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Geschrieben von Slow Rider jr. am 07.04.2023 um 10:13:

traurig ABE mit falschen Daten? (Stoftail Standard)

Hallo! Ich habe bei meiner Softail Standard 2021 andere Federn einbauen lassen. Dafür gibt es laut Hersteller und Importeuer auch eine ABE. Doch irgendwie scheint da ein Fehler unterlaufen zu sein.
In der ABE gibt es die Spalte Fahrzeug die u.a. unterteilt ist in Handelsbezeichnung und Typ. Wenn ich bei mir im Fahrzeugschein unter D3-Handelsbezeichnung schaue steht dort "Softail Standard" in den beiden Gutachten steht aber "FXST". Das FXST ist aber nirgendwo in der Zulassung zu finden. Ebenso steht unter D2-Typ/Variante/Version in Fahrzeuhschein ST1/SJ1/GEYBPO jedoch ist in der ABE bei der Heckfeder unter Typ SJ1 eingetragen, also das was bei meiner die Variante ist.

Nun ist die Frage: Hat der Hersteller bei der Beantragung der ABE was falsches eingetragen und der Gutachter vom TÜV hat das blind übernommen oder steht bei den neueren(Gussfelge) Stoftail Standard Modellen jetzt unter D3 tatsächlich FXST drin und unter D2 in der obersten Zeile für Ty SJ1?
Ein zusätzliches Problem bei dieser ABE ist nämlich die Buchstabenkürzel sind für eigentlich bei allen Harley-Davidson in der ABE zu sehen und nicht die lange ausgeschriebene Handelsbezeichnung. Ebenso ist bei den meisten neuen Modellen immer SJ1 statt wie bisher ST1 zu finden.
Ich habe inzwischen den Händler und Importeuer angeschrieben und einen Gutachter gefragt "Alarm!".
Nun wäre es als nächstes interessant zu wissen was bei der aktuelle Softail Standard im Fahrzeugschein unter D2 und D3 steht. Schaut doch bitte mal nach und gebt mir darüber Auskunft.


Geschrieben von Saftschubse am 07.04.2023 um 15:13:

Federn sind doch gar nicht eintragungspflichtig, solange sie das Fahrzeug nicht tiefer legen.


Geschrieben von Knut Schmidt am 07.04.2023 um 15:19:

Wahrscheinlich meint er Gabelfedern, Die müssen eine ABE haben, alternativ ein Gutachten zur Eintragung. Ebenso Federn für hintere Federbeine.


Geschrieben von Slow Rider jr. am 07.04.2023 um 17:11:

Es geht um Gabelfedern und um die Heckfeder beides wurde auf progressive Federn umgebaut. Die Fahrzeughöhe ist dabei original geblieben.
In der beiden ABE steht am Ende des Gutachtens vom TÜV-Rheinland dass weiter Kombinationen nicht getestet wurden, es wurden also immer nur die Federn einzeln getestet.
Wobei die Kombination zulässig ist wenn diesenach §19(3)StVZO begutachtet wird, so der Gutachter mit dem ich gesprochen habe.
Nur besteht das Problem dass in der ABE nicht das identische (Handelsbezeichnung & Typ) steht wie in der Zulassung des Motorrades. Deshalb möchte ich wissen ob sich da was geändert hat seit der Modellpflege.

Dass mir mein H-D Händler ganz offiziell bescheiningt dass die Softail Standard gleichzeitig eine FXST ist bezweifle ich.
Dass der Federnhersteller mir bescheinigt dass er zu dusselig ist ST1(Typ) statt SJ1(Variante) ins Formular unter Typ zu schreiben ist auch zu bezweifeln.


Geschrieben von joe.sixpack am 07.04.2023 um 17:21:

 @Slow Rider jr. 

….hier steht die Modellbezeichnung für das Motorrad….

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>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<


Geschrieben von HD501 am 07.04.2023 um 19:20:

Sollte sich das nicht anhand des Anfangs der Nummer in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt K (bei EU-Modellen) zuordnen lassen? Die stehen doch auch immer in den ABE`s bzw Gutachten.
Hier mal als Beispiel von PS Dämpfern

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Slow Rider jr. am 07.04.2023 um 21:52:

 @HD501 Okay, sieht interessant aus, vielleicht überzeugt das den Gutachter etwas.
Allerdings stehen unter der EG-BE/ABE in der ABE des Federnherstellers bei den M8-Modellen mehrfach die selbe Buchstaben+Zahlenkombination so dass nicht im Detail genau die FXST/Softail Standard benannt wird.
Zur detailierten Zuordnung wird deswegen wahrscheinlich der korrekte Typ notwendig sein, was aber in dem vorliegenden Gutachten wahrscheinlich mit den Daten für "Variante" vertauscht wurde.
-Und genau jetzt sind Wochenende und FeiertageAugen rollen.


Geschrieben von Chaosmanager am 08.04.2023 um 09:19:

Die EG Nummer deines Fahrzeuges findest du auf dem Typenschild am Rahmen und im Fahrzeugschein (Feld K), wenn diese im Gutachten steht, dann passt das auch. Es müssen nicht sämtliche internen Buchstabenkombinationen des Herstellers erwähnt werden.


Geschrieben von jpggl am 08.04.2023 um 13:47:

Mahlzeit,  in meiner nunmehr 48 jährigen Laufbahn auf motorisierten Einspurfahrzeugen hat noch nie ein kontrollierender Beamter oder aaS eine Gabel auseinandergenommen,  um die Feder(n) zu sehen. Auch die Federn des Hecks wurden nie kontrolliert. 
Also ABE zu Hause abheften und fahren.

Gruß, Tom.


Geschrieben von Slow Rider jr. am 23.04.2023 um 18:06:

Ich bin nun mit der ABE und dem Kfz-Schein zu dem TÜV gefahren der auch die Abnahmen bei meinem Vertragshändler macht.
Unterlagen übergeben, Mopped angeschaut, gewartet und fertig war das TÜV-Gutachten. Auf dem steht dann auch dass es eintragen lassen kann, aber nicht muß.
Danke für Eure Unterstützung.


Geschrieben von Leon_ am 24.04.2023 um 09:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Slow Rider jr.
[...] steht dort "Softail Standard" in den beiden Gutachten steht aber "FXST" [...]

Hä? FXST = Softail Standard.

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Meilleures salutations, 

Leon

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