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Hallo die Auspuffanlagen von Dr. Jekill & Mr. Hyde (Kesstech Penzl) usw.sind doch alle 100% legal, verfügen über eine europäische Typgenehmigung und sind TÜV geprüft frage mich warum will oder muss man die überhaupt eintragen lassen
1HD
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@Pegaz 70
Wenn eine Anlage legal ist, bedeutet das noch lange nicht, dass du ohne Eintragung auskommst. Wenn eine Auspuffanlage beim Händler eingebaut wird, erhält man in der Regel ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß 21 StVZO. Darin kann vermerkt sein, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist.
An meinen beiden Harleys (Street Glide und Breakout, jeweils J&H) war die Eintragung einmal erforderlich (Breakout/Komplettanlage) und einmal nicht (Street Glide).
Beste Grüße
TerjeSH
zum zitierten Beitrag Zitat von TerjeSH
@Pegaz 70
Wenn eine Anlage legal ist, bedeutet das noch lange nicht, dass du ohne Eintragung auskommst. Wenn eine Auspuffanlage beim Händler eingebaut wird, erhält man in der Regel ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß 21 StVZO. Darin kann vermerkt sein, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist.
An meinen beiden Harleys (Street Glide und Breakout, jeweils J&H) war die Eintragung einmal erforderlich (Breakout/Komplettanlage) und einmal nicht (Street Glide).
Beste Grüße
TerjeSH
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Du meinst vermutlich eine "Anbaubestätigung"
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Das alles kann man aber knicken, wenn man ein Import-Modell sein Eigen nennt, denn dann ist JEDE Veränderung eintragungspflichtig.
Genau so ist das.
Du sparst beim Kauf (wahrscheinlich) ein paar Euronen, musst diesee aber für die Individualisierung wieder investieren.
Hast halt den Vorteil, dass wenn deine Anbauteile ein Tüv-Gutachen oder eine ABE für das vergleichbare europäische Model haben, die Eintragung einfacher ist, sofern du einen fähigen Tüvler hast.
Für meine beiden Harlerys liegt in Bezug auf den J & H-Auspuff jeweils ein EC Certificate vor inkl. EG-BE Nummer( auf kleiner schwarzer Karte).
Dennoch war die Anlage bei der Breakout eintragungspflichtig – ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis.
Gruß
Terje SH
zum zitierten Beitrag Zitat von TerjeSH
Für meine beiden Harlerys liegt in Bezug auf den J & H-Auspuff jeweils ein EC Certificate vor inkl. EG-BE Nummer( auf kleiner schwarzer Karte).
Dennoch war die Anlage bei der Breakout eintragungspflichtig – ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis.
Gruß
Terje SH
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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
Sie ist ein deutsches Modell, also ein EU-Modell.
Servus,
Kollege hat bei seiner Sporty (5HD) den Screaming Eagle Luffi eintragen lassen. Hat aber auch schon eine Penzl Klappenauspuffanlage (manuell) dran. Hat ihn 60€ gekostet, und, da es eine Abnahme nach §19 war, muss er das nicht bei der Zulassungsstelle eintragen lassen, sprich neuen Schein ausstellen. Er hat es aber trotzdem gemacht, da jetzt dann im Schein auch vermerkt ist: Sonderluftfilter blablabla IN VERBINDUNG MIT Penzl Klappenauspuffanlage. Es kommt immer darauf an, nach welchem § eingetragen/geprüft wird. Viele Dinge, die alleine geprüft werden, laufen dann über § 19, dann muss man nur die Prüfbescheinigung vom TÜV mitführen und nix neuer FzgSchein. Wenn man allerdings Eintragungen vornehmen lassen will, die sich gegenseitig beeinflussen, wie z.B. Auspuff mit SonderLuffi, oder beim Auto Breitreifen mit Tieferlegung, dann ist es eine Abnahme nach § 21 StVO und somit im Schein/Brief eintragungspflichitg. Im Übrigen hat ihn das Eintragen bei der Zulassungsstelle nen 20er gekostet. Wobei es heute schon sehr schwer ist, einen SonderLuffi mit Klappenauspuffanlage eingetragen zu bekommen. Es hängt eben sehr vom Pürfer ab. Unser sagte ihm, das Eintragen des Luffis ist gar kein Problem, bei anderen geht es nur, wenn im Gutachten des Luffis die FgNr. des Fahrzeugs, bei dem es eingetragen werden soll, vermerkt ist.
Die Preise sind schon von TÜV zu TÜV und auch Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weil es eben, wie vorher schon gesagt wurde, keine feste "Preisliste" gibt und sich jeder seinen Aufwand anders entlohnen lässt. Ein Freund in Niedersachsen bezahlt z.B. für eine HU beim Motorrad 98,--€, bei uns in BW kostet es (noch) 84,--€.
Und eben auch wichtig: bei Importmodellen hat man mit ABE`s immer die Arschkarte, da diese eben die EU-Konformität bestätigt, und eine 1 HD ist nun mal kein EU-Modell (selbst wenn sie hier eine Vollabnahme für die Zulassung in D bekommen hat).
Wenn ein Japaner die dt Staatsbürgerschaft erhält, ist eben auch nicht zu übersehen, dass er eben Japaner ist, egal was für einen Pass er hat
Grüssle
Peter
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Französien
Abstandsregeln werden wohl noch ein paar Monate gelten. Harte Zeiten für BMW-Fahrer