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Geschrieben von Blade-7260 am 27.08.2016 um 13:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Asgar
Ob 115 dB laut sind, kommt darauf an, wo man sitzt - ob auf dem Moppet oder im Garten, an dem das Moppet vorbeifährt.

Noch mal, nur um es zu Verdeutlichen. Es geht um gemessene 115 dB Standgeräusch. Ich werde oft genug auf der Rennstrecke gemessen da die meisten Strecken inzwischen ein Limit bezüglich Lärmentwicklung haben. Meine Honda SP-1 mit HRC Kit erzeugt zum Vergleich 102 dB mit einer Akrapovic Full Race Titan Anlage ohne dB Eater. Mit dB Eater 98 dB, dann darf ich sogar in Hockenheim fahren. Wenn ich mich nicht irre sind 3 dB mehr eine Verdoppelung des Schalldrucks (Qualifizierte Belehrung erwünscht). 


Geschrieben von M@rkus am 27.08.2016 um 13:34:

Rechnen mit Schallpegeln - oder wenn 0 + 0 = 3 ist

Schallpegelwerte haben den Nachteil, dass sie nicht einfach addiert werden dürfen. Was sich von zwei Schallquellen addiert, ist nämlich ihre Schallleistung (oder -intensität), die zum Quadrat des Schalldrucks proportional ist. Für eine Verdoppelung der Schallleistung muss der Schalldruck nur um den Faktor √2 grösser werden!
Prinzipiell sind nicht die einzelnen Schallpegelwerte zu addieren, zu subtrahieren oder zu multiplizieren, sondern die einzelnen Schallleistungen. Das erhaltene Resultat ist danach in einen Schallpegel umzurechnen.

So gilt zum Beispiel für die Addition von zwei Schallquellen mit je 0 dB:     
0 dB + 0 dB => 3 dB.

Ebenfalls gilt für zwei Schallquellen mit je 65 dB:     
65 dB + 65 dB => 68 dB.

Es gelten die folgenden Beziehungen:

Verdoppelung der Schallleistung:+  3 dB(weil 20·log(√2) = 3.01)
Verdoppelung des Schalldruckes:+  6 dB(weil 20·log(2) = 6.02)
Verzehnfachung der Schallleistung:+ 10 dB(weil 20·log(√10) = 10)
Verzehnfachung des Schalldruckes:+ 20 dB(weil 20·log(10) = 20)

Nicht von mir, sondern von dieser Quelle.

Prinzipiell hast du recht, Balde-7260

__________________
Gruß M@rkus


Geschrieben von Sticki1 am 27.08.2016 um 15:19:

Anbei das neue Video  https://www.youtube.com/watch?v=JSZhyo5BviU&feature=share

und bezügl. Knopf.  Man kann natürlich übern Tüv die Anlage auch eintragen lassen mit der Zusatzeintragung dass ein Switch zur Betätigung der Anlage vorhanden ist.


Geschrieben von NT-Tom am 27.08.2016 um 16:31:

die Bezeichnung "Diagnoseschalter" ist dort aber mehr als unglücklich und missverständlich formuliert großes Grinsen  


Geschrieben von Sticki1 am 27.08.2016 um 18:20:

Ne.Diagnose passt. Durch längeren druck wird durch leuchtfolge der aktuelle modus der Anlage mittels led angezeigt. 


Geschrieben von NT-Tom am 27.08.2016 um 20:09:

leuchtfolge ??? das haben nur leuchttürme großes Grinsen -  wird ja immer doller Augen rollen

zudem das ein Taster und kein schalter ist ( ...druck auf ... )

und was ist , wenn die "Diagnose der Leuchtfolge" ergibt - das du im nicht legalen Modus unterwegs bist / warst ???

( das was bei dem stillgelegten mopped 2 seiten vorher dann durch eine "Fachkraft" auch diagnostiziert werden wird ??? )

das führt  das eintragen lassen eines solchen   "Diagnose(Tasters) ab  absurdum Augen rollen


Geschrieben von c1 am 27.08.2016 um 20:40:

@Nt-tom

das stimmt nicht: es darf kein Motorrad stillgelegt oder abgeschleppt von der Polizei werden wenn die Teile eingetragen sind. Außer bei extrem Sachen wie z.B. Bremse.

