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Geschrieben von Joshu_46 am 27.04.2024 um 09:57:

Harley „blind“ kaufen?

Hallo erstmal an alle,

ich habe die letzten paar Wochen sehr spaß und Freude in diesem Forum, da hier echt nette und viele hilfsbereite Member unterwegs sind. Nun zum Thema, ich bin bei einem nahegelegenen Händler eine Fat Boy und eine Slim S (beide serie) probegefahren. Nun habe ich eine sehr sehr schöne und vom Umbau her genau nach meinen vorlieben umgebaute harley bei denen Ihrem Partner-Händler gefunden, der ist aber 200Km weit weg und ich finde aktuell keine Zeit so weit zu fahren. Die Maschine wird in Kundenauftrag verkauft, daher keine Gewährleistung darauf, aber der Verkäufer sagte die Maschine geht einmal durch ihre Werkstatt und wird geprüft und die kommt danach nochmal zum TÜV.

hier wäre das gute Stück.
Gerade bei #Kleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/harley-davidson-flstfbs-fat-boy-s-110cui-mit-penzl-auspuff/2675605723-305-6477?utm_source=copyToPasteboard&utm_campaign=socialbuttons&utm_medium=social&utm_content=app_ios

Meine Frage ist nun, kann man bei so ei em Händler das Motorrad auch „blind“ kaufen ohne es vorher angeschaut zu haben, bzw. Probegefahren zu sein? Bin ja die gleiche ohne umbau schon gefahren und das war ein Traum, genau so hab ich mir meine Harley vorgestellt. Und diese hier hat genau die Umbauten die ich will (komplett schwarz, klappenanlage, kurzes Heck, kleine blinker, 110er hubraum-kit, Tempomat). Und finde aktuell keine vergleichbare maschine in meiner Umgebung.

würde ihr sagen das bike kann man blind kaufen ohne es gesehen zu haben oder ist das eher eine blöde idee?

Mit freundlichen Grüßen Joshua


Geschrieben von jens669 am 27.04.2024 um 10:04:

Warum sollte das eine blöde Idee sein?
Zumal die ja über einen Händler verkauft wird, und dann auch noch dort von der Werkstatt überprüft wird.
Ich habe vor 2 Wochen auch ein Motorrad (zugegebenermaßen für weniger Geld, eine Suzuki Freewind) für meinen Sohn blind nach einem Telefonat mit dem Händler gekauft. Auch das war im Kundenauftrag, aber von der Werkstatt durchgecheckt. Ich hätte bei der Abholung mit dem Anhänger ca. 1 Woche später noch eine Probefahrt machen und sogar vom Kauf abspringen können, wäre für den Händler OK gewesen, aber wir haben sie dann mal laufen lassen, alles machte einen super Eindruck, und so haben wir sie aufgeladen und mitgenommen.


Geschrieben von gkroadking am 27.04.2024 um 10:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von jens669
Warum sollte das eine blöde Idee sein?
Zumal die ja über einen Händler verkauft wird, und dann auch noch dort von der Werkstatt überprüft wird.
Ich habe vor 2 Wochen auch ein Motorrad (zugegebenermaßen für weniger Geld, eine Suzuki Freewind) für meinen Sohn blind nach einem Telefonat mit dem Händler gekauft. Auch das war im Kundenauftrag, aber von der Werkstatt durchgecheckt. Ich hätte bei der Abholung mit dem Anhänger ca. 1 Woche später noch eine Probefahrt machen und sogar vom Kauf abspringen können, wäre für den Händler OK gewesen, aber wir haben sie dann mal laufen lassen, alles machte einen super Eindruck, und so haben wir sie aufgeladen und mitgenommen.

Da steht: Verkauf im Kundenauftrag (vermute mal ganz stark, da wird ein Kaufvertrag direkt mit dem Verkäufer gemacht; nicht mit dem HD-Händler). Hier nochmal vergewissern, das ist sonst ohne Gewährleistung!

Mechanisch verstellbare Komplettauspuffanlage Penzl; elektronische wäre angenehmer, aber ist halt dabei.

Gruß

__________________
CVO Street Glide 2021
FLHXSE
Sunset Orange & Sunset Black Fade
Jekill & Hyde Exhaust
Chaos-City
131cui


Geschrieben von Joshu_46 am 27.04.2024 um 10:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von gkroadking
zum zitierten Beitrag Zitat von jens669
Warum sollte das eine blöde Idee sein?
Zumal die ja über einen Händler verkauft wird, und dann auch noch dort von der Werkstatt überprüft wird.
Ich habe vor 2 Wochen auch ein Motorrad (zugegebenermaßen für weniger Geld, eine Suzuki Freewind) für meinen Sohn blind nach einem Telefonat mit dem Händler gekauft. Auch das war im Kundenauftrag, aber von der Werkstatt durchgecheckt. Ich hätte bei der Abholung mit dem Anhänger ca. 1 Woche später noch eine Probefahrt machen und sogar vom Kauf abspringen können, wäre für den Händler OK gewesen, aber wir haben sie dann mal laufen lassen, alles machte einen super Eindruck, und so haben wir sie aufgeladen und mitgenommen.

Da steht: Verkauf im Kundenauftrag (vermute mal ganz stark, da wird ein Kaufvertrag direkt mit dem Verkäufer gemacht; nicht mit dem HD-Händler). Hier nochmal vergewissern, das ist sonst ohne Gewährleistung!

Mechanisch verstellbare Komplettauspuffanlage Penzl; elektronische wäre angenehmer, aber ist halt dabei.

