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Geschrieben von guzzi-man am 04.02.2010 um 17:29:

@Maxx

...tja die Laufleistung, die hängt so oft von der rechten Hand ab. Da kann man von Fall zu Fall immer verschiedener Meinung sein. Im Prinzip muß jeder den für sich richtigen Reifen finden, alles Gute ist selten beieinander. Oft sind Kollegen sehr schnell, aber nutzen ihr Profil garnicht richtig. Die Lauffläche ist doch gerade hinten recht groß, also nicht nur mittig schnell fahren, sondern auch auf den Flanken Meter gutmachen.
Bei mir ging der Qualifier nach knapp über 5000 runter, weil er für den anstehenden Urlaub nicht mehr gehalten hätte. Hätte sonst evtl. noch 1500 oder so gemacht.

Lutz


Geschrieben von Kc66 am 06.04.2010 um 09:13:

Brauch nun bald 'n neuer Finken für hinten.
Qualifier nach 3000km fast fertig.

Hab mir bei meinem Händler, als ich fürs Auto die Sommerpuschen montieren lies, den Roadsmart angeschaut. Kostet inkl. Montage (Rad Aus-/Einbau) EUR175.--
Man findet den Reifen im Internet zwar günstiger, denke aber mit dem ausbauen, Montieren usw.
ist der Preis fair. Was denkt Ihr??

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carpe diem, quam minimum credula postero

Salve,
Carsten cool


Geschrieben von maxx74 am 06.04.2010 um 10:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kc66
Brauch nun bald 'n neuer Finken für hinten.
Qualifier nach 3000km fast fertig.

Hab mir bei meinem Händler, als ich fürs Auto die Sommerpuschen montieren lies, den Roadsmart angeschaut. Kostet inkl. Montage (Rad Aus-/Einbau) EUR175.--
Man findet den Reifen im Internet zwar günstiger, denke aber mit dem ausbauen, Montieren usw.
ist der Preis fair. Was denkt Ihr??

Morgen! Der Roadsmart für hinten kostet bei ReifenOnline.at derzeit € 129,50 (inkl. MWSt. und Versand). Habe das letzte Mal für die Montage (freie Werkstatt) beider Reifen € 81,00 (inkl. MWSt. und Entsorfung der Altreifen) bezahlt. Denke also ich würde jetzt für den Hinterreifen inkl. Montage ca. € 170,00 bezahlen, allerdings bei österreichischer Mwst von 20 %. verwirrt

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Grüsse aus Wien

Maxx

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Geschrieben von Schwarzer am 06.04.2010 um 14:48:

@ Kc66
ist doch ein prima Preis ! Allerdings hieße das hinten Roadsmart und vorne Qualifier.......
bis dieser runter ist . Ich habe das Problem , das sie noch nie vorne und hinten gleichzeitig runter waren .


Geschrieben von Kc66 am 06.04.2010 um 15:22:

Darf man mixen verwirrt

In der Unbedenklichkeitsbescheinigung heisst es so schön, ' Nur in den angegebenen Paarungen verwenden'.

Und dies sind natürlich immer dieselben Augen rollen
Roadsmart v. + h.
Qualifier v. + h.

verwirrt

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Geschrieben von maxx74 am 06.04.2010 um 15:26:

Also ich habe damals beide getauscht und fahre seitdem schon den 2. Satz Roadsmart. Überlege als nächsten den Pirelli Angel zu testen (etwas billiger), bin aber mit Roadsmart sehr zufrieden.

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Geschrieben von sg-joe am 06.04.2010 um 16:46:

Ich habe den Roadsmart jetzt schon ca. 4000 km gefahren und bin ganz zufrieden. Gegenüber dem originalen Qualifier ist allerdings die Schräglagenfreiheit etwas geringer, wer also flott unterwegs sein will soltte bei der Originalbereifung bleiben, zumindest wenn Dunlop draufsteht. Mit dem Qualifier hatte ich noch deutliche "Angststreifen" von ca. 3.. 4 mm, beim Roadsmart bin ich an der Kante.

Laufleistung und Nasshaftung sind beim Roadsmart deutlich besser als beim Original, der HInterreifen dürfte nochmal 4000 km halten.


Geschrieben von Kc66 am 06.04.2010 um 19:38:

Nochmals meine Frage. Darf man mixen verwirrt

Siehe weiter oben Augen rollen

verwirrt verwirrt

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Geschrieben von LETTI am 06.04.2010 um 20:40:

Nö, darf man nicht.