Gruss c1


Geschrieben von NT-Tom am 27.08.2016 um 20:44:

oh mann Augen rollen

dann les doch mal die Story einige seiten zurück - stillgelegt

mopped steht jetzt - mit aktiviertem " werkstattmodus " beim sachverständigen

die Gesetzgebung kenne ich auch - @C1 großes Grinsen


Geschrieben von c1 am 27.08.2016 um 20:48:

Ich schreibe dir nur die Gesetzte auf.


Geschrieben von dclan am 27.08.2016 um 23:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Blade-7260
zum zitierten Beitrag Zitat von Asgar
Ob 115 dB laut sind, kommt darauf an, wo man sitzt - ob auf dem Moppet oder im Garten, an dem das Moppet vorbeifährt.

Noch mal, nur um es zu Verdeutlichen. Es geht um gemessene 115 dB Standgeräusch.

Nur zur Klarstellung. Das war mobil, also in der "Hand gemessen" UND bei 5000 Umdrehungen. Also nicht im Leerlauf. 

__________________
dclan
Skype: flash_t509


Geschrieben von Asgar am 28.08.2016 um 01:10:

smile
 


Geschrieben von wg2011 am 28.08.2016 um 07:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Asgar

geschockt
Wenn im Leerlauf, hast du gute Chancen, dagegen anzugehen, da hier bei halber Nenndrezahl gemessen werden muss.

Die Messung der Polizei hat keinerlei Rechtswert.
SIe gilt nur als Anhaltspunkt dafür das etwas nicht stimmt.
Dieser Anhaltspunkt hat hier gereicht das die Maschine sichergestellt wurde und einem Gutachter zugeführt wird.
Wo sind jetzt nochmal die guten Chancen gegen WAS vorzugehen verwirrt

Zum Rest mit 2 oder 3 Gang und gezogener Kupplung muß wohl an der Nachtzeit gelegen haben. denn das wäre alles ein sinnloses Unterfangen.


@dclan

die Polizei hat eine gewisse Weisungsbefugnis, aber 5000 im Stand würde ich meinen Motor niemals drehen, egal was wer auch immer will..
Vorgeschriebener Geräuschpegel wird bei halber Nenndrehzahl gemessen und den Rest nenne ich Sachbeschädigung.

Grüße Frank


Geschrieben von Asgar am 28.08.2016 um 12:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von wg2011
...
Die Messung der Polizei hat keinerlei Rechtswert.
SIe gilt nur als Anhaltspunkt dafür das etwas nicht stimmt.
...

geschockt


Geschrieben von NT-Tom am 28.08.2016 um 14:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Asgar  .
Bei 5000 RPM kann der Silberblaue egal was messen, ohne dies als Anhaltspunkt "dass da was nicht stimmt" werten zu dürfen.

nur zur hälfte richtig -

eine klappenauspuffanlage im legalen automatikmodus hätte längst die klappen bei halber nenndrehzahl oder entsprechend den Richtlinien

vorzeitig schliessen müssen - sind diese bei 5000 rpm immer noch brüllend laut und offen - war es NICHT der legale Automatik Modus großes Grinsen

( selbe Messung machen se auch- als "Anhaltspunkt"  - wenn scheinbar die db eater nicht eingeschraubt wurden großes Grinsen )

aber das geht ja alles aus dem ursprungspost seite 559  vom  23.08.16  - kontrolle - mopped stillgelegt - hervor großes Grinsen


Geschrieben von wg2011 am 28.08.2016 um 16:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Asgar
zum zitierten Beitrag Zitat von wg2011
...
Die Messung der Polizei hat keinerlei Rechtswert.
SIe gilt nur als Anhaltspunkt dafür das etwas nicht stimmt.
...

Was für ein Anhaltspunkt soll das sein?

Das mit der Auspuffanlage irgend was nicht stimmt.

Daher Sicherstellung und Gutachter. keine Chance irgend etwas anzufechten

Bleibt nur zu hoffen das der Gutachter sich mir Standgeräuschmessung zufrieden gibt.
Und nicht auf dem Knopf rumdrückt.
Wäre der Idealfall, aber irgendwie nicht sehr wahrscheinlich.
Fahrgeräuschmessung geht dann in eine Preisklasse wo 3 Stellen nicht mehr reichen werden.

Schlechte Situation.

Grüße Frank