fahrer der sich überhaupt so etwas fragtgroßes Grinsen

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Tobi


Geschrieben von HeikoJ am 28.01.2023 um 15:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi
Auch auf dem original Bremshebel ist keine Kennung sichtbar.

Braucht ja auch nicht, siehe meinen vorigen Post. Harley ist OEM ( Original Equipment Manufacturer ) und kein Zubehörhersteller ( Hersteller eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit )
Soll heißen ein original Austauschbremshebel von Harley braucht ebenfalls keine Nummer. Solange er als Austauschteil für dein Modell aufgeführt ist, Montageanleitung reicht in diesem Fall als Nachweis, kann dir niemand was. Es sei denn anderweitige Regelungen schränken die Verwendung ein z.B. Luftfilter, Auspuff oder klassisches Beispiel Windschild, laut der StVZO müssen alle Scheiben am Fahrzeug typgeprüft sein ( E Kennzeichnung ), das sind die HD Scheiben nicht, deshalb gibt es da des öfteren Probleme.

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Geschrieben von Börnie am 28.01.2023 um 15:55:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/rechtliche-grundlagen-fuer-motorrad-umbauten-leitfaden-fuer-custombikes/

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