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BRC #2


Geschrieben von maxx74 am 07.04.2010 um 11:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kc66
Nochmals meine Frage. Darf man mixen verwirrt

Siehe weiter oben Augen rollen

verwirrt verwirrt

Glaube nicht! Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Fahrverhalten dann besonders gut ist. Außerdem hätte bei mir der Vorderreifen max. 1.000 km länger gehalten (Qualifier). War optisch noch o.k. hat aber schon zum Rutschen geneigt.

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Geschrieben von Schwarzer am 07.04.2010 um 11:22:

Brauch nun bald 'n neuer Finken für hinten.
Qualifier nach 3000km fast fertig.

Hab mir bei meinem Händler, als ich fürs Auto die Sommerpuschen montieren lies, den Roadsmart angeschaut. Kostet inkl. Montage (Rad Aus-/Einbau) EUR175.--
Man findet den Reifen im Internet zwar günstiger, denke aber mit dem ausbauen, Montieren usw.
ist der Preis fair. Was denkt Ihr??


Ich hab den Beitrag so verstanden , das du nur den Hinterreifen wechseln willst . Ich dachte auch immer , das ein Mix nicht zulässig ist .


Geschrieben von Kc66 am 07.04.2010 um 11:33:

Na ja, hab mir halt nochmal den Qualifier bestellt.
Im Vergleich zum Roadsmart zahl ich nu mit Aus-/Einbau EUR 30.-- mehr traurig
Man brauch ja den Qualifier mit HD Kennung !!

@ maxx
Hoffe mein VR hält noch etwas länger. Damit ich dann beide wechseln kann.

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Geschrieben von MDStefan am 07.04.2010 um 22:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kc66
Nochmals meine Frage. Darf man mixen verwirrt

Siehe weiter oben Augen rollen

verwirrt verwirrt

...hatte ich schonmal reingestellt, da steht grob, bei Fahrzeugen ohne Reifenbindung ist nur die eingetragene Reifengröße wichtig. Es wird allerdings empfohlen gleiche Reifenpaare bzw. Herstellerfreigaben zu nutzen.

Allgemeine Anforderungen an Kraftradbereifungen:

Bei Krafträdern ohne Reifenbindung in den Fz-Papieren ist grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß den Fahrzeugpapieren entsprechen.
Sofern keine Marken- und Profilbindung festgeschrieben ist, kann das Fabrikat frei gewählt werden. Hierbei ist nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird.
(§36 (2a) StVZO) Ausgenommen sind Leichtkraftrad, Kleinkraftrad und Mofa.


Sind in den Fz-Papieren Reifenbindungen eingetragen, so sind diese weiterhin bindend.!!!


Herstellerbescheinigungen von Reifenherstellern bzw. Reifenimporteuren zu geprüften Alternativbereifungen mit gleicher Reifengröße dürfen weiterhin abgearbeitet werden.
Die Bemerkung „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ ist bei Hauptuntersuchungen oder Änderungsabnahmen zu berücksichtigen.
Nur die Suche in der jeweiligen Betriebserlaubnis bringt hier eine detaillierte und sichere Aussage.

http://www.mc-reifen.de/info.htm

(pressebox) Bonn, 09.04.2009, Frühlingszeit ist Motorradzeit: Sobald erste Sonnenstrahlen die Winterstimmung vertreiben, beginnen passionierte Motorradfahrer das motorisierte "Schätzchen" aus dem Winterschlaf zu wecken und für die kommende Fahrsaison fit zu machen. Oft gehört auch ein Reifenwechsel zur Generalüberholung, doch der bringt manchmal ungeahnte Probleme mit sich. Denn das Umrüsten z.B. auf Gummis einer anderen Dimension oder eines anderen Herstellers als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, erfordert das Einhalten gewisser Regularien. Bei anderen Reifendimensionen muss der Nachweis vorliegen, dass sie für das betreffende Kraftrad geeignet sind. Zudem ist es bei Motorrädern * anders als bei Personenkraftwagen * noch zulässig, die Reifenwahl an festgelegte Reifengrößen eines ganz bestimmten Herstellers zu binden.

