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Geschrieben von Westwood-Biker am 27.04.2024 um 17:00:

Hallo zusammen und schöne Grüße aus dem Westerwald😃

ich habe mir gestern eine Roadking 2018 mit einem Penzl Auspuff gekauft.

Auf dem Motorrad befindet sich auch ein screamin eagle ventilator Luftfilter, muss der eigentlich eingetragen werden oder ist der mit dem Auspuff zusammen überhaupt legal?

Gibt es da eventuell ein Kombigutachten oder eine ABE?

Vielen Dank schonmal im Voraus


Geschrieben von Bikendrifter am 27.04.2024 um 21:39:

frag mal bei Bertls ob er dir das Gutachten verkauft

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Geschrieben von Westwood-Biker am 28.04.2024 um 07:39:

Wird wahrscheinlich das beste sein.

Was mich aber echt wundert, wenn ich nur nach einem Teilegutachten suche finde ich da auch nix.


Geschrieben von Olsddelta88 am 28.04.2024 um 08:17:

Moin ,
schraub mal den Filter ab auf der grundplatte sollte eigendlich ein E nummer sein ist vom prinzip her der selbe Filter wie der von den 19 SGS ohne brotdose mit 114 . Mit den Gutachten von HD Bamberg ist das etwas Tricki ab E4 ab da wollte er die Gutachten nicht mehr wirklich ohne Filterkit kauf bei ihm Veraufen .


Geschrieben von Westwood-Biker am 28.04.2024 um 09:27:

Hm, zur not kommt halt ein ander Luftfilter drau, wenn ich dann das Kombigutachten bekomme.


Geschrieben von bestes-ht am 28.04.2024 um 09:50:

Mittlerweile bekommt die Luffigrundplatte eine individuelle Nummer eingraviert/gelasert was eine Weitergabe des Kombigutachtens nutzlos macht.

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Westwood-Biker am 28.04.2024 um 11:12:

Ich würde auch einen anderen Luftfilter kaufen wenn ich ihn dann mit dem Penzl fahren darf.

Hersteller wäre mich da nicht so wichtig, eher die Zulassung.


Geschrieben von bestes-ht am 28.04.2024 um 12:24:

Da kommst um Bertl nicht drumherum, da er diese Kombigutachten hat machen lassen.
Alle anderen Thunderbike, DP… verkaufen diese „nur“.

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Geschrieben von Westwood-Biker am 28.04.2024 um 13:40:

Gibt es auch eintragungsfreie Luftfilter mit ABE oder so?


Geschrieben von Olsddelta88 am 28.04.2024 um 14:06:

Ganz ehrlich ich würde mir da keinen kopf machen ,zum einen hat die grundplatte ein E zeichen als prüfung ,zum anderen ist das ein Standart K&n filterelement  das man gegen das papier gedöns Tauscht . Deine Penz hat eine zulassungskarte für den Original Filter auf der FL3 , dabei ist es unwichtig ob das ein RK ,RKS oder SGS ist hauptsache es ist der Typ FL3 . Und ob dan nun SE oder 114 auf der Plackette klebt ist  auch egal . Das Luftfilter kit ist bei den CVO so serien und wurde dann spater für die restlichen Turing Modelle Übernommen ,somit has du wieder ein Serien Motorad . Ich selber habe den S&S Filter kit und endtöpfe von S&S MK 45 erst das einen und 8 Wochen später de MK eintragen lassen . Im schein steht jetzt beides mit dem Zauber Wort in Kombination mit zuvor abgenommen S&S Filter kit.
Beides hat eine E nummer und somit Straßenzugelassen . Im zweifen zum Prüfingenör gehen nach faragen ob das auch ohne K gutachten geht und zu welchem kurs . Wenn der dan mit Abgasmessung anfägt ist das der Falsche .


Geschrieben von Bikendrifter am 28.04.2024 um 15:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Olsddelta88

Beides hat eine E nummer und somit Straßenzugelassen . Im zweifen zum Prüfingenör gehen nach faragen ob das auch ohne K gutachten geht und zu welchem kurs . Wenn der dan mit Abgasmessung anfägt ist das der Falsche .

Da liegst du leider falsch. Du darfst entweder den Lufi, der ein E-Kennzeichen und gültige ABE für dein Bike hat,  eintragungsfrei mit Originalauspuff fahren oder nut Klappenauspuff mit Original LuFi.
Wenn beides verbaut ist brauchst du ein Kombigitachten oder die Rennkontrolle nimmt dein Bike aus dem Verkehr.

