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Geschrieben von HD Scholle am 05.12.2023 um 20:40:

Hallo Gemeinde,
ich besitze eine 48er Panhead und habe da mal eine Frage zur Eintragspflicht.
Wie sieht es mit ein seitlichen Kennzeichenhalter aus und das Rücklicht dazu auch an der Seite, muß das eingetragen werden oder darf man das überhaupt so fahren ?

Gruß

Peter


Geschrieben von Mondeo am 05.12.2023 um 20:49:

Wie das bei deiner Pan ist keine Ahnung, aber es gibt ja zig Threads zu seitlichen Kennzeichenhalter. Und ja es geht. Wenn es eine ABE gibt oder ein Gutachten und oder man die Bestimmungen der StVO einhält braucht’s keinen Eintrag. Es hilft bei der Polimannzei ungemein bei einer Kontrolle, wenn es im Schein steht.


Geschrieben von HD Scholle am 05.12.2023 um 21:33:

Hallo Mondeo,
habe auch einige Threads gelesen, aber es halt noch nicht gesehen wie das bei den Baujahr aussieht ob es da eine Pflicht gibt.
Soviel wie ich gelesen habe gibt es vor Bj.53 keine Verordnung außer das die Harley nicht lauter sein darf wie eingetragen.
Bremslich, Blinker, Fernlicht und Spiegel muss ich ja auch nicht haben !?


Geschrieben von DDD am 05.12.2023 um 23:37:

Meiner Meinung nach gibts erst ab 1987 die Richtlinie wie das Kennzeichen angebracht werden muss, welcher Winkel usw. Hab mich damit mal beschäftigt da die 2 grünen mein Kennzeichen nicht lesen konnten da zu flach…


Geschrieben von King Alrik am 06.12.2023 um 07:15:

Ich weis nicht wie es bei Dir ist , aber in Österreich brauchst Du sehrwohl Bremslicht , Fernlicht und Spiegel , egal wie alt das Fahrzeug ist . Bei uns verweigern sie sogar die Überprüfung wenn kein Gurt für den Beifahrer vorhanden ist Augen rollen


Geschrieben von Franz-REMCM am 06.12.2023 um 08:06:

Da Steinhagen, Westfalen nicht in Österreich liegt, braucht er kein Bremslicht, kein Fernlicht und keinen Spiegel.

Das seitliche Kennzeichen würde ich eintragen lassen und das Rücklicht in die Mitte des Kotflügels setzen und schon hat man seine Ruhe vor den Jägermeistern.

Gruß, Franz


Geschrieben von v2devil am 06.12.2023 um 10:02:

seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, die gesetzlichen Vorgaben zum Kennzeichen müssen aber eingehalten werden.
Bezüglich seitl Rücklicht kenne ich die Richtlinien für dein Baujahr nicht; ab einem gewissen Baujahr muss das mittig sein (3in1 Blinker zählen da auch als mittig).
Wie Franz schon sagte, hälst du dir mit mittigem Verbau des Lichts viel Ärger vom Hals

__________________
Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Franz-REMCM am 06.12.2023 um 14:42:

Und hier noch einmal zu den Geräuschen bei alten Mopeds:

https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern


Gruass, Franz


Geschrieben von Gerd am 06.12.2023 um 16:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, die gesetzlichen Vorgaben zum Kennzeichen müssen aber eingehalten werden.
Bezüglich seitl Rücklicht kenne ich die Richtlinien für dein Baujahr nicht; ab einem gewissen Baujahr muss das mittig sein (3in1 Blinker zählen da auch als mittig).
Wie Franz schon sagte, hälst du dir mit mittigem Verbau des Lichts viel Ärger vom Hals

Genau so ist es. Es gibt aber leider "TÜVler " und Polizisten die meinen es müsste eingetragen werden wegen Neigung pp.
Das ist aber Schwachsinn da du beim Reifenwechsel eh den Halter mit abbaust. Lass dich nicht belabern mit Festigkeitsgutachten pp.
Die sollen dir dann mal zeigen, wo das im Gesetzt steht. cool

Gruß Gerd


Geschrieben von Jockel67 am 16.01.2024 um 04:02:

Also ich hab schon mehrere seitliche Eigenbau Kennzeichenhalter verbaut und eintragen lassen.
Alle ohne Gutachten oder ABE.
Lt. TÜV Gutachter soll der Halter vernünftig geschweißt und stabil sein. Wenn dann noch die Neigung von 30° passt und das Kennzeichen von im 15° Winkel zu lesen ist wird der auch anstandslos eingetragen.
Ich hatte da nie ein Problem damit.
Ob der Halter eingetragen werden muß, kann ich nicht genau sagen, aber man erspart sich doch einige Diskussionen Augenzwinkern
Gruß Jockel


Geschrieben von v2devil am 16.01.2024 um 09:38:

so sieht´s aus... eine Eintragung erspart dir meistens unnötige Diskussionen, auch wenn die Eintragung nicht zwingend nötig ist.

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Gruß
v2devil großes Grinsen