Nicht selten kommt es vor, dass Prüf- und Überwachungsorganisationen bei der Hauptuntersuchung von Krafträdern, die anders bereift sind als in den Fahrzeugpapieren angegeben, deshalb die Prüfplakette verweigern * aber das nicht immer zu Recht. Damit Biker unbehelligt durch die Saison kommen, weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn) darauf hin, was bei der Reifenumrüstung von Motorrädern zu beachten ist:

Für Motorräder ohne Fabrikatsbindung gilt:

- Bei Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat gleicher Größe bestehen keine Einschränkun-gen. Allerdings wird eine Anfrage beim Reifenhersteller empfohlen, ob das Reifenfabrikat als geeignet für die Maschine angesehen wird.

- Bei Umrüstung auf eine andere Reifengröße bestätigt der Reifenhersteller über eine Service-Information, dass Einschränkungen an die Reifengröße (fest gelegt in Kapitel 1 Anhang III der Richtlinie 97/24/EG) eingehalten werden. Ein Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden. Für den Fahrer gilt die Empfehlung, die Service-Information mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

Für Motorräder mit Fabrikatsbindung gilt:

Sowohl bei Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe als auch bei Umrüstung auf eine andere Reifengröße muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen und mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ein Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

In allen Fällen müssen die Reifen eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 97/24/EG oder der UNECE Regelung Nr. 75 aufweisen. Zu erkennen ist dies anhand der Kennzeichnung mit einem "e" bzw. einem "E" auf der Reifenseitenwand.

"Diese Informationen hat das Bundesverkehrsministerium erst im vergangenen Sommer in einem Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt, den Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie wdk und uns offiziell bekannt gegeben", betont Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bonner Reifenfachverbandes BRV. "Sie sind somit verbindliche Rechtsgrundlage * auch wenn die Prüforganisationen vor Ort bisweilen noch eine andere Auffassung vertreten und mit Hinweis auf falsche Bereifung zunächst die Plakette verweigern!"

Der wdk als Interessenvertretung der Reifenhersteller in Deutschland (www.wdk.de) hat top aktuell und rechtzeitig zur beginnenden Motorradsaison vereinheitlichte Formulare für die besagten Service-Informationen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifenumrüstungen an Krafträdern heraus gegeben. Deren Verwendung wird Reifenherstellern und Reifenfachhändlern dringend empfohlen. Die Formulare sind unter anderem abgestimmt mit Bundesverkehrsministerium und BRV und sollen dazu beitragen, die Zahl der Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung von Motorrädern weiter zu minimieren.

Für Biker gilt die Empfehlung, sich bei der Umrüstung ihres Motorrades auf andere Reifen von einem spezialisierten Reifenhändler beraten zu lassen. "Er kennt nicht nur die geeigneten Alternativdimensionen und -hersteller, sondern sorgt auch dafür, dass beim Reifenkauf die gegebenenfalls erforderlichen Papiere mit geliefert werden", sagt Verbandschef Drechsler. Einen Reifenfachmann in ihrer Nähe können Interessenten auf der Website bundesverband-reifenhandel.de im Menüpunkt "Ihre Reifenexperten * Stationenverzeichnis" über eine bequeme Postleitzahlensuche recherchieren.


Geschrieben von Kc66 am 08.04.2010 um 08:47:

[/quote]
Für Motorräder mit Fabrikatsbindung gilt:

Sowohl bei Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe als auch bei Umrüstung auf eine andere Reifengröße muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen und mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ein Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.[/quote]
Und in dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung steht: Nur in den angegebenen Paarungen
verwenden.

v. Qualifier - h. Qualifier
v. Roadsmart - h. Roadsmart

Dunlop hat übrigens im Moment 2 Wo Lieferzeit für den Qualifier verwirrt

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Salve,
Carsten cool


Geschrieben von sg-joe am 08.04.2010 um 09:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kc66

Für Motorräder mit Fabrikatsbindung gilt:

Sowohl bei Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe als auch bei Umrüstung auf eine andere Reifengröße muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen und mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ein Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.[/quote]
Und in dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung steht: Nur in den angegebenen Paarungen
verwenden.

v. Qualifier - h. Qualifier
v. Roadsmart - h. Roadsmart

Dunlop hat übrigens im Moment 2 Wo Lieferzeit für den Qualifier verwirrt[/quote]
Villeicht verstehe ich grad was nicht, aber wieso hat die XR eine Fabrikatsbindung? In meinen Papieren steht nur eine Grössenangabe. Damit kann ich also - laut Aussage im Post von MDStefan - Reifen eines beliebigen Herstellers verwenden. Und da die Abfrage der Unbedenklichkeit der Verwendung nur "empfohlen" wird, braucht man auch keinen Zettel mehr.