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Geschrieben von Road King Spezial 22 am 29.04.2024 um 10:03:

Erst mal herzlichen Glückwunsch zu Deinem Bike und viel Spaß damit und allzeit gute Fahrt.
Ich hab die J&H Anlage drauf - mit Karte / ABE/CE - alles gut. So eine Karte müsstest Du auch haben.
Im OEM LuFi hab ich einen K&N Filtereisatz drin - denke damit komm ich immer durch. Ansonsten ist der LuFi ja original.
Mein Wilbers Fahrwerk (ZF, sehr zu empfehlen) hat ebenfalls eine ABE. Bis dahin alles gut.
Aber: Nach erfolgreichem Stage I (zu empfehlen nach AGA Umbau und LuFi) bin ich auf Stage II gegangen. Star Racing 30/30 Nockenwelle. Endgeil - aber dafür gibts natürlich dann endgültig gar keine ABE mehr. Aber: No risk - no fun. Schätze wenn man sich nicht ganz doof anstellt kommt man auch damit durch.
Wenn die Rennleitung raus winkt - sofort Klappen zu und Motor aus, sobald man steht........


Geschrieben von Gnadle am 29.04.2024 um 10:37:

 @Road King Spezial 22  und was hat das mit einem Kombigutachten Penzl/Luftfilter des Threadersteller zu tun.

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Gruß Werner


Geschrieben von swnuck am 29.04.2024 um 13:15:

Es ist schon so, dass ein ECE-Luftfilter und ein ECE-Auspuff zusammen nicht automatisch in Kombination legal sind. Ohne Kombigutachten geht’s aber auch, wenn die Abnahme durch einen logisch aufgeschlossenen Prüfer gemacht wird.
Keine Leistungssteigerung, weil kein größerer Luftmengendurchsatz gegeben ist. Abgas sicherlich i.O., weil kein (ungeschicktes) mapping vermutet wird und wenn der Schallpegel stimmt (das Standgeräusch bei halber Nenndrehzahl, das einzige, was bei mir gemessen wurde), wird ein Gutachten erstellt, wo „...in Verbindung mit...“ drin steht.
Damit wird das dann in der Zulassungsstelle eingetragen. Und so ist mein S&S stealth „in Verbindung mit“ der J&H kürzlich in die Zulassungspapiere gekommen.
Ich denke, das ist so in Ordnung – nur preiswerter... aber vielleicht auch etwas großzügig, was die Tests betrifft.
VG
Stephan

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Der ist kein freier Mensch, der sich nicht auch einmal dem Nichtstun hingeben kann. (Marcus Tullius Cicero)


Geschrieben von Olsddelta88 am 29.04.2024 um 15:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bikendrifter
zum zitierten Beitrag Zitat von Olsddelta88

Beides hat eine E nummer und somit Straßenzugelassen . Im zweifen zum Prüfingenör gehen nach faragen ob das auch ohne K gutachten geht und zu welchem kurs . Wenn der dan mit Abgasmessung anfägt ist das der Falsche .

Da liegst du leider falsch. Du darfst entweder den Lufi, der ein E-Kennzeichen und gültige ABE für dein Bike hat,  eintragungsfrei mit Originalauspuff fahren oder nut Klappenauspuff mit Original LuFi.
Wenn beides verbaut ist brauchst du ein Kombigitachten oder die Rennkontrolle nimmt dein Bike aus dem Verkehr.

Und da ligt der Hund begraben , das Sogenante Kommbigutachten haben sich Pfindige Prüfer ausgedach. Weil in deren Welt vorstellung ein Zubehör Anlage oder zubehör Filter nicht der Serie endspricht . Die ECE nr gretscht in diesem Fall da wider rein bei den modernen Bikes , den um eine E nummer zu bekommen darf das Zubehör nicht besser als das OE teil sein (sprich Lauter /freier atmen ). Somit ist es volkommen Legal wenn man sich erst das eine und dan das andere Eintragen lässt. Und mit einen Prüfer der auch noch weiss was er da tut geht sowas auch ohne 200€ blatt papier welches im zweifel ,von einen nicht wohlwollenden Prüfer auch noch bezweifelt wird . Wichtig ist halt nur der zusatz in Kombination mit xy im gutachten für die Zulassungstelle , wobei das auch nur die jungs aus dem Weisswurstkreis intressiert. Im harz und im Norden,oder im Berliner raum kreht nach so einen Quark kein hahn . Beim TC gab es BY die dürften nur Filter oder Auspuff nach definition Fahren , für die war HD Bamberg oder Pistor das mas der dinge um den Bock auf der Straße zuhalten . Wenn beides getausch wurde.