Gruß

Hallo,

ja wie bereits geschrieben, ist der Kaufvertrag mit dem Verkäufer selbst, also der Händler gibt hierauf keine Gewährleistung. Das mit der mechanischen Klappe hab ich total überlesen, das find ich jetzt schon ein großes Manko, ich würde gerne die Klappe am Lenker über einen Knopf elektrisch verstellen, da ich das so sehr viel angenehmer und einfacher finde. Oh man, das find ich jetzt blöd, aber vielen vielen dank dass du mich darauf gebracht hast und ich die sachen lieber genau lesen sollte smile

Mit freundlichen Grüßen Joshua


Geschrieben von springerdinger am 27.04.2024 um 10:56:

Was sagt dein Bauch´gefühl ?
Darauf kann man sich meist verlassen.


Geschrieben von Börnie am 27.04.2024 um 10:59:

Ich würde nie ein Fahrzeug ohne Probefahrt und eigenem Check kaufen. Nie !
( Wenn 200 km zu weit sind dann isses nicht wichtig  Augenzwinkern   )

Vom Händler angeboten ? Fahrzeug steht beim Händler ? Der Händler regelt alles - und
macht das Vertragliche ?
Alles schön festhalten und dokumentieren. Es gibt einige Urteile in denen solche
"Verkäufe im Kundenauftrag" als "na ja Augen rollen " eingestuft werden und der Händler bei
einem Schaden doch in der Garantiepflicht ist. Ist dann halt nur etwas Arbeit.

Mach doch einen Vorvertrag ( Preis xxxx wenn Motorrad so wie beschrieben ist), fahr hin, check
das Bike und mach die Probefahrt - und DANN kaufst Du oder fährst wieder nach Hause.


Gruss Börnie


PS - also DAS sieht eindeutig nach einem gewerblichen Verkauf aus. ( Bild )

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Geschrieben von Börnie am 27.04.2024 um 11:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Was sagt dein Bauch´gefühl ?
Darauf kann man sich meist verlassen.

Jede scheiss Vermutung ist oft der Anfang einer Katastrophe !!!

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Geschrieben von Stonie22 am 27.04.2024 um 11:02:

Die E-Box bei der mechanischen Penzl kann nachgerüstet werden. Funktioniert dann genauso wie alle anderen elektronischen Klappenanlagen.
Evtl. mit dem Händler hier nen Deal aushandeln.


Geschrieben von Börnie am 27.04.2024 um 11:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stonie22
Die E-Box bei der mechanischen Penzl kann nachgerüstet werden. Funktioniert dann genauso wie alle anderen elektronischen Klappenanlagen.
Evtl. mit dem Händler hier nen Deal aushandeln.

Geht nicht - der Händler ist ja nicht der Verkäufer Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen   fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

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Geschrieben von Joshu_46 am 27.04.2024 um 11:08:

Okay, habe das mit der elektronischen Nachrüstung gerade auch gegoogelt, scheint machbar zu sein smile Das Fahrzeug steht zwar beim Händler wird aber laut Verkäufer über den Besitzer verkauft und der Kaufvertrag wäre auch zwischen mir und dem Besitzer, also quasi doch „Privat“ der Händler fungiert hier würde ich sagen als „Ausstellhalle“ um mehr Kunden anzulocken. Ich gehe nicht davon aus dass der Laden für etwaige sachen am Bike haften wird, das wäre mir prinzipiell auch egal, weil ob Privat oder Händler bei gebrauchten Harley ist mir an sich egal, hierzu hatte ich in dem Forum hier auch schon einen Post aufgemacht. Das mit dem Vorvertrag müsste ich mal nachfragen ob das prinzipiell gehen würde, weil nach dem gestrigen Telefonat, meinte er der Verkäufer reserviert eigentlich keine Bikes mehr, nachdem er da schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dann muss ich da mal nochmal nachfragen, dann kann ich auch gleich klären ob das mit der Klappensteuerung umbauen auch gleich gehen würde.

mfg Joshua


Geschrieben von 9einhalb am 27.04.2024 um 11:28:

Also bei fast 25.000€ wären mir 200km fahren egal.
Außer ich hätte Kohle im Überfluß.

Und im Übrigen finde ich die Annonce schon etwas unseriös.
Sie ist von einem gewerblichem Händler und er verkauft fast alles im Kundenauftrag.
Wahrscheinlich um die Händlergewährleistungen zu umgehen.

Siehe den letzten Text in der Anzeige.

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Geschrieben von Matze61 am 27.04.2024 um 11:41:

Es wäre evtl. auch zu klären, wer der Verkäufer ist, da ja der Händler als Anbieter genannt ist und auch eine Finanzierung anbietet. Da würde mich schon interessieren, mit wem ich in diesem Fall den Finanzierungsvertrag abschließe. Mit der Bank - schon klar. Aber wer bekommt das Geld von der Bank? Händler oder Privatverkäufer?

Edit: 9einhalb hatte die flinkeren Finger.

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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von dackelpack am 27.04.2024 um 11:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stonie22
Die E-Box bei der mechanischen Penzl kann nachgerüstet werden. ......

Dann sind aber nochmal 500,- Tacken + Anbau fällig (es sei denn, man kann es selber machen)! Ich finde den Knebel nicht schlimm und komme super damit zurecht!

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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!


Geschrieben von dackelpack am 27.04.2024 um 11:49:

zum zitierten Beitrag Sie ist von einem gewerblichem Händler und er verkauft fast alles im Kundenauftrag.
Wahrscheinlich um die Händlergewährleistungen zu umgehen.

Die Sache hat zwei Seiten. Der Händler umgeht so die gesetzl. Gewährleistung, der eigentliche Verkäufer kann aber auf diese Weise einen höheren Preis erzielen. HoF nimmt die Karre sicherlich auch in Zahlung oder kauft sie an aber zu einem deutlich niedrigeren Preis!

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Geschrieben von dackelpack am 27.04.2024 um 11:50:

zum zitierten Beitrag

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