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Geschrieben von 48Bobber am 25.01.2014 um 23:24:

Hy!
Um das mal auf den Punkt zu bringen.....
Jedes Fahrzeug das mit einer EG-Betriebserlaubnis in Deutschland in den Verkehr kommt unterliegt dieser BE.
Hier können verschiedene Austattungsmerkmale erfasst sein,die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem.Fahrzeugbrief) nicht beschrieben ist,in dem Schriftstück steht eh nur das nötigste drin.Im COC-Papier,so heisst das Schriftstück ist alles Beschrieben was an diesem Fahrzeug geprüft worden ist.
Grundsätzlich ist es so,dass alle Veränderungen am Fahrzeug eingetragen werden müssen,es sei denn es ist von HD bereits in der EG-BE erfasst.
Das heisst ,das du ein Teil das von Harley z.b.für ne V-Rod nicht an eine Sporty montieren darfst.
Bei Zubehörteilen gibt es entweder ne EG-BE odere eine ABE.Diese Teile kann man ohne Eintragung montieren.Hast du ein Fahrzeugbezogenes Teilegutachten ist die Eintragung auch kein Problem.
Dann gibt es noch Festigkeitsgutachten oder gar nix.
Hier gibt es nur die Möglichkeit über §21 oder 19/2 eine Einzelabnahme vorzunehmen.
Hier bist du von der "Tagesform" des Sachverständigen abhängig.
Dann gibt es noch sogenannte Prüfberichte,die sind uralt und heute nicht mehr gültig.
Hier greift auch die Einzelabnahme.
Ich hoffe ich hab nix vergessen.
Beispiel:Auspuff mit E-Prüfzeichen bezogen auf den Fahrzeugtyp:
Eintragung nicht notwendig.
Auspuff V&H:da gibts nix,Eintragung unmöglich.
Beispiel Lenker:LSL mit Teilegutachten bezogen auf den Fahrzeugtyp Eintragung erforderlich aber in der Regel kein Prob.
Beispiel Hinterradumbau mit Streetbobfelge Einzelabnahme,in der Regel kein Prob.
Beispiel Hinterradumbau mit umspeichen auf 4,5X16 Zoll aus der Bucht.Kein Festigkeitsgutachten,schwierig aber möglich.
Beispiel Beleuchtungseinrichtungen (Kellermann)etc:Wenn die Teile ein E-Prüfzeichen haben ist eine Eintragung nicht notwendig.
Beispiel Heckumbau mit kurzem Schutzblech:Ist das Fahrzeug neueren Datums und hat eine EG-Betriebserlaubnis ist das kein Prob,da in der EG BE nur eine "ausreichende Radabdeckung" gefordert ist,was auch immer das bedeutet.
Die älteren Fahrzeuge unterliegen dem nationalen Recht,da gibt es genaue Anforderungen an Höhe über Fahrbah und so....die genauen Masse weiss ich jetzt gerade nicht.
Alles Andere,z.b.Lufi,vorfelegte Fußrasten etc.gilt das gleiche.
Aber wer weiss schon was an einer HD orginal ist rotes Gesicht
Wenn ich noch was vergessen habe könnt ihr mich gerne kontaktieren.
Gruss Hubert
Gruss

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Das Leben ist viel zu kurz um schlechten Wein zu trinken!


Geschrieben von TFTom am 31.01.2014 um 16:13:

Also bei uns muß man gar nix eintragen lassen, Blinker und Tacho braucht man nicht beim TÜV und am Rahme darf man auch so viel rumschweißen wie man wiil cool
Gruss Tom


Geschrieben von bestes-ht am 31.01.2014 um 16:25:

Wo wohnst du in Thailand, Türkei, Russland, Polen, Dom. Rep.? fröhlich fröhlich fröhlich

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von TFTom am 01.02.2014 um 08:51:

inne Türkei smile


Geschrieben von Nils Street Glide am 05.06.2019 um 12:34:

Hallo Gemeinde,
ich hab ne 2006er Street Glide und will jetzt auf 21 Zoll umrüsten.
In dem Zusammenhang will ich gleich nen anderen Fender, Bugspoiler und nen anderen gestretchten Heckfender montieren.
Zu diesen Sachen gibt es ja kaum Papiere.
Muss ich die eintragen lassen und wenn ja wer macht das ohne irgendwelche Unterlagen?
Der Prüfer muss ja irgendwas in den Schein schreiben können.

Danke im Voraus für die Antworten


Geschrieben von Websucht am 05.06.2019 um 13:04:

am besten ist es wenn du vor dem Umbau die Sache mal mit deinem örtlichen Prüfer besprichst, der kann dir genau sagen was du brauchst und was geht, dann gibt es hinterher auch keine Probleme...

Oder du hast einen Schrauber in der Nähe, der hat in der Regel gute Kontakte zu Prüforganisationen.

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Geschrieben von bestes-ht am 05.06.2019 um 19:43:

Wüsste nicht was außer dem 21er Rad Unterlagen benötigt. Koffer, Fender, Spoiler sind nicht Eintragungspflichtig. 

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Geschrieben von HeikoJ am 05.06.2019 um 20:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Spoiler sind

... Verkleidungsteile und somit muß mindestens ein Materialgutachten vorliegen. Besser noch ein TÜV Teilegutachten mit Anbauvorgaben. Stichwort Fußgängerschutz, Freigängigkeit des Vorderrades.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von bestes-ht am 05.06.2019 um 22:05:

Echt??? Wieder unsere EU Überregulierung.... wen interessiert ein Kunststoffspoiler wenn ein 300kg+ Bike in einen Fussgänger einschlägt? Völliger nonsens.

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Geschrieben von HeikoJ am 05.06.2019 um 22:42:

Hier mal ein Artikel zu "wer was regulieren (möchte)"

https://www.bikeundbusiness.de/pro-und-contra-wilde-tuner-die-schlacht-geht-weiter-a-618294/

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Geschrieben von Nils Street Glide am 06.06.2019 um 11:32:

Moin Moin. 
Danke für die Antworten. 
Wie hat das denn der Rest gehandhabt?
ich hab jetzt mal geschaut und habe keinen einzigen Frontfender, gestretchten Heckfender und Bugspoiler mit Gutachten gefunden. 


Geschrieben von HeikoJ am 06.06.2019 um 13:23:

Fender brauchen kein Gutachten,
Bugspoiler mit Gutachten zum Beispiel hier
Räder mit TÜV zum Beispiel hier
 

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Geschrieben von Nils Street Glide am 06.06.2019 um 21:32:

Guten Abend,
ich habe noch eine andere Frage. 
Passt die 19er Enforece Felge ohne Probleme in die 2006er Street Glide?


Geschrieben von Nils Street Glide am 06.06.2019 um 21:36:

Enforcer


Geschrieben von Moos am 06.06.2019 um 22:08:

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